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Ungeheuer

NV-Bescheinigung eingereicht und trotzdem wurde Verrechnungstopf verwendet?

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Ungeheuer

Ich habe für das Depot meines Sohnes eine NV-Bescheinigung eingereicht, die von der Bank anscheinend auch korrekt hinterlegt wurde. Bisher war ich der Meinung, dass die Bank dann nicht mehr mit den Verrechnungstöpfen arbeitet!?

Jedenfalls wurde jetzt der Verrechnungstopf nach einem Verkauf mit Verlust befüllt und bei den nächsten Verkäufen mit Gewinnen wurden diese Gewinne mit dem Verlustverrechnungstopf verrechnet.

Ist das so korrekt?

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eugenkss

Ja, die NV-Bescheinigung wirkt (so wie auch der Freistellungsauftrag) erst nach der Gewinn-/Verlustverrechnung der Kapitalerträge.

 

Workaround: Gewinne und Verluste bei unterschiedlichen Banken realisieren.

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Ungeheuer

Danke für die schnelle Info!

 

Aber deinen Workaround verstehe ich noch nicht: Was bringt es mir, wenn ich die Verluste nur bei einer Bank realisiere? Ja, ich fülle damit den Verrechnungstopf...aber was habe ich davon? Oder meinst du damit, den Verrechnungstopf dort solange zu füllen, bis die NV-Bescheinigung nicht mehr gilt und dann hat man dort einen Puffer für spätere Gewinne?

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Sapine

Beispiel: 

Übertrage Papiere ohne Verkauf von Depot 1 nach Depot 2 (neu) und hinterlege dort die NV

Verrechnungstopf bleibt bei Depot 1, Gewinne werden in Depot 2 realisiert unter Ausschöpfung der NV

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IRRer-Zins
vor 51 Minuten von eugenkss:

Ja, die NV-Bescheinigung wirkt (so wie auch der Freistellungsauftrag) erst nach der Gewinn-/Verlustverrechnung der Kapitalerträge.

 

Workaround: Gewinne und Verluste bei unterschiedlichen Banken realisieren.

vor 45 Minuten von Sapine:

Beispiel: 

Übertrage Papiere ohne Verkauf von Depot 1 nach Depot 2 (neu) und hinterlege dort die NV

Verrechnungstopf bleibt bei Depot 1, Gewinne werden in Depot 2 realisiert unter Ausschöpfung der NV

BMF-Schreiben vom 18.01.2016 Rz. 226 & 227

Hier gibt es auch einen Thread mit einem Kommentar von taxadvisor dazu, der zeigt, dass dies nicht geht; siehe auch Rz. 227.

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Sapine

Man darf die Verluste natürlich nicht im Jahr der NV realisieren und muss bei verschiedenen Konten natürlich immer unter dem Betrag der NV bleiben, das war für mich selbstverständlich

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