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PaulJuergen

degiro Steuererklärung

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PaulJuergen

Hallo!

 

Hat hier irgend jemand Erfahrung mit degiro under dazugehörigen Steuerklärung? Ich habe übrigens auch generell keine Erfahrung mit Steuern und Aktien/Zertifikate. Muss aber evtl. dieses Jahr meine Erklärung dafür machen.

 

Zunächst, muss man doch keinerle Angaben zu den Geschäften mit Knock-out Zertifikaten machen, wenn Gewinn und verlust zusammen grechnet unterhalb des Freibetrags liegt, richtig?

 

Nach der Auflistung von degiro müsste ich dann keine Angaben in der Steuererklärung machen. aber da dies eben überhaupt nicht gemeldet wird,da es eine ausländische Bank ist, frage ich ob man daher Angaben machen muss, obwohl man unterhalb des Freibetrags liegt?!

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chirlu
vor 3 Minuten von PaulJuergen:

Ich habe übrigens auch generell keine Erfahrung mit Steuern und Aktien/Zertifikate.

 

Dann war es vielleicht keine kluge Entscheidung, ausgerechnet mit einem ausländischen Anbieter anzufangen. :-*

 

vor 4 Minuten von PaulJuergen:

Hat hier irgend jemand Erfahrung mit degiro under dazugehörigen Steuerklärung?

 

 

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor 7 Minuten von PaulJuergen:

Hallo!

Hi!

Zitat

Hat hier irgend jemand Erfahrung mit degiro under dazugehörigen Steuerklärung? Ich habe übrigens auch generell keine Erfahrung mit Steuern und Aktien/Zertifikate. Muss aber evtl. dieses Jahr meine Erklärung dafür machen.

Die musst du bei nem ausländischen Broker übrigens immer. Jedes Jahr wenn "Bewegungen" im Konto waren. Jedenfalls mindestens mal alles durchzurechnen nach deutschem Recht. Also inklusive Thema Vorabpauschale, Verrechnung bei Derivaten usw. Die Daten von degiro kannst dazu in der Pfeife rauchen da die nicht für deutsche Steuerzwecke sind (und degiro auch nichts dergleichen behauptet).

Zitat

Zunächst, muss man doch keinerle Angaben zu den Geschäften mit Knock-out Zertifikaten machen, wenn Gewinn und verlust zusammen grechnet unterhalb des Freibetrags liegt, richtig?

:narr:

Zitat

Nach der Auflistung von degiro müsste ich dann keine Angaben in der Steuererklärung machen.

Nach der Auflistung nach degiro interessiert den deutschen Fiskus nicht. Degiro übrigens auch nicht.

Zitat

aber da dies eben überhaupt nicht gemeldet wird,da es eine ausländische Bank ist, frage ich ob man daher Angaben machen muss, obwohl man unterhalb des Freibetrags liegt?!

;)

Grad eben hast noch anderes "behauptet"

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Zunächst, muss man doch keinerle Angaben zu den Geschäften mit Knock-out Zertifikaten machen, wenn Gewinn und verlust zusammen grechnet unterhalb des Freibetrags liegt, richtig?

Ich weiß nicht, ob KOs zu den neuen Termingeschäft gehört oder nicht. Wenn ja dann musst du auch plus-minus-Null-Fälle erklären.

 

Zitat

aber da dies eben überhaupt nicht gemeldet wird,

Doch, natürlich wird das gemeldet ...

 

Zitat

frage ich ob man daher Angaben machen muss, obwohl man unterhalb des Freibetrags liegt?!

Wenn man insgesamt unter dem Sparer-Pauschbetrag liegt dann muss man nicht erklären (aber mit Nachfragen vom Finanzamt rechnen, also mindestens die Unterlagen aufbewahren, oder direkt doch eine Anlage KAP abgeben).

 

Zitat

Die Daten von degiro kannst dazu in der Pfeife rauchen

Unsinn.

 

Stefan

 

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whister
vor 24 Minuten von reckoner:

Unsinn.

Ich war mehrere Jahre bei DeGiro und kann bestätigen, dass nicht eine "Steuerübersicht" dem deutschen Steuerrecht entsprach und man die Werte nicht einfach so übernehmen konnte sondern alles selbst ermitteln musste. Auf Nachfrage bei Degiro wurde mir sinngemäß gesagt, dass diese Übersicht nur zur Information ist und nicht das Ziel verfolgt dem deutschen Steuerrecht zu entsprechen. Kann jedoch sein dass sich das in den letzten Jahren geändert hat.

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reckoner

Hallo,

 

und ich kann dir sagen, dass in normalen Fällen alles richtig ist.

Es gibt natürlich zahlreiche Besonderheiten die man korrigieren muss, das ist aber bei inländischen Banken auch nicht anders (lass dir mal chinesische Dividenden über Comdirect zahlen).

 

Das von mir in #4 zitierte bleibt Unsinn, ich errechne dir in 2 Minuten aus der Jahresaufstellung die genauen Zahlen für die Anlage KAP.

 

Zitat

dass nicht eine "Steuerübersicht" dem deutschen Steuerrecht entsprach

Was war denn da so falsch, zum Beispiel? Einfach pauschal behaupten ohne konkret zu werden gilt nicht. :ermm:

 

Stefan

 

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whister
· bearbeitet von whister
vor 36 Minuten von reckoner:

Was war denn da so falsch, zum Beispiel? Einfach pauschal behaupten ohne konkret zu werden gilt nicht. :ermm:

  • Aktientausch wurde im Jahr des Tausches als 100% Verlust und im Jahr der Veräußerung als 100% Gewinn aufgeführt (bspw. Google -> Alphabet).
  • Fifo wurde nicht immer eingehalten - teilweise wurde mit jährlichen Durchschnittskursen gerechnet (jedoch nicht bei jeder Gattung - dieses Problem machte die "Steuerübersicht" jedoch unnutzbar).
  • Verwendete Umrechnungskurse waren nicht nachvollziehbar und entsprachen nicht immer dem tatsächlich verwendeten Kurs bei AutoFX.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Aktientausch wurde im Jahr des Tausches als 100% Verlust und im Jahr der Veräußerung als 100% Gewinn aufgeführt (bspw. Google -> Alphabet).

OK. DeGiro bucht meines Wissens oft mittels Verkauf und Kauf. Ist wohl viel einfacher zu programmieren.

 

Zitat

Fifo wurde nicht immer eingehalten - teilweise wurde mit jährlichen Durchschnittskursen gerechnet (jedoch nicht bei jeder Gattung - dieses Problem machte die "Steuerübersicht" jedoch unnutzbar).

Das kann ich nicht bestätigen, aber auch nicht bestreiten.

Waren das ausschließlich DeGiro-Transaktionen, oder Depotüberträge?

 

Zitat

Verwendete Umrechnungskurse waren nicht nachvollziehbar und entsprachen nicht immer dem tatsächlich verwendeten Kurs bei AutoFX.

Kleinkram, gleicht sich in der Masse aus - und kenne ich auch aus dem Inland.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Knock-Out-Zertifikate sind sonst. Kapitalforderungen und regelmäßig keine Termingeschäfte.

 

Grundmerkmal aller Zertifikate ist: Man gibt einer Bank, welche die Zertifikate ausgibt, Geld und erhält das Versprechen, dass man unter bestimmten Bedingungen Geld in unterschiedlicher Höhe zurück bekommt. Dieses Rückzahlungsversprechen der Bank ist eine Kapitalforderung im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. 

 

Veräußert man solche (gekauften) Zertifikate, dann erzielt man Veräußerungsgewinne (oder Verluste) nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG.

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PaulJuergen

Ohne genau die ersten Beiträge gelwsen zu haben, um mich evtl. von falschen Äußerungen nun zum jahresende nicht beirren zu lassen:

 

Kann jemand nun sagen, wie ich vorzuzgehen habe? Ich wollte eigentlich gar nichts machen, da ich doch unterhalb des Freibetrags bin...

 

Laut neuerm gestez von diesem Jahr, lann man bei KOs auch Verluste und Gewinne zusammenrechnen. Gilt das aber dann auch für das jahr 2020, wo ich damit gehandlet habe?!

 

Was muss ich nun machen?

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PaulJuergen

Ok, ich habe nur normale KO-Zertifikate gehandelt. Ignorere ich den ersten Beitrag von bassinus einfach? Denn ich fand das schon recht gut dargesetllt. Mehr kann ja der Fiskus auch nicht wollen, als da drinne steht?

 

Weiter, muss man nun überhaupt was erklären, wenn man unter dem Freibetrag liegt? Geht aus den obigen Beiträgen immer noch nicht genau hervor.

 

So wie es aussieht muss ich noch ne Verländerung beim Finanzamt beantragen. ^^

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ohne genau die ersten Beiträge gelwsen zu haben,

Warum um Gottes Willen sollte man dann überhaupt noch was schreiben? :wallbash:

 

Stefan

 

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PaulJuergen

Hab ich ja jetzt. ;-) Kann jemand auf die letzten beiden Beiträge noch eingehen? ;-)

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PaulJuergen

@Stefan, ja das war wirlich blöd von mir! Ich entschuldige ich aufrichtig. :P:lol:

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

@Stefan, ja das war wirlich blöd von mir! Ich entschuldige ich aufrichtig.

:prost:

 

Zitat

Ich wollte eigentlich gar nichts machen, da ich doch unterhalb des Freibetrags bin...

Ja, das wäre in Ordnung.

 

Zitat

Laut neuerm gestez von diesem Jahr, lann man bei KOs auch Verluste und Gewinne zusammenrechnen.

Da weiß ich nicht was für ein neues Gesetz du meinst. Laut Hase (#9) sind KOs ganz normale Zertifikate, also im Sonstiges-Topf. Und das kann man natürlich verrechnen (aber schon seit über 10 Jahren, also nichts neues).

Oder sprichst du von Totalverlusten?

 

Zitat

So wie es aussieht muss ich noch ne Verländerung beim Finanzamt beantragen.

Dafür wäre es schon lange zu spät (wenn du zu einer Erklärung verpflicht bist - aufgrund der Kapitalerträge bist du das imho aber nicht).

 

Stefan

 

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PaulJuergen
Am 2.1.2022 um 15:51 von reckoner:

Ja, das wäre in Ordnung.

 

Was wäre in Ordnung?

 

Am 2.1.2022 um 15:51 von reckoner:

Da weiß ich nicht was für ein neues Gesetz du meinst. Laut Hase (#9) sind KOs ganz normale Zertifikate, also im Sonstiges-Topf. Und das kann man natürlich verrechnen (aber schon seit über 10 Jahren, also nichts neues).

Oder sprichst du von Totalverlusten?

Ich kenne mich damit noch sehr wnig aus. Denke aber dass man bei KOs die Gewinne und Verluste ganz einfach zusammenrechnet? Oder muss man da was beachten?

 

Wie gesagt komm ich (nach) der Verrechnung von Gewinn und Verlust auf unterhalb des Freibetrags.,

 

Die Frage bleibt nun, ob ich meine Transaktion in der Steuererklärung angeben muss. Ich war etwas verwirrt, da degiro im Ausland sitzt. Ich dachte daher, dass es ja sein könnte, dass man dann trotzdem eine Erklärung machen muss (der Ordnunghalber), obwohl man auch unterhalb des Freibetrages ist. Denn der Staat will das "ja irgendwie" trotzdem registrierthaben, was ich da gemacht habe, da zuvor ja keine Abgaben abgeführt wurden. 

 

Das Geld liegt übrigens die ganze Zeit bei degiro und habe noch nichts auszahlen lassen.

 

 

Bin kein Steuer-Experte. Denke aber das es doch relativ simpel sien sollte, da doch recht viele KO-Zertfikate handeln.

 

Dieses Jahr kömen noch AKtien dazu.

 

Denke AKtien und KOs sind da ähnlich zu handhaben (zB Gegenverrechnung)?

Am 2.1.2022 um 15:51 von reckoner:

Dafür wäre es schon lange zu spät (wenn du zu einer Erklärung verpflicht bist - aufgrund der Kapitalerträge bist du das imho aber nicht).

 

Ich hatte schon verlängert Ende Oktober...

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was wäre in Ordnung?

Na das "gar nichts machen" - vorausgesetzt du liegst insgesamt (also egal ob Inland, Ausland, freigestellt oder nicht freigestellt) unter dem Sparer-Pauschbetrag.

 

Wenn man es ganz genau nimmt muss man Erträge im Ausland erklären, es kommen dann aber Null Steuern heraus (ergo keine Steuerhinterziehung). Da die Erträge dem Finanzamt irgendwann einmal gemeldet werden kann man so aber schon im voraus Fragen vermeiden.

 

Zitat

Das Geld liegt übrigens die ganze Zeit bei degiro und habe noch nichts auszahlen lassen.

Unerheblich. Steuerpflichtig ist das Beenden eines Geschäfts (Verkauf, KO, Laufzeitende, etc.), außerdem reale Zahlungen (Dividenden oder Zinsen).

 

Zitat

Denke AKtien und KOs sind da ähnlich zu handhaben (zB Gegenverrechnung)?

Nein, ganz sicher nicht, und zwar schon seit über 10 Jahren. Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar.

Schau dir doch einfach die Anlage KAP an (insbesondere die Zeilen 19 bis 23), alles was da getrennt abgefragt wird sollte man als Steuerlaie auch so erklären (ich saldiere da etwas, aber ich weiß auch was ich tue).

 

Stefan

 

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Taxadvisor
vor 13 Minuten von reckoner:

Nein, ganz sicher nicht, und zwar schon seit über 10 Jahren. Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar.

Schau dir doch einfach die Anlage KAP an (insbesondere die Zeilen 19 bis 23), alles was da getrennt abgefragt wird sollte man als Steuerlaie auch so erklären (ich saldiere da etwas, aber ich weiß auch was ich tue).

 

Stefan

 

Totalverluste aus Aktien sind seit 2020 - im Rahmen der 20k - auch mit Zinsen und Dividenden verrechenbar.

 

Gruß

Taxadvisor

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lothar-hh
Am 28.12.2021 um 17:47 von PaulJuergen:

Hallo!

 

Hat hier irgend jemand Erfahrung mit degiro under dazugehörigen Steuerklärung? Ich habe übrigens auch generell keine Erfahrung mit Steuern und Aktien/Zertifikate. Muss aber evtl. dieses Jahr meine Erklärung dafür machen.

 

Zunächst, muss man doch keinerle Angaben zu den Geschäften mit Knock-out Zertifikaten machen, wenn Gewinn und verlust zusammen grechnet unterhalb des Freibetrags liegt, richtig?

 

Nach der Auflistung von degiro müsste ich dann keine Angaben in der Steuererklärung machen. aber da dies eben überhaupt nicht gemeldet wird,da es eine ausländische Bank ist, frage ich ob man daher Angaben machen muss, obwohl man unterhalb des Freibetrags liegt?!

Wenn du vom dt. Steuerrecht keine Ahnung hast, solltest du lieber nicht zu einem ausländischen Broker gehen. Denn sonst stehst du schnell schon vor Gericht wegen Steuerhinterziehung. Schließlich haben wir Datenaustausch mit den Niederlanden und das Finanzamt kennt kein Mitleid mit dir!

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PaulJuergen
vor 12 Stunden von lothar-hh:

Wenn du vom dt. Steuerrecht keine Ahnung hast, solltest du lieber nicht zu einem ausländischen Broker gehen. Denn sonst stehst du schnell schon vor Gericht wegen Steuerhinterziehung. Schließlich haben wir Datenaustausch mit den Niederlanden und das Finanzamt kennt kein Mitleid mit dir!

Daher schrieb ich, das ich unter dem Freibetrag bin. SO schwer? Bei einem deutschen Broker muss man auch keine Steuererklärung machen, wenn man unterhalb ist...

 

vor 18 Stunden von reckoner:

Nein, ganz sicher nicht, und zwar schon seit über 10 Jahren. Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar.

 

Ja das meinste ich doch mit Verlust und Gewinnen, die werden ja auch bei KOs zusammengerechnet.

Etwas Konfusion. Die einen sagen man uss da was erklären, die einen sagen nein.

 

 

Aber generell, woher soll man alsa Laie denn wissen, was man da alles erklären muss und wie man was rechnet (Aktien, Dividenden, Zinsen, KOs). Scheint ziemlich komplex zu sein.

 

 

Kann mir da jemand ne Quelle für Laien geben?

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NurEinBeitrag

Bei einem deutschen Broker muss man auch keine machen, wenn man darüber ist

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beamter97
vor 9 Minuten von PaulJuergen:

Kann mir da jemand ne Quelle für Laien geben?

Einkommensteuergesetz

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Aber generell, woher soll man alsa Laie denn wissen, was man da alles erklären muss und wie man was rechnet (Aktien, Dividenden, Zinsen, KOs). Scheint ziemlich komplex zu sein.

Nein, ist bis auf ein paar Ausnahmen nicht komplex.

Und deine Aufzählung beinhaltet auch nur zwei verschiedene Dinge, nämlich Aktien und Sonstiges; es interessiert nicht ob bei einem Derivat die Basis eine Aktie ist, es ist trotzdem Sonstiges (sprich: KOs sind Sonstiges, immer).

 

Wie schon gesagt, schau dir die Anlage KAP an, da steht bei jeder Zeile dabei was man eintragen muss.

In Zeile 19 den kompletten Saldo (also alle Gewinne minus alle Verluste minus Spesen), in Zeile 20 alle Gewinne aus Aktienverkäufen, in Zeile 22 alle Sonstigen Verluste, und in Zeile 23 alle Verluste aus Aktienverkäufen. Ggf. noch die Zeile 41 (was man da eintragen darf und was nicht kann wirklich etwas komplex sein - es gibt halt so viele Länder und fast jedes hat eigene Steuergesetze).

Wer so blöd ist und deutsche Aktien bei einem ausländischen Broker hält der muss bei Dividendenzahlungen auch noch die Zeile 7, 37 und 38 ausfüllen (diese Dividenden dürfen dann natürlich nicht in Zeile 19 und 41).

 

Anmerkung: Mein "alle" bezieht sich immer nur auf die ausländischen Kapitalerträge, für inländische gibt es die Zeilen 7ff, und außerdem meist eine Steuerbescheinigung mit Anleitung zum erklären (also noch einfacher).

 

Stefan

 

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PaulJuergen

@Stefan die 2 Posts vor dir sind doch falsch und etwas ungeignet ein Jura-Text zu posten, wenn man explizit Laie schreibt. Unglaublich manche in solchen communities. Als haben die keinen Job.:lol:

 

Hast du evtl. ne gute Lektüre zumal es ja doch relatib simpel wäre.

 

 

Soll ich mal die pdf der Jahresübersicht von degiro bei zeiten posten?

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chirlu
vor 51 Minuten von PaulJuergen:

die 2 Posts vor dir sind doch falsch

 

Nö, die sind korrekt.

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