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TonyS

Teilfreistellung bei Aktien-ETF in Verbindung mit Freistellungsauftrag

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TonyS

Hallo zusammen,

 

ich würde meinen jährlichen Freibetrag gerne vollständig ausnutzen und frage mich daher, ob die Teilfreistellung oder der Freistellungsauftrag zuerst berücksichtigt wird.

 

a) Steuerfreie Gewinnmitnahme von 1144 € möglich, da zuerst 30% Teilfreistellung abgezogen werden und 801 € Freibetrag (70% von 1144 €) verbleiben.

b) Bei Gewinnmitnahme von 1144 € werden zuerst 801 € abgezogen und auf die verbliebenen 343 € gibt es 30% Teilfreistellung. Steuern müssten auf die verbliebenen 240 € Gewinn gezahlt werden.

 

Könnt ihr mir sagen, ob a) oder b) Anwendung findet?

 

Danke!

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Sapine

a) sofern der Fonds die entsprechenden Anforderungen erfüllt

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Die Sache ist zweistufig.

In einer ersten Stufe ermittelt man den Investmentertrag an sich unter Berücksichtigung der Teilfreistellung. Denn die sog. Teilfreistellung gehört zur Ermittlung der Höhe des Investmentertrag eines Investmentfonds (geregelt im InvStG).

 

Erst der so ermittelte Investmentertrag gehört gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Und diese Einkünfte werden per Freistellungsauftrag mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet.

 

Wenn Du z.B. per Verkauf von Aktienfondsanteilen einen Gewinn von 1144 Euro erzielst, dann gelten gem. InvStG nur 801 Euro davon als steuerpflichtiger Investmentertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Davon wird dann der Sparerpauschbetrag abgezogen.

Andere Besonderheiten mal ausgeklammert, wie Steuerbefreiung von bestandsgeschützen Altanteilen bzw. Gewinnaufteilung per fiktiver Gewinnfestschreibung nach den Übergangsregeln des InvStG per 2018.

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TonyS

Perfekt! Die Antwort habe ich mir gewünscht.

 

Danke euch!

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Cashboy21

Danke für die Erklärung. Dann haben doch Aktien ETFs sogar einen Vorteil gegenüber Einzelaktien weil man bei denen keine 30% Teilfreistellung hat oder habe ich einen Denkfehler?

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chirlu
vor 5 Minuten von Cashboy21:

Dann haben doch Aktien ETFs sogar einen Vorteil gegenüber Einzelaktien weil man bei denen keine 30% Teilfreistellung hat oder habe ich einen Denkfehler?

 

Der Fonds hat schon Quellensteuern auf die Dividenden gezahlt, die er bekommen hat.

 

 

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Cashboy21

Danke

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