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sbahner2212

Wechsel der Steuerklasse nach Heirat bei Erwerbsminderungsrente?

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sbahner2212

Hallo,

so richtig schlau werde ich aus den zusammen gesuchten Ergebnissen nicht.

 

Ich selbst habe einen Nettoverdienst von 2200.-€ ohne Nachttischlage und Co, meine künftige Frau bekommt Erwerbsminderungsrente, gut 1000.-€ im Monat und hat einen Nebenjob mit 400.-€ im Monat.

Beim Wechsel gemeinsam in Steuerklasse 4/4 bleibt alles gleich, so errechnet und nachgeforscht.

Beim Wechsel in 3 von mir und 5 von ihr werde ich aber nicht schlau, ob die Rente in die Besteuerung hinein fällt oder nicht (daher ist eine Berechnung für mich schwierig, auch die Rentenversicherung selbst konnte mir keine Auskunft geben)?

Hat von euch jemand so einen Fall schon gehabt?

Viele Grüße und besten Dank

Simon

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beamter97

Renten der gesetzlichen Sozialversicherung werden nicht wie Arbeitsentgelte an der Quelle besteuert, sondern erst in der Veranlagung, also per abgegebener Steuererklärung. Lohnsteuerklassen sind also irrelevant.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

Ich gehe davon aus, dass es egal ist, ob ihr 3/5 oder 4/4 macht. Bei der gemeinsamen Veranlagung zählt das "Gesamteinkommen". Allerdings zählt in das Einkommen nicht alles von der Rente rein, denn bei Erwerbsminderungsrenten muss man vermutlich wie bei normalen Renten nur einen Teil versteuern - jedes Jahr etwas mehr bis es dann irgendwann in der fernen Zukunft 100% sind. Durch eine Heirat dürfte es die Steuerlast insgesamt eigentlich nur "weniger oder gleich" bleiben. Man kann durch die "richtige" Wahl 3/5 oder 4/4 nichts dauerhaft sparen, egal was man nimmt sollte es am Ende nach abgegebener Steuererklärung wieder gleich sein...

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 7 Minuten von slowandsteady:

Man kann durch die "richtige" Wahl 3/5 oder 4/4 nichts dauerhaft sparen

Bei der Steuer nicht, aber beim Bezug von Entgelt-Ersatzleistungen wie Krankengeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld wirkt sich ein vor dem Bezug höheres Netto schon aus.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Ein Wechsel für dich in 3 könnte sinnvoll sein für mehr Netto im laufenden Monat. Allerdings könnte sich eine höhere Nachzahlung ergeben, was dann wieder zu Vorauszahlungen führt die alle 3 Monate zu entrichten sind. 

 

Wie aber die Vorredner schon richtig festgestellt haben - ja - die tatsächlich festgesetzte persönliche Einkommenssteuer bleibt in allen Fällen identisch. Es geht nur um ein anderes System beim Lohnabzug und ggf. Festsetzung von Vorauszahlungen.

 

Kann sich lohnen bei anderen Transferleistung. Bei der Steuer ergibt sich ggf. ein Liquiditätsvorteil. Wenn der benötigt wird.

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