Rebentao Februar 5, 2022 Hallo, ich frage mich wie lange der Verlustverrechnungstopf gültig ist? ich frage deswegen weil mein Verlustverrechnungstopf bei meiner alten Bank mit meinen Depot vor 2009 den Verlustverrechnungstopf offensichtlich gestrichen hat. D.h. alle Verluste die ich bis 2009 angesammelt hatte sind wohl so ungefähr seit 2013 nicht mehr Verrechnungsfähig. bzw genullt. Ich lese aber immer das Verlustverrechnungstöpfe eigentlich unbegrenzt gültig sein sollen ? Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Februar 5, 2022 Ich habe wenig mit Altverlusten bis 2009 zu tun, vielleicht hilft dir dieser Faden weiter. https://www.wertpapier-forum.de/topic/23862-der-altverluste-thread-verlustpuffer-altverluste-neuverluste-2008-und-2009/page/63/ https://www.stb-schmetz.de/wp-content/uploads/2014/05/Verrechnung-von-Altverlusten.pdf Sonst einfach nach Altverlusten 2009 suchen. Des weiteren hat sich die Regelung nach 2013 Ende 2019 nochmals geändert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Februar 5, 2022 vor 21 Minuten von Rebentao: alle Verluste die ich bis 2009 angesammelt hatte sind wohl so ungefähr seit 2013 nicht mehr Verrechnungsfähig. bzw genullt. Ja, die hättest du bis dahin umwandeln müssen, um sie zumindest noch für andere Veräußerungsgeschäfte nutzen zu können. vor 23 Minuten von Rebentao: Ich lese aber immer das Verlustverrechnungstöpfe eigentlich unbegrenzt gültig sein sollen ? Ist nach jetziger Rechtslage bei der Abgeltungssteuer auch so. (Gesetze können allerdings geändert werden.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Februar 5, 2022 · bearbeitet Februar 5, 2022 von beamter97 vor einer Stunde von Rebentao: ich frage deswegen weil mein Verlustverrechnungstopf bei meiner alten Bank mit meinen Depot vor 2009 den Verlustverrechnungstopf offensichtlich gestrichen hat. Verluste, die vor 2009, also der Einführung der Abgeltungssteuer, realisiert wurden, konnten/mußten in der jeweiligen Steuererklärung angegeben werden und wurden vom Finanzamt festgestellt und per Bescheid festgehalten (gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages). Bis 2013 bestand die Möglichkeit, Kursgewinne mit diesen Altverlusten im Rahmen der Veranlagung zu verrechnen. Seitdem ist eine Verrechnung nur noch mit steuerpflichtigen Gewinnen aus"Spekulationsgeschäften" z.B. Gold, Bitcoins, Immobilien möglich. Erst seit 2009 werden Verlusttöpfe bei den Banken geführt und beinhalten demzufolge nur Verluste, die seitdem realisiert worden sind. Sie werden von der Bank laufend - mit Gewinn/Verlust aus jedem Wertpapiergeschäft - fortgeschrieben, entsprechend den Regeln getrennt für Aktienverluste und sonstige Verluste (die neuen Töpfe für Optionsgeschäfte etc. mal unberücksichtigt). Diese Töpfe werden -bei unveränderter Rechtslage - zeitlich unbegrenzt geführt. Kann es sein, dass deine Bank wegen der Jahresabschlußarbeiten (konto/ehegattenübergreifende Verlustverrechnung) den Restsaldo des Vorjahres noch nicht in deine Steuerübersicht eingestellt hat, und du deswegen dort zur Zeit eine NULL siehst? Bei welcher Bank hast du dein Depot? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Februar 6, 2022 vor 13 Stunden von Rebentao: Ich lese aber immer das Verlustverrechnungstöpfe eigentlich unbegrenzt gültig sein sollen ? Zu den bereits beschriebenen Einschränkungen fällt mir noch eine ein: Die Töpfe können nicht vererbt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag