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MaLa_geloescht

Thesaurierenden ETF - Vorabpauschale ermitteln bei neuem Depot

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MaLa_geloescht

Hallo zusammen,

 

ich befasse mich nun geraume Zeit mit ETF und da kam natürlich auch der Punkt "Steuern" auf.

Ich weiß zwar, dass die Online Broker selbst die Steuern entsprechend ermitteln und abführen, die Berechnungsgrundlage ist mir ebenfalls bekannt.

Aber wenn ich als Neuling ein Konto eröffne, kann ich ja an sich keine Vorabpauschale ermitteln, da ich noch keine ETF in meinem Depot gehandelt habe.

 

Wie genau verläuft die Ermittlung der Vorabpauschale "im ersten Jahr"? Oder wird diese dann erst im darauffolgenden Jahr fällig?

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odensee
vor 3 Minuten von MaLa1507:

 Oder wird diese dann erst im darauffolgenden Jahr fällig?

So ist es. "Vorab" ist  in dem Sinne gemeint, dass es vor der endgültigen Gewinnrealisierung fällig wird.

 

Bitte in Anfängerfragen verschieben.

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MaLa_geloescht

Danke für die Antwort und entschuldige die Wahl des falschen Forums.

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odensee
vor 1 Minute von MaLa1507:

Danke für die Antwort und entschuldige die Wahl des falschen Forums.

Es gibt im Fonds(unter)forum einen Thread für Anlegerfragen. Leider gibt es keinen im Steuer(unter)forum.

 

=> Anregung an das Team!

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beamter97

Hallo @MaLa1507

Herzlich willkommen im Forum!

 

Die dir wohl bekannten Berechnungsformeln gehen von ganzjährigem Besitz der Fondsanteile aus. Für die unterjährig gekauften Anteile wird die so ermittelte Vorabpauschale auf Monatsbasis zeitanteilig gekürzt, also für Käufe im April auf 9/12, im Juli auf 6/12, und im Dezember auf 1/12. Berechnungsbasis bleibt aber immer der Kurs vom 2.1. , hat also nichts mit dem tatsächlichem Anschaffungskurs zu tun. Es kann also vorkommen, dass du nach einem Kurseinbruch zu 80 kaufst, die Vorabpauschale aber mit einem Kurs von 105 berechnet wird.

Die Vorabpauschale wird nie fällig !

Sie gilt am 1. Bankarbeitstag des Folgejahres als zugeflossen und kann so auf den Freistellungsauftrag des Folgejahres angerechnet werden.

Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird er betragsmässig überschritten, werden am selben Tag Steuern fällig, für die Cash auf dem Verrechnungskonto vorgehalten werden sollte.

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odensee
vor 10 Minuten von beamter97:

 

Die Vorabpauschale wird nie fällig !

:thumbsup: so ist es. Ich habe mich unsauber aisgedrückt. Fällig wird nur, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, die Steuer auf die Vorabpauschale.

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