Liebe Foren-Gemeinde,
Aufgrund der bei mir 2021 einmalig zur Anwendung kommenden Fünftelregelung im Steuerrecht kann ich (38J, verheiratet, 2 Kinder) laut meiner Steuerberaterin 18.667 EUR sparen, wenn ich noch dieses Jahr 30.680 EUR (Höchstbetrag nach Abzug von RV-Beiträgen meiner Frau und mir) als Sonderausgabe für meine Altersvorsorge geltend mache. Das entspricht einer Rückerstattung von satten 60,8 Prozent meines investierten Kapitals. Als Vehikel für eine solche Sonderausgabe k