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master-bit

Wisdom Tree Physical Swiss Gold - zwei verschiedene WKN?

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master-bit

Hallo zusammen,

ich bin (wie ihr beim Lesen wahrscheinlich merken werdet) neu im ETC-/Edelmetallgeschäft.

Ich wollte mir einen kleinen Goldanteil zu meinem Portfolio hinzufügen. Ich habe mich nach einiger Recherche für einen ETC von Wisdom Tree entschieden, den Physical Swiss Gold.

Jetzt finde ich diesen bei meiner Bank und z.B bei justetf aber mit zwei verschiedenen WKN/ISIN und weiß nicht, was der Unterschied ist

  1. ISIN DE000A1DCTL3, WKN A1DCTL, siehe: https://www.justetf.com/de/etf-profile.html?0&query=DE000A1DCTL3&groupField=index&from=search&isin=DE000A1DCTL3#overview
  2. ISIN JE00B588CD74, WKN A1DCTK,siehe  https://www.justetf.com/de/etf-profile.html?query=JE00B588CD74&groupField=index&from=search&isin=JE00B588CD74#overview

Auf der Wisdom Tree Homepage im Fact sheet findet man die ISIN, welche unter 2. steht: https://www.wisdomtree.eu/-/media/eu-media-files/key-documents/factsheet/etf-securities/factsheet---wisdomtree-physical-swiss-gold.pdf

Was ist dann das, was bei 1. auftaucht für ein Produkt? Auf der WT Homepage https://www.wisdomtree.eu/de-de/products/ucits-etfs-unleveraged-etps/commodities/wisdomtree-physical-swiss-gold weiter unten (Börsennotierungen und -ticker) erscheint es so, als wäre 1. für die deutsche Börse...

 

Kann mir da jemand weiterhelfen? 

 

Vielen Dank,

Stefan

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Hallo Stefan,

 

willkommen im Wertpapier-Forum!

 

Ich habe mir die beiden Produkte A1DCTL und A1DCTK angeschaut - und auch keinen Unterschied gefunden.

 

In welchem Land wohnst Du? In Deutschland? Wenn ja, dann solltest Du darauf achten, dass mögliche Gewinne steuerfrei sind.

 

Auf dieser Liste finde ich den A1DCTL. WisdomTree bestätigt auch, dass der A1DCTL (GZUR) in Deutschland steuerfrei ist.

 

Stagflation

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Nachtrag: im Factsheet findet man für den "Physical Swiss Gold" folgende Tabelle:

 

image.png.48690b6c1e4c9d8d8339dedc7999585f.png

 

Ich würde das so interpretieren, dass es für unterschiedliche Marktbereiche unterschiedliche Anteilsklassen gibt.

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chirlu

Selbes Ding, unterschiedliche Lagerstellen.

 

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master-bit

Hallo zusammen,

 

vielen Dank für die Antworten! Dann scheinen es wohl die unterschiedlichen Lagerstellen oder unterschiedlichen Marktbereiche zu sein, die für unterschiedliche WKN sorgen, aber generell das gleiche Produkt. Hundertprozent verstehe ich das noch immer nicht, aber werde dann wohl mit der "deutschen" Version gehen, also A1DCTL. 

Unterschiedliche Lagerstellen beziehen sich aber nicht auf das Gold selbst oder? Das ist ja definitiv in der Schweiz gelagert, wenn ich das richtig sehe...

 

vor 11 Stunden von stagflation:

 

Auf dieser Liste finde ich den A1DCTL. WisdomTree bestätigt auch, dass der A1DCTL (GZUR) in Deutschland steuerfrei ist.

 

Ja, das habe ich auch gesehen, ich war verwirrt, weil: wenn man auf genau dieser Seite oben rechts das Factsheet anklickt, steht darin die andere ISIN (welche zu A1DCTK passt)...

 

Evtl. hat ja noch jemand eine vollumfassende Antwort, ich denke ansonsten bin ich bei A1DCTL richtig :)

Viele Grüße

 

 

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king109

Altes Thema, aber... 

Ich habe in der Vergangenheit (2021-2022) im Scalable den WisdomTree Physical Swiss Gold (A1DCTL / DE000A1DCTL3) gekauft, der nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei ist.

Am 22. August 2022 wurde die WKN / ISIN zu (A1DCTK / JE00B588CD74) plötzlich geändert. Danach habe ich keine neuen Anteile mehr gekauft. Nun sehe ich, dass mein Verkaufsauftrag vom Dezember 2023, für das neue (A1DCTK / JE00B588CD74) zu einem Kapitalsteuerabzug geführt hat.

 

Der Steuerabzug muss ein Fehler sein? (Ich warte noch auf eine Antwort von Scalable).

 

Hat jemand denselben ETC verkauft und Steuern bezahlt oder nicht? Ich habe keine Rückzahlung in mein Konto gesehen. 

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SlowHand7
vor 9 Minuten von king109:

Altes Thema, aber... 

Ich habe in der Vergangenheit (2021-2022) im Scalable den WisdomTree Physical Swiss Gold (A1DCTL / DE000A1DCTL3) gekauft, der nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei ist.

Am 22. August 2022 wurde die WKN / ISIN zu (A1DCTK / JE00B588CD74) plötzlich geändert. Danach habe ich keine neuen Anteile mehr gekauft. Nun sehe ich, dass mein Verkaufsauftrag vom Dezember 2023, für das neue (A1DCTK / JE00B588CD74) zu einem Kapitalsteuerabzug geführt hat.

 

 

Wer hat den behauptet der A1DCTL würde steuerfrei gehandelt? Das hat WT mal angestrebt und es ging vielleicht auch eine Weile durch. Aber wenn ich richtig lese beträgt die Mindest-Liefermenge eine Unze. Das erfüllt die Anforderungen in Deutschland nicht.

Die Regeln wurden im Sommer 2022 geändert. Da wurden manche ETC (auch auf BTC) steuerfrei gestellt und andere eben nicht.

Wesentliche Anforderung ist daß jeder Anteil physisch lieferbar ist, also ohne Mindestmenge.

 

Da wird sich wohl auch bei WT etwas bei den Produkten geändert haben.

Dazu kann ich nichts sagen da ich diese nicht kaufe.

Für Gold gibt es XETRA Gold und EUWAX Gold 2. Damit hat man keine derartigen Probleme.   :)

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king109
9 minutes ago, SlowHand7 said:

Wer hat den behauptet der A1DCTL würde steuerfrei gehandelt? Das hat WT mal angestrebt und es ging vielleicht auch eine Weile durch.

Aber hier am Wisdom tree steht heute: 

 

Quote

Für deutsche Investoren gelten Gewinne aus dem Verkauf eines ETCs in der Regel als Kapitalertrag (Abgeltungsteuer). 
WisdomTree Core Physical Gold und WisdomTree Physical Swiss Gold sind jedoch so strukturiert, dass die Gewinne oder Verluste von unbeschränkt steuerpflichtigen Investoren (und im Fall von WisdomTree Physical Swiss Gold, wenn das Produkt am oder nach dem 28.12.2017 gekauft wurde) als privater Veräußerungsgewinn (Veräußerungsgeschäfte) und nicht als Kapitalertrag (Abgeltungsteuer) gelten, vorausgesetzt, das Produkte wurde ab Kaufdatum mindestens 12 Monate lang gehalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

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SlowHand7

Dem Link folgen und weiter lesen:

 

Frage 3. Wie viele SGBS muss ich mindestens zurückgeben?

Da sich die Mindestrücknahmekosten auf 1 Unze Gold je Rücknahme belaufen, müssen Anleger mit der Rückgabe von Wertpapieren einen Wert von über 1 Unze Gold erzielen.

 

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king109
1 hour ago, SlowHand7 said:

Dem Link folgen und weiter lesen:

 

Frage 3. Wie viele SGBS muss ich mindestens zurückgeben?

Da sich die Mindestrücknahmekosten auf 1 Unze Gold je Rücknahme belaufen, müssen Anleger mit der Rückgabe von Wertpapieren einen Wert von über 1 Unze Gold erzielen.

 

 

Aber noch in den im ersten Hauptseite angegebenen Punkt, dass es sich nicht um eine Kapitalertragsteuer, sondern um privaten Veräußerungsgewinn handelt. Und wie gerecht ist es, die Regeln (wer auch immer es getan hat) rückwirkend ohne jegliche Benachrichtigung zu ändern? Das kann nicht in Ordnung sein. Ist das also der Grund, warum die WKN/ISIN plötzlich ohne jegliche Erklärung geändert wurden?

 

Ich recherchiere viel und überlege, welchen Gold-ETC ich wählen soll, und an vielen Stellen, die auch von anderen oben verlinkt wurden, wird der Steuerstatus des ETC bestätigt (einschließlich Wisdom Tree selbst!) :shock:

 

Und als ich im 2022 gefragt habe, hat Scalable folgendes bereitgestellt:

Frage: 
Ich habe die Mitteilung erhalten, dass WisdomTree Physical Swiss Gold
die ISIN von DE000A1DCTL3 auf JE00B588CD74 geändert hat.
1) Wird sich dies negativ auf mich auswirken?
2) Ist der ETC nach der Laufzeit von 1 Jahr immer noch von der Kapitalsteuer befreit?

 

Antwort

'Bei der WisdomTree Metal Securities Ltd. Physical Swiss Gold ETC09 kam es zu einem obligatorischen Umtausch. Der ETC bleibt auch nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei.'

 

 

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SlowHand7
vor 22 Minuten von king109:

 

Aber noch in den im ersten Hauptseite angegebenen Punkt, dass es sich nicht um eine Kapitalertragsteuer, sondern um privaten Veräußerungsgewinn handelt. Und wie gerecht ist es, die Regeln (wer auch immer es getan hat) rückwirkend ohne jegliche Benachrichtigung zu ändern? Das kann nicht in Ordnung sein. Ist das also der Grund, warum die WKN/ISIN plötzlich ohne jegliche Erklärung geändert wurden?

 

Ich recherchiere viel und überlege, welchen Gold-ETC ich wählen soll, und an vielen Stellen, die auch von anderen oben verlinkt wurden, wird der Steuerstatus des ETC bestätigt (einschließlich Wisdom Tree selbst!) :shock:

 

Und als ich im 2022 gefragt habe, hat Scalable folgendes bereitgestellt:

Frage: 
Ich habe die Mitteilung erhalten, dass WisdomTree Physical Swiss Gold
die ISIN von DE000A1DCTL3 auf JE00B588CD74 geändert hat.
1) Wird sich dies negativ auf mich auswirken?
2) Ist der ETC nach der Laufzeit von 1 Jahr immer noch von der Kapitalsteuer befreit?

 

Antwort

'Bei der WisdomTree Metal Securities Ltd. Physical Swiss Gold ETC09 kam es zu einem obligatorischen Umtausch. Der ETC bleibt auch nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei.'

 

 

SC und auch andere Broker haben doch keine Ahnung und können nur nachplappern was der Emittent vorgibt.

Ich verstehe immer nicht warum man sich mit so dubiosen Firmen wie WT überhaupt abgibt.

Die konstruieren doch nur angebliche Schlupflöcher die sie möglichst wenig kosten.

Ich meine am Anfang haben sie mal Steuerfreiheit erschlichen indem die Lieferung eines 12.4 kg Standard-Barrens angeboten wurde.

Das hat sich der Gesetzgeber natürlich nicht lange bieten lassen.

Wenn da jetzt mindestens eine Unze eingelöst werden muß dann ist das in Deutschland auch nicht konform.

 

Selbst wenn das Zertifikat aktuell bei WM-Daten als steuerfrei eingestuft sein sollte heißt das ja nicht daß das auch korrekt ist.

Wenn die Behörden merken daß da etwas nicht stimmt kann das zumindest für das laufende Jahr rückwirkend geändert werden.

Dann bekommst du mit Pech eine Steuer-Nachforderung.

 

Wie gesagt, mit vernünftigen Produkten die in und für Deutschland entwickelt wurden hat man keinerlei Ärger.

Für ein Zertifikat XETRA oder EUWAX Gold 2 kannst du 1g Gold einlösen.

Das ist dann nach einem Jahr  rechtssicher steuerfrei.

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king109
21 minutes ago, SlowHand7 said:

SC und auch andere Broker haben doch keine Ahnung und können nur nachplappern was der Emittent vorgibt.

Ich verstehe immer nicht warum man sich mit so dubiosen Firmen wie WT überhaupt abgibt.

Die konstruieren doch nur angebliche Schlupflöcher die sie möglichst wenig kosten.

Ich meine am Anfang haben sie mal Steuerfreiheit erschlichen indem die Lieferung eines 12.4 kg Standard-Barrens angeboten wurde.

Das hat sich der Gesetzgeber natürlich nicht lange bieten lassen.

Wenn da jetzt mindestens eine Unze eingelöst werden muß dann ist das in Deutschland auch nicht konform.

 

Selbst wenn das Zertifikat aktuell bei WM-Daten als steuerfrei eingestuft sein sollte heißt das ja nicht daß das auch korrekt ist.

Wenn die Behörden merken daß da etwas nicht stimmt kann das zumindest für das laufende Jahr rückwirkend geändert werden.

Dann bekommst du mit Pech eine Steuer-Nachforderung.

 

Wie gesagt, mit vernünftigen Produkten die in und für Deutschland entwickelt wurden hat man keinerlei Ärger.

Für ein Zertifikat XETRA oder EUWAX Gold 2 kannst du 1g Gold einlösen.

Das ist dann nach einem Jahr  rechtssicher steuerfrei.

Keine Ahnung, dass sie zu dubiosen Firmen gezählt haben. Schien 'ne große angesehene Firma zu sein.

Auf jeden Fall habe ich damals 2022 angefangen, EUWAX Gold II zu kaufen, weil es beim Broker verfügbar war, was am Anfang nicht der Fall war. ;)

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SlowHand7
vor 2 Minuten von king109:

Keine Ahnung, dass sie zu dubiosen Firmen gezählt haben. Schien 'ne große angesehene Firma zu sein.

Auf jeden Fall habe ich damals 2022 angefangen, EUWAX Gold II zu kaufen, weil es beim Broker verfügbar war, was am Anfang nicht der Fall war. ;)

Dann bist du ja auf dem richtigen Weg.

Neben der Steuerfrage gibt es ja keinen Grund WT noch 0,15% Gebühren zu zahlen.

Da würde ich doch mal einen Testverkauf machen um zu sehen ob das wirklich steuerfrei abgerechnet wird.

Und falls ja dann alles weg was älter als ein Jahr ist.

Vielleicht noch bis unterhalb der Freigrenze von 1000 EUR abbauen wenn du die sonst nicht benötigst.

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king109
9 hours ago, SlowHand7 said:

Dann bist du ja auf dem richtigen Weg.

Neben der Steuerfrage gibt es ja keinen Grund WT noch 0,15% Gebühren zu zahlen.

Da würde ich doch mal einen Testverkauf machen um zu sehen ob das wirklich steuerfrei abgerechnet wird.

Und falls ja dann alles weg was älter als ein Jahr ist.

Vielleicht noch bis unterhalb der Freigrenze von 1000 EUR abbauen wenn du die sonst nicht benötigst.

Ich fragte mich, warum ich dieses ETC gekauft hatte, da ich viel Zeit damit verbracht hatte, verschiedene ETC zu recherchieren und sicherzustellen, dass es steuerfrei war. Ich habe diese Information erneut gefunden (https://www.wisdomtree.eu/de-de/-/media/eu-media-files/other-documents/faq/faq-sgbs---investing-in-gold_tax-benefits_de.pdf), in der steht, dass Lieferungen ab 1 Gramm möglich sind und dass nach einer Frist von 1 Jahr keine Steuern anfallen. Ich bin so verärgert.

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SlowHand7

Wenn es so umgesetzt wurde wie WT das wollte wäre es ja in Ordnung. Aber das wirst du wohl erst bei einem Verkauf merken.

Da ist auch noch von Quellensteuer die Rede was ganz unverständlich ist.

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kr@utg
· bearbeitet von kr@utg

Hallo,

ich hab den Wisdom Tree Physical Swiss Gold  EFT verkauft und es wurden 25% Steuern + Soli auf den Gewinn einbehalten (bei Scalable). Ich habe sie angeschrieben und warte auf eine Antwort. Euwax 2 lautet nun auch meine Lösung.

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king109
37 minutes ago, kr@utg said:

Hallo,

ich hab den Wisdom Tree Physical Swiss Gold  EFT verkauft und es wurden 25% Steuern + Soli auf den Gewinn einbehalten (bei Scalable). Ich habe sie angeschrieben und warte auf eine Antwort. Euwax 2 lautet nun auch meine Lösung.

Von  Scalable erhalte ich

 

Quote

vielen Dank für Ihre Anfrage.


Scalable Capital hat keinen Einfluss auf die steuerliche Klassifizierung von Wertpapieren. Die entsprechende Versteuerung eines Produktes wird vom jeweiligen Emittenten über einen Datenservice an die Depotbanken weitergegeben. Die steuerliche Klassifizierung eines Produkts kann sich im Zeitverlauf ändern. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Herausgeber des Produktes auf, um zu klären, wie dieses versteuert wird.
Sie können die steuerliche Abrechnung dem Beleg des entsprechenden Wertpapierverkaufes entnehmen. 
Bei der Betrachtung der steuerlichen Behandlung von Geschäften in Rohstoff-ETPs spielen mehrere Faktoren eine wichtige Rolle. So hängt die Besteuerung unter anderem von der Art des Geschäfts und der Haltedauer des Rohstoff-ETPs ab.

Werden Geschäfte in Rohstoff-ETPs als private Veräußerungsgeschäfte klassifiziert, so sind etwaige Kursgewinne, die nach mehr als einem Jahr Haltedauer erzielt werden, in der Regel steuerfrei. Beim Handel innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist müssen angefallene Kursgewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Die Gewinne oder Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften geben Sie selbst in Ihrer persönlichen Steuererklärung an, da die Steuern in dem Fall nicht von der Baader Bank einbehalten werden. 
Bei Rohstoff-ETPs, welche nicht als privates Veräußerungsgeschäft klassifiziert sind, unterliegen etwaige Gewinne – analog zu Aktien oder ETFs und unabhängig von der Haltedauer – der Kapitalertragsteuer von 25 %, gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Diese werden von der Depotbank automatisch an das Finanzamt abgeführt beziehungsweise mit Ihrem Freistellungsauftrag verrechnet. Daher ist auch eine Verlustverrechnung mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften möglich.

Bitte beachten Sie, dass Scalable Capital keine Steuerberatung erbringt. Sollten Sie Fragen zu Ihrer individuellen steuerlichen Situation haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder Ihr Finanzamt. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt Scalable Capital keine Haftung.


 

Von Wisdom tree erhalte ich 

 

Quote

vielen Dank für Ihre Interesse an WisdomTree Physical Swiss Gold (JE00B588CD74). 

Die Emittentin hat in Bezug auf den deutschen Steuerstatus von WisdomTree Physical Swiss Gold (JE00B588CD74)folgende Erklärung erteilt:

„Für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger, die die Wertpapiere nach Änderung der Emissionsbedingungen ab 28.12.2017 erworben haben, sollten die Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung keine Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG darstellen, da bereits das notwendige Tatbestandsmerkmal einer„sonstigen Kapitalforderung“ i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fehlt. Um Veranlagungsfälle für den Steuerpflichtigen zu vermeiden, hat der Entrichtungspflichtige nach Auffassung der Emittentin keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung können nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig sein, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung oder Einlösung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die depotführende Stelle hat auch in diesem Zusammenhang keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Der Anleger hat im Rahmen der Veranlagung gemäß §§ 25ff. EStG die Einkünfte anzugeben.“ 

Mehr Informationen finden Sie hier in unserem FAQ zu Steuervorteilen.

WisdomTree hat keinen Einfluss darauf, wie ihr Broker die Steuern abzieht. Im Falle eines Kapitalertragsteuerabzugs kann dieser in der Steuererklärung wieder zurückgefordert werden.

Bitte beachten Sie dass WisdomTree nicht über die nötige Lizenz für Privatanleger besitzt. Wenn Sie weitere Fragen haben kontaktieren Sie bitte ihren Steuerberater.

Bitte beachten Sie, dass wir aus regulatorischen und Compliance-Gründen nicht mit Privatanlegern im Zusammenhang mit regulierten Aktivitäten verhandeln dürfen. Wir empfehlen Privatanlegern dringend, einen unabhängigen Finanzberater oder Makler zu konsultieren, um ihre Investition zu besprechen.

Fakten zu unseren Produkten finden Sie unter https://www.wisdomtree.eu/de-de oder in den behördlichen Dokumenten, die von den entsprechenden Produktseiten heruntergeladen werden können.

Die Anwendung von Verordnungen und Steuergesetzen kann oft zu unterschiedlichen Interpretationen führen. Alle in dieser Mitteilung dargestellten Ansichten oder Meinungen spiegeln die Auffassung von WisdomTree wider und sollten nicht als aufsichtsrechtliche, steuerliche oder rechtliche Beratung ausgelegt werden. WisdomTree übernimmt keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit der in dieser Mitteilung geäußerten Ansichten oder Meinungen. Anlageentscheidungen sollten auf den Angaben im entsprechenden Prospekt sowie auf unabhängiger Anlage-, Steuer- und Rechtsberatung basieren.

Mit freundlichen Grüßen

WTE Support


 

Offensichtlich hat Scalable einen Fehler gemacht. Ich habe vor 10 Tagen erneut nachgefragt, aber keine Antwort erhalten.
 

soo… Wie kann ich das in der Steuererklärung korrigieren?

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SlowHand7
vor 24 Minuten von king109:

Offensichtlich hat Scalable einen Fehler gemacht. Ich habe vor 10 Tagen erneut nachgefragt, aber keine Antwort erhalten.
 

soo… Wie kann ich das in der Steuererklärung korrigieren?

Scalable hat sicherlich nur gemacht was bei WM Daten hinterlegt ist.

Und wie schon gesagt, wenn der Emittent schreibt ... sollten die Einnahmen aus der Veräußerung ... dann wissen sie es selbst nicht, haben die Freistellung gar nicht beantragt oder diese wurde abgelehnt oder widerrufen.

Wenn eine Freistellung erwünscht war hast du wohl das falsche Produkt gewählt.

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kr@utg
Am 10.4.2024 um 12:00 von kr@utg:

Hallo,

ich hab den Wisdom Tree Physical Swiss Gold  EFT verkauft und es wurden 25% Steuern + Soli auf den Gewinn einbehalten (bei Scalable). Ich habe sie angeschrieben und warte auf eine Antwort. Euwax 2 lautet nun auch meine Lösung.

Die Antwort war ernüchternd.

Allerdings musste ich beim Verkauf des WisdomTree Core Physical Gold keine Steuern zahlen.

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king109

Die Antwort von Scalable ist endlich da:

 

"die Gattung WisdomTree Metal Securiti.Ltd. Physical Swiss Gold ETC09(unl) (ISIN: JE00B588CD74) ist als Zertifikat eingestuft und unterliegt auf Ebene der Baader Bank der Kapitalertragsteuer.

 

Der Emittent hat zwar die Emissionsbedingungen der Gattung DE000A1DCTL3 dahingehend geändert, dass Käufe nach dem 27.12.2017 der Besteuerung nach §23 EstG (privates Veräußerungsgeschäft) unterliegen.

 

Aber leider hat der Emittent keinen ISIN-Wechsel mit Änderung der steuerlichen Behandlung durchgeführt. Bei der ISIN DE000A1DCTL3 wurde nur die Zertifizierung eingestellt und daher die Bestände in die JE00B588CD74 steuerneutral getauscht.

 

Somit ist eine zeitliche Abgrenzung der Bestände weiterhin nicht möglich und die Verschlüsselung der Gattungsstammdaten kann vom Datendienstleister nur mit dem Vermerk „Gattung unterliegt §23 EstG, ist aber an Bedingungen geknüpft“ erfolgen.

 

Die Prüfung einzelner Emissionsbedingungen ist auf Ebene der Baader Bank nicht möglich. Daher werden Verkäufe in Gattungen, bei denen die Behandlung als privates Veräußerungsgeschäft an Bedingungen gekoppelt ist, mit Kapitalertragsteuer belastet.

 

Sie haben die Möglichkeit, eine Korrektur über Ihre steuerliche Veranlagung zu veranlassen. Bei weiteren Fragen bitten wir Sie, sich an einen Steuerberater zu wenden."

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blueprint

Ärgerlich. Tut mir leid für Dich.

 

Wie andere verstehe ich aber auch nicht, warum man sich ausgerechnet für dieses Konstrukt entscheidet, wenn absolut rechtssicher z.B. Euwaxgold II zur Verfügung steht und dort noch nicht mal laufende Kosten anfallen.

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ProblemBär
Am 1.7.2024 um 14:07 von blueprint:

Ärgerlich. Tut mir leid für Dich.

 

Wie andere verstehe ich aber auch nicht, warum man sich ausgerechnet für dieses Konstrukt entscheidet, wenn absolut rechtssicher z.B. Euwaxgold II zur Verfügung steht und dort noch nicht mal laufende Kosten anfallen.

weil der Anlagehorizont evtl. geringer ist und somit die niedrigere TER geeigneter ist als der große EUWAX Spread.

Oder man hält die Bonität des Emittenten WisdomTree für besser als die der Börse Stuttgart

 

 

Für WisdomTree Physical Swiss Gold hatte ich im Jahr 2021 bei der ING Diba angefragt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass dort keine Besteuerung stattfindet (kann sich inzwischen geändert haben). Ansonsten wäre eine Übertragung von Scalable an ING möglich vor dem Verkauf.

Antwort ING aus 2021

Zitat

bei dem Wertpapier mit der ISIN DE000A1DCTL3 versteuern wir bei einem Verkauf aktuell nichts - unabhängig von der Haltedauer.

Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir Ihnen das für die Zukunft nicht zusichern können. Denn ob wir die Steuer als Bank direkt abführen müssen, hängt bei Goldzertifikaten von verschiedenen Faktoren (Emittent, Gesetzgebung, Datendienstleister etc.) ab, die sich im Hintergrund natürlich auch wieder ändern können.

Erfolgt keine Versteuerung durch uns, ist Folgendes wichtig für Sie zu wissen:

Gewinne daraus fallen unter den § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) als privates Veräußerungsgeschäft. Gewinne von mehr als 600 Euro (Freigrenze) und innerhalb eines Jahres nach Anschaffung sind steuerpflichtig. Sie müssen diese selbstständig in Ihrer Veranlagung angeben. Gleiches gilt für etwaige Verluste.

Deshalb gilt besonders bei diesem Thema - wir möchten Sie so viel wie möglich unterstützen. Bitte beachten Sie trotzdem: Diese Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung oder sonstigen steuerlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder an Ihr Finanzamt.
 

 

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