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sparfux

Abgeltungssteuerfreibetrag & Verlustvorträge bei Ehegatten

Empfohlene Beiträge

sparfux
· bearbeitet von sparfux

Normalerweise ist es ja so, dass der Freibetrag für Kapitalerträge verfällt, wenn man vom Finanzamt festgestellte Verlustvorträge vor sich her schiebt. Wie ich dieses Jahr beim Erstellen der Steuererklärung für meine Eltern festgestellt habe, scheint es bei Ehegatten einen einfachen Weg zu geben, den Freistellungsauftrag zu retten. Leider habe ich das viel zu spät herausgefunden (wenn es denn stimmt).

 

Folgender Sachverhalt: Als 2014 die einfache Verrechnungsmöglichkeit für Altverluste mit neuen Kapitalerträgen verfallen wäre. hatte ich Ende 2013 mittels Stückzinstrick (was sonst :D ) signifikante Alterverluste (~45000€) meiner Eltern aus der Finanzkrise 2008 in Neuverluste gewandelt. Der Verlustvortrag steht beim Finanzamt. Ihn bei eine Bank zu lassen und jedes Jahr aufs neue entsprechende Verluste zu aktivieren (mittels Stückzinstrick - was sonst :D),  war mir dann doch zu mühsam. Dass dann der 1602€ Freibetrag vermeintlich verfällt, hatte ich in Kauf genommen.

 

Das Umrubeln so hoher Verluste war natürlich nicht ganz billig, Außerdem waren meine Eltern schon damals Rentner, so dass die Steuerersparnis auch nicht mehr so hoch ist (<25% aber immer noch vorhanden). Viele Jahre war die IZF-Rendite deshalb negativ, Mittlerweile ist sie aber bei ~13% p.a. angekommen. Hat sich also insgesamt gelohnt, obwohl ich anfangs schon ein wenig geschwitzt hatte und nicht so sicher war, ob das richtig gewesen ist, so wie beschrieben zu verfahren.

 

In der Steuererklärung für 2020 hatte ich den Verlustvortrag zuerst nur bei einem Elternteil eingestellt (in den Vorjahren immer hälftig bei beiden). Als ich dann zufällig mal das Steuerergebnis vom Steuerprogramm habe berechnen lassen, habe ich bemerkt, dass sowohl die 1602€ Freibetrag berücksichtigt als auch die noch übrigen Kapitalerträge komplett mit Verlusten verrechnet wurden. Das Steuerprogramm rechnet wie folgt (mal an einem hypothetischen Beispiel):

 

                 			Ehegatte 1	    Ehegatte 2
Kapitalteräge				    2.000€		2.000€
Verlustverrechnung		   	   -2.000€
Freibetrag						       -1.602€
Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung			- 398€	
Verbleibende Kapitalerträge		        0€		    0€

Annahme: Verluste von >2398€ stehen ausschließlich bei Ehegatte 1 und keine Verluste bei Ehegatte 2.

 

Das Steuerprogramm sagt zu diesem Vorgehen folgendes:

Zitat

Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags

 

Im Rahmen der Veranlagung wird der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag auch dann gewährt, wenn nur ein Ehepartner positive Einkünfte aus Kapitalvermögen in dieser Höhe erzielt hat, die Ehepartner aber insgesamt einen Verlust aus Kapitalvermögen erzielt haben. Für die Steuererklärung folgt daraus, dass zuerst die Einkünfte der Ehepartner unter Berücksichtigung des gemeinsamen Sparer-Pauschbetrags zu ermitteln sind und dann die danach noch bestehenden Verluste Ehepartnerübergreifend zu verrechnen sind. Dabei sind zuerst die Verluste aus Aktienveräußerungen zu verrechnen. (BMF - IV C 1 - S 2252/08/10004 - vom 22.12.2009)

 

Da die Verluste auch bei einem Einzeldepot eines Ehegatten entstanden sind, kann ich das auch so eintragen. Wie geschrieben hatte ich - in der Annahme, dass ich das für eine Verlustverrechnung bei beiden Ehepartnern so machen muss - den Verlustvortrag bisher immer hälftig aufgeteilt. Dabei ist dann der Freibetrag aber verloren gegangen. Insgesamt habe ich damit 11.214€ an Verlustvorträgen sinnlos verpulvert. ... wenn das Finanzamt auch so rechnet wie das Steuerprogramm.

 

Ich wollte das mal hier teilen (und zur Diskussion stellen). Es könnte ja - falls noch nicht bekannt - vielleicht doch dem einen oder anderen helfen.

 

 

 

 

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Allesverwerter

Danke für den sehr interessanten Hinweis !

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RonHulk

Danke Fux!

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Ingo_I
· bearbeitet von Ingo_I
Typo

Moin Sparfux,

 

ich mache das seit zwei Jahren auch so. Hatte das hier schon mal thematisiert.

 

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Durch den Kommentar von Beamter97 hatte ich das aber als fehlerhafte Behandlung meines Finanzamtes gehalten.

Es scheint aber doch allgemein so behandelt zu werden.

 

Das spart das nervige umhergerechne mit Verlusten und Sparerpauschbetrag.

Einfach im Ehepartner-Depot allein die Verluste ansammeln/generieren.

 

Guten Rutsch

 

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sparfux
vor 3 Minuten von Ingo_I:

ich mache das seit zwei Jahren auch so. Hatte das hier schon mal thematisiert.

 

Link

 

Oh, der Thread ist damals wohl an mir vorbei gegangen. Auf solche Ideen muss man erstmal kommen, dass das einen Unterschied macht, wem man die Verluste zuordnet.

 

Wenn das bei Dir schon mehrmals so durchgegangen ist, sollte es ja so funktionieren.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Habe versucht, das in meiner Steuersoftware "Steuersparerklärung" (akt.Version) nachzubilden. hat nicht geklappt.

Die rechnen "Erträge -eigene Verluste - Partner-Verluste - Sparerpauschbetrag".

Und das, wenn es nach Abg.Steuer berechnet wird, und auch, wenn es im Rahmen der Günstigerprüfung nach Tarif besteuert wird.

 

Die Argumentation von @MeinNameIstHase im Parallelthread überzeugt mich aber.

Zitat

Zur Erinnerung  ... §26b EStG:

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.

 

Der Paragraf setzt voraus, dass erst mal die Einkünfte eines jeden Ehegatten ermittelt werden, bevor sie zusammengerechnet werden. Der Übertrag des vom Ehegatten ungenutzten SPB ist Teil der Einkünfteermittlung, das steht doch so in § 20 Abs. 9 Satz 3 2. Halbsatz EStG.

Scheinbar rechnet die "Steuersparerklärung" falsch.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi beamter97,

das passt schon, denn § 20 Abs. 9 EStG regelt ja die Übertragung des ungenutzten SPB von einem Ehegatten auf den anderen. Wer also von den beiden durch Verlustverrechnung im Minus ist, dessen SPB wird auf den anderen Ehepartner übertragen, weil ungenutzt. Nichts anderes schrieb ich ja. Erst, wenn dann auch die SPB so abgerechnet sind, werden die Einkünfte bei gemeinsamer Veranlagung zusammengerechnet.

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beamter97

 

vor 18 Minuten von MeinNameIstHase:

Erst, wenn dann auch die SPB so abgerechnet sind, werden die Einkünfte bei gemeinsamer Veranlagung zusammengerechnet.

vor 39 Minuten von beamter97:

Die rechnen "Erträge -eigene Verluste - Partner-Verluste - Sparerpauschbetrag".

Die von mir vorgefundene Reihenfolge ist falsch. Nach deiner Aussage, und dem geposteten Bescheid von @Ingo_I muss doch gerechnet werden:

"Erträge - eigene Verluste - Sparerpauschbetrag - Partner-Verluste"

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi,

Reihenfolge ist der falsche Begriff. ESt-Berechnungsschema (Begriffe siehe § 2 EStG) dürfte treffender sein.

 

Das Zusammenzählen der Erträge/Verluste ist Teil der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (des jeweiligen Steuerpflichtigen). Und bei dieser Ermittlung ist der eigene SPB und der ungenutzte SPB des Ehepartners abzuziehen. 

Die vorrangige Verlustverrechnung (auch der vorgetragenen Verluste) ist in § 20 Abs. 9 Satz 4 EStG geregelt, obwohl Verlustvorträge aus Vorjahren technisch nicht zur Ermittlung der Einkünfte (des Veranlagungsjahrs) zählen und §10d EStG (der steht im Kapitel Sonderausgaben des EStGs) nicht Teil der Ermittlung der Einkünfte ist. § 20 Abs. 6 Satz 3 EStG verwirrt in diesem Kontext (aber anderes Thema).

 

Erst nach Ermittlung der Einkünfte der einzelnen Ehepartner werden diese gemäß § 26b EStG zusammengezählt und partnerübergreifend Verluste ausgeglichen. Und sofern diese nicht ausgeglichen werden, werden sie zu Gunsten des Steuerpflichtigen vorgetragen (wie in § 20 Abs. 6 EStG geregelt).

Im Wesentlichen hat der Gesetzgeber darauf geachtet, dass die Begriffe nicht durcheinander geraten. In § 20 fangen die Absätze an mit "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ..." oder "Bei der Ermittlung der Einkünfte ...". Und "Verluste" ist ein anderes Wort für Einkünfte, die im Minus liegen.

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sparfux
vor 1 Stunde von beamter97:

Habe versucht, das in meiner Steuersoftware "Steuersparerklärung" (akt.Version) nachzubilden. hat nicht geklappt.

Die rechnen "Erträge -eigene Verluste - Partner-Verluste - Sparerpauschbetrag".

Ha, daran wird es wohl liegen, dass das jahrelang an mir vorbei gegangen ist. Bis 2019 habe ich für viele Jahre immer die Steuersparerklärung (oder Derivate) - sprich Akademische Arbeitsgemeinschaft - genutzt. Ab Steuerjahr 2020 bin ich auf Aldi "Steuer 2020" - sprich Buhl - umgestiegen.

 

Hätte ich wohl schon viel eher machen sollen ...

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