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*Teufel*

Fast geschenkt und doch zu teuer? (Haus)

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cjdenver
vor 1 Stunde von oktavian:

Das Frage ich mich auch. Meine Freunde sind leider meist auch zu reich. Komischerweise wohnen die, deren Eltern zur Miete wohnten, jetzt selbst zur Miete, auch wenn sie im Krankenhaus geboren wurden.

 

Ich wuchs als Kind in der Tat in ner Mietwohnung auf, meine Frau in nem typischen Dorf-EFH. Wir haben beide aber keine sinnlosen Bindungen an bricks & mortar. Als Investment definitiv aber als Lebenswerk? Gibts doch viel sinnvolleres.

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hilflos

die, die die Bindung an das eigene Heim verleugnen, kennen das Gefühl der 50 und 60 er Jahre nicht. Da hatte man wenig, Um und Aussiedler nichts und das Haus wurde tlw. selbst gebaut und vom Munde abgespart. Dass diese Leute das erreichte Haus nicht freiwillig aufgeben ist klar und ein Umzug oft den (moralischen und emotionalen) Tod bedeutet.  Klar, dass oft das Haus viel zu groß ist, nicht altersgerecht und der normale Unterhalt schon nicht geschafft wird. Wenn dann noch größere Reparaturen anfallen, sind viele finanziell überfordert, da sie außer dem Haus  wenig Geld haben. 

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slowandsteady
Am 25.1.2022 um 08:24 von *Teufel*:

Dann sehen wir weiter.

 

Diese Risiko sehe ich zur Zeit bei Teilschenkung:

 

*Pflege Mutter>>> Pflegekasse könnte später Ansprüche stellen 

 

*Pflichtteilsergänzungsanspruch so das ich auf Vollgutachten(ca 4k?) Zur Wert Ermittlung brauchen werde?

(Alternativ könnte ich das Haus auch zu ca 85% des Verkehrswertes kaufen... minus Wohnrecht Mutter? Um den Stress mit Pflegekasse und anderen Geschwister zu vermeiden?)

 

*Kosten Umbau unklar

 

Es ist doch eigentlich ganz einfach, genau für solche Regelungen wurden Notare erfunden. Du muss halt die Notargebühren ausgeben und dann ist es problemlos alles zu regeln:

  • Du spendierst das Geld für ein Gutachten. Wahrscheinlich kriegst du schon für deutlich unter 1000€ Kosten eine Zahl X, die das Haus aktuell wert ist und eine Zahl Y, was ein Umbau kostet. Dann hast du einen Anhaltspunkt und kannst das weitere Vorgehen abwägen.
  • Die Eltern müssen ihr Testament überdenken, wie schon erwähnt ist das "Berliner Testament" angesichts des hohen Alters und einem möglichen Pflegefall vllt. nicht mehr optimal. Das ist aber erstmal für dich zweitrangig.
  • Wenn du das Haus haben willst, dann gibt es 3 Möglichkeiten:
    • Deine Eltern verkaufen zum Marktpreis oder
    • zum Freundschaftspreis oder
    • schenken dir das Haus gleich ganz, aber mit der Bedingung von lebenslangem Nießbrauchrecht.
  • In allen 3 Fällen musst du so oder so zum Notar.
  • Falls ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht für die Eltern festgelegt wird, dann ist der Kaufpreis bzw. der Wert der Schenkung niedriger anzusetzen als der vom Gutachter geschätzte Wert X des Hauses. Das ist in deinem Interesse, denn es fallen weniger Grunderwerbssteuer/Schenkungssteuer an und es ist auch nützlich, falls deine Eltern vor Ablauf der 10 Jahre verarmen.
  • Im Falle eines "Freundschaftspreises" oder "Schenkung" überzeuge die anderen Kinder, einen Pflichtteilsverzicht beim Notar zu unterschreiben. Das geht bereits zu Lebzeiten der Eltern und so bist du auf der sicheren Seite.
    Wahrscheinlich kann man das sogar gleich beim Hausverkauf so regeln, dass die anderen Kinder nur auf den Pflichtteil bzgl. des Hauses verzichten müssen, nicht aber auf das restliche Vermögen der Eltern. Wenn du das Haus ganz normal zum Gutachterpreis "kaufst", dann ist das aber auch gar nicht notwendig - schließlich hat sich das Vermögen der Eltern dann nicht verändert und du wurdest nicht bevorteilt.

Das einzige Risiko, was verbleibt und was du nicht vermeiden kannst, ist das die Rente und das restliche Vermögen der Eltern nicht mehr fürs Pflegeheim ausreicht und das Sozialamt dann die Schenkung dann anteilig zurückfordert.

Nach 10 Jahren ist das aber auch hinfällig, und selbst wenn, dann wird auch nur der "für das Heim fehlende" Betrag eingefordert werden. Das Risiko verringert sich jedes Jahr um 10%. Hier würde ich auch bedenken, dass ein Pflegeheim auch weniger wahrscheinlich ist, wenn ihr im gleichen Haus mit wohnt. Dann könntet ihr deine Eltern leichter unterstützen und zB Essen mitkochen, dadurch kann in der Regel - natürlich nicht immer - ein Heim deutlich länger aufgeschoben werden (und je nach Pflegestufe du sogar ein bisschen Geld von der Pflegeversicherung bekommen)...

 

Ob du das so machen willst, das musst du für dich entscheiden. Falls du so deutlich besser wohnen kannst als im "Ghetto", kann das doch durchaus ein schöner Deal für alle Seiten sein. Nur sollte eben alles ordentlich geregelt werden, du hast eine recht komplexe Familiensituation und es wäre nicht die erste Erbengemeinschaft, die es sich dann doch plötzlich zerstreitet und von vorherigen mündlichen Zusagen nichts mehr wissen will...

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Hartig
vor 23 Minuten von slowandsteady:

 

  • Falls ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht für die Eltern festgelegt wird, dann ist der Kaufpreis bzw. der Wert der Schenkung niedriger anzusetzen als der vom Gutachter geschätzte Wert X des Hauses. Das ist in deinem Interesse, denn es fallen weniger Grunderwerbssteuer/Schenkungssteuer an und es ist auch nützlich, falls deine Eltern vor Ablauf der 10 Jahre verarmen.

Hierbei § 3 Nr. 6 GrEStG beachten:

Zitat

Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich.

Quelle: https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/weilbach-grestg-3-allgemeine-ausnahmen-von-der-besteu-8-grundstueckserwerb-durch-verwandte-in-gerader-linie-und-ihnen-gleichgestellte-personen-3-nr6-grestg_idesk_PI25844_HI2211399.html

 

 

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beamter97
vor einer Stunde von slowandsteady:

Falls ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht für die Eltern festgelegt wird, dann ist der Kaufpreis bzw. der Wert der Schenkung niedriger anzusetzen als der vom Gutachter geschätzte Wert X des Hauses.

Und zu diesem Preis kaufst du jetzt das Haus. Im Vertrag steht aber, dass der Kaufpreis nicht nach den üblichen Genehmigungen fällig ist, sondern erst mit dem Tod des letztversterbenden Elternteils. Eine Verzinsung wird  ausgeschlossen. Mit dem Tod (erwartungsgemäß der Mutter) fällt die Forderung in die Erbmasse und du mußt die entsprechenden Anteile an deine Geschwister zahlen. Dein Anteil fällt raus, weil Forderung und Verbindlichkeit zusammenfallen.

Weil das Haus dir gehört und du es später selber nutzen willst, läßt du es auch nicht verkommen, d.h. deine Eltern haben ein bewohnbares Zuhause, um dessen Zustand sich jemand kümmert. Sozialregress an die Kinder fällt nach der aktuellen Gesetzeslage erst bei einem Einkommen von 100k€ jährlich an. Laufende Verpflichtungen (z.B. Kredite) werden berücksichtigt, d.h. wenn das Haus wg. Pflegefall leersteht, und du mit den Umbauarbeiten beginnen kannst, solltest du die im Zweifelsfall mit Kredit finanzieren und dein Eigenkapital für die Erbauseinandersetzung aufbewahren.

 

Auch dies nur eine Möglichkeit, vielleicht hat der Anwalt/Notar die nicht auf dem Schirm.

 

Aber: Im Vorfeld mit allen Beteiligten darüber reden, besser noch, das Berliner Testament annullieren und einen Erbvertrag mit allen Kindern aufsetzen, der vielleicht eine Regelung wie oben beschrieben enthält. Dann wissen alle davon, haben es mit unterschrieben und können nicht mehr zurück.

 

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

also am Testament lässt sich schwer was machen....

meine Mutter und mein Vater gehören jeweils 50% des Hauses>>> der nächste hat nach den Tod = 75%

 

ein Pflichteilverzicht am Haus wird mit den Kindern 1-4 angesterbt (per Notar)

 

man muss auch Ehrlich sein:

 

stimmen zum Schluss die zahlen nicht >>> kann es alles nicht werden.

 

ein Kauf zum normalen Marktpreis schließe ich aus:

 

ca 500k Wert - Wohnrecht, evt Pflegeleistung in Stufe 1 und 2, = 400k immer noch an Wert

dazu Kommt noch der Umbau (200k?) und Stress bis ich das Grundstück (viele versiegelte  Flächen ,und Pferdeställe etc)

auch müsste ich wohl das Bachland  mit Bach und Teich direkt hintern Haus erwerben (ca 5000m2) da direkt durchs Grundstück ein Wegerecht führt.

 

 

Wie geht es weiter:

 

ich habe denächst ein Gespräche mit meinen Eltern.

und hoffe da etwas Druck zu machen... das die Gespräche mit den Kindern bei Zeiten passieren.

Meine Mutter ist auf den Stand >>> sie haben noch Zeit.....

Aber ohne mein Vater würde ich das nicht durchziehen wollen (er weis wo die Grenzsteine liegen, hat alle Papire etc)

das Wissen und das Ganze drum herum ,sind mir sehr WIchtig.

 

 

Ab hier wird es ein Blog:

 

 

 

 

 

 

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Thomas_384

Wieso sollten Sie auf Ihre Pflichtteile verzichten?

Werden Sie dann jetzt ausgezahlt?

 

Meistens wird der Pflichtteilsverzicht ja "abgegolten" (so kenne ich es zumindest).

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fgk
vor 15 Stunden von *Teufel*:

also am Testament lässt sich schwer was machen....

Warum nicht? So lange alle Erblasser noch leben, kann das Testament doch geändert werden?

 

Um Ärger zu vermeiden, ist es empfehlenswert, daß mit allen potentiellen Erben die Angelegenheit rechtzeitig besprochen wird, damit die Wünsche der Erblassern allen klar sind. In diesem Zusammenhang kann dann auch die Weitergabe per Schenkung/Verkauf und ggf. Verzichtserklärung erledigt werden.

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beamter97
Am 24.1.2022 um 01:32 von *Teufel*:

Es besteht ein Berliner Testament >>> Mutter erbt Alles und erst dann die Kinder.

passt nicht zu:

vor 16 Stunden von *Teufel*:

also am Testament lässt sich schwer was machen....

meine Mutter und mein Vater gehören jeweils 50% des Hauses>>> der nächste hat nach den Tod = 75%

 

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beamter97
vor 16 Stunden von *Teufel*:

ein Kauf zum normalen Marktpreis schließe ich aus:

 

ca 500k Wert - Wohnrecht,

minus Belastung durch das Wegerecht.

 

Und beim Wegerecht gibt es verschiedene Ausprägungen:

Betretungsrecht, Befahren mit Fahrzeugen bis xx mtr Breite/yyy Tonnen Zulassung.

Ist der "Weg" ein eigenes Flurstück? Oder kannst du in der Zukunft als evtl. neuer Eigentümer den Weg an den Grundstücksrand verlegen? Irgendwo ist das Recht doch beurkundet und schriftlich formuliert worden.

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*Teufel*

 

vor 11 Minuten von beamter97:

passt nicht zu:

 

Da hast du Recht war mein Fehler

 

 

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beamter97
vor 1 Minute von *Teufel*:

Da hast du Recht war mein Fehler

und was ist jetzt richtig?

 

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*Teufel*

Muss ich klären wo der Weg liegt.

 

Bis jetzt war es egal da das Grundstück Hintern Haus auch meinen Eltern gehört. 

Mutter hat alles nach den Tod

 

Kinder konnten aber auf Herausgabe Pflichtanteil klagen.

 

 

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Sapine
vor 3 Stunden von beamter97:

passt nicht zu:

 

Doch passt schon, wenn jedem 50 % gehören, erbt der überlebende Partner die 50 % des Partner zu 100 %. ;) Die Aussage bezieht sich ja nur auf das Erbe und das sind die 50 % vom Haus. Und dann besitzt sie, sofern die Kinder keine Pflichtteilsansprüche erheben, 100 % vom Haus.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 17 Stunden von Sapine:

Doch passt schon, wenn jedem 50 % gehören, erbt der überlebende Partner die 50 % des Partner zu 100 %. ;) Die Aussage bezieht sich ja nur auf das Erbe und das sind die 50 % vom Haus. Und dann besitzt sie, sofern die Kinder keine Pflichtteilsansprüche erheben, 100 % vom Haus.

Wenn Du den folgenden Teil des Satzes mit berücksichtigst,

Zitat

>>> der nächste hat nach den Tod = 75%

dann passt es doch nicht. Die 75 % würden dem überlebenden Ehepartner nach der gesetzl. Erbfolge gehören.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am 24.1.2022 um 03:02 von *Teufel*:

und ich habe nie verstanden wie die zu zweit fast 7000kwh Strom im Jahr verbrauchen können (und dabei haben die fast keine Technik laufen..... Gas 30000 etc)

Da kann ich gut mitfühlen. Als meine Ehefrau noch lebte, da kamen gelegentlich pro Jahr (allerdings mit 3 Kindern) auch mal Abrechnungen mit 7.000 KW/h. Der Reinlichkeitswahn meiner Frau verursachte neben einem hohen Strom- auch einen hohen Wasserverbrauch (teilweise 300 m³).  Die Waschmaschine lief täglich - teilweise auch mehrfach - und anschließend wurde viel im Trockner getrocknet.

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Knacker
Am 24.1.2022 um 01:58 von Undercover:

Falls dann der Erbfall innerhalb von 10 Jahren eintritt muß man halt den anderen Erben den Pflichtanteil vergüten.

Weil mein Schwiegerpapa seinen Erstgeborenen nach Gutsherrenart bevorzugen wollte, hat er bereits vor ca. 20 Jahren notariell festlegen lassen, dass die Schenkungen an die anderen Kinder auf den ggf. von diesen eingeforderten Pflichtteil angerechnet werden. Nun freue ich mich zu lesen, dass dies nur bis zu 10 Jahre nach der Schenkung gilt. Zumal der liebe Schwager erst kürzlich Alleinerbe geworden ist und die per Vermächtnis festgelegte Verpflichtung zur Abfindung der Geschwister so nachteilig auslegen wollte, dass diese nicht einmal dem Pflichtteil entsprach. 

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slowandsteady
vor 30 Minuten von Knacker:

Weil mein Schwiegerpapa seinen Erstgeborenen nach Gutsherrenart bevorzugen wollte, hat er bereits vor ca. 20 Jahren notariell festlegen lassen, dass die Schenkungen an die anderen Kinder auf den ggf. von diesen eingeforderten Pflichtteil angerechnet werden. Nun freue ich mich zu lesen, dass dies nur bis zu 10 Jahre nach der Schenkung gilt. Zumal der liebe Schwager erst kürzlich Alleinerbe geworden ist und die per Vermächtnis festgelegte Verpflichtung zur Abfindung der Geschwister so nachteilig auslegen wollte, dass diese nicht einmal dem Pflichtteil entsprach. 

Ob das so stimmt, weiß ich nicht. Die 10 Jahre sind ein "steuerliches Thema". Wenn dir vor 20 Jahren eine Schenkung gemacht wurde, die gegen den Pflichtteil angerechnet wird, so denke ich, gilt das weiterhin. Natürlich könnte durch Wertsteigerung in den 20 Jahren die Erbmasse und damit den zustehenden Pflichtteil erhöht haben, wodurch du wieder Anspruch auf Pflichtteil minus Schenkung hast. Aber die Schenkung musst du trotzdem abziehen denke ich, ggf. sogar inflationsbereinigt.

 

Das alles unter Vorbehalt, ich weiß es nicht und würde mich bei solchen komplizierten Fällen immer von einem Anwalt beraten lassen, eine Erstberatung kostet nicht viel und eine Beratung heißt auch noch nicht, dass du gleich deinen Bruder verklagen musst.

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Merol Rolod

Es ist ja nicht einmal der Bruder, sondern nur der Schwager.

Mir ist es ein Rätsel, warum man sich so sehr um die Dinge der anderen schert. Wenn es einem nicht gefällt, wie die bucklige Verwandschaft miteinander und einem selbst umgeht, verkehrt man nicht mehr mit dieser. Dann muss man sich nach Jahrzehnten des Herumärgerns mit selbiger nicht auch noch vor Gericht treffen. Warum verbringt man seine Zeit nicht lieber mit Menschen und Dingen, die man mag?

Gut, es kann natürlich sein, dass der Stundenlohn fürs IndenarschkriechenAnbiedern über alles gerechnet ganz gut ist. Es wäre mir dennoch zu anstrengend.

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WOVA1
vor 2 Stunden von slowandsteady:

Wenn dir vor 20 Jahren eine Schenkung gemacht wurde, die gegen den Pflichtteil angerechnet wird, so denke ich,

Wie es unter Juristen so nett heißt: Ein Blick ins Gesetz erleichert die Rechtsfindung mitunter enorm - BGB $ 2325

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
vor 6 Stunden von WOVA1:

Wie es unter Juristen so nett heißt: Ein Blick ins Gesetz erleichert die Rechtsfindung mitunter enorm - BGB $ 2325

Der § gilt hoffentlich auch dann, wenn Pflichtteilsberechtigte beschenkt wurden.

 

vor 8 Stunden von Merol Rolod:

Warum verbringt man seine Zeit nicht lieber mit Menschen und Dingen, die man mag?

Wenn es immer so einfach wäre.

vor 8 Stunden von Merol Rolod:

Gut, es kann natürlich sein, dass der Stundenlohn fürs IndenarschkriechenAnbiedern über alles gerechnet ganz gut ist. Es wäre mir dennoch zu anstrengend.

Hier wird zur Durchsetzung eigener Interessen eher mit Konfrontation gearbeitet und das ist sicher anstrengender als IndenarschkriechenAnbiedern.

 

 

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vanity
vor 38 Minuten von Knacker:

Der § gilt hoffentlich auch dann, wenn Pflichtteilsberechtigte beschenkt wurden.

Der § trifft den "deinen" Sachverhalt nicht wirklich (Anrechnung Schenkung auf Pflichtteil vs. Erhöhung Pflichtteil wg. Schenkung)  und im Übrigen gilt es nicht als fein, seine Sachverhalte sachfremd in Themen einzubringen, die die jemanden anderes behandeln (und noch nicht abschließend behandelt sind). Also back to topic!

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WOVA1
Am 28.1.2022 um 22:42 von Knacker:

Der § gilt hoffentlich auch dann, wenn Pflichtteilsberechtigte beschenkt wurden.

Nein, tatsächlich nicht - da ist es der § 2315 BGB .

 

Und in der Hinsicht hätte @*Teufel* noch Glück, dass seine Eltern noch beide leben und jetzt die Sache regeln können -

Schenkungen im Zusammenhang mit einem Berliner Testament nach dem Tod eines der Ehepartner ergeben eigentlich immer nur Zoff.

Ehepartner 1 stirbt, keines der Kinder macht seinen Anspruch auf ein Pflichtteil geltend.

Sei es aus Pietät oder aus der praktischen Erwägung, beim Tod von Ehepartner 2 auch nur das Pflichteil zu bekommen.

Dann verschenkt Ehepartner 2 die Immobile an Kind 5 - wobei die Immobilie das einzige Erbstück ist, was materiellen Wert hat. 

Logisch, dass sich die Kinder 1 - 4 etwas düppiert fühlen.

Schließlich hat der Ehepartner 2 damit das gemeinsame Testament materiell ausgehöhlt.

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beamter97
vor 23 Stunden von WOVA1:

Schließlich hat der Ehepartner 2 damit das gemeinsame Testament materiell ausgehöhlt.

Auch in einem Berliner Testament kann man Vorerben/Nacherben § 2100 ff. BGB einsetzen und eine solche Aushöhlung verhindern

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