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Archibald

Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer Immobilienübertrag Eltern auf Sohn

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kleinerfisch
vor 1 Stunde von cpandrea:

Kann man den Wert einer verschenkten Immobilien (z.B. Eigenheim zwischen Ehegatten),  wo  weder Grunderwerbssteuer noch Schenkungssteuer anfallen, so beliebig angeben ?  

Gemeint war wohl von @reckoner, dass die Werte, die bei diesen Gutachten rauskommen, stark subjektiv geprägt sind.

Das sehe ich genauso.

Ich erinnere mich an ein Gutachten anlässlich einer ähnlichen innerfamiliären Übertragung, wo der Gutachter nach Sachwertverfahren und nach Ertragswertverfahren zu zwei völlig unterschiedlichen Werten kam und abschließend schrieb, "na ja, der Verkehrswert ist nochmal ein anderer Wert".

Da hätte man auch deutlich billiger den nächstbesten Makler fragen können.

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cpandrea
vor 1 Stunde von reckoner:

Hallo,

 

Wo soll denn der Wert angegeben werden?

Im Kaufvertrag steht nur das was gezahlt werden soll, und das kann alles mögliche sein (von nichts=Schenkung bis zum Vielfachen des Wertes).

 

Den Notar interessiert das nicht (bzw. es hat ihn nicht zu interessieren).

Und das Finanzamt wird den Wert sowieso selber ermitteln (insbesondere wenn die Vertragsparteien nahe Angehörige sind), und das Ergebnis kann auch ganz anders aussehen als das eines Verkehrswertgutachtens.

 

Stefan

 

 

ich meine, wenn nur eine reine Schenkung wäre.  In der Schenkungsakt der Immobilien beim Notar muss bestimmt einen Wert angegeben werden. 

Ermittelt das Finanzamt den Wert, auch wenn weder Grunderwerbssteuer noch Schenkungssteuer bei einer Schenkung des Eigenheim zwischen Ehegatten anfallen werden ?  In dem Fall ist der Wert der Schenkung nicht einmal für die Freibeträge der Schenkung bedeutend.  

 

  

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MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von cpandrea:

Kann man den Wert einer verschenkten Immobilien (z.B. Eigenheim zwischen Ehegatten),  wo  weder Grunderwerbssteuer noch Schenkungssteuer anfallen, so beliebig angeben ?     Wird das Finanzamt bzw. Notar mitspielen ? 

In der Notarurkunde wird der Notar keinen Schenkungswert aufnehmen, dem reicht eine umfassende Beschreibung nach Lage, Größe, Menge/Inventarliste usw. Allerdings wird er in seiner Rechnung auf den Schenkungswert Bezug nehmen. :D

 

Und das FA wird Dich im Zweifel dazu auffordern einen Wert zu ermitteln bzw. Grunddaten zur Wertermittlung zu liefern. Du bist da zur Mitwirkung verpflichtet. 

 

Für Schenkungen/Erbschaften verweist § 12 Abs. 3 ErbStG auf § 151 BewG (gesonderte Feststellung). Die Bewertungsregeln für Grundvermögen befinden sich dann in § 176 ff. BewG.

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, ob es ein Zweifamilienhaus ist (Vergleichswertverfahren) oder mehr als 2 Wohnungen sind (sog. Mietwohngrundstück), da letzteres dann im Ertragswertverfahren bewertet wird (siehe § 182 BewG). Die unterschiedlichen Verfahren können zu Unterschieden führen.

 

Grund und Boden wird getrennt regelmäßig im Vergleichswertverfahren via Bodenrichtwerte bewertet.

Aufgrund der Überlastung der FÄ werden die in eindeutigen Fällen, die zu keiner Steuer führen, erst gar keine Bewertung durchführen und sich die Arbeit sparen. Das heißt aber nicht, dass bei einer späteren Erbschaft/Schenkung der Fall als Vorschenkung nicht doch noch relevant wird und das nachgeholt wird.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Da hätte man auch deutlich billiger den nächstbesten Makler fragen können.

Genau. Oder bei Immoportalen schauen (und von den Angeboten ein wenig abziehen, das sind ja Verkäuferpreise).

 

Zitat

In der Schenkungsakt der Immobilien beim Notar muss bestimmt einen Wert angegeben werden. 

Nein, warum sollte das so sein?

Nicht einmal bei einem Verkauf an Fremde ist der wirkliche Wert von Interesse (wobei man da davon ausgehen kann, dass er in der Regel ungefähr dem Kaufpreis entspricht).

 

Zitat

Ermittelt das Finanzamt den Wert, auch wenn weder Grunderwerbssteuer noch Schenkungssteuer bei einer Schenkung des Eigenheim zwischen Ehegatten anfallen werden ?

Natürlich. Denn ob Schenkungssteuer anfällt ergibt sich ja erst dadurch (auch Schenkungen zwischen Ehepartnern sind steuerpflichtig).

Im ersten Schritt wird das Objekt vielleicht mal grob angeschaut, und wenn der Wert ganz offensichtlich weit unter dem Freibetrag liegt dann wars das erstmal.

 

Stefan

 

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cpandrea

 

 

vor 11 Stunden von cpandrea:

 

ich meine, wenn nur eine reine Schenkung wäre.  In der Schenkungsakt der Immobilien beim Notar muss bestimmt einen Wert angegeben werden. 

Ermittelt das Finanzamt den Wert, auch wenn weder Grunderwerbssteuer noch Schenkungssteuer bei einer Schenkung des Eigenheim zwischen Ehegatten anfallen werden ?  In dem Fall ist der Wert der Schenkung nicht einmal für die Freibeträge der Schenkung bedeutend.  

 

  

vor 8 Stunden von reckoner:

 

Natürlich. Denn ob Schenkungssteuer anfällt ergibt sich ja erst dadurch (auch Schenkungen zwischen Ehepartnern sind steuerpflichtig).

Im ersten Schritt wird das Objekt vielleicht mal grob angeschaut, und wenn der Wert ganz offensichtlich weit unter dem Freibetrag liegt dann wars das erstmal.

 

Stefan

 

 

 

Danke, Jedoch ist  nach meiner Informationen idie Schenkung des Eigenheim zwischen Ehepartnern steuerfrei.

 

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/erbschaftsteuerbefreiung-des-familienheims-fallstricke_170_532820.html

 

" Die Befreiung einer Schenkung eines Familienheims ist wertmäßig nicht begrenzt. Eine Behaltensfrist ist nicht vorgesehen. Von daher sollte bei Ehegatten ein Familienheim eher durch eine Schenkung als im Erbfall übertragen werden. Auch kann während des Bestehens der Ehe oder in einer weiteren Ehe mehrfach ein Familienheim zugewendet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind."

 

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reckoner

Hallo,

 

ja, es gibt durchaus Sonderregelungen.

Aber das ändert doch nichts daran, dass im Kaufvertrag grundsätzlich kein Wert enthalten sein muss.

 

Stefan

 

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Wir haben bei einem Immofall bei uns in der Familie zuerst den Notar befragt. Der hat dann einen Entwurf gemacht mit dem Konzept (Schenkung / Verkauf im Mix) mit dem sind wir dann zum Steuerberater. Notar hat ohne Immowert im Vertrag beurkundet dann. Beim Anwalt waren wir nicht. Gutachter hatten wir auch nicht. Zwei Kinder wurden mit Immos bedacht bei uns. Beiden haben notariell auf den Pflichtteil verzichtet im Rahmen der Übertragungen. Um die Emotionen raus zu nehmen war bei uns nötig die Werte der Immos zumindest grob zu bestimmen von dritter Person (Steuerberater, online Tools zur Wertermittlung, etc.).

Steuerberater hat anhand der Eckdaten (BJ, Wohnfläche, Grundstückgröße, etc.) einen Wert errechnet, den aus seiner Erfahrung das FA auch annehmen wird.

Das Finanzamt schickt dann noch einen Bogen wo man Stellung dazu nehmen muss bzgl. der Wertermittlung und die Steuererklärung machen wir auch mit dem Steuerberater zusammen in den Jahren der Schenkung / des Tausches.

 

Wenn du willst würde ich mal beim realbest die Immos eingeben, dann hast du ein ganz gutes Gefühl wo der Verkerhswert liegen könnte um nicht komplett im dunklen zu  tappen.

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