Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
markus86

Frage bezüglich Einlagensicherung bei Verheirateten

Empfohlene Beiträge

markus86

Liebe Wertpaper-forum community,

 

ich habe eine kurze Frage bezüglich der Einlagensicherung:

 

Sowohl meine Frau als auch ich haben je ein Einzelkonto (kein Gemeinschaftskonto) bei der selben Bank. Exemplarisch habe ich 185.000€ und sie 10.000€ bei dieser Bank (Tagesgeld/Festgeld) angelegt.

Meine Frage ist nun ob mein Geld über die Einlagensicherung für Verheiratete (200.000€) abgesichert ist obwohl wir beide verschiedene Konten bei dieser Bank haben und die Konten gegründet haben als wir noch nicht verheiratet waren? Muss die Heirat der Bank gemeldet werden?

 

Wäre super wenn mir da jemand antworten könnte, so richtig eindeutig formuliert finde ich das leider nirgends.

 

Danke schonmal und viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hartig
Zitat

Wie ist die EU-Einlagensicherung organisiert?

Grundsätzlich gilt: Geht eine Bank innerhalb der Europäischen Union (EU) pleite, sind Einlagen wie Guthaben auf dem Girokonto, Tages- und Festgeld bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich abgesichert. Bei Gemeinschaftskonten, zum Beispiel von Eheleuten, erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro.

 

Die garantierte Summe kann sich auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Das ist dann der Fall, wenn Du wegen besonderer Lebensumstände viel Geld auf dem Konto hast – etwa durch den Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie, bei Scheidung, Renteneintritt, einer Abfindung nach einer Kündigung oder Invalidität. Dieser erhöhte Schutzumfang gilt aber nur für sechs Monate, nachdem Du das Geld auf das Konto bekommen hast.

Quelle: https://www.finanztip.de/sichere-banken/einlagensicherung/

 

Für mich ist das eindeutig. Solange es sich nicht um ein Gemeinschaftskonto handelt, sind Dein Konto und das Deiner Frau mit jeweils 100T€ abgesichert.

Eine Art "Übertrag" der Absicherung auf den Ehepartner bei einem Nicht-Gemeinschaftskonto ist nicht möglich.

 

Es handelt sich hierbei um die gesetzliche Absicherung. Eventuell bietet Eure Bank zusätzliche/darüber hinaus gehende Absicherungen an.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Stunden von markus86:

die Einlagensicherung für Verheiratete (200.000€)

 

Die gibt es eigentlich gar nicht. Der Inhalt eines Gemeinschaftskontos (unabhängig davon, ob die Inhaber miteinander verheiratet sind; es können auch mehr als zwei Inhaber sein) wird rechnerisch auf die Inhaber aufgeteilt – entweder nach dem vorher festgelegten Anteil oder im Zweifel zu gleichen Teilen. Wenn ihr also im Beispiel …

vor 2 Stunden von markus86:

habe ich 185.000€ und sie 10.000€ bei dieser Bank (Tagesgeld/Festgeld) angelegt

… nun ein Gemeinschaftskonto eröffnet und du 100000 Euro darauf verschiebst, ist das immer noch nicht voll abgesichert: Dir werden – ohne besondere Aufteilung – 85000+50000 = 135000 Euro zugeordnet, so daß du die Entschädigungsgrenze immer noch überschreitest. (Und bei so etwas immer auch die Schenkungssteuer im Blick haben.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
markus86

Alles klar. Vielen Dank für eure Antworten. Hat mir sehr geholfen!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...