Zum Inhalt springen
kleinerfisch

Brief vom Finanzamt bzgl. ausländischer Kapitalerträge

Empfohlene Beiträge

kleinerfisch

Ein Verwandter bekam folgenden Brief von seinem Finanzamt:

Zitat

mir ist bekannt geworden, dass Sie im Jahr 2017 Geschäftsbeziehungen zu einem ausländischen

Finanzinstitut unterhalten und daraus Zahlungen bezogen haben, deren Versteuerung möglicher-
weise unterblieben ist.

Vorsorglich bitte ich Sie daher, Ihre eingereichte/n Steuererklärung/en bzw. bei bisheriger Nichtab-
gabe Ihre Abgabepflicht zu überprüfen und gegebenenfalls die Einnahmen sowie eventuell hiermit
in Zusammenhang entstandene Aufwendungen bis 4 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens nach-
zuerklären und erforderliche Unterlagen (ggf. für jedes Jahr gesondert) vorzulegen.

Sofern es sich bei den Zahlungen um Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des $ 20 EStG
handelt (Zinsen, Dividenden, Veräußerungen im Sinne des $ 20 Abs. 2 EStG, Lebensversicherun-
gen, etc.), die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben, bitte ich um Einreichung von be-
richtigten oder erstmaligen Anlagen KAP (als Download unter www.formulare-bfinv.de abrufbar)
sowie geeigneter Unterlagen (z.B. Erträgnisaufstellungen, Wertpapierabrechnungen oder Ähnli-
ches).

Steuerbefreiungsansprüche bitte ich ggf. darzulegen und nachzuweisen.

 

 

Kann es sein, dass das FA solche Briefe im Massenverfahren verschickt, ohne vorher die Steuererklärung anzuschauen?

Laut Text ist j anicht mal bekannt, ob er überhaupt eine Erklärung abgegeben hat (hat er) oder ob eine Anlage KAP dabei war (war sie).

 

Er schwört Stein und Bein, dass er nur eine Quelle an ausländischen Erträgen hat: ein Fondsdepot bei Templeton in Luxemburg.

Die von dort bescheinigten Erträge hat er in Anlage KAP, Zeile 15, deklariert. Er hat mir die Anlage gezeigt. Ichgehe davon aus, dass er sie auch abgegeben hat und dass er in der Lage ist, ein paar Zahlen von der Templeton-Auswertung korrekt ins Formular zu übertragen.

 

Ich nehme an, die Quelle für seinen Namen ist eine CD mit Bank- oder Depotdaten.

Das wäre dann sozusagen eine Aufforderung zur Selbstanzeige.

Ist das üblich?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister
vor 28 Minuten von kleinerfisch:

Ich nehme an, die Quelle für seinen Namen ist eine CD mit Bank- oder Depotdaten.

Bist du dir da sicher? Ausländische Kapitalerträge werden jährlich dem Bundeszentralamt für Steuern von den jeweiligen ausländischen Steuerbehörden gemeldet (die die Daten von den Banken bekommen). Mein letzter Stand war jedoch dass die dort nicht in der Lage sind diese Daten automatisiert auszuwerten - das hat sich vermutlich jetzt geändert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 16 Minuten von whister:

Bist du dir da sicher? Ausländische Kapitalerträge werden jährlich dem Bundeszentralamt für Steuern von den jeweiligen ausländischen Steuerbehörden gemeldet (die die Daten von den Banken bekommen).

Nein, wie ich schrieb: "ich nehme an..."

Könnte auch das sein. Aber auch dann würde ich erwarten, dass wenigstens mal geschaut wird, ob eine Erklärung samt Anlage KAP abgegeben wurde.

Auch das kann man ja automatisieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Das sind ZIV-Meldungen, die lt. Anweisung vorrangig vor allen Erklärungsarbeiten abzuarbeiten sind.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
finky

Verstehe ich das richtig?  Der Steuerschuldner soll aufgrund der ZIV - Meldung nochmals Nachweise für die  - angenommen - richtige Erklärung in 2017 liefern? Ohne, dass das Finanzamt selbst vorher anhand vorliegender Daten die Meldung auf Plausibilität überprüft? Soll das zukünftig dann für jedes Jahr passieren? Meine Antwort wäre, schauen sie in die Erklärung. Aber ich denke mir meinen Teil darüber, wie die Finanzverwaltung über Bürger denkt, die legal ihr Geld zum Teil im Ausland verwahren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor 2 Stunden von kleinerfisch:

Er schwört Stein und Bein, dass er nur eine Quelle an ausländischen Erträgen hat: ein Fondsdepot bei Templeton in Luxemburg.

Die von dort bescheinigten Erträge hat er in Anlage KAP, Zeile 15, deklariert. Er hat mir die Anlage gezeigt. Ichgehe davon aus, dass er sie auch abgegeben hat und dass er in der Lage ist, ein paar Zahlen von der Templeton-Auswertung korrekt ins Formular zu übertragen.

 

Ich würde den Sachbearbeiter anrufen und ihm (möglichst kurz) erklären, dass ich mich über den Brief wundere und dass ich alle Erträge korrekt angegeben habe.

 

Möglicherweise ist die Sache damit erledigt: der Sachbearbeiter erstellt einen Vermerk in der Steuerakte - und das wars.

 

Es kann aber auch sein, dass der Sachbearbeiter eine schriftliche Antwort wünscht oder empfiehlt. Dann kann man versuchen, durch Nachfrage herausfinden, worum es eigentlich geht. Sobald man das weiß, ist es viel einfacher, eine Antwort zu schreiben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus
vor 2 Stunden von kleinerfisch:

Das wäre dann sozusagen eine Aufforderung zur Selbstanzeige.

Alternative wäre Strafverfahren einleiten und bekannt geben. Bei Kleinbeträgen kaum der Rede wert.

vor 2 Stunden von kleinerfisch:

Ist das üblich?

Massenverfahren in der Finanzverwaltung? Jo. Verfahrenserleichterung bei Eröffnung zur Selbstanzeige? Jo. Nur schwierig beim Thema Strafvereitelung im Amt für den Beamten des Briefs. 

 

vor 2 Stunden von kleinerfisch:

Die von dort bescheinigten Erträge hat er in Anlage KAP, Zeile 15, deklariert. Er hat mir die Anlage gezeigt. Ichgehe davon aus, dass er sie auch abgegeben hat und dass er in der Lage ist, ein paar Zahlen von der Templeton-Auswertung korrekt ins Formular zu übertragen.

Dann würde ich das so ans Finanzamt kommunizieren und den Grund für das Schreiben einfordern. Wenn dann Strafverfahren eröffnet wird - Akteneinsicht. Wenn ein neues Depot auftaucht - Stein&Bein vom Verwandten einfordern.

 

Ansonsten dann eben reagieren auf die neuen Infos oder es erledigt sich weil der Beamte die Zeile 15 nicht mit der Meldung abgleichen konnte. Viel Ärger für nix. Kommt aber nunmal vor.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation

Selbstanzeige? Strafverfahren?

 

Ich denke, dass Ihr über das Ziel hinausschießt.

 

Die Finanzämter arbeiten heute anders als früher.

 

Früher wurden alle Steuererklärungen von den Sachbearbeitern durchgesehen.

 

Heutzutage passiert das nicht mehr. Die Mitarbeiter des Finanzamts haben gar nicht die Zeit, jede einzelne Steuererklärung durchzusehen. Stattdessen werden die Steuererklärungen und die von verschiedenen Stellen gemeldeten Daten in Datenbanken gesammelt. Dann lässt man Programme laufen, die Plausibilitäts-Kontrollen und Wahrscheinlichkeits-Analysen durchführen - auf Tausende von Steuererklärungen gleichzeitig. Das ist sehr effizient! Wenn es dabei Auffälligkeiten gibt, wird nachgeforscht. Beispielsweise werden solche Briefe verschickt.

 

"Auffälligkeit" heißt aber nicht unbedingt, dass ein Steuerbetrug entdeckt wurde oder vermutet wird. Es heißt zunächst nur, dass ein Check-Programm der Meinung ist, dass irgendetwas nicht stimmt. Das können fehlende Daten, fehlerhafte Daten oder auch tatsächlich getürkte Daten sein. Es können aber auch Programmfehler oder vom Finanzamt falsch in die Datenbank übernommene Daten sein.

 

Deshalb ruhig Blut, wenn man einen solchen Brief bekommt. Man sollte seine Steuererklärung noch einmal überprüfen und überlegen, was vielleicht schief gegangen sein könnte. Und dann sollte man zusehen, dass dieses Problem möglichst schnell aus der Welt geschafft wird - mit möglichst wenig Aufwand und mit möglichst wenig Aufregung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
finky
· bearbeitet von finky

In Ruhe klären ist immer der richtige Weg. Aber es stellt sich für mich schon die Frage, ob der Auswurf bei "Auffälligkeit" eine Plausibilitätsprüfung, evtl. mit Akteneinsicht aus dem "Keller" vorgesehen hat, oder, weil es einfacher ist, das Schreiben rauszuhauen, weil ja schließlich der Steuerschuldner zur Mitarbeit verpflichtet ist und ihm entsprechend die Arbeit aufzubürden. Ich korrigiere dann entsprechend zu meiner vorhergehenden Antwort: Schauen sie in meine "auf Papier" abgegebene Erklärung ( natürlich nur, sofern dies der Fall war).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Ist doch gut, wenn vorab vom FA nicht geprüft wird. Täte das FA prüfen und eine Verkürzung dabei entdecken, dann müsste man aufgrund des Schreibens auch noch damit rechnen und die Tür eine strafbefreiende Selbstanzeige wäre zu.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Bin mal gespannt, ob ich auch Post bekomme. 2017 hatte ich noch ein Tagesgeldkonto in den Niederlanden, auf das mir sagenhafte 0,01 Euro Zinsen gezahlt wurden, was ich für die Steuererklärung auf 0 Euro abgerundet habe. :rolleyes:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 9 Stunden von kleinerfisch:

Die von dort bescheinigten Erträge hat er in Anlage KAP, Zeile 15, deklariert. Er hat mir die Anlage gezeigt.

 

Hat er auch im Hauptvordruck angegeben, daß er dauerhafte Beziehungen zu ausländischen Finanzinstituten unterhält? Das war eines der letzten Jahre, in denen das abgefragt wurde. Sonst liegt es vielleicht daran.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 6 Stunden von MeinNameIstHase:

Ist doch gut, wenn vorab vom FA nicht geprüft wird. Täte das FA prüfen und eine Verkürzung dabei entdecken, dann müsste man aufgrund des Schreibens auch noch damit rechnen und die Tür eine strafbefreiende Selbstanzeige wäre zu.

Sehe ich anders.

Steuerhinterziehung ist Diebstahl an der Gemeinschaft, Steuerverkürzung dann sowas wie "fahrlässiger Diebstahl".

Das Finanzamt ist der Gemeinschaft verpflichtet, nicht dem einzelnen Steuerbürger.

Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige an sich ist ein Unikum im Strafrecht und gehört abgeschafft. Denn sie nutzt nur denjenigen, die vorher gestohlen haben, und das können nur diejenigen sein, die überhaupt die Möglichkeit dazu haben.

Dass es diese Möglichkeit gibt, ist schlimm genug. Da braucht es nicht nochein Finanzamt, dass den Dieben freundlich zur Seite steht.

Der Staatsanwalt sagt auch nicht: "Es könnte sein, dass ich Sie beim Stehlen erwischt habe. Wenn Sie alles zurückgeben, ist die Sache erledigt."

 

vor 9 Stunden von Taxadvisor:

Das sind ZIV-Meldungen, die lt. Anweisung vorrangig vor allen Erklärungsarbeiten abzuarbeiten sind.

ZIV=Zinsinformationsverordnung?

Die gilt doch seit 2016 nicht mehr (vgl. § 17 ZIV)

 

vor 2 Stunden von chirlu:

Hat er auch im Hauptvordruck angegeben, daß er dauerhafte Beziehungen zu ausländischen Finanzinstituten unterhält? Das war eines der letzten Jahre, in denen das abgefragt wurde. Sonst liegt es vielleicht daran.

Weiß ich im Moment nicht, kann aber gut sein. Werde nachfragen. Ich habe das auch nie angekreuzt und hatte diverse TG-Konten bei ausländischen Banken in den Nuller- und Zehner Jahren.

Im Unterschied zu meinem Onkel gab es da allerdings immer eine JStB nach deutschem Recht.

2017 scheint übrigens das letzte Jahr mit dieser Frage zu sein. Zumindest finde ich sie nicht mehr in den Hauptvordrucken 2018-20 und auch nicht in der KAP dieser Jahre.

vor 8 Stunden von stagflation:

Dann lässt man Programme laufen, die Plausibilitäts-Kontrollen und Wahrscheinlichkeits-Analysen durchführen - auf Tausende von Steuererklärungen gleichzeitig. Das ist sehr effizient! Wenn es dabei Auffälligkeiten gibt, wird nachgeforscht. Beispielsweise werden solche Briefe verschickt.

Hier hat man ja nicht mal geschaut, ob eine Erklärung abgegeben wurde - automatisiert oder manuell.

Sicher gibt es auch Fallgestaltungen, bei denen ausländische KAP-Einkünfte ohne "dauerhafte Beziehungen zu ausländischen Finanzinstituten" denkbar sind. Das sollten aber Ausnahmen sein.

Folglich hätte es bei automatischen Kontrollen schon bei der Bearbeitung auffallen müssen, dass eine Inkonsistenz besteht zwischen der Angabe ausländischer Kapitaleinkünfte und dem Fehlen von Beziehungen zu ausländischen Finanzinstituten (mal unterstellt, das Kreuzchen wurde nicht gesetzt). Aber vielleicht war man  2018 noch nicht so weit.

 

Zur Klarstellung: Die 2017er Erklärung wurde 2018 fristgerecht abgegeben. Der Brief jetzt kommt also nicht anlässlich der Bearbeitung dieser Erklärung.

 

Während im oberen Teil noch der Konjunktiv vorherrscht (Versteuerung möglicherweise unterblieben, gegebenfalls Einnahmen nacherklären), wird es im letzten Absatz ja sehr konkret: Es wird die "Einreichung von berichtigten oder erstmaligen Anlagen KAP" gefordert und in der Formulierung schon manifestiert, dass die eingereichte KAP unzureichend sei.

Dann wollen sie Belege dazu sehen, was ja ihr gutes Recht ist, aber auch schon 2017 hätte passieren können, als die noch griffbereit waren. Denn da war ja durch den Eintrag in Zeile 15 auch schon klar, dass es ausländische Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug gab.

Und sie wollen die Unterlagen "ggf. für jedes Jahr gesondert", ohne zu spezifizieren, welche Jahre gemeint sind.

Kurzum, ich finde das Vorgehen in Form, Inhalt und Zeitpunkt ziemlich unsäglich. Da hier niemand bestätigt, dass solche Schreiben bekannt sind, scheint es sich wohl um einen Einzelfall zu handeln.

 

Ich versuche nun erstmal zu klären, ob das Häkchen im Mantelbogen gesetzt war, und beruhige Onkelchen.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Meine Antwort wäre, schauen sie in die Erklärung.

Meine wäre: "Der abgegebenen Erklärung habe ich nichts hinzuzufügen".

 

Zitat

Es kann aber auch sein, dass der Sachbearbeiter eine schriftliche Antwort wünscht oder empfiehlt.

Natürlich sollte man kooperativ sein. Aber eine rechtliche Grundlage für weitere Angaben kann ich eigentlich nicht erkennen.

 

Zitat

... weil der Beamte die Zeile 15 nicht mit der Meldung abgleichen konnte.

Das hört sich jetzt so an, als ob er nur keine Lust dazu hatte, oder zu blöd dazu war.

Rein praktisch kann er aber gar nicht erkennen, welche Kapitalerträge in Zeile 15 enthalten sind (es könnte sogar gewiefte Anleger geben die mehrmals identische Erträge bei unterschiedlichen Banken generieren, und diese dann nur einmal erklären).

 

Zitat

Das können fehlende Daten, fehlerhafte Daten oder auch tatsächlich getürkte Daten sein. Es können aber auch Programmfehler oder vom Finanzamt falsch in die Datenbank übernommene Daten sein.

Alles korrekt.

Der häufigste Fall sind imho aber Abweichungen vom typischen, bestes Beispiel sind ungewöhnlich hohe Werbungskosten. Außerdem schlägt der Filter meiner Erfahrung nach bei höheren Erstattungen an (selbst wenn beispielsweise nur Lohn auf Steuerklasse 6 die Ursache ist); meine eigenen Erklärungen - Erstattung regelmäßig vierstellig - laufen jedenfalls nie automatisch durch.:(

 

Zitat

Hat er auch im Hauptvordruck angegeben, daß er dauerhafte Beziehungen zu ausländischen Finanzinstituten unterhält?

Das musste man aber nicht offenlegen, die Abfrage war unzulässig.

 

Zitat

Es wird die "Einreichung von berichtigten oder erstmaligen Anlagen KAP" gefordert und in der Formulierung schon manifestiert, dass die eingereichte KAP unzureichend sei.

An der Formulierung sieht man doch schon, dass es nicht abgeglichen wurde (sonst stände da nicht "... erstmaligen Anlagen KAP ...").

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli
vor 2 Minuten von reckoner:

meine eigenen Erklärungen - Erstattung regelmäßig vierstellig - laufen jedenfalls nie automatisch durch.:(

Das könnte erklären warum es bei mir in den Vorjahren immer 3 bis 6 Monate dauerte und letztes Jahr - aufgrund von Corona und HO und daher fehlender Kilometer - nur 6 Wochen.

Erstattung war nämlich nur klein dreistellig.

Sorry für OT.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
vor 21 Minuten von Holgerli:

Erstattung war nämlich nur klein dreistellig.

 

Also rein anhand der Summe funktioniert es definitiv nicht: Wenn ich in meine RÜRUP-Versicherung einzahle und zwischen 5.000 und 10.000€ zurückbekomme läuft die digital abgegebene Erklärung auch regelmäßig in 4-6 Wochen durch (Ende Februar abgeben, Mitte April Geld auf dem Konto).

 

Es wird also schon drauf ankommen, welche Art von Erträgen angegeben werden (die RÜRUP-Beiträge können wahrscheinlich dank per Elster-Zertifikat abgerufenen Bescheinigungen direkt digital verifiziert werden).

 

vor 21 Minuten von Holgerli:

Sorry für OT.

Sorry für noch mehr OT. o:)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 4 Stunden von kleinerfisch:

Sehe ich anders.
Steuerhinterziehung ...

Es geht nicht darum, wie du das siehst, sondern einfach darum, dass so ein Schreiben noch die Tür zu einer Selbstanzeige offen lässt, weil vorab noch nicht geprüft wurde und somit die Verkürzung noch nicht als durch das FA entdeckt gilt. Nach einer Prüfung muss der St.pfl. nämlich genau damit rechnen. 

Nicht immer besteht da Vorsatz. Manchmal war man einfach nur zu blöd, die Anlage KAP selbst zu berechnen. 

 

Solche Schreiben sind unterm Strich nur eine Ankündigung, dass das FA anlässlich einer Kontrollmitteilung die Steuererklärung näher prüfen möchte. Das ist Alltag.

 

vor 3 Stunden von reckoner:

Aber eine rechtliche Grundlage für weitere Angaben kann ich eigentlich nicht erkennen.

Die rechtliche Grundlage ist § 90 AO (Mitwirkungspflicht).

 

Der Sachbearbeiter erwartet in der Antwort auf so ein Schreiben, dass man auf das betroffene Konto eingeht. Z.B.

"Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom [Datum], in welchem Sie mich aufgefordert haben meine Angaben zu Kapitalerträgen zu überprüfen, gegebenenfalls zu berichtigen sowie näher zu erläutern/belegen. ...

Es lagen bei der Bank xy keine steuerpflichtigen Kapitalerträge vor." (dürfte wohl die Ausnahme sein, denn dann gäb's keine Kontrollmitteilung.) oder

"Die Erträge der Bank xy sind in meiner Ihnen bereits vorliegenden Steuererklärung enthalten". Beigefügt habe ich die Belege zur den Erträgen der Bank xy." (z.B. Jahresauswertung inkl. Überleitungungsrechnung für st.pfl. Kapitalerträge.)

 

 

vor 4 Stunden von kleinerfisch:

ZIV=Zinsinformationsverordnung?

ZIV heißt jetzt FKAustG .
Auf Seiten der meldepflichtigen Banken und anderer Beteiligter wird umgangssprachlich oft noch von ZIV gesprochen, weil die dazu ursprünglich programmierte Software aus ZIV-Zeiten stammt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 3 Stunden von MeinNameIstHase:

Es geht nicht darum, wie du das siehst, ...

Mir schon. Und ich weiß mich in diesem Punkt im Einklang mit dem gesamten restlichen Rechtssystem.

Oder kennst Du einen anderen Straftatbestand, bei dem die Behörden anklopfen und fragen, ob man straffrei zurückrudern möchte?

 

vor 3 Stunden von MeinNameIstHase:

...sondern einfach darum, dass so ein Schreiben noch die Tür zu einer Selbstanzeige offen lässt, weil vorab noch nicht geprüft wurde und somit die Verkürzung noch nicht als durch das FA entdeckt gilt.

Ja, genau darum geht es.

Kein Wunder, dass Steuern sparen bis hin zur Hinterziehung in der Bevölkerung als lässliche Sünde gewertet wird.

Und wie immer sollte man fragen: Cui bono?

vor 3 Stunden von MeinNameIstHase:

Solche Schreiben sind unterm Strich nur eine Ankündigung, dass das FA anlässlich einer Kontrollmitteilung die Steuererklärung näher prüfen möchte. Das ist Alltag.

Ich hatte in meiner selbständigen Zeit auch mal ein ähnliches Schreiben bekommen. Da hieß es dann: Bitte schicken Sie uns eine Aufstellung über alle Umsätze des Jahres X (das ähnlich wie hier schon lange beschieden war).

Das war klar eingegrenzt nach Inhalt und Zeitraum.

Gut, da kann man als Hinterzieher auch die Nachtigall schon hören und ein paar Schwarzumsätze schnell noch per Selbstanzeige hinterherschieben.

Aber anders geht es auch kaum.

 

Das hier vorliegende Schreiben ist dagegen ein Schuss in's Blaue, noch dazu ein Blaues, das das FA ganz einfach selber aufklären könnte.

Denn es gibt ja nur den einen ausländischen Ertrag und der sollte in der Kontrollmitteilung wohl genauso hoch sein wie in der Erklärung.

Ich kenne zwar den Weg dieser Mitteilungen von Templeton in Lux nach Deutschland nicht, aber es wäre zu erwarten das Templeton die exakt gleichen Zahlen an die Behörden meldet, die sie auch meinem Onkel geschickt haben.

Es kann natürlich auch sein, irgendwo ein Übertragungsfehler passiert ist und die Zahlen nicht zusammen passen. Werden wir ja sehen.

vor 3 Stunden von MeinNameIstHase:

Der Sachbearbeiter erwartet in der Antwort auf so ein Schreiben, dass man auf das betroffene Konto eingeht.

Dann sollte er es auch nennen und weder die Nicht-Abgabe oder Unvollständigkeit einer Steuererklärung vermuten, noch die Nicht-Abgabe einer Anlage KAP, noch sich auch nur auf ein bestimmtes Jahr festlegen.

Das Schreiben verweist ja noch nicht einmal konkret auf Kapitalerträge ("Sofern es sich ... um Einnahmen aus Kapitalvermögen ...handelt").

 

vor 3 Stunden von MeinNameIstHase:

ZIV heißt jetzt FKAustG .

Danke

 

vor 5 Stunden von reckoner:

Das musste man aber nicht offenlegen, die Abfrage war unzulässig.

Quelle? Ich finde nur diese Einzelmeinung eines Anwalts von ca. 2010 dazu.

Inzwischen weiß ich, dass die ausländischen Beziehungen tatsächlich nicht angekeuzt wurden.

Allerdings hätte das eigentlich auch nichts geändert. Denn auch dann könnte das FA vor Verschicken eines solchen Briefes die Kontrollmitteilung gegen die Anlage KAP prüfen oder aber schon bei Bearbeitung der Erklärung nach Belegen fragen. Machen sie sonst ja auch bei Spenden, 35a, Werbungskosten etc.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

läuft die digital abgegebene Erklärung auch regelmäßig in 4-6 Wochen durch (Ende Februar abgeben, Mitte April Geld auf dem Konto).

Automatisch durchgelaufene Erklärungen sind aber bereits nach ca. 14 Tagen erledigt, 4-6 Wochen deuten eher auf einen Sachbearbeiter hin.

Allerdings ist eine Abgabe im Februar (wohlgemerkt für das vergangene Jahr) nicht repräsentativ, die Bearbeitung beginnt regelmäßig erst Mitte März. Daher kann man aus deinen Zeiten leider nicht viel ableiten.

 

Aber du hast sicher recht damit, dass die Software automatisch abrufbare Bescheinigungen anders behandelt als Angaben rein aus der Steuererklärung (wie bei mir).

 

EDIT (sorry, bei mir fehlen in letzter Zeit oft einige Beiträge)

Zitat

Die rechtliche Grundlage ist § 90 AO (Mitwirkungspflicht).

Es wurde doch schon mitgewirkt, durch (vollständige) Erklärung der Einkünfte.

Dem Finanzamt stand es ja frei, zusätzliche Belege anzufordern.

 

Zitat

Quelle? Ich finde nur diese Einzelmeinung eines Anwalts von ca. 2010 dazu.

Quelle hab ich jetzt keine, das ist einfach langjährige Rechtsmeinung (und sicher nicht nur einer einzelnen Person).

Ähnlich ist es beispielsweise mit der Angabe von Zeiten der Nichtbeschäftigung, auch das geht den Staat nichts an.

 

Aber egal, die Angabe gibt es ja nicht mehr (warum wohl?).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Inzwischen weiß ich, dass die ausländischen Beziehungen tatsächlich nicht angekeuzt wurden.

 

So, so... Die Formulare wurden falsch ausgefüllt. Und jetzt wird hier ein Riesen-Fass aufgemacht, weil das beim Finanzamt aufgefallen ist und es eine Rückfrage gibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
Am 16.2.2022 um 09:11 von kleinerfisch:

Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige an sich ist ein Unikum im Strafrecht und gehört abgeschafft. Denn sie nutzt nur denjenigen, die vorher gestohlen haben

 

Es gibt schon auch andere Straftaten, bei denen man eine geringere oder keine Strafe bekommt, wenn man es sich nachträglich nach begangener Tat anders überlegt. Das nennt sich tätige Reue und soll auch den Täter motivieren, zur Beseitigung des Schadens beizutragen. Bei der Steuerhinterziehung ist es insofern einfacher, als man auch lange danach den Schaden noch beseitigen kann, indem man das hinterzogene Geld (plus Zinsen) nachzahlt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Norica
· bearbeitet von Norica

Soso, Brief vom FA im Briefkasten und schon geht der Puls auf 200?

Leute, ihr müsst einfach ein bisschen ruhiger werden und genau lesen:

 

Am 15.2.2022 um 20:02 von kleinerfisch:

....daraus Zahlungen bezogen haben, deren Versteuerung möglicher-
weise unterblieben
ist.

Vorsorglich bitte ich Sie daher, Ihre eingereichte/n Steuererklärung/en bzw. bei bisheriger Nichtab-
gabe Ihre Abgabepflicht zu überprüfen und gegebenenfalls die Einnahmen sowie eventuell hiermit
in Zusammenhang entstandene Aufwendungen bis 4 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens nach-
zuerklären und erforderliche Unterlagen (ggf. für jedes Jahr gesondert) vorzulegen.

....

Gegebenenfalls (Bedeutung, 3. triftt es vermutlich)re etwas zu tun, also wenn die eingereichte/n Steuererklärung/en - es wurde laut TO eine abgegeben- in irgend einem Punkt falsch war.

Warum man immer gleich mit Steuer-CDs und Selbstanzeige kommt, ist mir unklar.:narr:

Wie der Verlauf zeigte, wurde (unabsichtlich) irgend etwas nicht angekreuzt. Also korrigieren und es passt wieder.

Hab das alles selbst schon durch, auch Selbstanzeige, aber nicht wegen absichtlicher Steuerhinterziehung. :shit:

Don't panic, es kostet in der Regel nur Geld.

 

 

 

SG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

@kleinerfisch

 

Es ist richtig, dass das Schreiben auf eine Situation der möglichen Steuerverkürzung abstellt. Und das hat folgenden Hintergrund:

Wurde 2017 alles richtig erklärt und versteuert, liefert die Kontrollmitteilung dem FA keinen Ansatz, einen bestandskräftigen Steuerbescheid zu ändern. Dazu müsste der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen (oder anderweitig offen sein), damit die den Fall neu aufrollen können. Insofern muss man auch mal ins Kleingedruckte der Steuerbescheide schauen, was alles nur vorläufig ist.

Da reicht dann ein höfliches Antwortschreiben, dass alles i.O. ist.

 

Die Situation muss für die nachfolgenden Jahre jeweils gesondert geprüft werden. Vermutlich ist 2021 noch ein lfd. Verfahren bzw. noch gar nicht erklärt und vielleicht ist 2020 der Bescheid noch offen.


Besteht dagegen ein Berichtigungsbedarf, so ist das Schreiben sogar falsch, weil es suggeriert, dass nur die Kapitalerträge zu berichtigen seien. Die Berichtigungspflicht umfasst nämlich alles, soweit einem bekannt. Da sind wir dann tief im Abgabenrecht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 18 Stunden von chirlu:

Es gibt schon auch andere Straftaten, bei denen man eine geringere oder keine Strafe bekommt, wenn man es sich nachträglich noch begangener Tat anders überlegt.

Ich habe den Link gelesen und mir die dort verlinkten StGB Paragraphen angeschaut.

Ich finde nur die Möglichkeit einer vollständigen Strafbefreiung, wenn der Versuch abgebrochen, die Tat nicht vollendet wird oder unmittelbar Schadensbegrenzung durch den Täter erfolgt. Also letztlich, wenn kein Schaden entstanden ist.

Das trifft bei Hinterziehung und Selbstanzeige aber gerade nicht zu (mal abgesehen von dem doch eher unwahrscheinlichen Fall, dass der Täter noch vor Erzielung des Steuervorteils reuig wird).

Der andere wichtige Unterschied zur Steuerhinterziehung ist, dass die Strafbefreiung bei tätiger Reue u.ä. ins Ermessen des Gerichts gestellt wird, während sie beim Steuerdelikt garantiert ist.

Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren, wenn es doch eine vergleichbare Strafbefreiung bei einem anderen Delikt gibt.

Gegen eine Strafmilderung bei Rückzahlung samt Zinsen habe ich übrigens nichts.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli

Darf ich mal folgendes fragen: Um wieviel Zinsen geht es denn überhaupt?

Reden wir über <1.000 Euro? <10.000 Euro? <50.000 oder >50.000 Euro?

Ich meine, die meisten Deutschen kommen kaum über ihren Sparerfreibetrag.

Wenn ich so einen Brief bekommen würde wäre meine Antwort: Was wollt ihr von mir? Reden wir über 5,80 Euro? Oder wisst ihr von Konten von denen ich nichts weiss?

Einen unruhigen Schlaf hätte ich aber nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...