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AbinsWinter

Basisinformationen, Broschüre - Beilage zum Depot

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AbinsWinter

Hallo,

ich denke es war Jahr 2000 bzw. 2001 als Deutsche Bank eine Broschüre in DIN-A4 Format zum neu eröffnetem Depot (letzteres ein Beipackprodukt zum - ebenfalls gerade aufgemachtem - Privatkunde-Giro) an mich kostenlos ausgehändigt hat. Basisinformationen für Vermögensanlagen in Wertpapieren - ist der Titel. 2021 ein Depot zum meinen alt gebackenem Postbank-Giro aufgemacht. Die Bank händigt ebenso eine Broschüre in DIN-A4 Format aus - Titel: Basisinformationen; praktisch eine Aktualisierung davon was man im Heft erhalten 2000 zu finden hat.

Textqualität lässt gewisse Wünsche offen, ohnehin macht die Broschüre dem Einsteiger möglich schönen Stück Wissen zu erlangen.

Ist das Aushändigen Materials dieser Format an welche Gesetzesvorgaben zurückzuführen oder eher Gepflogenheit der Bank?

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chirlu

§ 63 Abs. 7 WpHG:

Zitat

Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, ihren Kunden rechtzeitig und in verständlicher Form angemessene Informationen über das Wertpapierdienstleistungsunternehmen und seine Dienstleistungen, über die Finanzinstrumente und die vorgeschlagenen Anlagestrategien, über Ausführungsplätze und alle Kosten und Nebenkosten zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit die Kunden nach vernünftigem Ermessen die Art und die Risiken der ihnen angebotenen oder von ihnen nachgefragten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen verstehen und auf dieser Grundlage ihre Anlageentscheidung treffen können. Die Informationen können auch in standardisierter Form zur Verfügung gestellt werden. (…)

§ 64a WpHG:

Zitat

Wertpapierdienstleistungsunternehmen stellen ihren Kunden oder potenziellen Kunden alle gemäß diesem Abschnitt zur Verfügung zu stellenden Informationen in elektronischer Form bereit, es sei denn, der Kunde oder potenzielle Kunde ist ein Privatkunde oder potenzieller Privatkunde, der darum gebeten hat, die Informationen in schriftlicher Form zu erhalten. In diesem Fall werden die Informationen kostenlos in schriftlicher Form bereitgestellt. Wertpapierdienstleistungsunternehmen setzen Privatkunden oder potenzielle Privatkunden darüber in Kenntnis, dass sie die Möglichkeit haben, die Informationen in schriftlicher Form zu erhalten.

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ich finde die "Handbücher" (je nach Bank "Basisinformationen" oder "Grundlagenwissen") meiner Banken recht gut! Ich schaue ab und zu mal rein und habe schon einiges daraus gelernt - speziell bei Wertpapierarten, mit denen ich mich nicht so gut auskenne.

 

Wichtig ist, dass man weiß, dass dort viel über die "technischen Details" steht - aber nichts über Handelsstrategien oder Strategien zum Vermögensaufbau. Dieses Wissen muss man sich aus anderen Büchern aneignen.

 

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen haben die Banken auch ein Eigeninteresse:

  1. Vielleicht kommt der eine oder andere Kunde beim Durchblättern der "Basisinformationen" auf den Gedanken, mit Produkten zu handeln, die er bisher noch nicht kannte?
     
  2. Sicherlich werden einige Kunden Geld verlieren. Die Banken können sich mit den "Basisinformationen" vor möglicherweise kommenden Schadensersatzprozessen von frustrierten Anlegern schützen, weil sie mit Hilfe dieser Dokumente nachweisen können, dass sie die Kunden vor riskanten Wertpapieren gewarnt haben. Insbesondere die Kapitel über "Risiken" dienen also nicht nur zur Information der Kunden, sondern schützen die Banken auch vor klagefreudigen Kunden.

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AbinsWinter
6 hours ago, chirlu said:

§ 63 Abs. 7 WpHG:

§ 64a WpHG:

 

Danke fürs Herausfischen der Quellen.

In beiden geschilderten Fällen habe ich Print-Material ungefragt bekommen.

 

Was mir am Text herausgegeben von DB/Postbank nicht gefällt, sie versuchen ab und zu wie für Belletristik zu schreiben, vergessen dabei jedoch, dass jeder neu eingeführter Begriff ohne vorauslaufendem Bezug auf die bereits genutzten und erklärten den Potenzial hat Leser vorm Scheideweg zu stellen oder Gedankenlauf auf falschen Gleis zu lenken, selbst wenn neuer dem schon bekannten im Wortbau nahe liegt. Immer hin ich freue mich beim meinem Einstieg in Umgang mit Wertpapieren dieses Material in meinen Händen drücken zu dürfen - das Wissen umsonst und gebündelt ohnehin. Der Heft aus Jahre 200 ist 107 Seiten während dasjenige aus dem Jahre 2021 ca. 170 Seiten fett. So viele Geldanlageinstrumente scheinen in dem Zeitraum das Niveau von-Bedeutung erreicht zu haben.

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