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stagflation

Möglicherweise haben einige Versicherer ihren Kunden einen Teil der Bewertungsreserven vorenthalten

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Versicherungsjournal:

Zitat

VZHH: R+V und Condor haben Kunden einen Teil der Bewertungsreserven vorenthalten

 

28.1.2022 – Die Berechnung der Beteiligung der Bewertungsreserven war bei der R+V und der Condor falsch. Das räumen beide Lebensversicherer ein und haben ihre Kunden über die Fehlkalkulation in Kenntnis gesetzt. Die Verbraucherzentrale Hamburg nimmt den Vorgang zum Anlass, einen Musterbrief aufzusetzen. Damit können Kunden ihren Versicherer auffordern, die Berechnung der Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven zu prüfen.

 

Weiter unten wird das konkretisiert:

Zitat

Die Verbraucherschützer nehmen an, dass auch die Klientel weiterer Versicherer betroffen ist. „Im Einzelfall kann es sich um Beträge in vierstelliger Höhe handeln", wird gemutmaßt.

Sie raten allen Verbrauchern, deren Vertrag ab 2014 ausgelaufen oder gekündigt wurde, den Musterbrief zu nutzen.

 

Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg

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Feranda

Geht der Kreuzzug nach der Axa Betriebsschließungsaktion weiter? :respect:

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Okabe

Wow, Spitzenservice der Versicherungen. Da verrechnen die sich und informieren, von selbst, die Kunden und kündigen eine Auszahlung der Beträge aus!

 

Ob Apple bei einer Fehlkalkulation und zu teuren Iphones wohl auch so "kulant" wäre? :-*

 

:myop:

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cjdenver
vor 50 Minuten von Okabe:

Ob Apple bei einer Fehlkalkulation und zu teuren Iphones wohl auch so "kulant" wäre?

 

Meines Wissens gibt es bei der Preisfindung von iPhones keine gesetzlichen Regeln zu Mindestausschuettungen von mit dem Verkaufspreis erzielten Gewinnen. Duerfte damit zu tun haben dass iPhone-Kaeufer nicht als schuetzenswertes Kollektiv eingestuft werden. Aber schwurbel ruhig weiter :D

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Theobuy

Danke @stagflation für den Hinweis!

 

Verstehe ich es richtig, dass dies für laufende LV nicht gilt? Immerhin werden dort regelmäßig Angaben zur aktuellen Überschussbeteiligung gemacht, die ja ggf. auch Bewertungsfehler enthalten könnten. Kennt sich hier jemand aus?

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Okabe
vor 2 Stunden von cjdenver:

 

Meines Wissens gibt es bei der Preisfindung von iPhones keine gesetzlichen Regeln zu Mindestausschuettungen von mit dem Verkaufspreis erzielten Gewinnen. Duerfte damit zu tun haben dass iPhone-Kaeufer nicht als schuetzenswertes Kollektiv eingestuft werden. Aber schwurbel ruhig weiter :D

Ich muss doch @stagflation ein bisschen aus der Reserve locken. Dabei sind deine Fakten nun wirklich nicht hilfreich.

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stagflation
vor 2 Stunden von Theobuy:

Danke @stagflation für den Hinweis!

 

Verstehe ich es richtig, dass dies für laufende LV nicht gilt? Immerhin werden dort regelmäßig Angaben zur aktuellen Überschussbeteiligung gemacht, die ja ggf. auch Bewertungsfehler enthalten könnten. Kennt sich hier jemand aus?

 

Ich weiß leider auch nicht mehr als das, was in den beiden Artikeln steht, zu denen ich im ersten Post verlinkt habe.

 

Deshalb habe ich diesen Thread eröffnet: damit wir Fakten sammeln können und gemeinsam herausfinden können, wer betroffen ist und wer vielleicht noch einen Nachschlag fordern kann.

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whister
vor 5 Stunden von cjdenver:

 

Meines Wissens gibt es bei der Preisfindung von iPhones keine gesetzlichen Regeln zu Mindestausschuettungen von mit dem Verkaufspreis erzielten Gewinnen. Duerfte damit zu tun haben dass iPhone-Kaeufer nicht als schuetzenswertes Kollektiv eingestuft werden. Aber schwurbel ruhig weiter :D

Das hat nicht mit schuetzenswertes Kollektiv oder so zu tun. Wenn man eine LV hat dann hat man quasi ein Teilanspruch an dem Deckungsstock und die Versicherung kann dir nicht einfach Teile deines Eigentums vorenthalten.

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cjdenver

@whister

Und dieser Anspruch existiert weswegen? 

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Feranda
vor 1 Stunde von cjdenver:

@whister

Und dieser Anspruch existiert weswegen? 

Den Klauseln in jedem Lebensversicherungsvertrag

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 4 Stunden von Feranda:

Den Klauseln in jedem Lebensversicherungsvertrag

 

Die so gefasst sind wegen der gesetzlichen Regelungen. Aber fast richtig ;)

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Kratos
vor 8 Stunden von Theobuy:

Verstehe ich es richtig, dass dies für laufende LV nicht gilt?

Da eine Beteiligung an Bewertungsreserven (üblicherweise) erst zur Vertragsbeendigung fällig wird, sind hier konkret vermutlich nur beendete Policen betroffen.

 

Auch bei der laufenden Überschussbeteiligung kann es natürlich prinzipiell zu Fehlern kommen.

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Feranda
vor 15 Stunden von cjdenver:

 

Die so gefasst sind wegen der gesetzlichen Regelungen. Aber fast richtig ;)

Wer war zuerst da, die Henne oder das Ei? :P

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cjdenver
vor 8 Stunden von Feranda:

Wer war zuerst da, die Henne oder das Ei? :P

 

Nun ja, ich wuerde mal stark annehmen dass die meisten Gesetze die zum Schutz von Verbrauchern existieren nicht eingefuehrt wurden um zu reflektieren was am Markt schon vor Gesetzeseinfuehrung ueblich war. Sondern wohl viel eher weil es notwendig war die entsprechenden Schutzvorschriften zu erlassen. Dass das bei Versicherungen anders sein sollte kann ich mir schwer vorstellen. 

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