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Horse Badorties

Hohen negativen Kapitalertrag steuerlich nutzen

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Horse Badorties

Hallo zusammen,

 

durch den Ausfall eines Privatdarlehens (Darlehnsnehmer hat Privatinsolvenz angemeldet) bin ich in der Situation, eine sechsstellige Summe als negativen Kapitalertrag steuerlich geltend machen zu können/müssen. Das bedeutet, dass ich positive Kapitalerträge dagegen rechnen kann und daher keine Kapitalertragssteuer zahle. Durch die sechsstellige Höhe des Kreditausfalls bedeutet das für die kommenden Jahre, dass ich faktisch solange keine Kapitalertragssteuer zahlen muss, bis die Summe mal irgendwann komplett verrechnet ist. Auf diese Weise hoffe ich, zumindest einen Teil des entstandenen Verlustes über die Steuer zu kompensieren.

 

Das o.g. sind quasi die Rahmenbedingungen für meine folgende Überlegung:

 

Da ich aktuell einen relativ hohen Barbestand habe und mit dem bei der aktuellen (Negativ-)Zinssituation keine Erträge zu erwirtschaften sind, habe ich mich entschlossen, meine Aktienquote durch den Zukauf von ETFs zu erhöhen. 

Aufgrund meiner oben beschriebenen Situation denke ich nun darüber nach, ausschüttende (statt thesaurierende) ETFs zu bevorzugen, da die Dividendenausschüttungen für mich ja quasi steuerfrei sind und ich auf diese Weise den Verlust nach und nach kompensiere.

 

Hab ich da einen Denkfehler oder macht das Sinn??

 

Danke!

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Maciej
vor 32 Minuten von Horse Badorties:

Hab ich da einen Denkfehler oder macht das Sinn??

Sofern die beiden Gewinnarten verrechenbar sind, sollte das funktionieren (kann ich nicht beurteilen, ob das so ist). Ob du nach dem Verlust nochmal dein Risiko durch Aktienanlagen erhöhen solltest, ist eine andere Frage.

 

Du könntest aber auch einfach thesaurierende Fonds kaufen, die du am Ende des Jahres verkaufst und direkt danach wieder zurückkaufst. Damit würdest du im Falle von steigenden Märkten den Verlusttopf optimal füllen, nicht nur über die eingenommen Ausschüttungen. Dadurch entstehen ggf. höhere Transaktionskosten, als wenn du die Ausschüttungen sammelst und z.B. einmal jährlich zum Nachkauf nutzt. Dafür wäre die gesamte Summe aber ständig investiert.

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Merol Rolod

Seinen Anteil an risikoreichen Anlagen aus Steuergründen zu erhöhen ist regelmäßig keine gute Idee. Man könnte natürlich das ausgefallene Privatdarlehen in die gleiche Kategorie hineindefinieren und dann entsprechend rebalancen, aber das ist dann schon sehr gewollt.

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Horse Badorties

Danke für eure Antworten!

 

Natürlich stimmt euer Hinweis auf das Anlagerisiko!

Allerdings hat der Entschluss, meine Aktienquote zu erhöhen, tatsächlich nur am Rande mit dem beschriebenen steuerlichen Aspekt zu tun. Nämlich nur bzgl. ausschüttend vs thesaurierend. 

 

Maciejs Hinweis auf Verkauf und direkten Wiedererwerb war sehr interessant und hilfreich! Ich könnte den Verlusttopf doch auch dadurch "nutzen", dass ich bereits im Bestand befindliche Positionen (mit Gewinn) verkaufe und wieder erwerbe?! Das muss ja nicht auf den/die "neuen" ETFs beschränkt sein, oder? Dann könnte ich in kürzerer Zeit den Topf abarbeiten (so weit ich informiert bin, kann man pro Jahr max. 20.000 € steuerlich geltend machen, muss ich aber noch mal vom STB verifizieren lassen).

Am Ende bestünde meine "Kompensation" nicht in steuerfreien Dividenden, sondern in einem größeren Anteil meines Aktienvermögens, den ich im Verkaufsfalle steuerfrei liquide machen kann. 

 

Stimmt das so?

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Du brauchst mindestens zwei Depots bei zwei verschiedenen Banken. In einem Depot sollten Wertpapiere sein, die einen Ertrag von - möglichst genau - 801/1602€ generieren. Dieser Bank kann der FSA in entsprechenden Höhe erteilt werden, um diesen auch zu nutzen, da er ansonsten bei der Verrechnung der Kapitalerträge gegen den existierenden Steuer Verlustvortrag per ESt-Erklärung verloren geht. Die Erträge des anderen Depots werden in der Anlage KAP erklärt und dann mit dem Verlustvortrag verrechnet.

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chirlu
vor 2 Stunden von Belgien:

Dieser Bank kann der FSA in entsprechenden Höhe erteilt werden, um diesen auch zu nutzen, da er ansonsten bei der Verrechnung der Kapitalerträge gegen den existierenden Steuer Verlustvortrag per ESt-Erklärung verloren geht. Die Erträge des anderen Depots werden in der Anlage KAP erklärt und dann mit dem Verlustvortrag verrechnet.

 

Klappt das wirklich? In der Anlage KAP müssen die anderen Erträge ja nicht angegeben werden, wohl aber, daß für sie der Freibetrag verbraucht wurde. Ich hätte angenommen, daß das Finanzamt dann entsprechend mehr vom Verlustvortrag verrechnet und der Freibetrag verfällt, wie es bei einer einzigen Bank der Fall wäre.

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Max. 20.000 € p.a. stimmt, steht so im Gesetz (§ 20 EStG). Hier ein Link zum Sachverhalt, falls das auch mal ein anderer Forist braucht.

 

Das mit dem Verlorengehen des Freibetrages stimmt natürlich. Allerdings bin ich skeptisch, ob das von Belgien vorgeschlagene Vorgehen mit den beiden Depots bei zwei Banken wirklich funktioniert. So weit ich weiß, informieren die Banken das FA automatisch über alle FSA und deren Anrechnung auf Kapitalerträge. Also auch ohne Nennung in meiner Anlage KAP. Bin aber nicht sicher. Hat jemand da genauere Informationen, welche und wann Infos von der Bank ans FA erfolgen? Ich habe mich nämlich eh immer gefragt, wieso ich das alles überhaupt noch in Anlage KAP erklären muss, wenn dem FA eh alle Daten (deutscher Banken) elektronisch vorliegen.  
Im Zweifel müsste ich den Verlust des Freibetrages halt hinnehmen.

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vor 7 Stunden von Belgien:

Dieser Bank kann der FSA in entsprechenden Höhe erteilt werden, um diesen auch zu nutzen, da er ansonsten bei der Verrechnung der Kapitalerträge gegen den existierenden Steuer Verlustvortrag per ESt-Erklärung verloren geht. Die Erträge des anderen Depots werden in der Anlage KAP erklärt und dann mit dem Verlustvortrag verrechnet.

§ 20 EStG besagt 

Zitat

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen.

Daraus geht für mich (kein Jurist) hervor, dass zunächst der Pauschbetrag abgezogen wird und die restliche Summe dann steuerlich betrachtet wird. 

Daher gehe ich davon aus, dass in meinem Fall defacto 1.602 € + 20.000 € p.a. kapitalertragssteuerfrei wären und ich den Freibetrag somit nicht verlieren würde. Würde auch meinem (unmaßgeblichen) Rechtsempfinden entsprechen.

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odensee
vor 11 Minuten von Horse Badorties:

Würde auch meinem (unmaßgeblichen) Rechtsempfinden entsprechen.

Dazu müsstest du aber in jedem (!) Jahr Verluste in Höhe von 21602 Euro generieren 

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vor 1 Minute von odensee:

Dazu müsstest du aber in jedem (!) Jahr Verluste in Höhe von 21602 Euro generieren 

Du meinst Gewinne, oder?
Ja, klar. Das wird nicht auf den Euro genau klappen, aber Pi mal Daumen geht das zumindest ein paar Mal. Mein Depot besteht zum größten Teil aus Einzelaktien, deren Kursgewinne ich dann gezielt nutzen könnte. 

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odensee
vor 2 Minuten von Horse Badorties:

Du meinst Gewinne, oder?

Ja :stupid:

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Horse Badorties
vor einer Stunde von odensee:

Dazu müsstest du aber in jedem (!) Jahr Verluste in Höhe von 21602 Euro generieren 

Verständnisfrage:

 

Wenn ich in einem Jahr z.B. 42.000 € Gewinne mache, werden im selben Jahr ca. 21.000 steuerfrei und 21.000 Kap-steuerpflichtig sein. Falls dann im Folgejahr keine Kap-Gewinne generiert werden, werden die kap-versteuerten "zweiten" 21.000 des Vorjahres nachträglich noch mal angerechnet und die Kap-Steuer nachträglich erstattet? 

 

Anders gefragt - könnte ich im ersten Jahr einen Gewinn in Höhe des negativen Kapitalertrags generieren (ein großer Teil dann Kap-steuerpflichtig) und dann einfach abwarten, bis die entsprechende Kap-Steuer in 21.000er Schritten Jahr für Jahr erstattet wird? Also quasi ein Gewinntopf neben dem Verlusttopf.

Oder müsste ich tatsächlich Jahr für Jahr möglichst gezielt die 21.602 € anpeilen?

 

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odensee
vor 3 Minuten von Horse Badorties:

Also quasi ein Gewinntopf neben dem Verlusttopf.

Grundsätzlich gibt es keinen "Gewinntopf", der über den Jahreswechsel fortgeschrieben wird. Ob das in deiner Sondersituation anders ist, weiß ich nicht, zweifle ich aber stark an.

 

vor 3 Minuten von Horse Badorties:

Oder müsste ich tatsächlich Jahr für Jahr möglichst gezielt die 21.602 € anpeilen?

Vermutlich. Eventuell kannst du den Stückzinstrick nutzen, um "zu hohe Gewinne" steuerlich zu verschieben. Einfacher erscheint mir aber, die 21.602 halbwegs gut zu treffen.

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chirlu
vor 36 Minuten von Horse Badorties:

Falls dann im Folgejahr keine Kap-Gewinne generiert werden, werden die kap-versteuerten "zweiten" 21.000 des Vorjahres nachträglich noch mal angerechnet und die Kap-Steuer nachträglich erstattet? 

 

Nein, nur innerhalb eines (Kalender-/Steuer-)Jahres.

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor 3 Stunden von Horse Badorties:

Max. 20.000 € p.a. stimmt, steht so im Gesetz (§ 20 EStG). Hier ein Link zum Sachverhalt, falls das auch mal ein anderer Forist braucht.

...

Dort steht auch drin, dass es starke Argumente gegen eine Verlustbeschränkung gibt. Es wird mit Sicherheit dagegen geklagt werden, m.M.n. leider mit offenem Ausgang.

Das im Hinterkopf, zusammen mit deiner anscheinend sonst sehr soliden Finanzsituation (soll Leute geben, die sich beim Ausfall von +100k die Kugel oder den Strick geben und nicht über die steuerlichen Auswirkungen nachdenken B-) ), würde ich tatsächlich beim kompetenten Steuerberater eine 'Lösung' erarbeiten.

 

 

SG

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Horse Badorties

Ich denke, ich habe jetzt eine gute Vorstellung vom weiteren Vorgehen. Ich werde meinen "Plan" mal formulieren und dann dem STB zur finalen Prüfung vorlegen.

 

Herzlichen Dank für eure Hilfe! Ich bin nicht oft hier, aber bisher war es immer sehr lehr- und hilfreich, danke! :thumbsup:

 

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