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Bärenbulle

Abgeltungssteuerdepot auflösen - Tutorial, Tips und Tricks - 100T€ Freibetrag

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kleinerfisch
vor 3 Stunden von Sapine:

Ich vermute damit würde Schenkkungssteuer anfallen.

Zumindest würde die Bank den halben Depotwert als Schenkung an das zuständige Finanzamt melden müssen.

vor 3 Stunden von Sapine:

Klüger mag es sein, einzelne Positionen in ein eigenes Depot der Holden zu verschenken, die besonders stark im Plus stehen.

Gute Idee! Durch Beschränkung der Schenkung auf die ertragsstärksten Positionen kann man den verschenkten Betrag vermindern.

Aber auch da (Depotübertrag ohne Gegenleistung) wird das FA benachrichtigt.

vor 3 Stunden von Sapine:

Grundsätzlich sind die Schenkungsfreibeträge unter Ehepartnern mit 500k ziemlich hoch. Das kann sich natürlich nachteilig bei einem Erbschaftsfall innerhalb der nächsten zehn Jahre auswirken. 

Es kann auch sein, dass durch frühere Schenkungen der FB überschritten wird. Dafür kämen u.U. in Frage Immobilienkäufe, die nur einer bezahlt hat, für die aber beide im Grundbuch stehen, oder auch die hier ab und zu diskutierte Steuerfalle für Ehegatten mit Gemeinschaftskonto, das in unterschiedlicher Höhe von den Partnern gefüllt wird. Es könnte also sein, dass der Depotübertrag schlafende Hunde weckt.

 

 

Für den Gewinn einer Tranche einer vor 2018 gekauften Fonds-Position wird so gerechnet:

Verkaufserlös abzgl. Spesen

- Anschaffungskosten per 01.01.2018

- Vorabpauschalen (vor TFS)

= Zwischenergebnis 1

abzgl. Teilfreistellung

= Zwischenergebnis 2 => relevant für den 100k-Freibetrag

+ fikt. Veräußerungsergebnis 31.12.2017

= zu versteuernder Veräußerungserlös

+ agE während der Haltedauer

= zu versteuernder Betrag

 

Das Zwischenergebnis 2 wird in einem Topf gesammelt und taucht summarisch in der JStB auf, ebenso die agE.

Für beides gibt es in der Steuererklärung eigene Felder.

 

Ein mögliches Problem bei der Eigenermittlung der Beträge könnte sein, dass Du die AK per 01.01.2018 nicht kennst.

Du hast aber das Recht, die fiktiven Ergebnisse von der Bank zu bekommen. Bei mir war dann immer auch eine mehr oder weniger aussagekräftige Berechnung dabei, aus der die neuen AK (dort als fiktiver Veräußerungserlös) hervorgehen.

Selbst ermitteln ist im Detail Tricky, da nicht immer der gesetzlich vorgesehene erste NAV 2018 (oder war es der letzte aus 2017?) verwendet wird. Für eine überschlägige Rechnung wird das aber reichen.

 

Eine andere Klippe könnte die TFS sein, die nicht immer die erwartete ist. Wenn es keine Erträge oder Vorabpauschalen gab, ist das bisher wohl eher nicht aufgefallen.

Sie ist auch nicht unbedingt konstant über die letzten Jahre, was die Berechnung komplizierter machen würde.

 

Ich habe mein kurzlebiges Ewigkeitsdepot im Dez 20 aufgelöst, die Steuererklärung erst im Okt 21 abgegeben, im Dez 21 Rückfragen zu anderen Themen beantwortet und bis heute keinen Bescheid. Das kann (und wird wahrscheinlich) aber an anderen Komplikationen liegen.

 

 

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alsuna
Am 23.4.2022 um 20:34 von kleinerfisch:

Für den Gewinn einer Tranche einer vor 2018 gekauften Fonds-Position wird so gerechnet:

Verkaufserlös abzgl. Spesen

- Anschaffungskosten per 01.01.2018

- Vorabpauschalen (vor TFS)

= Zwischenergebnis 1

abzgl. Teilfreistellung

= Zwischenergebnis 2 => relevant für den 100k-Freibetrag

+ fikt. Veräußerungsergebnis 31.12.2017

= zu versteuernder Veräußerungserlös

+ agE während der Haltedauer

= zu versteuernder Betrag

Das heißt, meine Aussage bzw Frage in #23 war richtig? Für Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, ist das fiktive Veräußerungsergebnis ja 0, aber agE sind trotzdem zu berücksichtigen? 

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kleinerfisch

Ja. Die Fondsbesteuerung mit agE gab es, glaube ich, seit 1994.

In meiner Buchführung tauchen sie erstmals 2004 auf, aber davor hatte ich keine Fonds.

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alsuna

Danke :thumbsup:

 

@Bärenbulle vielleicht magst du diesen Punkt in #1 noch konkretisieren? 

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Bärenbulle
Am 25.4.2022 um 07:37 von alsuna:

Danke :thumbsup:

 

@Bärenbulle vielleicht magst du diesen Punkt in #1 noch konkretisieren? 

Ja gerne, aber was soll ich genau anpassen bzw. was meinst Du ?

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alsuna
vor 2 Stunden von Bärenbulle:

Ja gerne, aber was soll ich genau anpassen bzw. was meinst Du ?

Es stand doch noch die Frage im Raum, wie bei den vor-2009-Anteilen die agE bei den fiktiven Käufen zu berücksichtigen sind. Also, Verkauf steuerfrei, aber die Steuern auf die agE werden einbehalten und müssen auch korrigiert werden (so wie das früher™ auch war),

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beamter97
Am 23.4.2022 um 20:34 von kleinerfisch:

Eine andere Klippe könnte die TFS sein, die nicht immer die erwartete ist. ...

Sie ist auch nicht unbedingt konstant über die letzten Jahre, was die Berechnung komplizierter machen würde.

Dazu hat die Finanzverwaltung/der Gesetzgeber eine klare Aussage getroffen:

Jede Änderung der Struktur eines Fonds, die eine Änderung der TFS zufolge hat, löst automatisch einen weiteren fiktven Verkauf aus.

D.h.

  1. Du bekommst von deiner Bank eine Abrechnung über den fiktiven Verkauf und sein steuerliches Ergebnis.
  2. Erst beim  endgültigen Verkauf werden die Steuern fällig.

Beispielhaft könnt eien Abrechnung der Bank bei einem endgültigen Verkauf so aussehen:

 

Ergebnis fiktiver Verkauf 1.1.2019:  0 EURO da Anschaffung vor 2009 

AgE bis 31.12.2018: 2.000 EUR

Ergebnis fiktiver Verkauf 30.3.2020: 2100 EUR mit TFS  30%

Verkauf am 10.5.2022 mit Ergebnis seit letztem fiktivem Verkauf 500 EUR mit TFS 0%

 

zu versteuern: AgE 2.000 + 2.100 x 0,7 + 500 x 1,0 = 3.970 EUR

 

in der Steuerbescheinigung werden die AgE bis 31.12.2018 mit 2.000 EUR

und die 1.970 EUR Kursgewinn aus bestandsbeschützten Altanteilen separat bescheinigt.

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bertl

Ich möchte hier nochmal mit einer Frage anknüpfen für den Fall, dass der Verlustverrechnungstopf gefüllt ist.

 

Nehmen wir an ich verkaufe Altfonds und habe daraus 50.000 zu versteuernden Gewinn. Weiterhin habe ich 70.000 EUR im Verlustverrechnungstopf.

Dann wird doch die Bank den Gewinn aus dem Verkauf der Altfonds mit dem Verlustverrechnungstopf verrechnen und keine Steuer einbehalten.

Sie wird mir aber trotzdem den Gewinn aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile in Höhe von 50.000 bescheinigen

Ich gebe diesen Gewinn in meiner Einkommensteuer Anlage KAP an und bekomme dafür vom Finanzamt eine Erstattung von 12.500 EUR.

 

Ist das so richtig verstanden? D.h. damit könnte ich den Verlustverrechnungstopf "zu Geld machen".

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chirlu
vor 3 Stunden von bertl:

Ich gebe diesen Gewinn in meiner Einkommensteuer Anlage KAP an und bekomme dafür vom Finanzamt eine Erstattung von 12.500 EUR.

 

Nein; günstigenfalls bekommst du einen Verlustvortrag beim Finanzamt. Erstattet wird nur, was auch gezahlt wurde.

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Sapine

Klingt nicht sehr klug, den Gewinn dort zu realisieren, wo es einen Verlusttopf gibt. 

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phk

Klappt die fiktive Besteuerung von Altanteilen (also 0 EURO) auch noch, wenn ich meine Altaktien auf ein neues Depot umziehen und dort verkaufen möchte?

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chirlu

@phk: Wirst du das jetzt täglich in einem anderen Thread fragen?

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Sapine

Ich bin nicht ganz sicher was Du mit fiktiver Besteuerung meinst. 

 

Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland werden die Anschaffungsdaten mit übermittelt. Möglicherweise musst Du hier auch noch steuerpflichtig sein. Danach sollte mit der Steuer alles ganz genauso klappen wie vor dem Übertrag. 

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phk
· bearbeitet von phk
Tippfehler

@Chirlu: Ich hatte diesen Thread leider erst gestern gefunden. In dem anderen Thread ist unter den Lesern scheinbar keine Fachkenntnis vorhanden und die Frage wird ignoriert.

 

Danke @Sapine. also entstehen mir durch den Depotumzug keine steuerrechtlichen Nachteile, da die Anschaffungsdaten zwischen abgebendem und annehmendem Broker korrekt ausgetauscht wurden?

 

Wie ist es jetzt aber mit dem Zeitraum < 2009 bis 2018. der wurde doch vom alten Broker fiktiv besteuert. Werden diese Daten auch zum neuen Broker überermittelt?

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, erfolgte die fiktive Besteuerung doch 2018 durch den alten Broker, kommt aber erst beim tatsächlichen Verkauf zum tragen.

Oder werden die Daten der fiktiven Besteuerung ebenfalls zwischen alten um neuen Broker ausgetauscht?

 

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chirlu
vor 11 Minuten von phk:

In dem anderen Thread ist unter den Lesern scheinbar keine Fachkenntnis vorhanden und die Frage wird ignoriert.

 

Gut, dass es keine anderen Gründen geben kann, Fragen zu ignorieren. ^_^

 

vor 12 Minuten von phk:

Wie ist es jetzt aber mit dem Zeitraum < 2009 bis 2018. der wurde doch vom alten Broker fiktisch besteuert.

 

Im anderen Thread war noch von Aktien die Rede.

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Sapine
vor 20 Minuten von phk:

Danke @Sapine. also entstehen mir durch den Depotumzug keine steuerrechtlichen Nachteile, da die Anschaffungsdaten zwischen abgebendem und annehmendem Broker korrekt ausgetauscht wurden?

Grundsätzlich kann es bei jedem Depotübertrag zum Datenverlust kommen auch wenn es in der Regel funktioniert. Ich würde nicht unmittelbar nach dem Übertrag verkaufen sondern erst die Einstandspreise abwarten. 

Zitat

Wie ist es jetzt aber mit dem Zeitraum < 2009 bis 2018. der wurde doch vom alten Broker fiktisch besteuert. Werden diese Daten auch zum neuen Broker überermittelt?

Es gab 2018 für vor 2009 gekaufte Fondsanteile einen fiktiven Verkauf, bei dem aber tatsächlich nichts versteuert wurde. Ich vermute darauf spielst Du an? Auch diese Daten sollten mit übertragen werden. Ich selbst bin aber kein Depothopper und kann keine eigenen Erfahrungen dazu beitragen. 

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phk
vor 3 Stunden von chirlu:

Im anderen Thread war noch von Aktien die Rede.

Macht es denn einen Unterschied ob ich ein komplettes Depot umziehe oder nur einzelne Aktienpositionen?

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kleinerfisch
vor 4 Stunden von phk:

Oder werden die Daten der fiktiven Besteuerung ebenfalls zwischen alten um neuen Broker ausgetauscht?

ja, aber

vor 3 Stunden von Sapine:

Grundsätzlich kann es bei jedem Depotübertrag zum Datenverlust kommen auch wenn es in der Regel funktioniert.

siehe meine Signatur

 

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Sapine
vor 2 Stunden von phk:

Macht es denn einen Unterschied ob ich ein komplettes Depot umziehe oder nur einzelne Aktienpositionen?

ja - aber ob es relevant ist für Dich? 

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