palast Dezember 21, 2021 Liebes Forum, ich habe vor einigen Jahren aus dem Familienkreis (Großeltern) eine kleinere fünfstellige Summe geschenkt bekommen. Nun lag das Geld jedoch leider über Jahre im 'Nachtschrank' herum. Da ich das Geld nun anlegen möchte, stellt sich mir die Frage, wie ich dies angesichs der Bargeldeinzahlungsgrenze auf mein Konto eingezahlt bekomme. Leider gibt es zu dem Barbetrag keine Schenkungsurkunde oder ähnliches. Über Rückmeldungen freue ich mich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Dezember 21, 2021 10.000 Euro ohne Nachweis einzahlen, Gold kaufen i.H.v 2000 Euro. Wenn von der "kleineren fünfstellige Summe" dann noch <10.000 übrig sind, dann würde ich einfach immer in bar bezahlen, in 1-2 Jahren ist das dann ausgegeben... Wenn dafür zu viel übrig ist, dann wirst du nicht darum herum kommen, dass du eben einen Nachweis brauchst, zB durch einen alten Kontoauszug deiner Großeltern. Wenn es natürlich auch die schon im "Nachtschrank" gelagert hatten, dann hast du ein Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 21, 2021 Eine Schenkungsanzeige beim Finanzamt machen und der Bank bei Einzahlung eine Kopie geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Dezember 21, 2021 was für einen Nachweis braucht man denn da? Das sind doch bei machen Leuten nur Gelegenheitsgeschenke zu Weihnachten etc. Das ist auch ein Auto dann nicht schenkungssteuerpflichtig, wenn es eben so üblich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Dezember 21, 2021 vor 48 Minuten von Sapine: Eine Schenkungsanzeige beim Finanzamt machen und der Bank bei Einzahlung eine Kopie geben. +1 Das ist der Weg. Aktueller und zulässiger Nachweis. Inwieweit dann das Finanzamt noch Fragen zur Schenkung hat vor vielen Jahren - hängt wohl hauptsächlich an den steuerlichen Risikofaktoren - die @palast wohl am besten selbst Wissen wird. Großeltern haben/hatten bargeldintensives Gewerbe betrieben mit sehr geringen Gewinnen oder der Beschenkte; schon öfter Hinweise zu größeren Bargeldeingängen; Summe steht außer Verhältnis zum Bekannten Vermögen und "Lebenstil"; etc. Könnte schlafende Hunde wecken. Gerade eben von oktavian: was für einen Nachweis braucht man denn da? Das sind doch bei machen Leuten nur Gelegenheitsgeschenke zu Weihnachten etc. Das ist auch ein Auto dann nicht schenkungssteuerpflichtig, wenn es eben so üblich ist. 5 stellig dürfte bei den wenigsten - der 0,01% reichsten - beim Finanzamt als Gelegenheitsgeschenk im "üblichen Umfeld" als schenkungssteuerfrei gelten. Der Nachweis ist die Schenkungssteueranzeige bzw. deren Eingang bzur Betätigung beim Schenkungssteuer Finanzamt und Mitteilung das Steuer 0,- aufgrund Freibeträge ist bzw. vorläufig bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Dezember 21, 2021 @BassinusDas könnten auch je 1.000 zum Geburtstag und Weihnachten = 2.000 p.a. bzw. 500€ pro Großelternteil+Anlass sein. Das ganze mal 10 Jahre = 20.000. Ab wieviel würdet ihr denn sowas beim Finanzamt melden und was passiert wenn man es erst später macht und dann evtl vergisst, dass man später auch noch was zum Geburtstag bekommen hat? Vielleicht sehe ich das auch zu locker, aber habe selbst solch große Geschenke >500 nie bar bekommen. Ich muss aber auch sagen, dass die Nachtschrankgeschichte eher darauf hindeutet, dass es hier um Millionäre geht, weil man es sich sonst auch nicht leisten kann das Geld nicht zu investieren. Sind enorme Opportunitätskosten, wenn man sich den MSCI world anschaut. Das macht nur Sinn, wenn eben eh zu viel Geld hat und es als Notreserve bei Stromausfall oder so sieht (ich bräuchte dann aber auch nicht so viel). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Dezember 21, 2021 vor 4 Minuten von oktavian: Ab wieviel würdet ihr denn sowas beim Finanzamt melden und was passiert wenn man es erst später macht und dann evtl vergisst, dass man später auch noch was zum Geburtstag bekommen hat? Vielleicht sehe ich das auch zu locker, aber habe selbst solch große Geschenke >500 nie bar bekommen. Das Problem ist, dass die Meldung und Mitteilungspflicht für die Schenkungssteuer ne andere Sache ist als der Herkunftsnachweis bei Bareinzahlungen. Und je nachdem wie streng die Bank ist - verweigert sie eventuell auch die Einzahlung + Meldung an die Finanzbehörde. Es gab schon erste Fälle wo die Bank einen 2 Monate alten Auszahlungsbeleg von 20.000€ nicht mehr bei der Einzahlung von 20.000€ anerkannt hat, da die "Story" zum Geld nicht gepasst hat laut Bank. Am Ende zählt natürlich auch alles drum rum (Gesamtschau). Im Zweifel bleibt dann nur mehrere Banken und gestückelte Einzahlungen. Von daher - bis zum Freibetrag musst du gar nichts beim Finanzamt. Aber deshalb bekommst du deine 15.000€ trotzdem womöglich bei der Bank nicht bar eingezahlt. Unterschiedliche Dinge - Auswirkung aber fatal. Deshalb war der Tipp von sapine schon absolut richtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos Dezember 21, 2021 warum ganz einfach nicht so viel wie möglich bar zahlen und vom Konto nichts mehr abheben. Der Betrag ist dann je nach Gehalt vermutlich innerhalb von 1 Jahr aufgebraucht. Wenn es "offiziell" laufen soll, dann über die Eltern, dann sind 2x400T steuerfrei Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Dezember 21, 2021 vor 23 Minuten von Bassinus: Es gab schon erste Fälle wo die Bank einen 2 Monate alten Auszahlungsbeleg von 20.000€ nicht mehr bei der Einzahlung von 20.000€ anerkannt hat, da die "Story" zum Geld nicht gepasst hat laut Bank. Ich habe einfach nicht damit gerechnet, dass die Banken so genau arbeiten. Dachte immer Geldwäsche etc. wird so durchgewunken. Dann nutzen die jetzt eben alle gewerbliche Konten und wir Bürger müssen uns evtl mit Nachweisen rum plagen, wobei 10.000 eine darstellen, die für die meisten auch kein Problem ist. Allerdings leuchtet mir jetzt auch nicht ein wieso, die Bank eine Schenkungsanzeige vom Vortag mit paar Jahre rückdatiertem Schenkungsdatum, dann akzeptieren würde. Oder muss da noch ein Eingangsstempel vom FA drauf? Sehr interessanter Sachverhalt und passt auch schön zu den negativen Zinsen, damit Leute kein Bargeld horten, wenn es noch mehr in Negative rutschen sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Dezember 21, 2021 vor 29 Minuten von oktavian: Oder muss da noch ein Eingangsstempel vom FA drauf? So wirds sein. Einfach nur ne Briefkopie würde mir als Bank nicht reichen, da das ja kein Nachweis ist, dass das Schreiben jemals das Finanzamt erreicht hat. Aber ja... Ab 10k ist jetzt problematisch. Je nach Ausprägung und Umstände auch eher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 21, 2021 vor 3 Stunden von palast: eine kleinere fünfstellige Summe geschenkt bekommen Schwurbel, schwurbel, schwurbel! Wie kennen die harten Grenzen 10.000 für Bankeinzahlung und 20.000 Schenkungsfreibetrag bei noch lebenden Eltern. Jetzt können wir beliebig lange im Trüben rühren, solange nicht klar ist, ob es sich um 20.000 oder um 60.000 Euro handelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 21, 2021 vor 10 Minuten von Ramstein: 20.000 Schenkungsfreibetrag bei noch lebenden Eltern. Es sind 200000, von daher ist selbst hoch fünfstellig kein Problem (sofern es keine weiteren Schenkungen oder Erbanfälle gab/gibt, natürlich). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
brügge Dezember 21, 2021 Der Ausgangsfall betrifft doch eine Schenkung von Oma oder Opa. Es gelten dann 200000 als Freibetrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Dezember 21, 2021 · bearbeitet Dezember 21, 2021 von slowandsteady vor 2 Stunden von oktavian: @BassinusDas könnten auch je 1.000 zum Geburtstag und Weihnachten = 2.000 p.a. bzw. 500€ pro Großelternteil+Anlass sein. Das ganze mal 10 Jahre = 20.000. Geburtstag und Weihnachten sind rechtlich gesehen "Handschenkungen" und meines Wissens nicht relevant für das Finanzamt, solange es nicht jedes Mal ein Porsche 911 ist. vor 41 Minuten von Ramstein: Wie kennen die harten Grenzen 10.000 für Bankeinzahlung und 20.000 Schenkungsfreibetrag bei noch lebenden Eltern. Eltern->Kind ist der Freibetrag erheblich höher, aber er hat von den Großeltern gesprochen, d.h. der Freibetrag für eine direkte Schenkung ist dann nur 20.000 Euro. vor 2 Stunden von oktavian: Ab wieviel würdet ihr denn sowas beim Finanzamt melden und was passiert wenn man es erst später macht und dann evtl vergisst, dass man später auch noch was zum Geburtstag bekommen hat? Vielleicht sehe ich das auch zu locker, aber habe selbst solch große Geschenke >500 nie bar bekommen. Ich würde eine Schenkung nur melden, wenn es die Freibeiträge übersteigt. Aber ich würde mir die Schenkung auch nie in bar auszahlen lassen, sondern überweisen. Dann habe ich auch einen Nachweis. Wie kann man nur fünfstellig Bargeld daheim lagern, schonmal was von Einbrechern gehört?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader Dezember 21, 2021 Gibt es wirklich Banken die da Probleme machen? Wir mussten bei 13k Euro, nicht mal groß Belege einreichen. Der Bank reichte ein Kaufvertrag vom PKW, und den hätten wir sogar bei mehreren Banken vorlegen können. Nach der Hochzeit gab es bei 24k Euro auch keine Nachfragen. Da reichte der Nachweis der Trauung. Es wurde aber die Gelegenheit genutzt die Barbestände abzubauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 21, 2021 vor 3 Minuten von slowandsteady: er hat von den Großeltern gesprochen, d.h. der Freibetrag für eine direkte Schenkung ist dann nur 20.000 Euro. Nein, wirklich 200000. Ließ es nach: § 16 ErbStG, hier Abs. 1 Nr. 3. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW Dezember 21, 2021 vor 2 Stunden von oktavian: was für einen Nachweis braucht man denn da? Die Postbank hat mich so aufgeklärt (Auszug aus einem .pdf): "Einzahlungen ab 10.000 EUR auf eigene Konten und ab 2.500 EUR auf Konten Dritter nehmen wir nur noch mit einem Nachweis der Mittelherkunft an. Ausgenommen davon sind Einzahlungen von Geschäfts- und Firmenkunden mittels Bareinzahlungskarte. Nachweis der Mittelherkunft – ab sofort benötigen Sie eines der folgenden Dokumente, das max. drei Monate alt sein darf. Akzeptiert werden: • aktueller Kontoauszug bezüglich eines Kontos bei uns oder einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht • aktueller Kontoauszug bezüglich des Kontos eines Dritten, aus dem die Barauszahlung hervorgeht (Handeln im Namen einer dritten Person), ergänzt um weitere Dokumente und Informationen zu dem Dritten (z. B. Ausweiskopie) • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank • Sparbücher, aus denen die Barauszahlung hervorgeht • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf) • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte (Umtausch Fremdwährungen) • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen • Schenkungsverträge, Schenkungsanzeige • Nachweise über Todesfall, Hochzeit, Geburtstag (Jubiläum) • Kreditverträge • Nachweis aus dem Kassenbuch (nur Geschäfts-/Firmenkunden)" Die Bank nimmt die Kohle gar nicht an, wenn man die Herkunft nicht belegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Diogenes Dezember 21, 2021 · bearbeitet Dezember 21, 2021 von Diogenes Wieso nicht auf mehrere Konten jeweils 9999 einzahlen und kommenden Monat nochmal dasselbe. Da müsste sich ein kleiner fünfstelliger Betrag doch locker kleinkriegen lassen. So long, Diogenes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 21, 2021 vor 7 Minuten von Diogenes: Wieso nicht auf mehrere Konten jeweils 9999 einzahlen und kommenden Monat nochmal dasselbe. Das dürfte einer der sichersten Wege sein, eine Geldwäscheverdachtsanzeige auszulösen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Dezember 21, 2021 vor einer Stunde von slowandsteady: Geburtstag und Weihnachten sind rechtlich gesehen "Handschenkungen" und meines Wissens nicht relevant für das Finanzamt, solange es nicht jedes Mal ein Porsche 911 ist. Es kommt drauf an. Aber grundsätzlich seine 150.000€ Schenkungen auf Weihnachten verschieben wird nicht viel bringen vor einer Stunde von smarttrader: Gibt es wirklich Banken die da Probleme machen? Wir mussten bei 13k Euro, nicht mal groß Belege einreichen. Der Bank reichte ein Kaufvertrag vom PKW, Ja. Wo ist das Problem? Nachweis ist doch erbracht. Da sind keine hohen Hürden beabsichtigt da ein Autoverkauf schon alle 2-3 Jahre im Privatbereich durchaus vorkommt. vor einer Stunde von smarttrader: und den hätten wir sogar bei mehreren Banken vorlegen können. Und damit wäre ich dann vorsichtig... Das machst du 5 Mal, 2 Banken reichen die selbe Meldung ans Finanzamt und zwei Monate später hast du nette Fahnder um 6Uhr in deiner Wohnung stehen. vor einer Stunde von smarttrader: Nach der Hochzeit gab es bei 24k Euro auch keine Nachfragen. Auch völlig unproblematisch. Tag der Ehe bekannt. Und absolut üblich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertomat Dezember 21, 2021 Nächstes Auto bar bezahlen. Nächstes Auto irgendwann auch wieder verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Dezember 21, 2021 vor 3 Stunden von Bassinus: . Auch völlig unproblematisch. Tag der Ehe bekannt. Und absolut üblich. Also bei meiner Hochzeit kamen wir nicht auf €24k in bar. Absolut üblich? Na gut Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 21, 2021 vor 1 Minute von cjdenver: Also bei meiner Hochzeit kamen wir nicht auf €24k in bar. Absolut üblich? Na gut Vermutlich waren da auch nicht 1000 Menschen eingeladen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Dezember 21, 2021 vor 2 Minuten von odensee: Vermutlich waren da auch nicht 1000 Menschen eingeladen. Hmm so langsam frag ich mich ob es bei @smarttrader mit rechten Dingen zugeht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag