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Nordlicht_01

Versteuerung ausländischer thesaurierenden Fonds beim Verkauf

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Nordlicht_01

Hallo,

 

ich habe eine Verständnisfrage zum steuerlichen Aspekt des Verkaufs von ausländischen thesaurierenden Fonds, deren Anteile zwischen 2010 und 2020 gekauft worden sind.

 

Das Thema ist bei mir aktuell, weil die Bank nach Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds über die Gewinnbesteuerung nach Teilfreistellung (teilweise unter Anrechnung auf den Freistellungsauftrag) hinaus Steuer abgeführt hat.

 

Dabei gehe ich davon aus, dass hier die ausschüttungsgleichen Erträge des thesaurierenden Fonds bis 2017 versteuert worden sind. Diese sind in den fraglichen Jahren in den Steuererklärungen angegeben worden.

 

Nach der Steuerreform 2018 werden in- und ausländische thesaurierende Fonds gleich behandelt und - sofern die steuerlichen Freibeträge überschritten sind - über die Vorabpauschale versteuert. So zumindest mein derzeitiger Kenntnisstand. Spielen die ausschüttungsgleichen Erträge eines ausländischen thesaurierenden Fonds ab 2018 beim Verkauf und der Versteuerung noch eine Rolle? 

 

Diese Fragen kommen jetzt aktuell hoch. Ich muss gestehen, dass ich mich die letzten Jahre mit diesen Themen nicht befasst habe. 

 

Viele Grüße

 

Nordlicht

 

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chirlu
vor 10 Minuten von Nordlicht_01:

Spielen die ausschüttungsgleichen Erträge eines ausländischen thesaurierenden Fonds ab 2018 beim Verkauf und der Versteuerung noch eine Rolle?

 

Nein.

 

Dein zu versteuernder Betrag jetzt sollte bestehen aus

  • dem Gewinn seit 2018, abzüglich Teilfreistellung,
  • dem Gewinn bis 2017, ohne Teilfreistellung,
  • den ausschüttungsgleichen Erträgen bis 2017, die du, wenn du sie damals korrekt versteuert hast, in der Steuererklärung wieder abziehen kannst.

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Nordlicht_01
· bearbeitet von Nordlicht_01

@chirlu Danke, das hilft mir weiter. Versuche das mal nachzuvollziehen. 

 

Die ersten beiden Punkte (Versteuerung des Gewinns bis 2017 ohne Teilfreistellung und ab 2018 abzüglich Teilfreistellung) dürfte ja alle inländischen Fonds genauso betreffen oder?

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beamter97
vor 3 Stunden von Nordlicht_01:

Versuche das mal nachzuvollziehen. 

Wie sieht denn die Abrechnung deines Brokers aus?

 

bei mir schreibt er die einzelnen Positionen nachvollziehbar auf die Abrechnung:

 

grafik.thumb.png.07e5cd66c756f531d2149092476e82b7.png

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi beamter,

traurig wenn man sieht, wie die Bank auf einer Abrechnung sich konsequent um eindeutige Begriffe herumdrückt. Im Gesetz finde ich nicht den Begriff "sonstige" oder TFQ ("Quote" taucht im Gesetz nirgends auf. Die nennen das einfach Teilfreistellung). Und zu versteuern ist der Investmentertrag

Der Veräußerungsgewinn (in Zeile 3 Deiner Abrechnung) , umfasst nur den Wertzuwachse ab fikt. Veräußerung bis zur Veräußerung. Für jemanden, der § 56 InvStG nicht versteht bleibt die Abrechnung ein Buch mit sieben Siegeln.

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