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rams

Keine Steuerliche Anschaffungsdaten

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rams
· bearbeitet von rams
Zusatz

Hallo zusammen,

Ich wohne seit 2008 in Deutschland.

 Am 12.04.2010 habe ich eine Anleihe/Obligation von Roche mit 6.5% Zins bei einer Schweizer Bank als Schweizer, zu einem Kurs von ca 12000 Euro gekauft.Diese wurde im März 2021 fällig und zu 100% /10000 Euro zurück gezahlt.
 2018 transferierte ich sämtliche Anlagen aus der Schweiz nach Deutschland.

Da die Schweizer Bank horrende Gebühren für die Übermittlung der Steuerlichen Anschaffungsdaten wollte, stehen diese nun nicht zu Verfügung.

Es besteht aber ein Kontoauszug mit den Gesamtkosten des Kaufes und ein Steuerauszug mit den Einstandskosten des Titels.

Meine jetzige Bank hat natürlich da keine Anschaffungsdaten hinterlegt waren,von

3000 Euro 25% Kapitalertragsteuer abgezogen.

Ich möchte diese Steuer jetzt zurück fordern.

Wie ist da der Ablauf?

 

Fordert man dies gesondert zur Steuererklärung zurück, indem man dem Finanzamt die vorhandenen Unterlagen schickt, oder wird das in der Steuererklärung 2021 abgezogen /aufgeführt.

Wenn ja wo genau?

 

Da ich ja 12000 Euro gezahlt habe und die Anleihe zu 100% also 10000 Euro zurück gezahlt wurde, habe ich also einen Verlust von 2000 Euro erzielt und kann den in der Steuererklärung 2022 geltend machen?

Richtig?

 

Besten Dank und Gruß

 

 

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Undercover

Im Prinzip ist das nicht schwierig.

Da kein Anschaffungspreis vorhanden werden 30 % Ersatzbemessung angewendet.

Jetzt musst du in der Steuererklärung diese angeben, den Anschaffungspreis nachweisen und die Kapitalerträge entsprechend korrigieren.

 

Das Problem wird hier die Anschaffung sein.

Du hast die Anteile erst nach der fiktiven Veräußerung Ende 2017 übertragen und die Schweiz hat das ja nicht interessiert.

Hat die deutsche Bank beim Eingang eine steuerliche Abrechnung gemacht?

Eigentlich brauchst du den fiktiven Anschaffungspreis vom 1.1.2018 bescheinigt.

 

Aber da die Anschaffung nach 2008 war ist alles steuerpflichtig und der Schnitt 2018 unnötig.

Also gib den originalen Kaufpreis an.

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vanity

Es geht um eine Anleihe, da kommt keine fiktive Veräußerung 2017/2018 vor, weder in CH noch in DE.

 

Den Vorgang in der Steuererklärung für 2021 anführen und Belege (in erster Linie Kaufbeleg, ggfs. noch den zur Übertragung) dazu bereithalten für den Fall, dass sie angefordert werden (gleich mitschicken ist nicht nötig).

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Undercover

Ja, habe ich übersehen.

Also Kaufpreis nachweisen, Erträge um die Ersatzbemessung und den Verlust berichtigen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 5 Stunden von rams:

Ich möchte diese Steuer jetzt zurück fordern.

Wie ist da der Ablauf?

 

Ich würde es folgendermaßen machen (Anmerkung: ich muss sowieso eine Einkommensteuererklärung abgeben):

  1. Warten, bis die Steuerbescheinigung von der Bank da ist
  2. In Deinem Steuerprogramm oder in der Anlage KAP (falls Du die Formulare selbst ausfüllst): Option "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" wählen
  3. Alle Daten von der Steuerbescheinigung eintragen
  4. In der Anlage KAP ist rechts davon eine Korrekturspalte. Dort trägst Du die korrigierten Werte ein. Falls Du ein Programm verwendest, gibt es dort sicherlich Eingabemöglichkeiten für die korrigierten Werte.
  5. Steuererklärung abschicken

Zusätzlich per Brief ans Finanzamt (entweder per Post - oder, noch besser, als PDF-Dokument per ELSTER Portal):

  1. Anschreiben: "Anlage zur Steuererklärung", kurze Erklärung, warum Du um eine Korrektur bittest: "Anschaffungskosten wurden bei Depotübertrag nicht übertragen"
  2. Steuerbescheinigung der Bank
  3. Kopie der Kauf-Abrechnung
  4. Kopie der Verkaufs-Abrechnung
  5. Kopie des Depotübertrag-Auftrags
  6. Falls vorhanden, auch ein Dokument mit dem Depotbestand nach dem Depotübertrag, aus dem ersichtlich ist, dass das Wertpapier, aber nicht die Anschaffungskosten übertragen wurden.

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rams

Vielen Dank erstmal.

Sollte ich im Wiso Steuerprogram, die dafür vorgesehene Spalte nicht finden,würde ich gerne noch einmal nachfragen.

 

Ich sehe das doch richtig, dass ich die Differenz vom Kaufpreis 12000 Euro und Rückzahlungspreis 10000 als Verlust in der Steuer anrechnen kann.?

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stagflation
Zitat

Ich sehe das doch richtig, dass ich die Differenz vom Kaufpreis 12000 Euro und Rückzahlungspreis 10000 als Verlust in der Steuer anrechnen kann.?

 

Ich kenne den Einzelfall nicht und Steuerberatung darf ich auch nicht machen.

 

Mein Kenntnisstand: die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis von Anleihen ist steuerpflichtig. Wenn man einen Gewinn macht, zahlt man darauf Steuern. Wenn man einen Verlust macht, kann man den mit anderen Gewinnen verrechnen.

 

Dazu zwei Fragen:

  1. Hattest Du im Verkaufsjahr bei der gleichen Bank (oder bei einer anderen Bank) Gewinne, mit denen Du die Verluste verrechnen kannst?
     
  2. Hast Du die 6,5% Zinserträge immer schön versteuert - auch damals, als die Anleihe noch bei der Schweizer Bank war?

    Das Finanzamt würde das vermutlich überprüfen, wenn Du ihnen den Kaufbeleg von 2010 präsentierst.

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rams

1 Gewinne durch Veräußerung von Anlagen, nein.

2.ja, die 6,5 % wurden immer versteuert

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vanity
vor 4 Minuten von rams:

1 Gewinne durch Veräußerung von Anlagen, nein.

Das müssen keine Gewinne aus Veräußerungen sein, die Gewinnverrechnung ist auch mit Zinsen/Dividenden möglich. Wo sie entstanden sind, ist eigentlich egal, da du zwangsweise über die Veranlagung gehen musst, um den Vorgang gerade zu ziehen.

 

Wenn du bei der Veranlagung andere Kapitalerträge aufführen kannst, werden diese mit dem Verlust (falls anerkannt) verrechnet. Ansonsten wird der Verlust festgestellt und vorgetragen, dann kann er in späteren Jahren (nur) über die Veranlagung mit späteren Erträgen verrechnet werden.  

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rams

Ja ich hatte in 2021 zahlreiche Zinsen aus Anleihen und auch Dividenden von Aktien Anlagen

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Undercover
vor 11 Stunden von rams:

Ich sehe das doch richtig, dass ich die Differenz vom Kaufpreis 12000 Euro und Rückzahlungspreis 10000 als Verlust in der Steuer anrechnen kann.?

Ja klar.

Du hast 2000 Euro Verlust gemacht.

Und es wurden 3000 Euro Gewinn unterstellt, Es wurden also 5000 Euro zu viel versteuert.

Die ziehst du ab. Ein Beispiel wie das aussehen könnte:

 

 

Anl-KAP20.png

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

eine kleine Ergänzung: In dem Beispiel fehlt imho die Korrektur der 3.000 Euro, also der Verlust.

Ich weiß aber spontan nicht, ob man in Feld 224/424 negative Beträge eintragen kann.

 

Stefan

 

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Undercover
vor 19 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

eine kleine Ergänzung: In dem Beispiel fehlt imho die Korrektur der 3.000 Euro, also der Verlust.

Ich weiß aber spontan nicht, ob man in Feld 224/424 negative Beträge eintragen kann.

 

Stefan

 

Hmm, das Formular erlaubt das.

Aber das macht hier doch keinen Sinn.

Die Ersatzbemessung wurde von der Bank gemacht und bescheinigt.

Die ist doch korrekt und es gibt keine Grundlage diese zu berichtigen.

In einer formlosen Anlage zu KAP schreibe ich hier:

 

Bemessungsgrundlage nach Differenzmethode              

 

Verkauf                  10.000 EUR

Anschaffung         - 12.000 EUR

 

Gewinn                  - 2.000 EUR

Bemessung               3.000 EUR

 

Gesamt                  - 5.000 EUR

 

Um diesen Betrag werden dann die Erträge in Zeile 7 berichtigt.

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reckoner

Hallo,

 

das mit dem Verlust war falsch, ich revidiere: In Feld 224/424 würde ich Null eintragen (auch um zu zeigen, dass die gesamten 3000 Euro korrigiert wurden).

 

Zitat

Die ist doch korrekt und es gibt keine Grundlage diese zu berichtigen.

Doch, man muss es sogar berichtigen, das ist der Sinn der Ersatzbemessungsgrundlage.

 

Stefan

 

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Undercover
vor 2 Stunden von reckoner:

Doch, man muss es sogar berichtigen, das ist der Sinn der Ersatzbemessungsgrundlage.

 

Das sehe ich nicht so.

Willst du da Gewinne und Verluste rein rechnen? Vielleicht noch negative Zahlen eintragen?

Das ist ohne Erklärung für den Bearbeiter doch intransparent und gibt nur Rückfragen.

Ich mache da eine separate Anlage mit G/V-Rechnung und berichtige damit die Kapitalerträge.

Das ist eindeutig und verständlich.

 

In der Anleitung zur Anlage KAP wird auf Zeile 11 überhaupt nicht eingegangen.

Vermutlich hat da auch jedes FA eigene Vorstellungen wie so etwas zu erklären ist.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Willst du da Gewinne und Verluste rein rechnen? Vielleicht noch negative Zahlen eintragen?

Ich hatte mich ja korrigiert, keine Verluste. Aber auch keine Gewinne (und in deinem Beispiel stehen da noch 3.000 Euro Gewinn ;)).

 

In der Korrekturspalte sollten die Beträge stehen die auch in der Jahresbescheinigung gestanden hätten wenn die Bank alles richtig gemacht und alle Daten gehabt hätte. Wenn dort nichts steht ist es nicht korrigiert, also nicht geändert, es gilt dann der bescheinigte Betrag.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 14 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

eine kleine Ergänzung: In dem Beispiel fehlt imho die Korrektur der 3.000 Euro, also der Verlust.

Ich weiß aber spontan nicht, ob man in Feld 224/424 negative Beträge eintragen kann.

und zuletzt:
In der Korrekturspalte sollten die Beträge stehen die auch in der Jahresbescheinigung gestanden hätten wenn die Bank alles richtig gemacht und alle Daten gehabt hätte. Wenn dort nichts steht ist es nicht korrigiert, also nicht geändert, es gilt dann der bescheinigte Betrag.

 

Stefan,

so wie du es zuletzt geschrieben hast ... + Zeile 5 = 1

 

In die Korrekturspalte gehören die korrigierten Beträge ... also genau die Werte, wie sie eine "richtige" Steuerbescheinigung ausweisen müsste. 

Hier im Beispiel:

  • Zeile 5: eine "1" (zur Überprüfung des Steuereinbehalts)
  • Zeile 7: links lt. St-Besch. 30.000 - rechts korr. 25.000,00
  • Zeile 11: links lt. St-Besch. 3.000 - rechts korr. 0,00 
  • und dazu eine Erläuterung auf gesondertem Blatt/Anschreiben (ohne Formular).

 

 

Hier der offizielle Erläuterungstext zur Anlage KAP:image.thumb.png.2fff6354aa6c7f285129f54605b6e33a.png
 

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rams

Habe einen Versuch gemacht,dass so in die Wiso Steuer einzutragen.Dazu 2 Bildschirmaufnahmen.

Zeile 5,eine 1 ist gemacht.

Zu Zeile 7,also der Verlust zwischen Ankauf und Verkauf,2000 Euro.

Ich habe hier keine rechte oder linken Spalten und ein eingeben eines negativen Betrags ist nicht erlaubt.

 

Zu Zeile11 Steuerbemessungsgrundlage 3000 Euro,auch hier keine rechte oder linke Spalte.

Verstehe ich das richtig,dass bei Eingabe von 3000 Euro sich in der Steuererklärung beziehungsweise in der Höhe der Erstattung,sich zunächst nichts ändert und

die 791,25 Euro Steuern erst nach Prüfung durch das Finanzamt angerechnet/zurückbezahlt wird?

Bildschirmfoto 2022-01-28 um 18.15.27.png

Bildschirmfoto 2022-01-28 um 18.13.50.png

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Undercover

Ich kenne die Software nicht, habe aber kaum Gutes darüber gehört.

Das sieht doch unbrauchbar aus.

Warum benutzt man so etwas?

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rams

Für meine Zwecke hat es bisher gereicht.

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reckoner

Hallo rams,

 

nur eine Kleinigkeit: In Zeile 7 sind - im Gegensatz zu Zeile 19 - keine negativen Beträge erlaubt. Man muss dann auf die Zeilen 12 und/oder 13 ausweichen (die es in der Software offenbar auch nicht gibt). Das ist schon immer so.

 

Mit der Software will ich mich gar nicht groß beschäftigen, ich hab' auf den ersten Blick schon Fehler entdeckt (lest beispielsweise mal den letzten Absatz der "Tipps zur Eingabe" zum Thema Ersatzbemessungsgrundlage - der erste Satz ist glatt falsch, und der zweite irgendwie durcheinander).

 

Ohne die Korrekturfelder kommst du aber eh nicht weiter, die brauchst du zwingend.

 

Stefan

 

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Undercover
vor 7 Minuten von reckoner:

Ohne die Korrekturfelder kommst du aber eh nicht weiter, die brauchst du zwingend.

 

Wie gesagt unbrauchbar.

 

Ich habe eben mal aus Spaß nachgelesen ob man im Jahre 2022 vielleicht Unterlagen elektronisch einreichen kann.

Wenn es nicht so traurig wäre müsste man eigentlich ein Lachkrampf haben.  :(

Ich habe mal ein paarStellen markiert.

 

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Signierte oder verschlüsselte Dokumente sind unsicher aber docx ist in Ordnung?

Vielleicht noch mit Makros drin?       LOL

Internetausdrucker.  :(

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rams

also so?

Durch die 2000 Euro Verlust,erhöht sich die Erstattung nur um ca 75 Euro?

 

Zu Zeile11 Steuerbemessungsgrundlage 3000 Euro,

Verstehe ich das richtig,dass bei Eingabe von 3000 Euro sich in der Steuererklärung beziehungsweise in der Höhe der Erstattung,sich zunächst nichts ändert und

die 791,25 Euro Steuern erst nach Prüfung durch das Finanzamt angerechnet/zurückbezahlt wird?

Bildschirmfoto 2022-01-28 um 20.46.44.png

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Undercover
vor 5 Minuten von rams:

also so?

Durch die 2000 Euro Verlust,erhöht sich die Erstattung nur um ca 75 Euro?

 

Die Zeile 13 ist für von der Bank bescheinigte Verluste.

Die hast du ja nicht.

 

Wenn du keine Erträge hattest und keine Steuern gezahlt hast gibt es auch nichts zurück.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Durch die 2000 Euro Verlust,erhöht sich die Erstattung nur um ca 75 Euro?

 

So wie du es eingetragen hast gibt es gar keine Erstattung. Denn du hast ja die 3.000 Euro auch noch drin.

Und warum hast du den Verlust in Zeile 13 eingetragen? Es waren doch gar keine Aktien ... (nicht dass das aktuell etwas an der Erstattung ändern würde, aber der Verlustvortrag wäre ein anderer)

Was herauskommen muss: Eine Erstattung von 791,25 Euro sowie ein Verlustvortrag Sonstiges(!) in Höhe von 2.000 Euro (keine Ahnung ob WISO den Verlustvortrag anzeigt, Elster macht das z.B. nicht).

 

Nochmal: Diese Software ist - soweit ich das sehen kann - für deine Konstellation ungeeignet.

Aber ich bin mir da auch nicht mehr so ganz sicher. Denn die Zeilen 12 und 13 konntest du ja schon mal finden, vielleicht gibt es die Korrekturfelder ja auch noch irgendwo.

Das offizielle Formular siehst du jedenfalls in #11, und du brauchst zwingend beide Spalten.

 

Zitat

Die Zeile 13 ist für von der Bank bescheinigte Verluste.

Nein, das stimmt so nicht, es können nämlich auch Verluste aus Korrekturen sein (aber natürlich dann in der rechten Spalte).

Hätte die Bank die Anschaffungsdaten verwendet, dann wären die Verluste schließlich auch in Zeile 12 gelandet. Und genau so muss man die Daten korrigieren.

 

Zitat

Wenn du keine Erträge hattest und keine Steuern gezahlt hast gibt es auch nichts zurück.

Es wurden aber Steuern gezahlt, und zwar auf die fiktiven 3.000 Euro.

 

Stefan

 

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