Gast240408 Januar 20, 2022 Trotzdem ist es m.E. richtig erst einmal wichtig, die Einkommensarten zu unterscheiden. Und ein Freiberufler ist eben das, der hat i.a.R. kein Gewerbe (hat er das auch, muss er noch ganz anders trennen). Der muss auch nicht bilanzieren und auch fuer das FiA keine getrennten Konten vorweisen. Ich arbeite seit 20 Jahren als FB. Ich habe allerdings von mir aus immer ein zweites Konto als informelles Geschaeftskonto gefuehrt. Und auch bei mir hat die DKB - bei denen ich lange beide Konten habe - vor ca. 12(?) Jahren das zweite Konto nicht mehr als Privatkonto zugelassen, sondern ich musste es explizit in ein GK wandeln. Organisatorisch unkritisch, da Kontonummer etc. erhalten blieben. Haette ich es aber nicht gemacht, waere ich insgesamt rausgeflogen. Da hat die Bank Freiheitsgrade wie bei jeder dieser Kuendigungen ohne Angabe von Gruenden. Unangenehmer wurde das erst seit letztem oder vorletztem Jahr, seit sie Kontofuehrungsgeuehren von 15EU/Monat fuer das GK erheben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hansolol Januar 20, 2022 vor 4 Stunden von Greenhorn_Berlin: Ha! Das klingt plausibel. Steckt dann in meinen Kontoführungsgebühren vielleicht jetzt Vorsteuer drin? Wäre ja konsequent... Wir haben zwei Geschäftskonten, eins bei einer reinen Onlinebank und eins bei der örtlichen Sparkasse. Die Sparkasse erhebt keine Umsatzsteuer, die Onlinebank schon. Hier bekommen wir auch jeden Monat eine Rechnung. Hat mich auch etwas gewundert, habe aber nicht weiter nachgeforscht. Sind ja auch nur wenige Euro Unterschied. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Januar 21, 2022 vor 17 Stunden von s1lv3r: Rein aus Interesse: An welcher Stelle zieht die Bank denn da genau Vorsteuer? Ich finde das Thema auch interessant, verstehe aber ehrlich gesagt noch nicht, wo der Vorteil für die Bank liegt. Wenn sie sich nen fetten Palast hinstellt für Netto 5 Millionen sind das Brutto 5.95 Millionen. Und wenn da ein Vorsteuerabzugsberechtigung von 20% vorliegt durch die Option - fließen 170.000€ in Form von Vorsteuer Erstattung zurück zu Bank und sind damit keine tatsächlichen Baukosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 Januar 21, 2022 18 hours ago, Bassinus said: Insbesondere für Immobilien, Kfz und andere hochpreisige Ausstattung entsteht hier ein lukrativer "Skonti" den eine Bank gern mitnimmt. Ich verstehe das Beispiel nicht ganz. USt in Bezug auf Geschaeftskonten ist doch eigentlich nur in Bezug auf Bankgebuehren und Zinsen interessant, oder uebersehe ich hier etwas? Ob die Bank dafuer - und nur dafuer - die Steuer erhebt oder eben nicht. Wie kommen denn hier Immobilen, KfZ etc. ins Spiel? Moeglicherweise ist mein Einblick als Freiberufler zu klein, aber meine relevante USt steckt in meinen Rechnungen und ist eine vom Konto als solchem voellig abgetrennte Frage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Januar 21, 2022 vor 6 Minuten von myrtle: Ich verstehe das Beispiel nicht ganz. USt in Bezug auf Geschaeftskonten ist doch eigentlich nur in Bezug auf Bankgebuehren und Zinsen interessant, oder uebersehe ich hier etwas? Ob die Bank dafuer - und nur dafuer - die Steuer erhebt oder eben nicht. Wie kommen denn hier Immobilen, KfZ etc. ins Spiel? Moeglicherweise ist mein Einblick als Freiberufler zu klein, aber meine relevante USt steckt in meinen Rechnungen und ist eine vom Konto als solchem voellig abgetrennte Frage. Jetzt kann sie die erhobene USt zur Tilgung ihrer VSt nehmen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 Januar 21, 2022 3 minutes ago, CorMaguire said: Jetzt kann sie die erhobene USt zur Tilgung ihrer VSt nehmen OK, es geht um die Gegenrechnung zur von ihr gezahlten USt in den Geschaeften/Investitionen der Bank selbst. Jetzt habe ich es (hoffentlich) verstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 21, 2022 vor 21 Minuten von myrtle: Ob die Bank dafuer - und nur dafuer - die Steuer erhebt oder eben nicht. Wie kommen denn hier Immobilen, KfZ etc. ins Spiel? Was vielleicht nicht ganz klar ist: Wenn jemand (Bank, Post) Leistungen umsatzsteuerfrei erbringt (Kontoführung, Briefzustellung im Universaldienst), dann kann er die Vorsteuer, die er selbst in diesem Zusammenhang auf Vor-Leistungen gezahlt hat, nicht erstattet bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Januar 21, 2022 Genau. Wenn die Leistungen zuordnet werden können. Es gibt aber Allgemeinkosten wie zum Beispiel Kfz, IT, Gebäude die eben für die umsatzsteuer freien Umsätze sowie die optierten steuerpflichtigen Umsätze genutzt werden. Und dafür produziert mna einen Schlüssel. Also die Bank hat Einnahmen von 100.000.000€. 20.000.000€ davon sind optierten Geschäftskundenumsätze. Dann darf die Bank alle direkten Leistungen für die Geschäftskunden voll den Vorsteuerabzug geltend machen und bei allgemeinen Kosten den Schlüssel 100/20 anwenden. Und nein, es wird nichts mit der gezahlten Umsatzsteuer "gegengerechnet". Es kann auch Vorsteuerüberhänge geben. Zum Beispiel wenn die Bank mit ausländischen Unternehmen arbeitet. Dann entsteht keine Ust-Zahllast - wohl aber trotzdem Vorsteuerabzug wenn die Leistung, würde sie im Inland liegen, steuerpflichtig wäre und damit keinen Vorsteuerabzug ausschließt. Wenn es interessiert: 15.16ff UStAE Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240408 Januar 21, 2022 Quote Und nein, es wird nichts mit der gezahlten Umsatzsteuer "gegengerechnet". Ja, vereinfachender Fall. Aber fuer viele 'normal' USt-ausweisender kleinere Selbstaendige in diesem Land eine gelaeufige, passende Betrachtungsweise: USt gestellte Rechnungen minus USt hereinkommende Rechnungen -> zu zahlende/erhaltende Differenz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hansolol Januar 21, 2022 vor 2 Stunden von CorMaguire: Jetzt kann sie die erhobene USt zur Tilgung ihrer VSt nehmen Konnte sie doch vorher auch? Privatkunden zahlen doch genauso die 19%, wie Geschäftskunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Januar 21, 2022 · bearbeitet Januar 21, 2022 von CorMaguire vor 7 Minuten von Hansolol: Konnte sie doch vorher auch? Privatkunden zahlen doch genauso die 19%, wie Geschäftskunden. Nö, Bankgebühren und Zinsen sind normalerweise USt-befreit. Gegenüber Geschäftskunden darf sie berechnet werden, früher mussten die Geschäftskunden allerdings zustimmen. Weiß nicht ob das heute noch so ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Januar 21, 2022 vor 16 Minuten von CorMaguire: Nö, Bankgebühren und Zinsen sind normalerweise USt-befreit. Gegenüber Geschäftskunden darf sie berechnet werden, früher mussten die Geschäftskunden allerdings zustimmen. Weiß nicht ob das heute noch so ist. Es gibt auch für Banken eine Option zur USt (§ 9 UStG) .... bei Privatkunden wird das aber wohl in der Regel nicht gemacht, weil sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Für Unternehmenskunden ist die USt ja nur ein durchlaufender Posten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag