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cjdenver

bAV BU - Versteuerung nach Ausscheiden

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cjdenver

Hallo zusammen, 

 

Ich bin mir der Nachteile einer bAV-basierten BUV durchaus bewusst also darum soll es hier nicht gehen... 

 

Meine Frage - ich kann eine angebotene BUV nach Ausscheiden aus dem Unternehmen privat fortfuehren und zahle dann den Beitrag aus Netto statt Brutto. 

 

Aendert sich dadurch die Steuerpflicht im Leistungsfall von zu versteuernd zu steuerfrei? 

 

Der vom Arbeitgeber beauftragte Makler meinte dass das wohl anteilig gesplittet wuerde - also wenn ich 2 Jahre einzahle bevor der Leistungsfall eintritt und davon 1 Jahr als Arbeitnehmer aus dem Brutto und 1 Jahr nach Ausscheiden aus dem Unternehmen aus meinem Netto dann wuerde die €4000 BU Rente entsprechend 50% zu versteuern sein und 50% nicht (bzw. nur mit dem Ertragsanteil). 

 

Er klang da aber nicht wirklich sicher - ist das tatsaechlich so? 

 

PS wer es noch nicht erraten hat - hier gehts um die Vermeidung der Gesundheitsfragen ;)

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ich stimme deinem Makler zu.

 

Wenn eine bAV Rentenversicherung privat fortgeführt wird, trennt der Versicherer die betrieblichen gezahlten Beträge nach 3.63 EStG von den privat gezahlten Beträgen ab. Alles was privat bezahlt wird, gilt dann als ganz normale PRV.

 

Das muss bei der bAV-BU also exakt genauso sein. Wichtig aber: auch dies isolierte BU ist erstmal nicht steuerfrei. Als abgekürzte Leibrente gibt es auch hier Steuern. Und es gibt eventuell sogar Sozialabgabenabzüge, je nachdem, ob zu der BU noch eine staatliche EU kommt. Da gibt es Unterschiede. An sich steuerfrei ist eine private BU aber erstmal eigentlich nicht. Ob und wie sich Steuer wirklich auswirkt (z.B. wegen Steuer Grundfreibetrag zb), steht auf einem anderen Blatt.

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ZfT

Wurde mir damals auch so erklärt, dass es anteilig "gesplittet" wird, also der Anteil der BU-Rente, der aus dem Nettoeinkommen beigetragen wurde, wird geringer besteuert.

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cjdenver

@satgar @ZfT vielen Dank fuer die Bestaetigung, hat uns sehr geholfen bei der Entscheidungsfindung. Nun hoffen wir nur noch dass bald der geplante Arbeitgeberwechsel ansteht :D

 

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