Zum Inhalt springen
Indi67

Einfluss von Aktiengewinne auf Besteuerung der Abfindung

Empfohlene Beiträge

Indi67

Hi, in 2022 bekomme ich eine hohe Abfindung. Da ich nur wenig arbeiten werde (5000 EUR), bekomme ich recht viel Einkommenssteuer zurück. Beeinflussen Aktiengewinne bei einer Günstigerprüfung in 2022 diese Rückerstattung? Ich hoffe es war nicht zu kurz erklärt.

Gruß Dirk 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

falsch gedacht, wenn dann beeinflussen die Abfindung sowie die 5.000 Euro die Günstigerprüfung. Aber sobald die Prüfung negativ ist bleiben Kapitalerträge gesondert und haben nichts mehr mit dem anderen Einkommen zu tun.

 

Bedenken solltest du außerdem, dass für die Abfindung u.U. die Fünftelungsregelung zur Anwendung kommt. Dann die Steuer zu schätzen ist nicht einfach, man vertut sich da schnell.

 

Zitat

Da ich nur wenig arbeiten werde (5000 EUR), bekomme ich recht viel Einkommenssteuer zurück.

Warum sollte das so sein? Wer wenig verdient zahlt auch wenig bis gar keine Lohnsteuern.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Indi67
vor 13 Minuten von reckoner:

Warum sollte das so sein? Wer wenig verdient zahlt auch wenig bis gar keine Lohnsteuern

Die 5000 fallen nur im Januar 22 an. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

achso, dann hast du recht, die Lohnsteuern sind dann vermutlich zu hoch.

 

Ich würde erstmal grob den Steuersatz für 2022 kalkulieren.

Das geht folgendermaßen: 5.000 minus Werbungskostenpauschale (1.000 Euro) minus Sonderausgaben (ca. 1.000 Euro) plus 1/5 der Abfindung. Das Ergebnis gibst du in einen Einkommensteuerrechner ein, dann hast du den Steuersatz (nicht die Steuer, was dort angezeigt wird stimmt nicht). Liegt der Satz über 25% dann scheitert die Günstigerprüfung, liegt er unter 25% muss man genauer rechnen.

 

Nachfrage: Wie wirst du krankenversichert sein? Denn diese Kosten kannst du auch noch (teilweise) absetzen.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
migieger
· bearbeitet von migieger
Ergaenzung

Die gesetztl. KV (wenn zutreffend. Aber bei 5 TEUR/a wahrsch. Pflicht) nicht vergessen, insbes. wenn Dein Arbeitslohn niedrig ist. Die nimmt 14,6 % zzgl. Zuschlag (1-2 %) zzgl. 3,25 bzw. 3,05 %, zus. knapp 20 % bis zum Hoechstbeitrag fuer 10 Jahre.
I.d.R. gehen knapp 20 % der Abfindung an die KV/PV.
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
vor 3 Minuten von reckoner:

[...] dann hast du den Steuersatz ... [...] Liegt der Satz über 25% dann scheitert die Günstigerprüfung, liegt er unter 25% muss man genauer rechnen.

 

Nur, um es nochmal für den OP zu präzisieren: Es geht dabei um den persönlichen Grenzsteuersatz. Nicht um den Durchschnittssteuersatz. Du brauchst also einen Einkommensteuerrechner, der die Grenzbelastung anzeigt. Der offizielle Rechner vom BMF kann das zum Beispiel.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Nach meinem Verständnis verdient @Indi67 5000 Euro im Monat, wird aber von Februar bis Dezember gar nicht arbeiten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 5 Minuten von migieger:

Die nimmt 14,6 % zzgl. Zuschlag (1-2 %) zzgl. 3,25 bzw. 3,05 %, zus. knapp 20 % bis zum Hoechstbeitrag fuer 10 Jahre.
I.d.R. gehen knapp 20 % der Abfindung an die KV/PV.

Seit wann wird eine Abfindung, die aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, genauso verbeitragt wie die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersversorgung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
vor 1 Minute von chirlu:

Nach meinem Verständnis verdient @Indi67 5000 Euro im Monat, wird aber von Februar bis Dezember gar nicht arbeiten.

 

Wenn er aber mit seinem Januar-Gehalt + der Abfindung (ggf. unter Berücksichtigung der 1/5-Regelung) - ggf. vorhandener Abzüge auf ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als ~17.000 € (als Lediger) im Jahr 2022 kommt, wird die Günstigerprüfung für seine Kapitalerträge für dieses Steuerjahr nicht in Betracht kommen. Darauf will @reckoner meiner Meinung nach korrekterweise hinaus, da das dem OP nicht bewusst zu sein scheint.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
migieger
vor 6 Minuten von beamter97:

Seit wann wird eine Abfindung, die aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, genauso verbeitragt wie die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersversorgung?

Ich weiss nicht wann das angefangen hat, aber zumindest vor 4 Jahren war das bereits zw. mir und meiner KV ein laengeres Thema...
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Die gesetztl. KV (wenn zutreffend. Aber bei 5 TEUR/a wahrsch. Pflicht) nicht vergessen, insbes. wenn Dein Arbeitslohn niedrig ist.

Der ganze Satz ist ziemlich unverständlich. :ermm:

Aber Pflicht ist die ges. KV wohl nicht, er möchte offenbar ab Februar gar nicht mehr arbeiten. Möglich ist aber natürlich eine Familienversicherung, auch daher hatte ich gefragt.

 

Zitat

Nur, um es nochmal für den OP zu präzisieren: Es geht dabei um den persönlichen Grenzsteuersatz.

Oh ja, danke, hatte ich vergessen zu erwähnen.

 

Zitat

Darauf will @reckoner meiner Meinung nach korrekterweise hinaus, da das dem OP nicht bewusst zu sein scheint.

Genau. Die ursprüngliche Frage war ja, ob Aktiengewinne etwas an der normalen Steuer ändern. Und das tun sie über der Grenze eben nicht mehr.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
migieger

 

 

vor 3 Minuten von reckoner:
vor 33 Minuten von migieger:

Die gesetztl. KV (wenn zutreffend. Aber bei 5 TEUR/a wahrsch. Pflicht) nicht vergessen, insbes. wenn Dein Arbeitslohn niedrig ist.

Der ganze Satz ist ziemlich unverständlich. :ermm:

 

Sorry, zu stark verkuerzt :-(
Wenn der TE in der GKV ist, dann wird die GKV die Abfindung verbeitragen wollen.
Ich vermute ausserdem, dass der TE wg. seines geringen Arbeitseinkommens in der GKV pflichtversichert ist.

 

vor 2 Minuten von reckoner:

Aber Pflicht ist die ges. KV wohl nicht, er möchte offenbar ab Februar gar nicht mehr arbeiten. Möglich ist aber natürlich eine Familienversicherung, auch daher hatte ich gefragt.


Wenn der TE mehr als 450 EUR (?)/Monat und weniger als die Beitragsbemessungsgrenze/Monat verdient, sehe ich nicht wie er die GKV umgehen koennte.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wenn der TE mehr als 450 EUR (?)/Monat und weniger als die Beitragsbemessungsgrenze/Monat verdient, sehe ich nicht wie er die GKV umgehen koennte.

Wie schon gesagt gehe ich davon aus, dass er gar nichts verdienen wird.

Aber wir werden sehen, vielleicht klärt er uns ja noch auf.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Indi67

Richtig, es lohnt sich nicht im nächsten Jahr zu arbeiten. Dafür bekomme ich zu viel Geld als Abfindung. Wenigstens laut Abfindungsrechner. Und ja, ich brauche eine KV. Jetzt weiß ich jedenfalls, dass ich Aktiengewinne mitnehmen kann, ohne dass die Abfindung drunter leidet. Also viel mehr die Rückerstattung. Danke euch allen

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PKW
vor 3 Stunden von reckoner:

Möglich ist aber natürlich eine Familienversicherung, auch daher hatte ich gefragt.

Nach der Auszahlung einer Abfindung ist die Aufnahme in die kostenfreie Familienversicherung für einen bestimmten Zeitraum nicht möglich.
 

vor 2 Stunden von Indi67:

Richtig, es lohnt sich nicht im nächsten Jahr zu arbeiten. Dafür bekomme ich zu viel Geld als Abfindung. Wenigstens laut Abfindungsrechner.

Ich würde es so sagen, man darf soviel Geld verdienen wie man an Ausgaben steuerlich dagegen stellen kann. Bei Anwendung der Fünftelregel können zusätzliche Einkünfte sehr sehr hässlich werden.
Einzahlungen in die Rentenversicherung und die Krankenkassenbeiträge (+ Vorauszahlung) sind aber absetzbar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...