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JHFTrader

Steuern im EUR Konto von IBKR beim Handel in US Aktien

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JHFTrader

Liebes Forum,

 

 ich habe schon recht viele Beiträge zum Thema gelesen und bin begeistert über die Qualität der tollen Beiträge!

 

 Ich habe eine Verständnisfrage: Ich handle pro Jahr ca. 200 Trades in US-Aktien. Die Haltedauer beträgt in der Regel wenige Tage. Normalerweise erhalte ich daher keine Dividenen. Das Konto läuft bisher bei Flatex in EUR. Die Aktien werden immer in den USA gehandelt. Flatex tauscht daher beim Kauf und Verkauf EUR in USD und wieder zurück. Flatex führt auch die Steuer automatisch ab. Soweit alles gut. WENN da nicht die Gebühren wären. 
 

Interactive Brokers ist wesentlich günstiger. Daher denke ich über einen Wechsel nach.

 

Idee wäre auch dort ein EUR Cash-Konto zu führen und die „automatische Währungstauschfunktion“ zu aktivieren. Ich gehe davon aus, das IB das Geld in Konten hält und nicht auf Währungsfonds wie Degiro.

 

Wenn ich also die Meinung des Forums richtig verstehe, insbesondere von @MeinNameIstHase, dann würden bei mir keinerlei Währungsgewinne entstehen, sondern lediglich Aktiengewinne (solange ich keine Dividenden erhalte, was aktuell NICHT der Fall ist, aufgrund der kurzen Haltedauer). 

Demnach müsste ich doch lediglich den

 

Kaufpreis der Aktie / USD-Kurs beim Kauf - Verkaufserlös der Aktie / USD-Kurs beim Verkauf rechnen, um den Gewinn zu bestimmen. 


Beispiel:

 

Kaufpreis 1.100 USD, Kurs 1:1.10 = 1.000 €

Verkaufspreis: 1.300 USD, Kurs 1:1.12 = 1.160 €.

 

Gewinn 160 €.

 

Folglich gibt es Dich neuerdings den auffassenden Tax Report für Deutsche Steuerzahler von IBKR. 
 

Der müsste das doch korrekt wiedergeben.

 

Stimmt das so, oder mache ich einen Denkfehler. Ich würde es bewusst trivial halten und nichts anderes bei IBKR handeln.

 

 Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

 

JHFTrader

 

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Norica

Hallo und willkommen in Forum!

 

Ganz so einfach ist es m.M.n. nicht. Aber ich gebe hier nur wieder, was ich mir angelesen habe.

Es können Währungsgewinne entstehen, was jedoch nicht an IB liegt, sondern an den Steuergesetzen in D.

 

Vorbemerkung: Wenn Deine Basiswährung bei IB Euro ist und Du Dollaraktien kaufst, kommst Du im Dollar ins Minus und zahlst Zinsen dafür, weil IB nicht automatisch tauscht. Du solltest also vorher den benötigten Teil selbst in Dollar tauschen, was sehr einfach möglich ist.

 

Wenn Du jetzt Dollaraktien kaufst, sieht das das Gesetz einmal als Währungstausch und zum zweiten als Kauf, auch wenn Du schon Dollar im Konto hast.

Beim Verkauf ist es genauso. Dadurch entsteht die An- und Verkaufsdifferenz und die Währungstauschdifferenz, wenn Du nicht zufällig beim exakt gleichen EUR.USD-Kurs deine Aktien verkaufst, wie das beim Kauf der Fall war.

 

Die schlechte Nachricht: Das IB Steuerreporting kann man teilweise vergessen, keine Ahnung woher die meine Zahlen genommen haben.

Die gute Nachricht: Die Kontoauszüge liefern alle Zahlen, die man für die Steuererklärung benötigt. Bisschen einlesen was die Anlage KAP betrifft, keine Angst vor unabsichtlichen Fehlern und es klappt schon.

 

 

 

SG

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MeinNameIstHase
Am 9.2.2022 um 16:12 von JHFTrader:

Das Konto läuft bisher bei Flatex in EUR.

...

Idee wäre auch dort ein EUR Cash-Konto zu führen und die „automatische Währungstauschfunktion“ zu aktivieren.

... dann würden bei mir keinerlei Währungsgewinne entstehen ...

Völlig richtig.

 

Wie sollen Währungsgewinne entstehen, wenn in EUR abgerechnet wird? Die automatische Währungstauschfunktion kommt wirtschaftlich einer Abrechnung in Euro gleich, selbst wenn da für eine logische Sekunde (oder auch Stunden bis zum Währungstausch) USD-Währungsguthaben vorliegen.

 

Ich würde mir aber die AGB genau anschauen, zu welchen Kursen die Bank dann für dich umtauscht. Nicht dass die da einen Spread haben, der dich arm macht. 

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Undercover
vor 2 Minuten von MeinNameIstHase:

Ich würde mir aber die AGB genau anschauen, zu welchen Kursen die Bank dann für dich umtauscht. Nicht dass die da einen Spread haben, der dich arm macht. 

Natürlich gibt es immer einen Spread.   :)

Egal wie und wo du handelst.

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JHFTrader

Ja super vielen Dank für die Antworten. Es ist leider in der Tat so, dass ausschließlich Degiro und Flatex das automatische Tauschen der Currency unterstützen. Hier für werden 0.25%, bzw. 0.4% je Seite berechnet, was natürlich inakzeptabel ist, weil es bei 200 Trades am Ende mehrere tausend Euro Gebühren sind. Von daher läuft es jetzt auf IB hinaus, wobei ich mir möglicherweise für die Steuerermittlung ein kleines Program programmieren lassen werde, dass an die TWS API anknüpft und die benötigten Daten berechnet.

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JHFTrader

Ich muss jetzt doch nochmals nachhaken. Mir ist mittlerweile klar, dass ich im Cashkonto bei IB USD erwerbe, die ich wie eine Sache betrachten muss. Sobald ich diese USD für Aktienerwerb verkaufe entstehen Währungsgewinne und Verluste. Diese werden jeweils berechnet werden müssen, indem ich nach dem Fifo Prinzip Einstands und Verkaufskurse der USD ins Verhältnis setze.

 

Wie aber wäre es denn bei einem Marginkonto? Also wenn ich mein Konto in USD führen würde und dann wird die Margin jedesmal vom USD Konto abgezogen und nach Beendigung des Trades wieder auf das USD Konto erstattet. Handelt es sich dabei ebenfalls um die Veräußerung und den Kauf von USD, oder fällt dann faktisch nur noch die Besteuerung für die Aktiengewinne an, dass die Margin lediglich eine Sicherheitsleistung für einen Wertpapierkredit darstellt und hier kein Eigentumswechsel stattfindet?

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Cai Shen
vor 50 Minuten von JHFTrader:

Also wenn ich mein Konto in USD führen würde und dann wird die Margin jedesmal vom USD Konto abgezogen und nach Beendigung des Trades wieder auf das USD Konto erstattet. Handelt es sich dabei ebenfalls um die Veräußerung und den Kauf von USD

Jedesmal wenn Währungen getauscht werden, geht das Finanzamt von einem Umtausch in Eurobasis aus. Beim (Ver-)Kauf aller anderen Instrumente ebenfalls.
Bei einem Marginkonto kann dein Fremdwährungskonto (z.B. USD) auch ins Minus rutschen, so lange zahlst du eben Zinsen auf den Negativsaldo.

Vom eigentlichen Währungstausch und steuerlicher Basiswährung EUR aller Transaktionen ist das unabhängig.

Die Basiswährung würde ich nicht auf etwas anderes als EUR ändern.

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JHFTrader
vor 26 Minuten von Cai Shen:

Jedesmal wenn Währungen getauscht werden, geht das Finanzamt von einem Umtausch in Eurobasis aus. Beim (Ver-)Kauf aller anderen Instrumente ebenfalls.
Bei einem Marginkonto kann dein Fremdwährungskonto (z.B. USD) auch ins Minus rutschen, so lange zahlst du eben Zinsen auf den Negativsaldo.

Vom eigentlichen Währungstausch und steuerlicher Basiswährung EUR aller Transaktionen ist das unabhängig.

Die Basiswährung würde ich nicht auf etwas anderes als EUR ändern.

Hej Cai Shen, vielen Dank für deinen Beitrag. Ich habe in der Tat auch nicht vor meine Basiswährung zu ändern. Diese bleibt EUR. 
 

Aber wenn ich es richtig sehe, werden die Gewinne und Verluste aus meinem USD Aktientrades bei IB zwingend auf meinem USD Konto verbucht (also mein „Nebenkonto“). Um ein totales Wirrwarr zu vermeiden, dachte ich daher, wäre es eine gute Idee bei EUR Saldo als erstes in USD zu tauschen.

 

Ich muss jetzt aber nochmals nachfragen, wie sich der Währungsgewinne beim Handel auf Margin genau berechnet?

 

Handelt es sich dabei um die Berechnung auf Höhe der tatsächlichen Margin, oder auf Höhe des fiktiven Wertes der Aktienposition? Also wenn ich für 2.000 USD Aktien kaufe und 1.000 USD Margin hinterlege, auf welchen Wert muss ich dann die Steuer berechnen?

 

 Für mich wäre es natürlich günstiger wenn ich sie auf 1.000 USD berechnen würde. Damit wären dann die Gewinne aus Aktien höher, die der Abgeltungssteuer und nicht meinen persönlichen Steuersatz unterliegen.

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Hamster92

Wie groß muss das Transaktionsvolumen eigentlich sein, damit man überhaupt in die Verlegenheit kommt, die Freigrenze von 600 € zu erreichen? Ich kann mir vorstellen dass sich im Großen und Ganzen die Währungsgewinne mit -verlusten nahezu auslöschen.

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MeinNameIstHase
vor 14 Minuten von Hamster92:

Wie groß muss das Transaktionsvolumen eigentlich sein, damit man überhaupt in die Verlegenheit kommt, die Freigrenze von 600 € zu erreichen?

Da Währungsgewinne binnen Jahresfrist erzielt werden müssen, kommt es auf die Kursveränderung in der Haltedauer an. Nimm z.B. USD, der notierte vor einem Jahr vielleicht bei 1,22 USD/EUR und heute eher bei 1,11 USD/EUR ... also 10 Cent höher im Wert. Man erreicht also bei grob 6.000 bis 7.000 USD als durchschnittliches Fremdwährungsguthaben somit die Freigrenze. Ob man die nur einmal in dieser Zeit veräußert hat oder täglich 250 Mal spielt für diese Überlegung keine Rolle. Im letzteren Fall verteilt sich der Gewinn halt auf 250 Einzelgeschäfte. Wie viel Umsatz sich dahinter verbirgt ist auch egal, wenn der Durchschnittsbestand an USD-Guthaben in oben genannter Größenordnung liegt.

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Undercover
· bearbeitet von Undercover
vor einer Stunde von JHFTrader:

Ich muss jetzt aber nochmals nachfragen, wie sich der Währungsgewinne beim Handel auf Margin genau berechnet?

Handelt es sich dabei um die Berechnung auf Höhe der tatsächlichen Margin, oder auf Höhe des fiktiven Wertes der Aktienposition? Also wenn ich für 2.000 USD Aktien kaufe und 1.000 USD Margin hinterlege, auf welchen Wert muss ich dann die Steuer berechnen?

 

Ich stelle mich auf den Standpunkt daß man sich durch Margin Trading keine Gedanken über Währungsgewinne machen muß.

Da man selbst nicht mit angeschafften Devisen handelt.  :)

Ein Beispiel das "Herr Unsinn" gerne sachgerecht zerpflücken darf:

 

Anschaffung 1000 USD zu 1,15 die nur als Margin hinterlegt werden.
Diverses Trading mit Aktien oder anderen Dingen in USD.

Anschaffung Aktie A in USD, Umrechnung Kaufwert in EUR.

Verkauf Aktie A in USD, Umrechnung Verkaufswert in EUR, Differenz G/V in EUR für die Steuer.

Mehrfach ...

Am Ende nach allen Verkäufen Saldo 1300 USD.

Macht insgesamt 300 USD Kursgewinn der oben bereits in EUR für jedes Geschäft berechnet wurde.

 

Bleibt der Rücktausch der Einlage von 1000 USD zu 1,11.

Macht 31 EUR Gewinn aus dem Devisengeschäft.

 

Es gibt zu dem Thema auch viele Kommentare in diesem Thread:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/53676-versteuerung-bei-ausl-aktien-mit-währungstausch/

 

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JHFTrader
vor 25 Minuten von Undercover:

Ich stelle mich auf den Standpunkt daß man sich durch Margin Trading keine Gedanken über Währungsgewinne machen muß.

Da man selbst nicht mit angeschafften Devisen handelt.  :)

Ein Beispiel das "Herr Unsinn" gerne sachgerecht zerpflücken darf:

 

Anschaffung 1000 USD zu 1,15 die nur als Margin hinterlegt werden.
Diverses Trading mit Aktien oder anderen Dingen in USD.

Anschaffung Aktie A in USD, Umrechnung Kaufwert in EUR.

Verkauf Aktie A in USD, Umrechnung Verkaufswert in EUR, Differenz G/V in EUR für die Steuer.

Mehrfach ...

Am Ende nach allen Verkäufen Saldo 1300 USD.

Macht insgesamt 300 USD Kursgewinn der oben bereits in EUR für jedes Geschäft berechnet wurde.

 

Bleibt der Rücktausch der Einlage von 1000 USD zu 1,11.

Macht 31 EUR Gewinn aus dem Devisengeschäft.

 

Es gibt zu dem Thema auch viele Kommentare in diesem Thread:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/53676-versteuerung-bei-ausl-aktien-mit-währungstausch/

 

Hallo Undercover, vielen Dank für Deinen Beitrag und Link. Wie man etwaige Währungsgewinne beim Handeln auf Margin genau berechnet, steht aber leider nicht in dem Link …

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Undercover
vor 29 Minuten von JHFTrader:

Hallo Undercover, vielen Dank für Deinen Beitrag und Link. Wie man etwaige Währungsgewinne beim Handeln auf Margin genau berechnet, steht aber leider nicht in dem Link …

Wie gesagt, gar nicht. Du handelst ja beim Trading keine eigenen USD.  :)

Die Währungsdifferenz ist beim Kauf/Verkauf nach der Umrechnung in EUR enthalten.

Nur der erste Kauf von USD und am Ende der Rücktausch in EUR ist zu betrachten.

Was du beim Trading in USD machst spielt da keine Rolle, du musst nur jedes Geschäft in EUR abrechnen.

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MeinNameIstHase
vor 1 Minute von JHFTrader:

Wie man etwaige Währungsgewinne beim Handeln auf Margin genau berechnet, steht aber leider nicht in dem Link …

Wenn die USD durch die Trades mehr werden, steigt dein durchschnittlicher Bestand auf dem Margin- bzw. Tradekonto. Der Währungsgewinn entsteht beim abschließenden Rücktausch des Marginkonto in eine andere Währung, also wenn man die USD endlich rausnimmt. Da ich selbst so was nicht mache, kann ich Dir nicht sagen, wie der Broker das genau abwickelt. 

 

Ich mach mal eine Annahme, wie ich mir das vorstelle.

Beispiel: Einrichten eines Marginkontos in Höhe von 1000 USD. Erfolgreiches intraday-Handeln .... Abends steht es auf 1100 USD und du nimmst die 1100 raus und tauscht die in Euro. Wenn sich der USD-Kurs dann auch noch geändert hat, machst du zusätzlich noch einen Währungsgewinn/-Verlust beim Rücktausch der 1100 USD. 1000 hast du zu Beginn eingelegt, 100 über Trades realisiert.
Das eigentliche Problem ist dann formal, (für die, die es ganz genau machen wollen), dass du aus den intraday-Trades dann hinschauen müsstest, welche AK die gewonnen 100 USD haben. Dazu kann ein Kümmelspalter dann schauen, wann jeder Cent dieser 100 USD denn wirklich als Gewinn realisiert wurde und den zeitnahen USD-Kurs dazu abfragen und diesen als AK vermerken. Im Verlustfall von Trades mindert sich Dein Marginkonto, was einem intraday-Verkauf von Währungsguthaben gleichkommt.

Praktisch wird man da eher hingehen und sich den Tagesschluss-Saldo auf dem Marginkonto anschauen, daraus über den Monat einen Durchschnittbestand bilden (oder das per Monatsanfang/Ende einfach interpolieren und schätzen) und annehmen, dass der Bestand komplett angeschafft und veräußert wurde. Währungsgewinn ist dann die USD-Wertänderung über den Zeitraum. Das Ganze dann für 12 Monate, wobei der herangezogene USD-Veräußerungskurs vom Monat x = Anschaffungskurs für die Periode x+1 wird.

Der Gesamtgewinn teilt sich in zwei Teile auf: 100 USD sind Veräußerungsgewinne aus den Trades und die Wertveränderung der 1000+100=1100 USD beim Rücktausch abends ergibt den Währungsgewinn oder Verlust.

So verstehe ich diese Art von Geschäfte. Der Broker wird sicher genau darauf achten, dass Du beim Traden innerhalb Deines Margin-Limits bleibst und bei Verlusttrades das von der Margin abziehen oder Nachschuss verlangen, umgekehrt bei abgeschlossenen Gewinntrades das Marginlimit entsprechend erhöhen, bis du das Geld rausnimmst.

Kann auch sein, dass das Marginkonto fix ist und Gewinne/Verluste aus den Trades direkt auf dem Eurokonto belastet oder gutgeschrieben werden. Dann vereinfacht sich die Rechnung auf die von Undercover beschriebene Weise.

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JHFTrader
vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

Wenn die USD durch die Trades mehr werden, steigt dein durchschnittlicher Bestand auf dem Margin- bzw. Tradekonto. Der Währungsgewinn entsteht beim abschließenden Rücktausch des Marginkonto in eine andere Währung, also wenn man die USD endlich rausnimmt. Da ich selbst so was nicht mache, kann ich Dir nicht sagen, wie der Broker das genau abwickelt. 

 

Ich mach mal eine Annahme, wie ich mir das vorstelle.

Beispiel: Einrichten eines Marginkontos in Höhe von 1000 USD. Erfolgreiches intraday-Handeln .... Abends steht es auf 1100 USD und du nimmst die 1100 raus und tauscht die in Euro. Wenn sich der USD-Kurs dann auch noch geändert hat, machst du zusätzlich noch einen Währungsgewinn/-Verlust beim Rücktausch der 1100 USD. 1000 hast du zu Beginn eingelegt, 100 über Trades realisiert.
Das eigentliche Problem ist dann formal, (für die, die es ganz genau machen wollen), dass du aus den intraday-Trades dann hinschauen müsstest, welche AK die gewonnen 100 USD haben. Dazu kann ein Kümmelspalter dann schauen, wann jeder Cent dieser 100 USD denn wirklich als Gewinn realisiert wurde und den zeitnahen USD-Kurs dazu abfragen und diesen als AK vermerken. Im Verlustfall von Trades mindert sich Dein Marginkonto, was einem intraday-Verkauf von Währungsguthaben gleichkommt.

Praktisch wird man da eher hingehen und sich den Tagesschluss-Saldo auf dem Marginkonto anschauen, daraus über den Monat einen Durchschnittbestand bilden (oder das per Monatsanfang/Ende einfach interpolieren und schätzen) und annehmen, dass der Bestand komplett angeschafft und veräußert wurde. Währungsgewinn ist dann die USD-Wertänderung über den Zeitraum. Das Ganze dann für 12 Monate, wobei der herangezogene USD-Veräußerungskurs vom Monat x = Anschaffungskurs für die Periode x+1 wird.

Der Gesamtgewinn teilt sich in zwei Teile auf: 100 USD sind Veräußerungsgewinne aus den Trades und die Wertveränderung der 1000+100=1100 USD beim Rücktausch abends ergibt den Währungsgewinn oder Verlust.

So verstehe ich diese Art von Geschäfte. Der Broker wird sicher genau darauf achten, dass Du beim Traden innerhalb Deines Margin-Limits bleibst und bei Verlusttrades das von der Margin abziehen oder Nachschuss verlangen, umgekehrt bei abgeschlossenen Gewinntrades das Marginlimit entsprechend erhöhen, bis du das Geld rausnimmst.

Kann auch sein, dass das Marginkonto fix ist und Gewinne/Verluste aus den Trades direkt auf dem Eurokonto belastet oder gutgeschrieben werden. Dann vereinfacht sich die Rechnung auf die von Undercover beschriebene Weise.

Das macht mega Sinn, würde aber die Steuerabgaben deutlich verringern. Faktisch zahlt man dann nämlich nur noch Steuern auf die Währungsgewinne in Höhe der Gewinne aus Aktien und nicht mehr aus den Aktien selbst.

 

Nehmen wir folgendes Beispiel. Ich habe ein Cash Konto und kaufen für 2.000 USD Aktien. Dann muss ich 2.000 USD verkaufen und hierfür den jeweiligen Währungsgewinn auf die 2.000 USD versteuern. Wenn ich aber die Aktien für 2.000 USD per Margin kaufe fällt erst mal keine Steuer an. Wenn ich sie dann für 2.500 USD verkaufe, fällt erstmal für die 500 USD die Abgeltungssteuer an. Wenn überhaupt würde eine etwaiger Währungsgewinn später beim finalen Tausch entstehen, es sei denn ich rette mich über das eine Jahr.

 

Sollte das stimmen wäre es also deutlich vorteilhaft!

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MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von JHFTrader:

Nehmen wir folgendes Beispiel. Ich habe ein Cash Konto und kaufen für 2.000 USD Aktien. Dann muss ich 2.000 USD verkaufen und hierfür den jeweiligen Währungsgewinn auf die 2.000 USD versteuern. Wenn ich aber die Aktien für 2.000 USD per Margin kaufe fällt erst mal keine Steuer an. Wenn ich sie dann für 2.500 USD verkaufe, fällt erstmal für die 500 USD die Abgeltungssteuer an. Wenn überhaupt würde eine etwaiger Währungsgewinn später beim finalen Tausch entstehen, es sei denn ich rette mich über das eine Jahr.

Bei 2000 USD auf einem Cashkonto kommt es doch darauf an, zu welchem Preis und wann du die eingekauft hast. Wenn du die nur als Sicherheit (Margin) hinterlegst, bis du immer noch Eigentümer. Es liegt kein Verkauf vor. Auch wenn die Margin später wieder zurück gebucht wird. Das ist kein Kauf, die 2000 gehören dir ja schon. So kann man sich wunderbar über die Jahresfrist retten.
Der eigentliche Kauf/Verkauf der Aktien (die Trades) wird auf Kreditbasis geführt. Als Sicherheit verpfändest du die Aktien und das Marginkonto.


Aber die Musik spielt ja in den Tradegewinnen/Verlusten. Lässt du die ebenfalls in USD auf dem Cashkonto stehen, sind das separate Anschaffungen von USD per Realisierung des Tradinggewinns. Irgendeine Aktie wurde ja gewinnbringend dann als Gegenleistung verkauft und davon die Anschaffung als Kredittilgung abgezogen. Verlustbelastungen aus den Tradings werden allerdings zu USD-Währungsverkäufen. Dein USD-Guthaben wird ja kleiner, wenn der Broker den Verlust bucht. Und dann kannst du gucken, ob Du die schon länger als ein Jahr herumliegen hattest.

Unterm Strich ist der Unterschied beider Varianten minimal, weil du als Trader kaum USD-Guthaben haben wirst, das länger als ein Jahr auf dem Cashkonto liegt. So viel Geduld und Treffsicherheit hat ja kein Daytrader. :D Geh ruhig davon aus, dass du binnen Jahresfrist mehr Verlustumsätze realisierst, als Guthaben auf dem Konto liegt. Und per Fifo machen die aus allen USD dann welche, die noch kein Jahr auf dem Konto liegen.

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JHFTrader

Ich weiß, dass ich mich länger nicht gemeldet habe. Aber zu 100% bin ich mir immer noch nicht sicher.

 

Also gehen wir mal im Folgenden davon aus, dass es sich um ein Cash-Konto handelt und Margin erstmal keine Rolle spielt. Es werden ausschließlich US-Aktien gehandelt, Dividenden erhalte ich vorerst keine. Die Positionen sollen nur intraday gehandelt werden, im Beispiel unten halte ich dann doch ein paar Tage um das Prinzip zu verstehen.

 

01.01 Einzahlung 40.000 €

Vorfall 1: 01.01 Währungskauf USD (Kurs EURUSD 1,0000) 40.000 USD

 

Jetzt sollen 100 Apple Aktien a 100 USD für 10.000 USD angeschafft werden.

Vorfall 2: 01.03 Währungsverkauf 10.000 USD (Einstand 01.01 10.000€). Kurs EURUSD 1,25000. 10.000 USD zu 8.000 €. Währungsverlust 2.000 €. US Kontostand 30.000 USD.

Vorfall 3: 01.03. Fiktiver Kauf von 10.000 USD zu 8.000€. Kurs EURUSD 1,25000.

Vorfall 4: 01.03 Kauf der Apple Aktie für 10.000 USD (8.000€).

Vorfall 5: 15.03 Verkauf der Apple Aktien für 15.000 USD. Kurs EURUSD 1,30000. 11538,46 €. Aktiengewinn 11.538,46 - 8.000 € = 3538,46 €.

Vorfall 6a: 15.03 Fiktiver Verkauf von 10.000 USD (Einstand zu 8.000€.) Kurs EURUSD 1,30000 = 7692,30 €. Währungsverlust 8.000 € - 7692,30 = 307,70 €.

Vorfall 6b: 15.03 Fiktiver Kauf von 15.000 USD. Kurs EURUSD 1,30000 = 11.538,46 €. 

 

Im Ergebnis habe ich dann auf dem US Konto:

Pos 1. Aus Vorfall 1: 01.01 30.000 USD (Einstand EURUSD 1,0000). Aktueller Wert: 30.000 / 1,3 = 23076,92 €

Pos 2. Aus Vorfall 6: 15.03 15.000 USD (Einstand EURUSD 1,30). Aktueller Wert: 15.000 / 1,3 = 11538,46 €

Also 45.000 USD = 34615,38 EUR aktueller Wert in EUR.

 

Auf dem Währungskonto ergeben sich:

Aus Vorfall 2: 2.000€ Verlust

Aus Vorfall 6a: 307,70 € Verlust

Also 2.307,70 € Verlust

 

Auf dem Aktienkonto ein Gewinn von 3.538,46 €.

 

1. Stimmt das soweit @MeinNameIstHase oder müsste ich Vorfall 5 und 6a direkt miteinander verrechnen, sodass ein Aktiengewinn i.H.v 3.538,46 € - 307,70 € = 3230,76 € entstanden ist?

2. Bei zukünftigen Käufen und Verkäufen aus dem US Konto ist dann das FIFO Prinzip zu beachten?!

3. Beim Intraday-Handel würde dann Vorfall 3+ 6a praktisch wegfallen, weil der Kaufpreis und Verkaufspreis von USD Intraday gleich ist?!

 

Super vielen Dank für die Mithilfe!!!

 

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Vorfall 5 und 6a gehören zusammen (zumindest mein FA hat sich nie beschwert):)

Du musst für das Finanzamt bei Aktien den Euro-Betrag bei Kauf und Verkauf ermitteln.

Da ist der Währungswechsel inkludiert.

Was nicht inkludiert ist, wären Wechselkursänderungen zwischen Vorfall 1 und Vorfall 2.

Diese sind gesondert zu erfassen-wobei steuerlich unterschieden wird, ob

die USD verzinst werden oder nicht. 

Unverzinst= privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG -jedoch Besteuerung mit KESt-Steuersätzen

Verzinst = § 20 Abs. 2 S. 2 EStG 

Aber vielleicht schaut noch mal jemand hier drüber und berichtigt ggf..

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chirlu
vor 1 Stunde von JHFTrader:

Jetzt sollen 100 Apple Aktien a 100 USD für 10.000 USD angeschafft werden.

Vorfall 2: 01.03 Währungsverkauf 10.000 USD …

 

Verstehe ich nicht. Wieso tauschst du denn Dollar hin und her, wenn du Aktien kaufen willst? Du hast doch schon Dollar (vom 1. 1.).

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JHFTrader
vor 19 Minuten von chirlu:

 

Verstehe ich nicht. Wieso tauschst du denn Dollar hin und her, wenn du Aktien kaufen willst? Du hast doch schon Dollar (vom 1. 1.).

Naja ich habe vielleicht nicht den richtigen Fachausdruck verwendet. Aber die Idee des Gesetzgebers ist es, dass bei der Gewinnermittlung bei Aktien immer das Gleiche rauskommen muss, unabhängig davon mit welcher Währung die Aktie initial erworben wurde. Daher muss man beim Kauf den Einstandspreis (fiktiv) von USD nach EUR mit dem EURUSD Kurs rechnen. Beim Verkauf ermittelt man dann erneut den Verkaufspreis in Euro. Die Differenz dazwischen ist der Gewinn. Ic habe in meine Rechnung noch in Währungs- und Aktiengewinn unterteilt. Das ist aber laut @B.Axelrodmöglicherweise zu viel des Guten. Daher muss man 5a und 6 nicht aufsplitten.

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MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von JHFTrader:

Vorfall 5: 15.03 Verkauf der Apple Aktien für 15.000 USD. Kurs EURUSD 1,30000. 11538,46 €. Aktiengewinn 11.538,46 - 8.000 € = 3538,46 €.

Vorfall 6a: 15.03 Fiktiver Verkauf von 10.000 USD (Einstand zu 8.000€.) Kurs EURUSD 1,30000 = 7692,30 €. Währungsverlust 8.000 € - 7692,30 = 307,70 €.

Vorfall 6b: 15.03 Fiktiver Kauf von 15.000 USD. Kurs EURUSD 1,30000 = 11.538,46 €. 

Der Verkauf der Aktien am 15.3. ist gleichzeitig ein Währungskauf. Du gibst Aktien her und bekommst dafür USD im Tausch. Hier wurden keine USD verkauft, somit liegt auch kein (privates) Veräußerungsgeschäft vor, lediglich ein weiteres USD-Anschaffungsgeschäft. Anknüpfungspunkt für §23 sind Veräußerungen.
Merke: Es gibt keine fiktiven Veräußerungsgeschäfte. Die sind "real", wenn zwei Waren (hier Aktien gegen USD) getauscht werden.


Du machst Dir das Leben einfacher, wenn du Dein USD-Konto tabellarisch fortschreibst:

1.1.   +40.000 USD ... Saldo 40.000 USD (Eurowert des Umsatzes 40.000 EUR)

1.3.    -10.000 USD ... Saldo 30.000 USD (Eurowert des Umsatzes 8000 EUR)

15.3. +15.000 USD ... Saldo 45.000 USD (Eurowert des Umsatzes 11.538,46 EUR) (wurden hier USD "abgebucht"?)

 

Die übrigen Geschäfte vom 1.3. und 15.3. hast du richtig erfasst. Einmal 

3.538,46 € Gewinn aus Aktienveräußerung am 15.3. und

2000 € Verlust aus Währungsveräußerung (bislang privates Veräußerungsgeschäft**) am 1.3.

 

**Inwieweit die Finanzverwaltung sich mit ihrer Interpretation in "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer" durchsetzen wird, ist offen. Die sehen in den Währungsgeschäften abhängig von der Kontoart/Verzinslichkeit inzwischen Gespenster und meinen, dass es Einkünfte aus Kapitalvermögen seien, wenn diese mit Gewinn veräußert werden. Grundproblem: Kapitalforderungen (um in den § 20 zu kommen) sind auf Geld gerichtet, in Deutschland also auf Euro (gesetzliches Zahlungsmittel). Alles andere sind Sachforderungen. Währungsguthaben sind auch keine Wertpapiere (die nach § 20 behandelt werden), sofern man diese nicht zwecks Verzinsung in Schuldverschreibungen anlegt. Zuletzt bestätigt durch den BFH, der Kryptowährungen als Sachforderung einstuft und nicht als Kapitalforderung. Aber das wird dann die nächsten Jahre wohl der BFH klären müssen. Zum Beispiel in Fällen, in denen genau aus solchen Geschäften bislang Verlustvorträge nach §23 entstanden, die dann, weil zukünftig Gewinne überwiegend nach § 20 anfallen, nicht mehr verrechenbar sind. Der Weg zum BFH ist da quasi programmiert.

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