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Gast231208

Schreiben vom Nachlassgericht nach Tod der Mutter

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Hallo,

Nachdem Tod meiner Mutter, bleiben als Erben:  mein Vater, mein Bruder und ich.

Beim Vermögen, das an "uns Drei" vererbt wird, handelt es sich um die Hälfte der elterlichen Hauses und der Hälfte des elterlichen Anlagevermögens (ca. 150k).

 

Gestern bekamen mein Vater, mein Bruder und ich ein Schreiben von Nachlassgericht mit der Frage

- ob wir die Erbschaft annehmen?

- ob wir einen Erbschein benötigen? 

- ob wir eine Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge beantragen wollen?

 

Erster Gedanke meines Bruders und auch meiner: wir schlagen die Erbschaft aus, damit bleibt alles (wie bisher auch) bei unserem Vater (Alter 81 Jahre).

Irgendwann (hoffentlich erst in einigen Jahren) erben wir dann das Ganze zu gleichen Teilen.

Ist das ein guter Gedanke oder müsst man gewisse  finanzielle Fallstricke beachten?

Woran ich konkret denke: möglicherweise kommen Pflegbedürftigkeit des Vaters und Kosten für das Pflegeheim auf uns zu.

 

Um konkrete sachkundige Infos, was zu beachten ist, wäre ich dankbar.

(Zwischen uns Erben herrscht Harmonie, weil niemand ist wirklich auf das "Geld" angewiesen).

Pille

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 8 Minuten von pillendreher:

Erster Gedanke meines Bruders und auch meiner: wir schlagen die Erbschaft aus, damit bleibt alles bei unserem Vater (Alter 81 Jahre).

Irgendwann (hoffentlich erst in einigen Jahren) erben wir dann das Ganze zu gleichen teilen.

Ist das ein guter Gedanke oder müsst man gewisse Fallstricke beachten.

Mein erster Gedanke:

Wenn Ihr in einigen Jahren dann das Ganze auf einen Schlag erbt, dann ist die Summe der Erbschaft evtl. höher als der steuerliche Freibetrag für Kinder (abhängig vom Wert des Hauses - und vorausgesetzt, daß das Haus nicht von den Erben bewohnt wird).

Ob Ihr das wollt, solltet Ihr selber beurteilen.

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beamter97

gesetzliche Erbfolge, oder Testament?

 

Falls ein Testament eröffnet wurde, genügt das den Banken als Nachweis für den Eigentumsübergang. Dem Grundbuchamt auch.

 

Falls nicht, werdet ihr um einen Erbschein nicht herum kommen. (Teuer!!)

 

Ist euer Vater noch testierfähig und -willig?

Dann könntet ihr evtl. die kommende Vermögensnachfolge noch gestalten. Und davon die Ausschlagung des Erbes abhängig machen. Achtung: Frist läuft!

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 33 Minuten von pillendreher:

Erster Gedanke meines Bruders und auch meiner: wir schlagen die Erbschaft aus, damit bleibt alles (wie bisher auch) bei unserem Vater (Alter 81 Jahre).

Irgendwann (hoffentlich erst in einigen Jahren) erben wir dann das Ganze zu gleichen Teilen.

Ist das ein guter Gedanke oder müsst man gewisse  finanzielle Fallstricke beachten?

Wenn ihr es beide ausschlagt, dann ist das in der Tat so, dass ihr es später erbt. Wie schon erwähnt, könnte es folgende Probleme geben:

- Ausschlagen wird für dich nachteilig, wenn es dein Bruder zwar mündlich zusagt, dann aber doch nicht macht. 

- Worst Case ist das ihr beide ausschlagt und ein uneheliches Kind von dem ihr nichts wisst, dann euren Anteil komplett bekommt.

- Steuerfreibetrag beachten, falls der Vater dann mehr als 2xFreibetrag (800k) besitzt müsst ihr in der Zukunft Erbschaftssteuer zahlen.

- Falls der Vater lange ins Pflegeheim muss, dann muss er sein Vermögen aufbrauchen. Wenn ihr beide unter 100k/Jahr verdient, ist es von Vorteil, wenn ihr jetzt 50% der Mutter erbt, denn dann ist die Hälfte des aktuellen Erbes vor einem Zugriff des Staates erstmal geschützt. Natürlich könnt ihr euren Vater dann immer noch freiwillig unterstützen.

EDIT:

- Noch ein großer potentieller Nachteil: Wenn ihr jetzt ausschlagt und euer Vater nochmal neu heiratet, dann bekommt die neue Ehefrau 50%. Noch schlechter wird es dann, wenn er nochmal Kinder zeugt ;) 

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Gast230219
· bearbeitet von Chris611
vor 36 Minuten von pillendreher:

Woran ich konkret denke: möglicherweise kommen Pflegbedürftigkeit des Vaters und Kosten für das Pflegeheim auf uns zu.


Wäre es angesichts diesen Punktes nicht sinnvoll, der Vater würde das Erbe ausschlagen und du und dein Bruder übernehmt das Haus sowie das Vermögen?

 

Vorausgesetzt dein Vater wird pflegebedürftig müsste zuerst sein Vermögen (Kapital + Sein Anteil des Hauses) verbraucht werden bevor die Kasse einspringt.

Gehört euch das schon alles, würde direkt die Kasse einspringen. Es ist zwar nicht ganz im Sinne des Sozialsystems, aber durchaus ein gangbarer Weg, oder?

 

Sofern ich alles richtig gelesen und verstanden habe, kommt man als Kind dann größtenteils von den Zahlungen los.

https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/elternunterhalt/

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slowandsteady
vor 2 Minuten von Chris611:

Sofern ich alles richtig gelesen und verstanden habe, kommt man als Kind dann größtenteils von den Zahlungen los.

https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/elternunterhalt/

Vllt. greift dann das Sozialamt trotzdem noch 10 Jahre durch, weil der Vater sich "vorsätzlich verarmt" hat. Ob das auch für ausgeschlagene Erben gilt, weiß ich nicht, bei Schenkungen ist es § 528 BGB - Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers - dejure.org.

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Sapine

Erbe ausschlagen durch die Kinder ist so etwas wie eine Beißhemmung. Man will den überlebenden Elternteil nicht schädigen. Aber die gesetzliche Erbfolge ist nicht das schlechteste und ich nehme an, die liegt hier vor. Da Dein Vater die Hälfte vom Erbe der Mutter zukommt, muss sich auch bei Antritt der Erbschaft durch die Kinder nicht viel ändern. 

 

Ihr als Kinder habt danach je 1/8 des Hauses und dem Vater bleiben neben 3/4 vom Haus immer noch 112.500 Euro. Beim Haus könnt ihr es doch einfach so weiterlaufen lassen. Solange der Vater es bewohnt zwingt Euch niemand, dafür Miete von ihm zu nehmen. 

 

Deine Eltern haben es vor dem Tod der Mutter nicht anders geregelt, also wollten sie die gesetzliche Erbfolge. Daher fände ich jede andere Regelung tendenziell falsch. Den Vater künstlich arm zu machen wären für mich indiskutabel. Alleine schon wegen seinem Wohlfühlfaktor. 

 

Auch wenn Erbscheine nicht zwingend nötig sind, machen sie das ganze einfacher. Z.B. für eine Sterbeversicherung sofern vorhanden aber auch sonst. Die kosten ja nicht die Welt. 

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Gast230219
· bearbeitet von Chris611
vor 8 Minuten von slowandsteady:

Vllt. greift dann das Sozialamt trotzdem noch 10 Jahre durch, weil der Vater sich "vorsätzlich verarmt" hat. Ob das auch für ausgeschlagene Erben gilt, weiß ich nicht, bei Schenkungen ist es § 528 BGB - Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers - dejure.org.

Das kann durchaus passieren. Müsste man am besten von einem Fachanwalt (Pflege- & Sozialrecht) prüfen lassen..

vor 4 Minuten von Sapine:

Erbe ausschlagen durch die Kinder ist so etwas wie eine Beißhemmung. Man will den überlebenden Elternteil nicht schädigen. Aber die gesetzliche Erbfolge ist nicht das schlechteste und ich nehme an, die liegt hier vor. Da Dein Vater die Hälfte vom Erbe der Mutter zukommt, muss sich auch bei Antritt der Erbschaft durch die Kinder nicht viel ändern. 

 

Ihr als Kinder habt danach je 1/8 des Hauses und dem Vater bleiben immer noch 112.500 Euro. Beim Haus könnt ihr es doch einfach so weiterlaufen lassen. Solange der Vater es bewohnt zwingt Euch niemand dafür Miete von ihm zu nehmen. 

 

Deine Eltern haben es vor dem Tod der Mutter nicht anders geregelt, also wollten sie die gesetzliche Erbfolge. Daher fände ich jede andere Regelung tendenziell falsch. Den Vater künstlich arm zu machen wären für mich indiskutabel. Alleine schon wegen seinem Wohlfühlfaktor. 

Sicherlich ist das Vorhaben kein Punkt auf der Habenseite des Wohlfühlfaktors. Ich kenne auch den Gesundheitszustands des Vaters nicht. Also eine Antwort auf die Frage, ob eine Pflege zeitnah oder zumindest aktuell noch in Ferne liegt. Da es unter den beiden Söhnen und dem Vater aber keinerlei Streitigkeiten gibt, wäre es eine eventuell eine Überlegung wert. Zumindest was das Haus angeht.

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt

Erstmal: Mein Beileid!

vor 8 Minuten von Sapine:

Aber die gesetzliche Erbfolge ist nicht das schlechteste und ich nehme an, die liegt hier vor.

Sehe ich genauso, das schon oben beschriebene "etappenweise" Überschreiben ist i.d.R. vernünftig. An den Wohnverhältnissen muss sich ja dadurch nichts ändern.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 31 Minuten von Chris611:

Wäre es angesichts diesen Punktes nicht sinnvoll, der Vater würde das Erbe ausschlagen und du und dein Bruder übernehmt das Haus sowie das Vermögen?

 

Vorausgesetzt dein Vater wird pflegebedürftig müsste zuerst sein Vermögen (Kapital + Sein Anteil des Hauses) verbraucht werden bevor die Kasse einspringt.

Gehört euch das schon alles, würde direkt die Kasse einspringen. Es ist zwar nicht ganz im Sinne des Sozialsystems, aber durchaus ein gangbarer Weg, oder?

Ich habe gerade nochmal kurz gegooglet und meine Laienmeinung ist: Das Erbe darf der Vater ausschlagen (Stichwort "negative Erbfreiheit"), und das Sozialamt wird trotzdem zahlen müssen. Allerdings greift dann  irgendwann in der Zukunft der SGB 102 XII und das Erbe des Vaters ist dann definitiv "überschuldet". Somit muss man dann auf jden Fall auch das Erbe des Vaters in der Zukunft ausschlagen, was wiederum heißt, dass selbst persönliche Gegenstände des Vaters (wie zB Armbanduhr) oder sogar an sich wertlose (Notizbuch des Vaters) dem Staat zufallen und die Kinder sich strafbar machen würden, wenn sie es dennoch an sich nehmen - ob man das so durchziehen will?

Als Vater wäre mir das auch viel zu riskant - wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe und dann die Kinder trotzdem nichts "rüberkommen lassen", dann darf ich im Billigpflegeheim vor mich hinvegetieren.

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reckoner

Hallo,

 

grundsätzlich gefallen mir gestückelte Immobilien nicht, das kann nur Probleme bringen.

 

Wie wäre es denn, wenn im Rahmen der Erbauseinandersetzung der Vater den halben Hausanteil bekommt (er hätte dann 100%) und die Kinder das restliche Vermögen zu gleichen Teilen?

Auch von der Verwendung her gesehen dürfte den Kindern das Geld wohl eher zusagen, ein Anteil an der Immobilie ist ja nicht so ohne weiteres verwertbar.

 

Stefan

 

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Gast230219
vor 7 Minuten von slowandsteady:

Ich habe gerade nochmal kurz gegooglet und meine Laienmeinung ist: Das Erbe darf der Vater ausschlagen (Stichwort "negative Erbfreiheit"), und das Sozialamt wird trotzdem zahlen müssen. Allerdings greift dann  irgendwann in der Zukunft der SGB 102 XII und das Erbe des Vaters ist dann definitiv "überschuldet". Somit muss man dann auf jden Fall auch das Erbe des Vaters in der Zukunft ausschlagen, was wiederum heißt, dass selbst persönliche Gegenstände des Vaters (wie zB Armbanduhr) oder sogar an sich wertlose (Notizbuch des Vaters) dem Staat zufallen und die Kinder sich strafbar machen würden, wenn sie es dennoch an sich nehmen - ob man das so durchziehen will?

Als Vater wäre mir das auch viel zu riskant - wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe und dann die Kinder trotzdem nichts "rüberkommen lassen", dann darf ich im Billigpflegeheim vor mich hinvegetieren.

Das funktioniert natürlich nur, wenn es in der Familie auch familiär bleibt. Ja, mir ist auch klar, dass bei Geld nicht nur Freundschaften sondern auch Familien enden.


Das es keine 100%-Lösung und auch nicht ganz die Antwort auf die Frage von pillendreher ist, ist mir bewusst.

 

Ich wollte nur einen Denkanstoß geben, zumindest darüber nach zu denken. Pflege ist, wer auch immer die Rechnung am Ende bezahlen muss, ein teures Vergnügen.

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hattifnatt
vor 13 Minuten von reckoner:

Wie wäre es denn, wenn im Rahmen der Erbauseinandersetzung der Vater den halben Hausanteil bekommt (er hätte dann 100%) und die Kinder das restliche Vermögen zu gleichen Teilen?

Beim Tod des Vaters wird die Immobilie aber dann doch wieder aufgeteilt?

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etherial
vor 12 Minuten von reckoner:

Wie wäre es denn, wenn im Rahmen der Erbauseinandersetzung der Vater den halben Hausanteil bekommt (er hätte dann 100%) und die Kinder das restliche Vermögen zu gleichen Teilen?

Geht das denn so einfach? Kann man nachträglich zu beliebigen Teilen aufteilen - ohne das dass Finanzamt "Schenkungen" vermuted?

 

@pillendreher:

Ich sehe zwei Herausforderungen:

1. sollte man vermeiden in eine Erbengemeinschaft zu kommen ( die Auflösung der Erbengemeinschaft kostet Geld). Das geht mit "Erbe ausschlagen"

2. sollte man Steuervorteile mitnehmen. Wenn das Vermögen so gering ist, dass keine Erbschaftsteuer auf deinen Vater zu kommt ist "Erbe ausschlagen" ok. Andernfalls gibt es ja Freibeträge für Kinder und Ehepartner und die sollte man schon ausnutzen.

 

Insofern ist reckoners Empfehlungen schon nicht so schlecht, weil es dem Pflegeheim egal ist ob dein Vater oder ihr das Geld bezahlt. Wenn das also geht, dann halte ich es nicht für das schlechteste. Meine Zweifel kommen daher, dass das Finanzamt sorgfältig darauf schaut, dass eine Partei nicht übervorteilt wird (weil das oft mit Steuermanipulation einher geht).

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Danke euch allen, für die Antworten.

Ich muss gestehen, so richtig schlau, werde ich aber noch immer nicht.

 

Was ich vorerst mal mitnehme:

Erbe ausschlagen von Seiten der Söhne, ist mehr oder weniger riskant, man weiß nicht was die Zukunft bringt.

 

Idee von @reckoner  

Zitat

Wie wäre es denn, wenn im Rahmen der Erbauseinandersetzung der Vater den halben Hausanteil bekommt (er hätte dann 100%) und die Kinder das restliche Vermögen zu gleichen Teilen?

finde ich gut. Wie würde das konkret umgesetzt werden? Notar?

 

Erbschein sollten wir alle drei beantragen? Geht wohl nur persönlich über Gericht oder bei Notar?

Grundbucheintrag? JA ODER NEIN?

 

PS Wie wird eigentlich das vorhandene Vermögen ermittelt? Auflistung unsererseits?

 

 

 

vor 35 Minuten von Chris611:

Das es keine 100%-Lösung und auch nicht ganz die Antwort auf die Frage von pillendreher ist, ist mir bewusst.

 

Ich wollte nur einen Denkanstoß geben, zumindest darüber nach zu denken. Pflege ist, wer auch immer die Rechnung am Ende bezahlen muss, ein teures Vergnügen.

Danke auch für diesen Vorschlag.

Teuer stimmt - bei meiner Mama, waren es ca. 3k pro Monat, die "wir" (wenn auch nur ein paar Monate) zusätzlich selbst zahlen durften (und das für ein gutes normales Pflegeheim, nix besonders).

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Bassinus
vor 59 Minuten von reckoner:

Wie wäre es denn, wenn im Rahmen der Erbauseinandersetzung der Vater den halben Hausanteil bekommt (er hätte dann 100%) und die Kinder das restliche Vermögen zu gleichen Teilen?

Auch von der Verwendung her gesehen dürfte den Kindern das Geld wohl eher zusagen, ein Anteil an der Immobilie ist ja nicht so ohne weiteres verwertbar.

Der Vater besitzt bereits die Hälfte wenn das Haus zu je ½ den Ehegatten gehört hat. Dann Pflichtteil und dann erst auf die tatsächliche Erbfolge Ehegatte und zwei Kinder. Es wäre also nur ein kleiner Teil den er mit dem verfügbaren Geld direkt abkaufen könnte.

 

Und so würde ich es auch tatsächlich machen @pillendreher

 

Mein Beileid und viel Kraft.

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Sapine

Den Vater ohne Reserve für Reparaturen oder private Pflege zu lassen würde mir nicht gefallen. 

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 2 Stunden von beamter97:

gesetzliche Erbfolge, oder Testament?

 

Falls ein Testament eröffnet wurde, genügt das den Banken als Nachweis für den Eigentumsübergang. Dem Grundbuchamt auch.

 

Falls nicht, werdet ihr um einen Erbschein nicht herum kommen. (Teuer!!)

 

Ist euer Vater noch testierfähig und -willig?

Dann könntet ihr evtl. die kommende Vermögensnachfolge noch gestalten. Und davon die Ausschlagung des Erbes abhängig machen. Achtung: Frist läuft!

 

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Gast230219
· bearbeitet von Chris611
vor 16 Minuten von Sapine:

Den Vater ohne Reserve für Reparaturen oder private Pflege zu lassen würde mir nicht gefallen. 

Es ging bei meinem Vorschlag auch nicht primär darum, den Vater völlig mittellos dastehen zu lassen.

Mir ist natürlich auch klar, dass man jemanden der sein ganzes Leben lang gearbeitet nicht mittellos dastehen lässt, auch zum Schein nicht.

 

Aber zumindest um den Teil des Hauses sollte man sich Gedanken machen...

 

Es wäre nämlich theoretisch möglich, dass, sofern der Vater in Pflege muss, sein Teil des Hauses dafür herhalten muss.

Und was passiert dann i. d. R.? Die Kinder kaufen es ab damit es nicht in "fremde Hände" fällt.

 

Wir haben in der Familie in den letzten Woche und Monaten ähnliche Gespräche für den Fall der Fälle geführt. Darum habe ich mich damit beschäftigt und möchte helfen.

 

Angenommen das Haus ist 500.000 € Wert und deine Eltern haben das Haus aktuell schuldenfrei. Dann würde sich bei einer Teilung 250.000 € für euch und 250.000 € für den Vater ergeben.

Würde der Vater dann pflegebedürftig werden, würdet ihr vermutlich seinen Teil des Hauses abkaufen. Also vermutlich 125.000 € Kredit für dich, 125.000 € Kredit für deinen Bruder.

Diesen müsstet ihr dann wiederum abbezahlen.

 

Es ergibt sich also unterm Strich bei eine Immobilie von 500.000 € ein abzuzahlender Kredit von 750.000 €. So sehe ich es zumindest.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Beim Tod des Vaters wird die Immobilie aber dann doch wieder aufgeteilt?

Auch dann kann man sich auseinandersetzen. Etwa kauft der eine den Anteil vom anderen.

 

Zitat

Geht das denn so einfach? Kann man nachträglich zu beliebigen Teilen aufteilen - ohne das dass Finanzamt "Schenkungen" vermuted?

Natürlich. Und Schenkungen sind es nicht, selbst wenn einer der Erben mehr bekommt als ein anderer.

Versteuert wird grundsätzlich das was man auch bekommt (daher kann es sinnvoll sein so zu verteilen, dass alle Freibeträge greifen selbst wenn es dann nicht gleichmäßig ist - das war jetzt allgemein gesprochen, für den Fall hier ist das egal, siehe weiter unten).

 

Zitat

finde ich gut. Wie würde das konkret umgesetzt werden? Notar?

Normalerweise kann man das einfach so am Küchentisch machen, schriftlich ist natürlich sinnvoll falls es später doch Streit gibt.

Da es in deinem Fall aber auch um eine Immobilie geht benötigt ihr einen Notar.

 

Mit Erbschein u.s.w. kenne ich mich nicht gut genug aus, da sollen andere sagen was ihr da braucht.

 

Zitat

PS Wie wird eigentlich das vorhandene Vermögen ermittelt? Auflistung unsererseits?

Wem wollt ihr denn was auflisten?

Ein Grund warum ich meine Idee in #11 vorgeschlagen habe war auch, dass es euch offenbar nicht um eine gerechte Aufteilung geht (du und dein Bruder wollten ja sogar komplett ausschlagen). Daher passt es doch wenn der Vater sein Haus behält und ihr beide ein bisschen Geld bekommt (das dann natürlich gleich aufgeteilt).

 

Und falls du das Finanzamt meinst: Die Beträge die du genannt hast dürften fast immer weit unter den Freibeträgen liegen, daher dürfte das schnell erledigt sein.

 

Zitat

Den Vater ohne Reserve für Reparaturen oder private Pflege zu lassen würde mir nicht gefallen. 

Muss man ja auch nicht.

Da wir aber nichts über den Wert der Immobilie wissen kann man dazu nichts sagen. Ideal (im Sinne von gerecht) wäre ein Wert des Hauses von 300.000*, dann entspräche mein Vorschlag genau den gesetzlichen Erbanteilen.

 

*ich habe ein Anlagevermögen von 300k angenommen, 150k davon vererbt. Die Angabe dazu im Eröffnungsbeitrag ist aber nicht ganz eindeutig, daher könnte es auch ein Wert des Hauses von nur 150k sein

 

Stefan

 

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xolgo
vor 46 Minuten von pillendreher:

Wie würde das konkret umgesetzt werden? Notar?

 

Erbschein sollten wir alle drei beantragen? Geht wohl nur persönlich über Gericht oder bei Notar?

Grundbucheintrag? JA ODER NEIN?

Ja, Erbauseinandersetzung mit Immobilien geht über Notar.

Erbschein ist dafür nötig, dafür muss aber idR nur ein Erbe zu Gericht oder Notar. Gericht verlangt keine MWSt. und ist daher günstiger.

 

Grundbuchbereinigung erst nach Erbauseinandersetzung, sonst fallen Gebühren bei der zweiten an.

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Sapine

Ein Nachlassverzeichnis ist denke ich keine Pflicht aber bei mir wurde es einmal angeordnet vom Nachlassgericht. In einem anderen Fall hingegen nicht. 

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McScrooge
vor 4 Stunden von pillendreher:

 

Erster Gedanke meines Bruders und auch meiner: wir schlagen die Erbschaft aus, damit bleibt alles (wie bisher auch) bei unserem Vater (Alter 81 Jahre).

Irgendwann (hoffentlich erst in einigen Jahren) erben wir dann das Ganze zu gleichen Teilen.

Ist das ein guter Gedanke oder müsst man gewisse  finanzielle Fallstricke beachten?

Woran ich konkret denke: möglicherweise kommen Pflegbedürftigkeit des Vaters und Kosten für das Pflegeheim auf uns zu.

Du hast meiner Meinung nach den wichtigsten Punkt genannt.

 

Bleibt alles bei Deinem Vater und kommt eine Pflegebedürftigkeit, geht das dann davon ab.

 

Die Frage ist zu stellen: Bringt es Probleme für deinen Vater, wenn jetzt „geteilt“ wird.

 

Aufgrund der Freibeträge alleine schon wäre es immer sinnvoll, das besser jetzt zu teilen.

 

Mein herzliches Beileid.

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chirlu

Auch mein Beileid.

 

Hinweis zur Ausschlagung, falls ihr die letztlich vornehmen wollt: Frist 6 Wochen, also relativ knapp. Ihr solltet erst einmal davon ausgehen, daß die Frist mit dem Tod zu laufen begonnen hat.

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

Mein Beileid pillendreher.

 

 

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