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flori73

Privathaftpflicht mit Diensthaftplicht (öffent. Dienst)

Empfohlene Beiträge

flori73

Hallo zusammen,

 

ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst (Gemeinde)  und beschäftige mich mit meiner Privathaftpflichtversicherung.. 

Den Baustein Diensthaftpflicht inkl. Vermögensschäden möchte ich dazu nehmen. 
Ich habe mir die Debekka, die DBV/Axa, Signal Iduna,  Huk Coburg und die WGV angesehen.  

Es gibt sicherlich unter Euch jemanden, der ebenfalls im öffentlichen Dienst arbeitet und mir eine Haftpflichtversicherung empfehlen kann ?
 

Freue  mich auf Rückmeldungen.
 

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satgar
· bearbeitet von satgar

Auch wenn es nicht mehr ganz so aktuell ist, vielleicht hilft es trotzdem für den Bereich der Diensthaftpflichtbedingungen: https://www.dasscoring.de/dienst-haftpflichtversicherungen-im-check-2018/

 

im Rechner von denen scheint da es etwas aktuellere Bewertungen zu geben https://www.dasscoring.de/Rechner

 

Persönlich mag ich die Haftpflichtkasse insgesamt am liebsten.

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flori73

@satgar Danke für Deine Info :-)

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oktavian

gibt es denn Beispiele für was solch eine Versicherung zahlen würde? Wenn man den job normal macht, haftet der Arbeitgeber. Wenn man nicht richtig geschult wird, ist das auch eher Schuld vom Arbeitgeber. Hängt natürlich auch davon ab, wie man dann einen verlorenen Schlüssel meldet z.B.:

a) habe den irgendwo rumliegen gelassen

b) muss mir unbemerkt geklaut worden sein

Wenn das dann im Ernstfall auf fünfstellige Summen gedeckelt wäre, sichert es existenzielle Risiken nicht ab. Welche Deckungssumme würdest Du da mindestens brauchen?

 

Ich habe auch schon Falschauskunft bekommen z.B. bei der Steuerhotline, aber kann man bei mündlicher Aussage überhaupt beweissicher klagen (ich nehme mal an die würden dann sagen, kann mich nicht erinnern)?

 

Frage nur weil ich auch Angestellte kenne, die diese Versicherung nicht haben. Hängt das Risiko stark vom genauen Job ab?

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LuiKW
· bearbeitet von LuiKW

Das Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst ist in Details abweichend zu einer normalen Arbeitnehmerstellung. Die Diensthaftpflicht deckt nach meinem Verständnis in erster Linie die grobe Fahrlässigkeit bzw. Regressansprüche des Dienstherren ggü. Beschäftigten im öffentlichen Dienst bzw. Beamten. Grobe Fahrlässigkeit hat man schneller als man denkt: Der Hausmeister, der einen Farbeimer auf einem Gerüst nicht sichert und herunterfällt, der verlorene Generalschlüssel einer Lehrkraft usw. Interessanterweise soll laut dem Link von satgar unsere Debeka nur zwei Sterne haben - was auch immer diese Sterne aussagen. Ein detaillierter Leistungsvergleich wäre hilfreich. Als wir letztes Jahr selbst die Leistungen verglichen hatten, war die Debeka nicht schlechter als die mit fünf Sternen "bewertete" DBV. Wie gesagt: Fakten statt Sternchen wären besser... (Danke dennoch für den Link! Meine Kritik richtet sich gegen die Sternchenseite selbst. Auch das PDF auf der Seite zeigt keine Bewertung pro Anbieter, nur Grundsätzliches.)

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flori73
· bearbeitet von flori73

@oktavian Beispiele gibt es hier https://www.debeka.de/produkte/versichern/haftpflichtversicher/berufshaftpflichtver/schadenbeispiele.html oder hier https://www.dbv.de/berufshaftpflichtversicherung

 

Es kommt sicherlich darauf an - wenn ein Sachbearbeiter sich einen (kritischen) Vorgang vom Vorgesetzten absegnen lassen muss dann braucht man eher keine Versicherung. Anders siehts aus, wenn man Selbständig Vorgänge bearbeitet z.B. Du versäumst eine Frist und dem Arbeitsgeber entstehen Finanzielle Nachteile u.a. oder Du bestellst falsch und kannst es nicht mehr zurückgeben. Bei einer Ausschreibung läuft was schief u.a. Kritisch sind in meinem Augen die Vermögensbehafteten Fehler, weniger die z.B. Laptop ist runtergefallen und unbrauchbar. Schlüssel ist vermutlich nicht mehr so dramatisch da viele nun Transponder haben.

 

 

 

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satgar

Man darf auch nicht die passive Rechtschutzfunktion unterschätzen. Der Versicherer prüft, ob der erhobene Schadenersatzanspruch überhaupt begründet ist und falls nicht, wehrt der Versicherer den Anspruch ab, notfalls bis vor Gericht. 
 

Ein „normaler“ Angestellter in der freien Wirtschaft kann mit jemanden im öD nicht verglichen werden. Im öD haften die Angestellten analog der Beamten. Dort kann es hier und da Regressansprüche beim Arbeitnehmer geben, die es in der freien Wirtschaft so nicht gibt.

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oktavian
vor 6 Stunden von flori73:

danke, aber ich verstehe die Beispiele der Versicherung nicht. Es fehlt doch das Verschulden. Da fehlen noch wesentliche Details. Ein Lehrer kann z.B. gar nicht alle Verletzungen auf dem Pausenhof vermeiden und sonst bräuchten die in den mir bekannten Schulen wesentlich mehr Aufseher. Die Schlüssel sind auch so ein Beispiel: Wie soll man da die Schuld des Arbeitnehmers beweisen also dass der Schlüssel nicht unbemerkt geklaut wurde?

 

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satgar
vor 25 Minuten von oktavian:

danke, aber ich verstehe die Beispiele der Versicherung nicht. Es fehlt doch das Verschulden. Da fehlen noch wesentliche Details. Ein Lehrer kann z.B. gar nicht alle Verletzungen auf dem Pausenhof vermeiden und sonst bräuchten die in den mir bekannten Schulen wesentlich mehr Aufseher. Die Schlüssel sind auch so ein Beispiel: Wie soll man da die Schuld des Arbeitnehmers beweisen also dass der Schlüssel nicht unbemerkt geklaut wurde?

 

Kurzer Einwurf, auch wenn es nicht „dasselbe“ ist: wenn ich eine Mietwohnung habe und bei Einzug drei Schlüssel bekomme, hafte ich dafür, dass bei Auszug auch wieder drei Schlüssel vorgelegt werden. Ob mir einer nun selbst verloren geht oder mir gestohlen wird, spielt für den Geschädigten, den Vermieter dem ein Schlüssel fehlt, keine Rolle.

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oktavian
vor 3 Stunden von satgar:

Kurzer Einwurf, auch wenn es nicht „dasselbe“ ist: wenn ich eine Mietwohnung habe und bei Einzug drei Schlüssel bekomme, hafte ich dafür, dass bei Auszug auch wieder drei Schlüssel vorgelegt werden. Ob mir einer nun selbst verloren geht oder mir gestohlen wird, spielt für den Geschädigten, den Vermieter dem ein Schlüssel fehlt, keine Rolle.

meines Wissens trifft das nicht zu. z.B. https://www.schweizer.eu//aktuelles/urteile/6315-ag-hamburg-urteil-vom-26-august-1999-47-c-178-99

Es spielt höchstens insofern keine Rolle, als dass der Vermieter dir das Gegenteil wohl nicht beweisen könnte, wenn du auch beim verlorenen Schlüssel behauptest er sei gestohlen worden. Im Zweifel weiß man selbst auch nicht ob er verloren oder gestohlen sei, da das Ergebnis ähnlich ist: auf einmal stellt man fest der Schlüssel ist weg.

 

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satgar
vor 7 Minuten von oktavian:

meines Wissens trifft das nicht zu. z.B. https://www.schweizer.eu//aktuelles/urteile/6315-ag-hamburg-urteil-vom-26-august-1999-47-c-178-99

Es spielt höchstens insofern keine Rolle, als dass der Vermieter dir das Gegenteil wohl nicht beweisen könnte, wenn du auch beim verlorenen Schlüssel behauptest er sei gestohlen worden. Im Zweifel weiß man selbst auch nicht ob er verloren oder gestohlen sei, da das Ergebnis ähnlich ist: auf einmal stellt man fest der Schlüssel ist weg.

 

Naja, Amtsgericht. Da gibt’s anders gelagerte Fälle, die anders entschieden wurden. Da Amtsgerichte mal so und mal so entscheiden, kann das zwar ein gewisses Gefühl geben oder Gradmesser sein, mehr aber auch nicht. Will sagen: in dem Fall bekam der Mieter recht, dass muss aber nicht „immer“ so sein. Wir entfernen uns da auch zu weit vom eigentlichen Thema der haftenden Angestellten und Beamten im öD. Ich hab in einigen Webinaren schon die Thematil geschildert bekommen, bei dem auch Bundeswehrsoldaten wegen grober Fahrlässigkeit gegenüber dem Dienstherrn haften mussten. Es ist sicherlich richtig, dass das Land auf Land ab nicht tagtägliche Fälle sind (sonst könnte so eine Diensthaftpflicht nicht so preiswert sein). Aber wenn Sie dann vorkommen, können Sie für die Personen nicht nur Konsequenzen nicht nur in Form von Geld haben, sondern auch disziplinarische und berufliche Folgen für den Beamten/öD Angestellten. Dann ist es wichtig, wenn eine falsche Anschuldigung auch entkräftet und abgewehrt wird.

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