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rams

Keine Steuerliche Anschaffungsdaten

Empfohlene Beiträge

Undercover
· bearbeitet von Undercover
vor 43 Minuten von chirlu:

Hm … Ich verstehe die Berechnung auch nicht. Aber du bekommst etwas zurück: Es wurden (wie auch immer) 1076 Euro Steuern auf die Kapitalerträge plus 59,18 Euro Solidaritätszuschlag festgesetzt, und die bereits bezahlten 2397,82 Euro plus 131,88 Euro werden gegengerechnet.

Klar, bei dem geringen Einkommen ist der persönliche Steuersatz geringer (hier rund 18%) als die KESt.

Also wird diese erstattet und mit dem geringeren Satz veranlagt.

 

Woher die 6505 kommen sehe ich auch nicht.

Wahrscheinlich durch Teilfreistellung von Erträgen oder steuerfreie Dividenden.

Das sollte aus der Steuerbescheinigung der Bank ersichtlich sein.

 

Zu hinterfragen wäre die Ersatzbemessung.

Wenn die Erträge geringer waren sollte man das noch korrigieren.

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rams
· bearbeitet von rams
vor 16 Minuten von Undercover:

Klar, bei dem geringen Einkommen ist der persönliche Steuersatz geringer (hier rund 18%) als die KESt.

Also wird diese erstattet und mit dem geringeren Satz veranlagt.

 

Woher die 6505 kommen sehe ich auch nicht.

Wahrscheinlich durch Teilfreistellung von Erträgen oder steuerfreie Dividenden.

Das sollte aus der Steuerbescheinigung der Bank ersichtlich sein.

 

Zu hinterfragen wäre die Ersatzbemessung.

Wenn die Erträge geringer waren sollte man das noch korrigieren.

Was auf der Steuerbescheinigung

der Bank steht, habe ich in meiner Frage geschrieben.ich kann daraus nicht auf die 6505 Euro ableiten.

Steuerfreie Dividenden habe ich ganz sicher nicht in der Höhe.

Die müssten doch auch irgendwo auf der Steuerbescheinigung aufgeführt sein?

Was ist eine Teil Freistellung von Erträgen?

Die Steuer aus meinem Einkommen aus der Arbeit ist ja mit 0 Euro aufgeführt

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dev

zu verst. EK: 4248

zu verst. Kapitalerträge: 5704

= 9952

Das kann keine 1076 EKSt ergeben

 

Häkchen bei Günstigerprüfung gesetzt?

 

 

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Undercover
vor 9 Minuten von dev:

zu verst. EK: 4248

zu verst. Kapitalerträge: 5704

= 9952

Das kann keine 1076 EKSt ergeben

 

Häkchen bei Günstigerprüfung gesetzt?

 

 

Das ist richtig. Das zahlt man für 15.500 steuerpflichtiges Einkommen.

Vielleicht gab es noch andere Einkünfte die hier nicht geannnt wurden?

 

Günstigerprüfung wurde doch gemacht.

Ansonsten hätte man die Kapitalerträge nicht neu veranlagt.

 

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rams

Die Günstiger Prüfung war nicht angehakt.Geht bei diesem Programm nur über einen Umweg,ist jetzt aber aktiviert.

Dadurch fällt die Rückzahlung noch etwas höher aus ,weil die Festsetzung 1076 Euro jetzt weg ist.

Die 6505 Euro beziehungsweise 5704 Euro Kapitalerträge die noch versteuert werden,sind aber immer noch vorhanden und ich habe nach wie vor keine Ahnung wo die herkommen sollen.

Anbei jetzt sämtliche Positionen im Programm die ich ausgefüllt habe.Irgendwo scheine ich da einen Hund drin zu haben

.

Berechnung neu Teil1.png

Berechnung neu Teil2.png

Eintrag teil1.png

Bescheinigung teil2.png

Bescheinigung teil3.png

Bescheinigung teil4.png

Bescheinigung teil5.png

vorschau steuer teil1.png

vorschau teil 2.png

vorschau teil3.png

übrige .png

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rams

jetzt habe ichs gesehen.Die 6505 sind die Summe von

KAP 7 korrigierter Betrag 5894 Euro

KAP 18                                25 Euro

KAP 19                              586 Euro

 

Warum muss ich den eine Ersatzbemessungsgrundlage und  den Verkaufsverlust versteuern?

 

erläuterung.png

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Undercover
vor 27 Minuten von rams:

jetzt habe ichs gesehen.Die 6505 sind die Summe von

KAP 7 korrigierter Betrag 5894 Euro

KAP 18                                25 Euro

KAP 19                              586 Euro

 

Warum muss ich den eine Ersatzbemessungsgrundlage und  den Verkaufsverlust versteuern?

 

erläuterung.png

Das machst du ja nicht.

Durch die Korrektur der ursprünglichen 10989 EUR sinkt die Bemessungsgrundlage um diese 5095 EUR.

Das war der Betrag der zuviel besteuert wurde.

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rams

Stimmt.

Also andersrum warum muss ich denn die verbleibenden 5894 Euro versteuern?

Diese stammen ja aus Kap 7,also Erträge die schon dem deutschen/inländischen Steuerabzug unterlegen haben?

 

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Undercover
vor 24 Minuten von rams:

Also andersrum warum muss ich denn die verbleibenden 5894 Euro versteuern?

Diese stammen ja aus Kap 7,also Erträge die schon dem deutschen/inländischen Steuerabzug unterlegen haben?

 

Weil die zu deinem steuerpflichtigen Einkommen zählen.  :)

Du bekommst doch die KESt erstattet also wurden diese Erträge noch nicht besteuert.

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rams

Ah jetzt aber...

Nun habe selbst ich alles verstanden :D

Noch mal vielen Dank an Euch alle für die Hilfe und Geduld.

Dann kann ich nun also das Steueramt mit der Erklärung belästigen.

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beamter97

Du hast gesehen,  dass von deinen ausländischen anrechenbaren Steuern in Höhe von 349,xx € nur 71€ angerechnet wurden?

Wenn du auch in diesem Jahr wieder so hohe ausländische Dividenden hast,  kannst du weitere € 1112 Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen.

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rams
· bearbeitet von rams

Danke für den Hinweis, nein das habe ich nicht gesehen.

Das Programm rechnet nur 71 Euro an, weil nur 71 Euro zu versteuern gewesen wären?

Kann ich die restlichen 278 Euro in dieses Jahr übernehmen?

Wie hast du die möglichen 1112 Euro Kapitalerträge berechnet?

 

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chirlu
vor 7 Minuten von rams:

Kann ich die restlichen 278 Euro in dieses Jahr übernehmen?

 

Nein, die verfallen.

 

vor 7 Minuten von rams:

Wie hast du die möglichen 1112 Euro Kapitalerträge berechnet?

 

278 mal 4.

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rams
vor 12 Minuten von chirlu:

 

 

Zitat

 

 

278 mal 4.

Aua,das ist mir jetzt peinlich

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beamter97
vor 23 Stunden von rams:

Danke für den Hinweis, nein das habe ich nicht gesehen.

Das Programm rechnet nur 71 Euro an, weil nur 71 Euro zu versteuern gewesen wären?

 

Weil nur 71 € Steuern angefallen sind.

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