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Junke

Steuern auf teils verschenktes Grundstück

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Junke

Hallo zusammen,

 

hoffe das ist das richtige Forum.

Meine Großeltern wollen mir ein Grundstück mit 2 Häusern im Wert von 1,1 Mio teils verschenken, teils verkaufen. In einem Haus wollen sie bis zum Ende ihres Lebens Wohnrecht. Da ich direkter Erbe wäre (ihre Kinder sind bereits alle verstorben) hätte ich einen Freibetrag von 0,8 Mio laut Gesetz? Die restlichen 0,3 Mio würde ich in Raten an sie zurückzahlen. Laut Grunderwerbsteuergesetz §3 sollten dafür auch keine Steuer anfallen? Mir ist natürlich klar, dass ich auf die 0,3 Mio Erbschaftsteuer zahlen muss sollte einer von beiden innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben.

 

Ist mein Gedankengang richtig? Will nicht überraschenderweise Post vom Finanzamt bekommen….:)

 

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bondholder
vor 26 Minuten von Junke:

Meine Großeltern wollen mir ein Grundstück mit 2 Häusern im Wert von 1,1 Mio teils verschenken, teils verkaufen. In einem Haus wollen sie bis zum Ende ihres Lebens Wohnrecht.

Bezieht sich der Preis (1,1 Mio) auf den Marktwert der Immobilien mit oder ohne lebenslanges Wohnrecht?

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Quailman
vor 35 Minuten von Junke:

Meine Großeltern wollen mir ein Grundstück mit 2 Häusern im Wert von 1,1 Mio teils verschenken, teils verkaufen.

Du musst also nur den "unentgeltlichen" Teil für die Schenkungssteuer wissen. Gehören die Objekt beiden Großelternteilen oder nur einem? Das hat Auswirkungen auf den persönlichen Freibetrag!

 

vor 36 Minuten von Junke:

Die restlichen 0,3 Mio würde ich in Raten an sie zurückzahlen.

Du bekommst also 800k geschenkt und 300k ist entgeltlich?

 

vor 37 Minuten von Junke:

Mir ist natürlich klar, dass ich auf die 0,3 Mio Erbschaftsteuer zahlen muss sollte einer von beiden innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben.

Wieso solltest du?

 

Tipp: Geh zum Steuerberater und lass dich beraten. Du bist nicht ganz fit in dem Thema ;) Das Geld ist wohl investiert bei einer solchen Summe.

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raptor14

Ich würde bei der Summe auch mal Profis fragen ... die Beratungsgebühr ist Peanuts im Verhältnis, wenn später bei der Steuer was nicht passt.

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Maikel
vor 12 Stunden von Quailman:

 

vor 13 Stunden von Junke:

Mir ist natürlich klar, dass ich auf die 0,3 Mio Erbschaftsteuer zahlen muss sollte einer von beiden innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben.

Wieso solltest du?

Weil er dann wohl das zurückgezahlte erbt; dazu den noch nicht abbezahlten Teil des Grundstücks.

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oktavian
vor 8 Stunden von Maikel:

Weil er dann wohl das zurückgezahlte erbt; dazu den noch nicht abbezahlten Teil des Grundstücks.

wenn einer von beiden stirbt, würde er vermutlich nicht die ganzen 300.000 erben, sondern die Hälfte bzw Pflichtteil.

 

@Junke1,1 Mio. Marktwert oder Steuerwert? Nießbrauch würde auch den Wert für die Schenkungssteuer reduzieren. Wenn du den Freibetrag nicht irgendwo im Internet selbst finden kannst, würde ich mich an deiner Stelle lieber umfassend beraten lassen. Höchstens hast du 2x 400.000, aber nicht 800.000.

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Junke
· bearbeitet von Junke
Am 12.1.2022 um 20:24 von bondholder:

Bezieht sich der Preis (1,1 Mio) auf den Marktwert der Immobilien mit oder ohne lebenslanges Wohnrecht?

Bezieht sich auf den Markwert ohne Wohnrecht. Kann man den Wert abzgl. des Wohnrecht irgendwie berechnen?

 

@oktavian 2x 400.000 sind doch 800.000, deswegen schrieb ich insgesamt von 800.000 geschenkt von beiden ;) 

Am 12.1.2022 um 20:34 von Quailman:

Du musst also nur den "unentgeltlichen" Teil für die Schenkungssteuer wissen. Gehören die Objekt beiden Großelternteilen oder nur einem? Das hat Auswirkungen auf den persönlichen Freibetrag!

 

Du bekommst also 800k geschenkt und 300k ist entgeltlich?

 

Wieso solltest du?

 

Tipp: Geh zum Steuerberater und lass dich beraten. Du bist nicht ganz fit in dem Thema ;) Das Geld ist wohl investiert bei einer solchen Summe.

Beide stehen im Grundbuch, deswegen dachte ich ja, jeweils 400 von jedem geht? 300k würde ich kaufen.

Ich war natürlich schon beim Steuerberater, leider war derjenige für mich nicht grad seriös. Sagte ich müsste Grunderwerbsteuer zahlen auf den gekauften Teil. Werde mir vielleicht nochmal einen anderen suchen.

 

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Quailman
Am 12.1.2022 um 19:56 von Junke:

Laut Grunderwerbsteuergesetz §3 sollten dafür auch keine Steuer anfallen?

§ 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz sagt ja, dass der Kauf von der Besteuerung ausgenommen ist, wenn Käufer und Verkäufer in gerader Linie verwandt sind. Das sollte bei Enkel / Großeltern gegeben sein. Mit ein bisschen Nutzung von Google hättest du das auch selbst rausfinden können! Haufe.de. Das wäre vielleicht was zu leicht gewesen.

 

vor 14 Stunden von Junke:

Ich war natürlich schon beim Steuerberater, leider war derjenige für mich nicht grad seriös. Sagte ich müsste Grunderwerbsteuer zahlen auf den gekauften Teil. Werde mir vielleicht nochmal einen anderen suchen.

Dann solltest du einen anderen aufsuchen! Einen, der die auch den Kapitalwert des Wohnrechts ausrechnen kann. Denn, wenn du nur den Betrag zahlen sollst, auf den Schenkungssteuer anfiele, dann wird dieser <300k liegen.

 

Es wäre zudem wichtig zu wissen, wie BEIDE Häuser genutzt werden. Du hast dich nur zu einem Haus geäußert.

 

TIPP: Nochmal zum Steuerberater! Dem alles schildern. Den könntest du im Zweifel auch haftbar machen.

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