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schebitz

Verlustverrechnungstopf Termingeschäfte ab 2021

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schebitz
· bearbeitet von schebitz

Folgendes allgemeines Beispiel:

 

Ich habe einen Verlustvortrag aus Futures aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 in Höhe von insgesamt 120.000 Euro.

Jetzt mache ich im Jahr 2021 mit Futures neue Gewinntrades in Höhe von insgesamt 80.000 Euro und neue Verlusttrades in Höhe von insgesamt 160.000 Euro.

Wird das dann folgendermaßen verrechnet?:

120.000 - 80.000 = 40.000 Euro Verlustvortrag im Allgemeinen Verlustverrechnungstopf.

In dem Verlustverrechnungstopf für Futures sind jetzt 160.000 Euro. Davon kann ich jedes Jahr 20.000 Euro verbrauchen (=also mit neuen Gewinnen aus Futures verrechnen). Das bedeutet, dass der Verlustverrechnungstopf für Futures frühestens in 8 Jahren verbraucht sein wird.

Habe ich das so richtig verstanden?

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beamter97

Die Reihenfolge, in der im Rahmen der Veranlagung die Verluste/Verlustvorträge verrechnet werden, steht im Anwendungsschreiben Abgeltungssteuer unter Rz. 118.

Diese wurde wegen der neu eingeführten Verlustvorträge aus Termingeschäften/Forderungsverlusten mit Schreiben vom 03.06.2021 an die neue Rechtslage angepasst.

2021-06-03-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer-ergaenzung-des-BMF-Schreibens-vom-18-Januar-2016.pdf

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schebitz

Danke.

 

Ich habe den Link gelesen.

 

Mir ist nur noch nicht ganz klar, ob Reihenfolge in meinem Beispiel richtig ist?

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