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finisher

Freibetrag für Fonds-Altbestände nur 10.000,- laut Steuerbescheinigung?

Empfohlene Beiträge

finisher
· bearbeitet von finisher

Bevor ich Einspruch für meinen Steuerbescheid 2020 erhebe, möchte ich vorher noch die kollektive Forenintelligenz befragen.

 

Ich habe 2020 zum ersten Mal etwas von meinen abgeltungsteuerfreien ETFs verkauft, welche ich vor 2009 gekauft hatte.

In der Steuerbescheinigung 2020 steht nun, dass mein Freibetrag zum 31.12.2019 nur 10.000,- beträgt, siehe Foto. Es müssten doch 100.000,- sein?

 

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Sapine

Sieht mir auch nach einem Fehler aus, ich würde mal anrufen. Kann ja sein, dass sich jemand vertippt hat. Möglicherweise kannst Du Dir den Einspruch sparen. 

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MeinNameIstHase

Finisher,

unter normalen Umständen müsste ein Anruf beim FA schon für eine Aufhebung und Änderung ausreichen (nach § 129 AO - da ist noch nicht mal ein Antrag notwendig, Hinweis auf Fehler reicht). Besser ist ein Fax oder Brief, weil "normal" ist derzeit gar nichts. Und bei der Gelegenheit auch die Berechnung des steuerpflichtigen Teils überprüfen, ob das überhaupt richtig ist, was da als verbraucht abgezogen wurde.


Achte für Dich darauf, von welchem Bescheid die Rede ist. Du hast nämlich min. zwei:

a) Den ESt-Bescheid, welcher die Kapitalerträge feststellt und die Steuer darauf berechnet (und damit den Betrag berechnet, der in b) als verbraucht abgezogen wird)

b) Den Bescheid zur gesonderten Verlustfeststellung bzw. zur Fortschreibung des per § 56 Abs. 6 eingeräumten Freibetrags nach § 56 Abs. 6 Satz 2 (... ist gesondert festzustellen ... § 10d Absatz 4 ... EStG entsprechend anzuwenden)

 

Dein Bild sieht nach dem Bescheid zur gesonderten Verlustfestellung/verbleibenden Freibetrag aus.

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