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BarbarossaII

Grundstück: Wie sind Kauf-/Verkaufszeitpunkt rechtlich definiert?

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BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

Grundstück: Wie sind Kauf-/Verkaufszeitpunkt rechtlich definiert?

 

In der Gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder   Stand: 17. März 2021 hatte ich den Zehn-Jahres-Zeitraum/§23EStG  sowie    Abgrenzung priv. Vermögensverwaltung vs. gewerbl. Grundstückshandel     gesehen, nicht die Definition des Zeitraums.

 

Internetrecherche brachte diverse BFH-Urteile: "Für [...] Anschaffung und Veräußerung [...] Zeitpunkte maßgebend, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden" --- keine Ahnung, ob diese Urteile schon wieder durch abweichendes Urteil/Gesetz überholt sind bzw. ob diese (wie von mir angenommen) tatsächlich auf Termin Notarvertrag abstellen.

 

Durch Umzug des Grundbuchs hatte Auflassung zwar das Datum des Notarvertrags, der finaler Eintrag hatte ein Datum fast ein Jahr nach Notartermin, obwohl es keine Störungen in der Abwicklung gab. 

 

Danke&Gruß,

Barbarossa II

 

 

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beamter97

Es gilt weiterhin: Datum der notariellen Urkunde.

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