odensee Juli 5, 2023 · bearbeitet Juli 5, 2023 von odensee vor 29 Minuten von slowandsteady: Eine mir bekannte Krankenschwester wollte in der Schwangerschaft weiterarbeiten obwohl man als Schwangere in diesem Job eigentlich bezahlt freigestellt wird wegen Ansteckungsgefahr. Nachdem sie dann erfahren hat, dass sie aufgrund des Mutterschutzes keine Dienste mehr machen darf und dadurch dann ihr Elterngeldanspruch sinkt, ist sie dann halt 6 Monate bezahlt daheim geblieben. Auch lächerlich, vor allem ist das ja ein Mangelberuf Das ist sicher ärgerlich, aber wenn sie keine Dienste mehr machen kann, braucht der AG nun auch mal keine zu zahlen. Man kann natürlich X Sonderfälle berücksichtigen. Anschließend geht dann das Gemaule (auch und gerade im WPF) wieder los, dass bei uns die Gesetze so umfangreich und kompliziert sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Juli 5, 2023 Man darf auch nicht vergessen, dass es ums zu versteuernde Einkommen geht. Um den sprichwörtliche einen € wird es da nicht gehen, um den kann man das Einkommen ja immer irgendwie drücken. D.h. da stehen auch Bruttoeinkommen, die eher bei 80-90K pro Person liegen. Ändert nicht daran, dass es dann immer noch binär zugeht, verschieb den Frust aber in höhere Gehaltsklassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 5, 2023 Das ist in der Tat zu erwarten, dass betroffene Paare mit 150K bis180/200K es schaffen, ihr zu versteuerndes Einkommen ausreichend nach unten zu drücken. Bei einem Jahreseinkommen von eigentlich 200k dürfte das dann allmählich schwer werden. Gekniffen sind diejenigen, die die Problematik nicht mitbekommen und nicht rechtzeitig gegensteuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Juli 5, 2023 · bearbeitet Juli 5, 2023 von s1lv3r vor 3 Stunden von Pfennigfuchser: Man darf auch nicht vergessen, dass es ums zu versteuernde Einkommen geht. Eben ... um das noch einmal eindeutig zu formulieren: Es geht um Paare, die auch ohne Elterngeld zusammen mehr als 8.750€ netto im Monat zum Leben haben. Wofür die dann noch Unterstützung brauchen, ergibt sich mir wirklich absolut überhaupt nicht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Juli 5, 2023 Naja, wenn einer zu Hause bleibt, haben die besagten Paare gerade nicht mehr diese 8.750, sondern eben nur noch die Hälfte... Immer noch viel, aber 1800 zusätzlich fängt da einiges auf. Natürlich könnten diese Paare ihre Kinder auch ohne Elterngeld finanzieren, das ist unbenommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 5, 2023 vor 1 Minute von Pfennigfuchser: Naja, wenn einer zu Hause bleibt, haben die besagten Paare gerade nicht mehr diese 8.750, sondern eben nur noch die Hälfte... Eher mehr, da progressionsbedingt die Steuer um mehr als die Hälfte sinkt (die Proportionalzone beginnt bei Zusammenveranlagung erst bei rund 125000 Euro zvE, ggf. entfällt auch der Solidaritätszuschlag ganz oder teilweise) und bei gesetzlich Versicherten Familienversicherung möglich wird. Außerdem sinkt durch das zusätzliche Kind der Beitrag zur Pflegeversicherung, es kommt ein Freibetrag hinzu usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Juli 5, 2023 · bearbeitet Juli 5, 2023 von Pfennigfuchser Klar, war schnell dahingeschrieben. Aber die Größenordnung passt ganz grob. Zumal in dem Bereich dann auch recht viele privatversichert sind oder so eine blöde Konstellation vorliegt, bei der dummerweise trotzdem noch die freiwillige GKV (ohne AG Anteil!) gezahlt werden muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chips Juli 5, 2023 · bearbeitet Juli 5, 2023 von Chips Am 3.7.2023 um 23:46 von RobertGray: Absolut leistungsfeindlich, insbesondere bei Paaren mit ähnlich hohem Einkommen. So fällt etwa die Hälfte des Einkommens weg, wenn z.B. das Einkommen z.B. 76 k€ / 75 k€ Beträgt, während Paare mit z.B. 100 k€ / 49 k€ noch Elterngeld erhalten (oder 74k€ / 75 k€, hier würde dann auch noch der volle Elterngeldsatz von 1800 € p. Monat noch gezahlt). Ganz toll wenn man dann noch im Großraum München lebt, aufgrund des anstehenden Nachwuchses Umziehen muss und eine 3-4 Zimmerwohnung benötigt (Wohnzimmer, Elternzimmer, 1x Kind & 1x Arbeitszimmer für die Zeit nach der Elternzeit / optional zweites Kinderzimmer). Unter 2000 - 2500 € p. Monat findet man da nichts gescheites (und auch nur im Speckgürtel, Innenstadt kann man vergessen...). Ich bekomme gerade richtig Lust auf Arbeitslosengeld I und anschließend Bürgergeld umzusteigen. Da braucht man sich nicht mehr den Allerwertesten aufreißen und bekommt eine nette Wohnung in Innenstadtlage gezahlt. Zudem kann man dann viel Zeit mit dem zukünftigen Nachwuchs verbringen. Also ich finde, wenn man irgendwo sparen will, dann macht es da Sinn. Ein Paar, bei dem beide 80k verdienen, kommt man netto auf etwa 6800€ pro Monat. Bleibt zB. die Mama ein Jahr zu Hause, gäbe es aktuell 4200€ (Steuerklasse 3) + 1800€ Elterngeld = 6000€ (11% weniger) Nach der neuen Regelung: 4200€ (23% weniger) Es geht um 1 Jahr, richtig? Und jetzt, bekommen deswegen solche Paare nun weniger Kinder? Meiner Ansicht nach spielen diese paar Euro bei der Familienplanung solcher Paare doch kaum eine Rolle. Wichtiger ist, ob man 1 Jahr vom Job wegbleiben kann, ohne dass der Kollege einem die begehrte Position wegschnappt. Oder man den Job so sehr mag, dass man nicht ohne kann. PS: Wie leistungsfeindlich ist eigentlich die USA? 0 Kindergeld, 0 Elterngeld, 0 geförderte KITA-Plätze. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ryker Juli 5, 2023 · bearbeitet Juli 5, 2023 von Ryker vor 1 Stunde von Chips: PS: Wie leistungsfeindlich ist eigentlich die USA? 0 Kindergeld, 0 Elterngeld, 0 geförderte KITA-Plätze. Der Vorwurf der Leistungsfeindlichkeit ergibt sich meines Erachtens daraus, dass staatlicherseits Anreize für weniger Arbeit und weniger Verdienst gesetzt werden. Wenn alle gleich (schlecht) dastehen, hast Du diesen Anreiz selbstredend nicht. Als Beispiel: Meine Frau und ich liegen als Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen ab 2024 knapp über der Grenze. Würden wir noch ein weiteres Kind planen, würde es sich anbieten, dass wir per Teilzeit unser Einkommen reduzieren, damit wir die Grenze nicht überschreiten. An der Reduktion der Erwerbstätigkeit hat niemand ein ökonomisches Interesse, weder unsere Arbeitgeber, noch der Staat, noch wir. Trotzdem würde es sich finanziell wahrscheinlich für uns rentieren. Und wir würden schließlich auf Chauffeur, Dienstmädchen und Yacht nicht verzichten wollen (lol @vanity). Das echte Gerechtigkeitsproblem, was ich sehe, ist der Umstand, dass nicht auf das Familieneinkommen nach Eintritt des Einkommenswegfalls abgestellt wird, sondern auf das Einkommen davor. Der eigentliche Bedarf / die Leistungsfähigkeit der Familie nach Einkommenswegfall spielt keine Rolle. In der klassischen Rollenverteilung (Mann verdient sehr gut, Frau bleibt zu Hause) spielt das kaum eine Rolle. In anderen Fällen (beide verdienen gut) hingegen schon. In seltenen aber sicherlich vorzufindenden Fällen (Frau ist die Haupt- oder Alleinverdienerin) kann es sogar zu krassen Härten führen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 Juli 5, 2023 Ich sehe das Thema auch äußerst kritisch, zumal ich alleine vier Paare im direkten Umfeld habe, die es betreffen wird und da sieht man die Auswirkungen ganz deutlich. In allen vier Fällen verdienen beide Partner recht ähnlich (50/50 oder 60/40 einmal auch zugunsten der Frau). In 3 von 4 fällen sind sie nicht verheiratet (Steuervorteile bei Wegfall eines Gehaltes damit ausgeschlossen). In drei Fällen stammen über 20k des Einkommens aus Geldwertem Vorteil von überlassenen KfZ. In zwei Fällen werden Studienkredite getilgt. Im übrigen sehe ich keine Möglichkeit für einen Angestellten das zu versteuernde Einkommen so eklatant zu drücken. Außer Fahrtkosten, etwas Bürobedarf, Homeoffice Pauschale oder Ggf. häusliches Arbeitszimmer gibt es doch kaum Möglichkeiten. Da reden wir von maximal 10.000€ für das Paar also Bruttoeinkommen von 150.000-160.000. Was ist nun also die Auswirkung? Von etwa 5.750€ - 6.500€ mtl. Nettoeinkommen bleiben nach Wegfall eines Gehaltes etwa 3.000€ übrig. Im Falle der Besserverdienenden Frau darf sie zudem noch freiwillig GKV zahlen. Das bei den aktuellen Mieten usw. Die befreundeten Pärchen werden somit nun ordentlich Reserve ansparen müssen. Zum Glück ist aktuell noch keine Frau schwanger. Bei uns selbst währe das zweite Kind damit auch komplett vom Tisch. Meine Frau ist sehr emanzipiert und würde niemals auf mich (finanziell) angewiesen sein wollen (auch nicht ein Jahr). Ist das ein Anreiz, welchen wir als Gesellschaft setzen sollten? Zumal genau solche Familien (leider noch so) auch eher Kinder in den Arbeitsmarkt bringen werden, die hohe Steuern zahlen. Ich hätte stattdessen eher generell die Partnermonate abgeschafft (maximal noch den 1. Monat). Ansonsten wird der doch eher als Luxus genutzt um schön in den Urlaub zu fahren. So übrigens auch gerade bei uns. Grüße aus Japan! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chips Juli 5, 2023 vor 3 Stunden von Ryker: Der Vorwurf der Leistungsfeindlichkeit ergibt sich meines Erachtens daraus, dass staatlicherseits Anreize für weniger Arbeit und weniger Verdienst gesetzt werden. Wenn alle gleich (schlecht) dastehen, hast Du diesen Anreiz selbstredend nicht. Als Beispiel: Meine Frau und ich liegen als Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen ab 2024 knapp über der Grenze. Würden wir noch ein weiteres Kind planen, würde es sich anbieten, dass wir per Teilzeit unser Einkommen reduzieren, damit wir die Grenze nicht überschreiten. An der Reduktion der Erwerbstätigkeit hat niemand ein ökonomisches Interesse, weder unsere Arbeitgeber, noch der Staat, noch wir. Trotzdem würde es sich finanziell wahrscheinlich für uns rentieren. Und wir würden schließlich auf Chauffeur, Dienstmädchen und Yacht nicht verzichten wollen (lol @vanity). Das echte Gerechtigkeitsproblem, was ich sehe, ist der Umstand, dass nicht auf das Familieneinkommen nach Eintritt des Einkommenswegfalls abgestellt wird, sondern auf das Einkommen davor. Der eigentliche Bedarf / die Leistungsfähigkeit der Familie nach Einkommenswegfall spielt keine Rolle. In der klassischen Rollenverteilung (Mann verdient sehr gut, Frau bleibt zu Hause) spielt das kaum eine Rolle. In anderen Fällen (beide verdienen gut) hingegen schon. In seltenen aber sicherlich vorzufindenden Fällen (Frau ist die Haupt- oder Alleinverdienerin) kann es sogar zu krassen Härten führen. Ok, diese Einkommensgrenze existiert aktuell mit 300k ja auch schon. Klar, da sind weniger Familien betroffen, aber bei 150k Grenze sind es wenigr als bei 100k. Wo zieht man die Grenze? Natürlich wäre eine fließende Grenze besser, um den von dir beschriebenen Fall zu verhindern, dass jemand sein Einkommen künstlich vorher drückt, um unter die Grenze zu kommen. Aber wer macht das? Die eigentliche Frage ist eher, wo der Staat Geld einsparen kann und ob eine Familie mit 150k Einkommen bei einem Kind auf Sozialgeld angewiesen ist. Wir reden hier von den oberen 10% der Einkommen x2. Und die entscheiden sich nun gegen das Kind, weil sie kein Sozialgeld erhalten? vor einer Stunde von Caveman8: Bei uns selbst währe das zweite Kind damit auch komplett vom Tisch. Meine Frau ist sehr emanzipiert und würde niemals auf mich (finanziell) angewiesen sein wollen (auch nicht ein Jahr). Ist das ein Anreiz, welchen wir als Gesellschaft setzen sollten? Zumal genau solche Familien (leider noch so) auch eher Kinder in den Arbeitsmarkt bringen werden, die hohe Steuern zahlen. Im Ernst? Ihr verzichtet auf ein weiteres Kind, bei einem Einkommen zu den oberen 10% gehörend, wegen: zu wenig Geld? Und weil die Frau so "emanzipiert" ist, dass sie trotz Premiumeinkommen keine eigenen Rücklagen hat und nicht ein Jahr finanziell auf den Vater ihres Kindes angewiesen sein möchte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ryker Juli 5, 2023 vor 9 Minuten von Chips: Die eigentliche Frage ist eher, wo der Staat Geld einsparen kann und ob eine Familie mit 150k Einkommen bei einem Kind auf Sozialgeld angewiesen ist. Wir reden hier von den oberen 10% der Einkommen x2. Die Frage führt meines Erachtens in die Irre: Die Familie hat zum Zeitpunkt der Transferleistung kein Einkommen von 150k mehr. Auf Transferleistungen ist man mit einem Familienbrutto von 75k im Regelfall sicherlich nicht angewiesen. Das gilt allerdings auch für ein Familienbrutto von 60 oder 70k. Die ganze Konstruktion ist nicht auf Bedürftigkeit ausgerichtet. Deswegen spielt für den Anspruch das verbleibende Familieneinkommen ebenso wenig eine Rolle wie das Vermögen der Eltern oder die Zahl der zu versorgenden Kinder (mit Ausnahmen für Kleinkinder). Sinn ergibt die Konstruktion aus meiner Sicht nicht. Dass man nun den Rotstift bei den eher Wohlhabenden ansetzt, ist nachvollziehbar. Dass die sich veräppelt vorkommen allerdings auch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 5, 2023 vor 2 Stunden von Caveman8: Im übrigen sehe ich keine Möglichkeit für einen Angestellten das zu versteuernde Einkommen so eklatant zu drücken. Außer Fahrtkosten, etwas Bürobedarf, Homeoffice Pauschale oder Ggf. häusliches Arbeitszimmer gibt es doch kaum Möglichkeiten. Da reden wir von maximal 10.000€ für das Paar also Bruttoeinkommen von 150.000-160.000. Angestellte zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung: 2× 8146,80. Alle einschließlich Angestellte zahlen Kranken- und Pflegeversicherung; im Falle einer billigen PKV sicherlich 6000 für beide, im Falle der freiwilligen gesetzlichen Versicherung ca. 2× 6000 je nach Krankenkasse und schon vorhandenen Kindern. Sind also alleine schon 22000 bis 28000. In Rürup (oder Nachzahlung GRV) können noch einmal 20469 eingezahlt werden (für beide zusammen), in Riester noch einmal 2× 2100. Somit sind wir bei 47000 bis 53000 alles in allem. Deine „maximal 10000“ kommen obendrauf. Für Kirchenmitglieder kommt noch Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer hinzu. Man kann auch bis zu 20% seines Bruttos steuerwirksam spenden. Und mit den Spezialitäten haben wir dann noch gar nicht angefangen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sedativ Juli 5, 2023 Vielleicht könnte man hier zu Spenden für einen Hilfsfonds aufrufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 Juli 5, 2023 vor 3 Stunden von Chips: Im Ernst? Ihr verzichtet auf ein weiteres Kind, bei einem Einkommen zu den oberen 10% gehörend, wegen: zu wenig Geld? Und weil die Frau so "emanzipiert" ist, dass sie trotz Premiumeinkommen keine eigenen Rücklagen hat und nicht ein Jahr finanziell auf den Vater ihres Kindes angewiesen sein möchte? Nein, natürlich ist das nicht der Hauptgrund. Zur Diskussion steht es aber schon und die finanziell noch stärkere Einschränkung währe ein weiteres starkes Argument dagegen. @chirlu: Da hast du natürlich recht. Die Sozialabgaben hatte ich dabei nicht im Kopf. Ich denke generell stellt sich ja auch nicht die Frage ob man sich Kinder mit solch einem Einkommen leisten kann. Natürlich geht das. Die geplante Änderung setzt aber falsche Anreize. Es würden dadurch definitiv ein paar Kinder weniger geboren als mit der jetzigen Regelung. Das können wir uns das Gesellschaft in DE nicht leisten zumal das sehr wahrscheinlich Kinder geworden währen, die künftig viel steuern gezahlt hätten. Wir gehen das Thema der „Förderung“ in DE sowieso komplett falsch an. Anstatt ständig zu schauen wo man wem etwas wegnehmen kann und dafür Anderen geben kann, sollte man sich die Frage stellen welche Rahmenbedingungen man anpassen kann um es einer Personengruppe zu erleichtern aus eigenen Schritten „Reich“ zu werden. Gerne auch ein weiterer Vorschlag von mir: Elterngeld komplett abschaffen und dafür alle Arbeitgeber dazu verpflichten bei Geburt eines Kindes der Mutter ein Jahr das Gehalt weiter zu zahlen. Dann kann jeder AG entscheiden ob er das im Falle selbst zahlt oder es vorab über eine Umlage finanziert (analog Mutterschaftsgeld). Das währe ein Transfer von Kinderlosen zu kinderreichen Paaren und von Männern zu Frauen. Meiner Meinung nach aber Gesellschaftlich richtig und lohnenswert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 6, 2023 vor 52 Minuten von Caveman8: Gerne auch ein weiterer Vorschlag von mir: Elterngeld komplett abschaffen und dafür alle Arbeitgeber dazu verpflichten bei Geburt eines Kindes der Mutter ein Jahr das Gehalt weiter zu zahlen. Dann kann jeder AG entscheiden ob er das im Falle selbst zahlt oder es vorab über eine Umlage finanziert (analog Mutterschaftsgeld). Das währe ein Transfer von Kinderlosen zu kinderreichen Paaren und von Männern zu Frauen. Meiner Meinung nach aber Gesellschaftlich richtig und lohnenswert. Das wäre ein Bärendienst für die Frauen. Na herzlichen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 Juli 6, 2023 Man könnte es auch so gestalten, dass jeweils ein Partner Anspruch auf Zahlung von 12 Monatsgehältern i.h.v. dem Durchschnitt beider Partner aus dem Vorjahr hat. Dann muss halt seitens AG über Umlagen finanziert werden und es gäbe keine negativen Folgen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt. In jedem Fall muss Kinder bekommen attraktiver werden nicht umgekehrt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 6, 2023 vor 16 Minuten von Caveman8: es gäbe keine negativen Folgen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Stattdessen würden auch keine jüngeren Männer angestellt, denen man eine Familiengründung zutraut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 Juli 6, 2023 vor einer Stunde von chirlu: Stattdessen würden auch keine jüngeren Männer angestellt, denen man eine Familiengründung zutraut. Doch, weil die Umlage analog U2 dann verpflichtend währe. Daher kein finanzieller Nachteil für den AG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 6, 2023 vor 11 Minuten von Caveman8: Doch, weil die Umlage analog U2 dann verpflichtend währe. Hm? vor 2 Stunden von Caveman8: Dann kann jeder AG entscheiden ob er das im Falle selbst zahlt oder es vorab über eine Umlage finanziert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 Juli 6, 2023 Wie Saphine richtig erkannt hat währe eine Zahlung nur an Frauen teilweise nachteilig. Dann müsste man es eben wie beschrieben einem der beiden Elternzeile ermöglichen. Das wiederum müsste die Umlage fast verpflichtend machen. Man spart sich dann übrigens auch den ganzen Verwaltungsapparat zum Elterngeld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chips Juli 6, 2023 vor 9 Stunden von chirlu: Angestellte zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung: 2× 8146,80. Alle einschließlich Angestellte zahlen Kranken- und Pflegeversicherung; im Falle einer billigen PKV sicherlich 6000 für beide, im Falle der freiwilligen gesetzlichen Versicherung ca. 2× 6000 je nach Krankenkasse und schon vorhandenen Kindern. Sind also alleine schon 22000 bis 28000. In Rürup (oder Nachzahlung GRV) können noch einmal 20469 eingezahlt werden (für beide zusammen), in Riester noch einmal 2× 2100. Somit sind wir bei 47000 bis 53000 alles in allem. Deine „maximal 10000“ kommen obendrauf. Für Kirchenmitglieder kommt noch Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer hinzu. Man kann auch bis zu 20% seines Bruttos steuerwirksam spenden. Und mit den Spezialitäten haben wir dann noch gar nicht angefangen. Das mit der Rente und Krankenversicherung kann man aber schlecht beeinflussen. Rürüp und Riester sind ne gute Idee. Und Spenden. Man könnte zb. 25k spenden, um die 20k Elterngeld noch zu ergattern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Juli 6, 2023 vor 12 Stunden von Caveman8: Im übrigen sehe ich keine Möglichkeit für einen Angestellten das zu versteuernde Einkommen so eklatant zu drücken. Außer Fahrtkosten, etwas Bürobedarf, Homeoffice Pauschale oder Ggf. häusliches Arbeitszimmer gibt es doch kaum Möglichkeiten. Da reden wir von maximal 10.000€ für das Paar also Bruttoeinkommen von 150.000-160.000. Ne, das ist deutlich mehr. KV, RV, PV, Kinderfreibetrag, falls schon welche da sind, Riester, freiwillige Zahlungen GRV, Riester, Rürup, Handwerkerleistungen, Kirchensteuer, Spenden, usw. Vorm ersten Kind hat das bei uns ca. 25K ausgemacht, inzwischen, mit zwei Kindern, liegen zwischen Brutto und zvE über 40K. vor 10 Stunden von Ryker: Die Frage führt meines Erachtens in die Irre: Die Familie hat zum Zeitpunkt der Transferleistung kein Einkommen von 150k mehr. Genau das ist ja der Punkt. Es wird so getan, als käme man mit 150K nicht hin. Nur hat man eben genau diese 150K nicht mehr. Jedenfalls in den meisten Fällen. In meinem Umfeld sind recht viele, die um diese Schwelle herum verdienen. Bis auf ein Paar alles Doppelverdiener in normalen Akademikerjobs. Keine Führungsverantwortung oder so. Die kommen auch ohne die 1800 hin, wenn sie das vorher wissen und ein Polster ansparen, klar. Aber es ist nun auhc nicht so, dass man mit 80.000 Familienbrutto wahnsinnig große Sprünge machen kann, wenn man in einer Stadt wohnt, die solche Gehälter hergibt und im ungünstigen Fall zweimal KV zahlen muss. vor 10 Stunden von chirlu: Angestellte zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung: 2× 8146,80. Alle einschließlich Angestellte zahlen Kranken- und Pflegeversicherung; im Falle einer billigen PKV sicherlich 6000 für beide, im Falle der freiwilligen gesetzlichen Versicherung ca. 2× 6000 je nach Krankenkasse und schon vorhandenen Kindern. Sind also alleine schon 22000 bis 28000. In Rürup (oder Nachzahlung GRV) können noch einmal 20469 eingezahlt werden (für beide zusammen), in Riester noch einmal 2× 2100. Somit sind wir bei 47000 bis 53000 alles in allem. Deine „maximal 10000“ kommen obendrauf. Für Kirchenmitglieder kommt noch Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer hinzu. Man kann auch bis zu 20% seines Bruttos steuerwirksam spenden. Und mit den Spezialitäten haben wir dann noch gar nicht angefangen. genau so! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Juli 6, 2023 vor 30 Minuten von Pfennigfuchser: In meinem Umfeld sind recht viele, die um diese Schwelle herum verdienen. Bis auf ein Paar alles Doppelverdiener in normalen Akademikerjobs. Keine Führungsverantwortung oder so. Die kommen auch ohne die 1800 hin, wenn sie das vorher wissen und ein Polster ansparen, klar. Bei uns ist es ähnlich, vorher knapp 150k brutto (nicht zvstE), jetzt halt Elterngeld + 1 Einkommen. Ohne Elterngeld würden wir schon klar kommen, wir leben zwar auch in einer Top10 Stadt, aber nicht so schlimm wie München und auch nur auf 67m2 jetzt zu dritt. In München ist man übrigens als Paar mit 2 kleinen Kindern ganz offiziell ab 3230€ netto an der Grenze zur Armut: Armutsgefährdungsschwelle München 2022 D.h. selbst mit 60k Einkommen des Alleinverdieners in Steuerklasse 3 mit 2 Kinderfreibeträgen kratzt man an der Armut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chips Juli 6, 2023 · bearbeitet Juli 6, 2023 von Chips vor 12 Stunden von Ryker: Die Frage führt meines Erachtens in die Irre: Die Familie hat zum Zeitpunkt der Transferleistung kein Einkommen von 150k mehr. Auf Transferleistungen ist man mit einem Familienbrutto von 75k im Regelfall sicherlich nicht angewiesen. Das gilt allerdings auch für ein Familienbrutto von 60 oder 70k. Die ganze Konstruktion ist nicht auf Bedürftigkeit ausgerichtet. Deswegen spielt für den Anspruch das verbleibende Familieneinkommen ebenso wenig eine Rolle wie das Vermögen der Eltern oder die Zahl der zu versorgenden Kinder (mit Ausnahmen für Kleinkinder). Sinn ergibt die Konstruktion aus meiner Sicht nicht. Dass man nun den Rotstift bei den eher Wohlhabenden ansetzt, ist nachvollziehbar. Dass die sich veräppelt vorkommen allerdings auch. Mir ist klar, dass hier jeder versucht zu seinem eigenen Vorteil zu argumentieren. Deswegen schreiben hier auch Einige, die über dieser Einkommensgrenze liegen und wollen natürlich das Elterngeld gerne haben. Ich selber komme aus einer anderen Situation und bin nicht mal in der Nähe dieser Grenze. Ich bin Alleinverdiener und habe nach dem Studium meine Frau kennengelernt, die schon alleinerziehend und erwerbslos war. Geld war bei uns immer knapp, aber es hat für ein paar schöne Reisen und einen Altbau gereicht. Wir haben aktuell inklusive dem Unterhalt etwa 4000€ pro Monat. Grundsätzlich bin ich zufrieden, mittlere Mittelschicht etwa. Und nun kommen die Paare, von denen jeder(!) 4000€ allein(!) verdient. Meist einige Jahre und ohne Kinder. Und die sagen nun, dass ein Jahr lang auf 1800€ pro Monat zu verzichten, ein herber Schlag für sie wäre? Dass es sogar ein Grund wäre, auf ein Kind zu verzichten (@Caveman8). Natürlich, sicherlich muss man für so ein Einkommen auch hart arbeiten und sicherlich hat man auch andere Zahlungsverpflichtungen wie das Abbezahlen eines Hauses in guter Lage. Am Ende hat man aber auch ein Haus, das Millionen wert ist. Ähnlich wie wenn ich sage würde, ich hätte zwar ein hohes Einkommen, aber der 3000€ ETF-Sparplan zieht mich wieder runter. Und nochmal: Wärst du Familienminister und der Linder käme um die Ecke, du sollst ein paar Millionen einsparen. Würdest du lieber zB. den Maximalwert von 1800€ auf 1700€ ändern (das beträfe Familien wie meine) oder bei Premiumverdienern ganz streichen? PS: Ich verdien jetzt zwar nicht Bombe, hab aber nen flexibel Job. Ich überlege, ob ich beim nächsten Kind wieder ganz ohne Elterngeld mache. Ein Monat zu Hause bedeuten für uns 1500€ Einkommensausfall pro Monat (Netto minus 1800€ Elterngeld) und das haut schon rein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag