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yab

Kapitalertragssteuer, Freistellungsbetrag und Verlustverrechnung

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yab

Ich habe bei der DKB Sparverträge und ein Depot. Im Depot fielen zu Jahresbeginn Kupons für Bonds an, auf die der Freibetrag angerechnet wurde. Später im Jahr hatte ich Zinszahlungen auf Sparverträge. Danach Verluste beim Verkauf von Bonds, die ich auf die Kuponzahlungen zu Anrechnung bringen möchte. Denn das geht ja wohl nicht auf die Zinsen der Sparverträge, oder? Kann ich den Freistellungsbetrag bei der DKB quasi nachträglich auf die Sparverträge anwenden lassen? Oder kann/muss ich das jetzt per Steuererklärung machen?

 

Danke für eure Hilfestellung!

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Denn das geht ja wohl nicht auf die Zinsen der Sparverträge, oder?

Doch, das geht.

 

Zitat

Kann ich den Freistellungsbetrag bei der DKB quasi nachträglich auf die Sparverträge anwenden lassen?

Nachträglich geht. Aber du kannst nicht entscheiden, wofür die Bank einen Freistellungsauftrag verwendet, und wofür nicht (das würde aber auch keinen Sinn machen). Auch die Bank kann das übrigens nicht, es geht einfach der Reihe nach bis nichts mehr übrig ist.

 

Es hört sich so an, als ob die Kupons freigestellt wurden, die Zinsen der Sparverträge aber nicht. Richtig? Das wäre imho aber falsch.

Ich bin nicht sicher wie es bei unterschiedlichen Kundennummern ist, imho gilt ein Freistellungsauftrag aber pro Person (kann mich aber irren).

 

Stefan

 

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yab
vor 9 Stunden von reckoner:

Es hört sich so an, als ob die Kupons freigestellt wurden, die Zinsen der Sparverträge aber nicht. Richtig? Das wäre imho aber falsch.

Genau so ist es gelaufen:

- Jan: Kupon freigestellt

- ... weitere Kupons bis Freistellungsbetrag aufgebraucht

- Jul: Zins erste Sparzinsen versteuert

- Okt: Zins zweite Sparzinsen versteuert

- Dez: Verlustrealisierung Bonds

 

Im Dezember gab es dazu einen Erstattungsbetrag, der sich mir aber in der Zusammensetzung und im Betrag nicht erschließt. Wenn es so ist, dass die Verlustverrechnung auch gegen Sparzinsen läuft/laufen kann, muss ich das noch einmal versuchen auseinander zu dividieren - und ggf. versuchen bei der DKB dazu weitere Infos zu bekommen.

 

Ich bin nicht sicher wie es bei unterschiedlichen Kundennummern ist, imho gilt ein Freistellungsauftrag aber pro Person (kann mich aber irren).

Es geht bei mir und eine Kundennummer / eine Person mit mehreren Konten und Depots.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

- ... weitere Kupons bis Freistellungsbetrag aufgebraucht

Achso, der Freistellungsauftrag war dann aufgebraucht (das hatte ich anders verstanden). Dann ist natürlich klar, warum die Sparzinsen versteuert wurden.

 

Zitat

Im Dezember gab es dazu einen Erstattungsbetrag, der sich mir aber in der Zusammensetzung und im Betrag nicht erschließt.

Warum erschließt sich das nicht?

Entweder war der Verlust höher als der im Laufe des Jahres versteuerte Gewinn. Dann wurden alle vorher gezahlten Steuern erstattet, und der Freistellungsauftrag ist wieder existent.

Oder aber der Verlust war gering(er), dann wurden 25% plus Soli (und Kirche) des Verlustes erstattet.

 

Zitat

Wenn es so ist, dass die Verlustverrechnung auch gegen Sparzinsen läuft/laufen kann,

Das ist ganz sicher so. Es gibt nur zwei Ausnahmen (Aktienverluste und Terminverluste - von beidem hast du nichts erwähnt), alles andere landet in einem Topf.

 

 

Stefan

 

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yab
· bearbeitet von yab
vor 10 Stunden von reckoner:

Achso, der Freistellungsauftrag war dann aufgebraucht (das hatte ich anders verstanden). Dann ist natürlich klar, warum die Sparzinsen versteuert wurden.

Ja, das war mir auch klar. Mir war nur nicht klar, das die Sparzinsen Verluste auch gegen Verluste verrechnet werden können. Da war ein wesentlicher Klemmer bei mir.

 

Zitat

Entweder war der Verlust höher als der im Laufe des Jahres versteuerte Gewinn. Dann wurden alle vorher gezahlten Steuern erstattet, und der Freistellungsauftrag ist wieder existent.

Der Verlust war höher und deine Aussagen verstehe ich. Aber ich verstehe die sich ergebenden Zahlen nicht. Und ich verstehe nicht, warum die DKB einen völlig unberührten Freistellungsbetrag ausweist. Aber dank deiner Hilfe weiß ich, was ich mit der DKB klären muss.

Gibt es so etwas wie "Freistellungsbetrag vor Verlustverrechnung"? Denn die Verluste kann ich mit ins nächste Jahr nehmen, die Freistellung nicht. Korrekt?

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vanity
vor 19 Minuten von yab:

Gibt es so etwas wie "Freistellungsbetrag vor Verlustverrechnung"? Denn die Verluste kann ich mit ins nächste Jahr nehmen, die Freistellung nicht. Korrekt?

Ja, das ist so. 

 

Erst wird der Pauschbetrag wieder aufgefüllt (nicht vortragbar), erst anschließend wandern die Verluste in den Verlusttopf (vortragbar).

 

Wenn du per Saldo Verluste hast, verfällt der Pauschbetrag. Das lässt sich nur durch Trennung von Verlusten und Gewinnen über mehrere Banken vermeiden. Bei nur einer Bank klappt das nicht (außer du realisierst noch schnell Gewinne, falls es welche zum Realisieren gibt).

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Mir war nur nicht klar, das die Sparzinsen Verluste auch gegen Verluste verrechnet werden können.

Wie jetzt, die Sparzinsen waren Verluste, also Negativzinsen? Oder wie?

Und Verluste kann man natürlich nur gegen Gewinne rechnen, oder umgekehrt, nicht aber gegen andere Verluste.

 

Zitat

Und ich verstehe nicht, warum die DKB einen völlig unberührten Freistellungsbetrag ausweist.

Vermutlich weil der Verlust sogar höher als der gesamte Gewinn war (oben hatte ich ausdrücklich den "der im Laufe des Jahres versteuerte Gewinn." gesagt, ich meinte damit praktisch die Abgeltungssteuern mal 4).

 

Zitat

Gibt es so etwas wie "Freistellungsbetrag vor Verlustverrechnung"?

Ja, gibt es, aber ich glaube anders herum als du denkst. Zuerst werden Gewinne mit Verlusten verrechnet, und erst wenn da nichts mehr ist mit dem Freistellungsauftrag.

 

Stefan

 

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yab
· bearbeitet von yab
vor einer Stunde von reckoner:

Wie jetzt, die Sparzinsen waren Verluste, also Negativzinsen?

Nein, sorry: einmal "Verluste" zu viel im Satz. richtig muss es heißen:

"Mir war nur nicht klar, das die Sparzinsen Verluste auch gegen Verluste aus Anleiheverkäufen verrechnet werden können."

 

Noch ein Versuch der Darstellung:

Kein Verlusttopf aus Vorjahren. So laufen Erträge zu Jahresbeginn zunächst gegen den Freistellungsbetrag. Wenn später Verluste auftreten, was passiert dann? 

Beispiel mit fiktiven Beträgen:

Freistellungsbetrag: 500

Kupon: 600 -> 100 zu versteuern

Zinsen: 300 -> 300 zu versteuern

Verlustrealisierung: 1000 -> Rückerstattung Steuern für 400 Ertrag

 

Danach sollten nach meiner Erwartung 600 Verlustvortrag für das Folgejahr bleiben.

 

 

Wenn ich die beiden letzten Beiträge anschaue:

 

Zitat

Ja, gibt es, aber ich glaube anders herum als du denkst. Zuerst werden Gewinne mit Verlusten verrechnet, und erst wenn da nichts mehr ist mit dem Freistellungsauftrag.

 Wenn ich das richtig verstehe, ist meine Annahme oben falsch: es bleiben nur 100 Verlustvortrag, die Freistellung war "für die Füsse".

vor 2 Stunden von vanity:

Erst wird der Pauschbetrag wieder aufgefüllt (nicht vortragbar), erst anschließend wandern die Verluste in den Verlusttopf (vortragbar).

Wenn ich das richtig verstehe, ist meine Annahme oben richtig.

 

Vielleicht verstehe ich euch nur falsch. Aber ich kriege die Kurve nicht wirklich. Was ist richtig?

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chirlu
vor 3 Minuten von yab:

es bleiben nur 100 Verlustvortrag, die Freistellung war "für die Füsse".

 

Ja, richtig.

 

vor 4 Minuten von yab:

einmal "Verluste" zu viel im Satz. richtig muss es heißen:

"Mir war nur nicht klar, das die Sparzinsen Verluste auch gegen Verluste verrechnet werden können."

 

Das ist irgendwie nicht anders als vorher. :-*

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yab
· bearbeitet von yab
vor 15 Minuten von chirlu:

Das ist irgendwie nicht anders als vorher. :-*

Au Backe :ermm: ... nächster Versuch:

"Mir war nur nicht klar, das die Sparzinsen auch gegen Verluste aus Anleiheverkäufen verrechnet werden können."

 

Ich hab's oben ergänzt / hatte nur den EDIT Knopf nicht realisiert. Die anderen kaputten Zitate habe ich hoffentlich auch repariert.

 

Aber deine Antwort klärt meine Frage, denke ich.

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reckoner

Hallo,
 

ohne die anderen Antworten zu lesen (so hast du mehrere unabhängige Meinungen):

 

Zitat

 

Beispiel mit fiktiven Beträgen:

Freistellungsbetrag: 500

Kupon: 600 -> 100 zu versteuern

Zinsen: 300 -> 300 zu versteuern

Verlustrealisierung: 1000 -> Rückerstattung Steuern für 400 Ertrag

 

Korrekt.

 

Zitat

Danach sollten nach meiner Erwartung 600 Verlustvortrag für das Folgejahr bleiben.

Nein, nur 100, der Rest wird mit den vormals freigestellten Gewinnen verrechnet.

 

Stefan

 

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yab
vor 4 Stunden von vanity:

Wenn du per Saldo Verluste hast, verfällt der Pauschbetrag. Das lässt sich nur durch Trennung von Verlusten und Gewinnen über mehrere Banken vermeiden. Bei nur einer Bank klappt das nicht (außer du realisierst noch schnell Gewinne, falls es welche zum Realisieren gibt).

Alles klar. Das hatte ich beim ersten Lesen einfach weggeblendet und deinen ersten Satz dazu falsch aufgefasst.

 

Einen guten Teil des Freibetrags habe ich noch zu einer anderen Bank (VTB) verschoben. Die schreiben zwar was von "spätestens 20.12.", online ging es aber noch. Schaumermal ...

 

Ich danke euch für die Klärung!

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yab
· bearbeitet von yab

Nachdem ich meine Frage an die DKB nochmal formuliert hatte, bekam ich dann auch die gleiche Antwort wie von euch:

Zitat

Die Verrechnung Ihrer Erträge mit Verlusten oder Ihrem Freistellungsauftrag erfolgt in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge.

So sind die Erträge zunächst mit Ihren noch nicht ausgeglichenen Verlusten zu verrechnen. Erst wenn Ihre Verluste vollständig ausgeglichen sind, kommt es zur Anrechnung Ihres Freistellungsauftrages.
Eine andere Reihenfolge dürfen wir nicht anwenden.

 

 

Jetzt ist mir klar, wie das Berechnungsmodell aussieht. Danke nochmals!

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yab

Zur abschließenden Info: der Übertrag des Freistellungsbetrags / einem Teil davon zur VTB hat noch gewirkt.

 

Jetzt muss ich mir klarwerden, ob ich mein Anleihendepot von der DKB zu einer anderen Bank umziehe, weil dort noch einige Sparverträge laufen. Aber ich habe eigentlich nicht den Plan, jedes Jahr damit Verluste zu realisieren. :-*

 

 

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yab

Ich hab' mich endlich noch einmal mit dem Thema beschäftigt und bekenne mich schuldig: steht alles (und noch mehr) auf den jeweiligen Wertpapier bezogenen Unterlagen der DKB.  :-*

 

Wenner nich liest, isser selbst dann nich im Vorteil, wenner lesen kann. 

 

Eine extra "Danke" an alle Antworter für's draufschubsen.

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