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Soir

Steuerfrage bei Verlust/Gewinn mit Knockout Produkten

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Soir

Hallo, 

 

ich habe leider nichts brauchbares bei Google gefunden. Meine Frage geht um die Verlustbegrenzung bei Termingeschäften.

 

Wenn man z.b einen Gewinn über das Jahr 2021 von 150K mit Knockouts erwirtschaftet und zu dem einen Verlust mit 150K erleidet wird der Verlust komplett angerechnet oder zählt dort die Verlustgrenze von 20K? 

 

Ich habe nur etwas gelesen das diese Grenze bis 20K gilt bei Wertlosen KO's, was ist wenn man über diese Summe kommt?

 

 

 

 

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Undercover
vor 9 Minuten von Soir:

Wenn man z.b einen Gewinn über das Jahr 2021 von 150K mit Knockouts erwirtschaftet und zu dem einen Verlust mit 150K erleidet wird der Verlust komplett angerechnet oder zählt dort die Verlustgrenze von 20K? 

 

Ich habe nur etwas gelesen das diese Grenze bis 20K gilt bei Wertlosen KO's, was ist wenn man über diese Summe kommt?

 

 

So richtig klar ist das nicht.

Zum Glück werden nun Optionsscheine und Zertifikate doch nicht als Termingeschäfte eingestuft.

Andererseits heißt es:

 

Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung können mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im Jahr ausgeglichen werden. Auch hier ist die Übertragung und Verrechnung nicht verrechneter Verluste auf die Folgejahre möglich.

 

https://www.aktiengott.de/verlustverrechnung-bei-termingeschaeften-bmf-schreiben-schafft-klarheit/

 

Also wenn man noch 1/10 Cent oder so bekommt ist das Papier ja nicht wertlos.

Bei einer wertlosen Ausbuchung greift dann aber auch die Verlustbegrenzung.   :(

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Soir

Wenn ich es dann richtig verstehe bedeutet dies, das wenn man über die 20k kommt mit ''Wertlosen OS/KO's'', sagen wir zum Verständnis 25K, ich 5K versteuern muss mit Kapitalertragsteuer/Soli/Kirche ?

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Undercover

Wenn du entsprechend höhere Gewinne hast.

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Soir
vor 2 Minuten von Undercover:

Wenn du entsprechend höhere Gewinne hast.

Bis jetzt hat nämlich die Ing Diba alles verrechnet, habe heute mal alles durchgerechnet und bin bei den 20k nämlich drüber mit 1.5K. 

Naja ich lass mich überraschen. :shit:

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Undercover

Na ja, vorsichtig.

Die Banken haben noch eine Übergangsregelung die nicht dem aktuellen Recht entspricht.

Ich nehme an daß auf der Steuerbescheeinigung dann ein dicker Vermerk steht daß man im Falle von Verlusten diese bei der Steuererklärung angeben muß.

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Soir

Solange es nur um die Wertlosen geht ist es ja i.O weil ich da ja wie gesagt nur etwas drüber bin.

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