Herr H. Mai 3, 2022 · bearbeitet Mai 3, 2022 von Herr H. Werte Herren, Banken pflegen Gebühren, Auslagen u. ä. - nicht nur regelmäßige, sondern auch unvorhersehbare, nicht direkt im Preisverzeichnis bezifferte - nach Gutdünken vom Konto des Kunden abzubuchen, ohne sie vorher in Rechnung zu stellen. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dies? Ich meine nicht die Gebühren an sich, sondern die Art, sie einzutreiben. Sehe ich es richtig, daß es sich dabei nicht um eine "Lastschrift" im üblichen Sinne handelt, die auf einer widerrufbaren Einzugsermächtigung beruht? Ist es richtig, daß es bei Abbuchungen durch die Bank nicht möglich ist, sie ohne Wenn und Aber ohne Einverständnis des Abbuchers und vorherige Prüfung der Ansprüche zurückzurufen, wie es ja bei Lastschriften auch geht? Wenn ja: Wieso hält sich so eine Situation, daß gerade Banken, die Geld verwahren sollten, so eine Zugriffsmöglichkeit haben, die keinem anderen Unternehmen offensteht und gegen die sich der Belangte schlechter als bei jedem anderen Unternehmen, dem er eine reguläre Einzugsermächtigung erteilt hat, wehren kann? Vielen Dank! H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 3, 2022 Nenne mal drei konkrete Beispiele (Bank, Buchungstext, Summe). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mai 3, 2022 vor 2 Minuten von Herr H.: Banken pflegen Gebühren, Auslagen u. ä. - nicht nur regelmäßige, sondern auch unvorhersehbare, nicht direkt im Preisverzeichnis bezifferte - nach Gutdünken vom Konto des Kunden abzubuchen, ohne sie vorher in Rechnung zu stellen. Wie wäre es mal mit einem Beispiel? Kann mich nicht daran erinnern, das sowas bei mir schon mal passiert ist. Ich habe z.b. mal die PIN bei meiner Kreditkarte bei der comdirect geändert. Im Nachhinein war ich über die Gebühr, die dafür erhoben wurde, etwas entsetzt und habe im PLV nachgeschaut. ohh hoppla da steht ja, was es kostet. geärgert, geschmunzelt, Mund abgewischt und weiter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Mai 3, 2022 · bearbeitet Mai 3, 2022 von stagflation vor 31 Minuten von Herr H.: Werte Herren, Wenn Du so weiter machst, bucht auch das Amt für Gleichstellung noch 50 € von Deinem Konto ab - direkt in die Chauvinismus-Kasse! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr H. Mai 3, 2022 · bearbeitet Mai 3, 2022 von Herr H. Werte Herren, es geht um alle Arten von Abbuchungen, bei so etwas wie Kontoführungsgebühren angefangen. Auslagen, deren Höhe "unvorhersehbar" ist, kommen z. B. bei Wertpapierübertragungen vor, wenn diese nicht generell kostenlos sind. "Exotischere" Beispiele wären z. B. das, was sich "Flatex" beim Umtausch der Shell-Aktien geleistet hat oder daß mir ein anderer Anbieter mal mehrmals mit einigen Wochen Abstand eine "Adressnachforschung" in Rechnung gestellt hat, obwohl es in meiner postalischen Erreichbarkeit nicht die geringsten Unregelmäßigkeiten gegeben hatte. Aber es geht mir um alle Arten von Abbuchungen gleichermaßen, nicht nur um vermeintlich besonders fragwürdige. Wenn mir ein Telefonanbieter aufgrund eines Vertrags und einer Einzugsermächtigung etwas abbucht, kann ich dies ohne Wenn und Aber zurückrufen, auch wenn es sich genau um einen zweifellos fälligen vertraglich vereinbarten monatlichen Pauschalpreis handelt. (Natürlich nicht ohne Folgen.) Ich bin nicht auf den guten Willen des Anbieters angewiesen und muß keine Klärung der Rechtslage abwarten. Ist es richtig, daß so ein Rückruf bei Bankabbuchungen nicht möglich ist, daß da andere Bedingungen als bei allen anderen Abbuchungen herrschen? Werter Nutzer Stagflation, was haben Sie dagegen, wenn ich nur eine Teilgruppe der Nutzer anspreche? Sind Sie denn ein Mann? Dann freuen Sie sich doch über die korrekte Anrede "Herr". Oder sind Sie ein Weib? Dann grämen Sie nicht, daß ich die werten Damen nicht mitanspreche, und nehmen Sie zur Kenntnis, daß dies nicht dem Verschweigen ihrer Existenz dient, sondern signalisieren soll, daß ich sie nicht mit solchen Themen behelligen möchte und ihre Zeit als wertvoll einschätze. Mit freundlichen Grüßen H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 3, 2022 vor 4 Minuten von Herr H.: Werte Herren, es geht um alle Arten von Abbuchungen, bei so etwas wie Kontoführungsgebühren angefangen. Blah, blah, blah. Wenn du ein Konto eröffnest, unterschreibst du, dass du die Bedingungen inklusive Preis- und Leistungsverzeichnis zur Kenntnis nimmst und zustimmst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mai 3, 2022 vor 1 Minute von Herr H.: Auslagen, deren Höhe "unvorhersehbar" ist, kommen z. B. bei Wertpapierübertragungen vor, wenn diese nicht generell kostenlos sind. der Broker listet seine Gebühren im PLV auf. Wenn jetzt ein weiterer Partner z.B. Clearstream involviert ist, fallen deren weitere Kosten an und die werden nur durch Flatex dann bei dir eingezogen. Dem sollte man sich eigentlich im vornherein klar sein, bevor man so einen Auftrag abgibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr H. Mai 3, 2022 · bearbeitet Mai 3, 2022 von Herr H. Dann ist die Frage wohl noch nicht ganz angekommen. Es geht mir nicht darum, die Berechtigung bestimmter gar nicht genau benannter Forderungen zu diskutieren, sondern um das Prozedere des Einzugs. vor 15 Minuten von Ramstein: Wenn du ein Konto eröffnest, unterschreibst du, dass du die Bedingungen inklusive Preis- und Leistungsverzeichnis zur Kenntnis nimmst und zustimmst. gilt sinngemäß genauso, wenn ich bei einem Telefonanbieter einen Vertrag abschließe. Alles, was dieser Anbieter abbucht, kann ich aber zurückrufen. Der Anbieter hat hier keine Möglichkeit, diesen für ihn lästigen Umstand, der mit dem regulären Lastschriftverfahren verbunden ist, auszuschalten. Ist es richtig, daß es gegenüber Banken keine solche Rückrufmöglichkeit gibt? Wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage beruht das? Die Forderungen an sich beruhen, ob Bank oder Telefonanbieter, auf dem Vertrag. Das Prozedere und die Rückrufbarkeit gegenüber dem Telefonanbieter beruht auf den Regelungen zum Lastschriftverfahren. Welche Rechtsgrundlage regelt die "Einfach-So-Abbuchungen" durch Banken, was tritt hier an die Stelle der Regelungen für das Lastschriftverfahren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Mai 3, 2022 · bearbeitet Mai 3, 2022 von John Silver aufrechnung von konten forderungen Und der Rest ist, siehe die anderen Antworten oben, über die AGB vereinbart. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr H. Mai 3, 2022 Werter Herr Silber, vielen Dank, das Stichwort "Aufrechnung" klärt meine Frage. Mit freundlichem Gruß H. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag