Zum Inhalt springen
Pimp

Kapitalerhöhung / Gewinnberechtigte Aktien & die Dividende

Empfohlene Beiträge

Pimp
· bearbeitet von Pimp
vor einer Stunde von oktavian:

Was ist da genau der Unterschied? Vielleicht hast du da die Buchungssätze in welchem Unterkonto von Eigenkapital verbucht wird? Wirtschaftlich macht es aber keinen Unterschied.

Der Wikipedia-Beitrag zum Thema Gratisaktie ist tatsächlich etwas irreführend. Zum Einen heißt es da:

 

"Eine andere Variante von Gratisaktien sind Bonusaktien."

 

Einen Absatz weiter heißt es: "Vergleichbar ist die Gratisaktie mit der Stockdividende, wie sie in den Niederlanden, USA (englisch stock-dividend) oder Japan vorkommt."

 

Ich denke da wird viel durcheinandergeworfen und nicht sehr klar abgegrenzt. In anderen Quellen ist es auch nicht besser.

 

Für mein Verständnis sind folgende Sachverhalte zu unterscheiden:

 

- Gratisaktie oder Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln --> Im Grunde ist das wie ein Aktiensplit und dürfte keine steuerlichen Folgen haben. Es verändert sich lediglich die strukturelle Zusammensetzung des Eigenkapitals und die Anzahl der Aktien.

 

- Bonusaktie --> Diese wird in der Regel gewährt aus Aktien des eigenen Bestands oder aus dem Bestand von Großaktionären (Zitat Wikipedia). Hier erhöht sich u.U. die Anzahl der gewinnberechtigten Aktien, jedoch ohne, dass eine Kapitalerhöhung stattfindet. Der Vorgang ist steuerpflichtig für den, der die Bonusaktien erhält.

 

- Stock-Dividende --> Im Grunde der gleiche Vorgang wie bei einer Bonusaktie, nur dass man hier im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung praktisch versucht einen Liquiditätsabfluss zu vermeiden indem man Aktien aus dem eigenen Bestand an die Aktionäre ausgibt. 

 

Sollte jemand Definitionen parat haben, die mehr Klarheit schaffen dann gerne hier posten.

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian

Ich kenne mich mit HGB nicht so genau aus, weil es wirtschaftlich irrelevant ist und ich da immer auf die Realität schaue, was vorliegt. Man könnte theoretisch auch anders buchen. Auf jeden Fall müsste das gezeichnete Kapital erhöht werden, wie Du geschrieben hast.

Mitarbeiteraktien werden manchmal am Markt gekauft z.B. Hornbach macht es so [bin da investiert], aber ich kenne das bei Gratisaktien nicht so. Ich bevorzuge auch das Einziehen und möchte über längere Zeiträume gerne konstante oder sinkende Anzahl an Aktien sehen. Wenn der Aktionär ein Wahlrecht hat, wird es soweit ich weiß wie eine Dividende besteuert.

 

Dann wäre es in Deinen Augen vorteilhaft eigene Aktien einzuziehen und dann Gratisaktie oder Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu machen statt diese direkt auszukehren? Wirtschaftlich kommt das aufs gleich raus, aber kann schon sein, dass es steuerlich besser ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pimp
· bearbeitet von Pimp
vor 17 Minuten von oktavian:

Ich kenne mich mit HGB nicht so genau aus, weil es wirtschaftlich irrelevant ist und ich da immer auf die Realität schaue, was vorliegt. Man könnte theoretisch auch anders buchen. Auf jeden Fall müsste das gezeichnete Kapital erhöht werden, wie Du geschrieben hast.

Mitarbeiteraktien werden manchmal am Markt gekauft z.B. Hornbach macht es so [bin da investiert], aber ich kenne das bei Gratisaktien nicht so. Ich bevorzuge auch das Einziehen und möchte über längere Zeiträume gerne konstante oder sinkende Anzahl an Aktien sehen. Wenn der Aktionär ein Wahlrecht hat, wird es soweit ich weiß wie eine Dividende besteuert.

 

Dann wäre es in Deinen Augen vorteilhaft eigene Aktien einzuziehen und dann Gratisaktie oder Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu machen statt diese direkt auszukehren? Wirtschaftlich kommt das aufs gleich raus, aber kann schon sein, dass es steuerlich besser ist.

Gratisaktien, gemäß der Definition wie ich sie kenne, sind eigentlich nur ein Mittel zur Kurspflege. Im Grunde könnte man auch einen Aktiensplit durchführen. Die Wirkung ist identisch. Die Aktie wird günstiger und mehr Leute können sie erwerben. Es mag sicher noch andere Vorteile dieser Variante geben aber in den meisten Fällen ist das meines Wissens der Grund für einen Split bzw. für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien).

 

Ob es bei der Zuteilung von Mitarbeiteraktien vorteilhafter ist diese zunächst am Markt zu erwerben oder im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhöhung neue Aktien zu schaffen und damit die restlichen Anteile zu verwässern müsste man mal durchrechnen. Beide Varianten kosten den Aktionär Geld aber ich vermute mal, dass die erste Variante günstiger ist für die Aktionäre weil sich die Anzahl der Aktien nicht erhöht. Der einmalige Rückkauf kostet nur einmal Geld. Eine dauerhaft gestiegene Anzahl an Aktien heißt ich beteilige andere dauerhaft am Gewinn. Das kostet mehr.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian

Die direkte Vorteilhaftigkeit hängt beim Rückkauf davon ab, ob die Aktie über oder unter Wert notiert (subjektiv ex-ante). Zudem werden die Kapitalkosten verändert, indem die Kapitalstruktur verändert wird (mehr leverage).

 

Hier mal noch ein Link, den ich auf die Schnelle via google gefunden habe: https://www.munkert.de/steuerliche-stolpersteine-aktiensplits-apple-tesla/

So ganz verstehe ich da den Unterschied auch nicht. Du hattest oben ja mal sowas wie nicht gewinnberechtigt bis xx..xx.xxxx als Szenario gebracht. Dann müsste auch die ISIN abweichen und somit würde das dann als Dividende voll besteuert werden, wenn ich das richtig verstehe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pimp
vor 11 Stunden von oktavian:

Hier mal noch ein Link, den ich auf die Schnelle via google gefunden habe: https://www.munkert.de/steuerliche-stolpersteine-aktiensplits-apple-tesla/

So ganz verstehe ich da den Unterschied auch nicht. Du hattest oben ja mal sowas wie nicht gewinnberechtigt bis xx..xx.xxxx als Szenario gebracht. Dann müsste auch die ISIN abweichen und somit würde das dann als Dividende voll besteuert werden, wenn ich das richtig verstehe.

Was da bei Tesla gemacht worden ist kann ich gerade noch nicht ganz nachvollziehen.  Werde ich mir mal in Ruhe zu Gemüte führen. 

 

Zu Deinem letzten Satz gibt es folgendes zu sagen. Dass die neuen Aktien eine eigene ISIN bekommen heißt nicht zwingend, dass eine Besteuerung dieses Sachverhalts die Folge ist. Es bedeutet nur, dass diese Aktien erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Bestand der alten Aktien übergehen, erst zu diesem Zeitpunkt gewinnberechtigt sein werden und die gleiche ISIN erhalten werden wie die alten Aktien.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...