Zum Inhalt springen
Bergfried

Barmenia oder Debeka für Beamte in der Privaten Krankenversicherung?

Empfohlene Beiträge

Okabe
vor 21 Minuten von Peter Wolnitza:

Merkst Du selber, oder..?  Die Klausel der Debeka gewährt in dem Fall Nullkommanull Rechtsanspruch. Genau deswegen hat D. das ja auch so rein geschrieben: Sie wollen im Fall des Falles alleine entscheiden und räumen deshalb keinen gesicherten Rechtsanspruch ein.

Okay - ich vertraue darauf, dass du dies besser einschätzen kannst als ich.

vor 21 Minuten von Peter Wolnitza:

Ja, und das auch nur, wenn über PCD Ergänzung Klarstellung erfolgt. Ansonsten wieder: Hätte, würde, könnte

Hier hast du an #2 aber einfach nur "Debeka" geschrieben - oder hab ich da was falsch verstanden?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 23 Minuten von Okabe:

Okay - ich vertraue darauf, dass du dies besser einschätzen kannst als ich.

Hier hast du an #2 aber einfach nur "Debeka" geschrieben - oder hab ich da was falsch verstanden?

 

Debeka hat dennoch (trotz meiner Kritik) die zweitbeste Formulierung im Markt bzgl. Weltgeltung. Andere sind da noch um einiges schlechter aufgestellt. Besser ist halt nur Barmenia mit PCD Vereinbarung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
johpor
· bearbeitet von johpor
vor einer Stunde von Peter Wolnitza:

Debeka hat dennoch (trotz meiner Kritik) die zweitbeste Formulierung im Markt bzgl. Weltgeltung. Andere sind da noch um einiges schlechter aufgestellt. Besser ist halt nur Barmenia mit PCD Vereinbarung.

Was genau steht denn in dieser PCD Vereinbarung drin? Geht es sich ausschließlich um die vertragliche Klarstellung des Geltungsbereichs (= bei dauerhafter Verlagerung des gewöhnlichen Wohnsitzes ins außereuropäische Ausland)? Oder steht noch mehr drin in dieser PCD Vereinbarung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser
vor 14 Stunden von Bergfried:

(wobei 50k Restkosten bei der Gesamtsumme ja ganz ok sind)

:blink:

 

Ich kenne einige, die würde das in die Privatinsolvenz treiben.

 

Ich hoffe inständig, dass ich nie so ernsthaft krank werden, dass ich die blöden Abrechnungen nicht mehr selber machen kann. Das bekäme in meinem Umfeld niemand hin, mal abgesehen davon, dass die andere Dinge zu tun hätten, als sich um Rechnungen zu kümmern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
yuser
· bearbeitet von yuser
vor 27 Minuten von Pfennigfuchser:

Ich hoffe inständig, dass ich nie so ernsthaft krank werden, dass ich die blöden Abrechnungen nicht mehr selber machen kann. Das bekäme in meinem Umfeld niemand hin

Am Besten mal überlegen jemand mit Vollmacht auszustatten oder zumindest vorzubereiten.

Wenn du im Krankenhaus auf der ITS liegst und nix mehr geht, dann sollt zumindest jemand das Ganze bearbeiten dürfen (aus Sicht Beihilfe und PKV).

Die Debeka hatte damals ein Formular zur Verfügung gestellt, mit der Vollmacht gegeben werden konnte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser

Die Vollmacht habe ich selbstverständlich schon vergeben. Aber ich denke, dass die Familie in so einer Situation trotzdem damit überfordert wäre, sich auch noch in Beihilfe und PKV Recht einzuarbeiten. Kann man da eigentlich extern Hilfe kaufen? RA oder so?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bergfried
· bearbeitet von Bergfried
vor 12 Stunden von johpor:

Was genau steht denn in dieser PCD Vereinbarung drin? Geht es sich ausschließlich um die vertragliche Klarstellung des Geltungsbereichs (= bei dauerhafter Verlagerung des gewöhnlichen Wohnsitzes ins außereuropäische Ausland)? Oder steht noch mehr drin in dieser PCD Vereinbarung?

Sehr gute Frage. Habe ich in dem anderen Thread zur Barmenia auch gestellt und wurde bisher leider nicht beantwortet. Als jemand, der nicht vom Fach ist, frage ich mich: Was ist die PCD-Vereinbarung? Leistet die Barmenia+PCD auch nach "ortsüblichen Aufwendungen" im Ausland für die Dauer, die man versichert ist? Hat die PCD-Vereinbarung auch andere Wirkungsbereiche außer Weltgeltung? Wie kommt man da als Versicherter ran? Gibt es das nur über Makler oder beim Direktvertrieb der Barmenia? Kostet diese Vereinbarung einen Mehrpreis?

 

vor 13 Stunden von Peter Wolnitza:

Debeka hat dennoch (trotz meiner Kritik) die zweitbeste Formulierung im Markt bzgl. Weltgeltung. Andere sind da noch um einiges schlechter aufgestellt. Besser ist halt nur Barmenia mit PCD Vereinbarung.

Weltgeltung bedeutet, dass die Debeka für die Länge der Vertragslaufzeit (z. B. 40 Jahre) auch im Ausland bis zur gleichen Kostenhöhe, zu der auch in Deutschland geleistet worden wäre, leistet? Unterschied zur Auslandsreise KV (56-72 Tage) wäre dann einfach die u. U. extrem längere Dauer des Leistungsversprechens. Anders gesagt: Wenn man länger im Ausland leben möchte und günstig ne Weltgeltung haben möchte bzw. nicht die Kohle für Barmenia mit PCD ausgeben möchte, ist die Debeka die beste Wahl?


Allgemeine Verständnisfrage: Bei Weltgeltung steht "Zum versicherten Prozentsatz, bis zu der Kostenhöhe, die bei gleicher Behandlung in der Bundesrepublik erstattet worden wäre. (Vergleichswerte Höchstsätze der Gebührenordnungen). Wobei der Versicherungsschutz weltweit besteht." Was ist mit diesem "zum versicherten Prozentsatz" gemeint? Das steht ja ständig und überall auch bei allen anderen Paragraphen in PKV Tarifbedingungen.


Die Weltgeltung ist für mich persönlich eher Nebensache. Für Beamte ist in meinen Augen der Beihilfeergänzungstarif sehr viel wichtiger. Siehst Du / seht ihr das auch so? Um es deutlich zu machen hier am Beispiel "häusliche Krankenpflege" um irgend eines rauszupicken (kann man sicher auch anhand Barmenia und Debeka z. B. an den "Hilfsmitteln" vergleichen):

  • Barmenia sagt im Haupttarif VA 50U: "Zum versicherten Prozentsatz werden die Kosten für häusliche Krankenpflege erstattet, soweit ärztlich verordnet, der Leistungserbringer einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit den Trägern der gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen hat und die Leistungen entsprechend der zugehörigen Vergütungsvereinbarung berechnet und keine andere im Haushalt lebende Person die Maßnahmen durchführen kann [...]" --> VENU und VEL 50U sagen beide dazu: "keine Tarifleistung" --> klingt im Vgl. zum nächsten Beispiel eher mager
  • R+V (um irgendein Beispiel aus kvfux zu nennen, an dem es deutlich wird) sagt im Haupttarif BB50: "Zum versicherten Prozentsatz werden die Kosten für häusliche Krankenpflege erstattet. [...] Im Beihilfeergänzungstarif EB1 sagt die R+V dann: "100% der verbleibenden Restkosten werden für häusliche Krankenpflege erstattet. [...]" --> Klingt für mich erst einmal nach einer kurzen, knappen und klaren Regelung - auch wenn da bei [...] noch etwas mehr steht als hier mal schnell reinkopiert.

Das würde ja bedeuten, dass ein Versicherer mit einem Beihilfeergänzungstarif, der sagt, dass er "100 % der verbleibenden Restkosten" erstattet, super gut ist, egal, was der Haupttarif dazu sagt. Sprich: Ist der Beihilfeergänzungstarif für Beamte wichtiger als der Haupttarif?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Okabe
· bearbeitet von Okabe
fehlendes "nicht"
vor 6 Stunden von Bergfried:

Weltgeltung bedeutet, dass die Debeka für die Länge der Vertragslaufzeit (z. B. 40 Jahre) auch im Ausland bis zur gleichen Kostenhöhe, zu der auch in Deutschland geleistet worden wäre, leistet? Unterschied zur Auslandsreise KV (56-72 Tage) wäre dann einfach die u. U. extrem längere Dauer des Leistungsversprechens.

Nicht ganz. Die meisten Auslandsreise KV werden nicht für bestehende Erkrankungen zahlen. Stell dir vor du musst regelmäßig zur Dialyse - das übernimmt eine Auslandsreise KV nicht (außer es tritt erstmalig im Ausland auf). Außerdem sind solche KV meist auch zeitlich begrenzt, du müsstest dann also irgendwann wieder zurück nach Deutschland.

 

Zitat

Anders gesagt: Wenn man länger im Ausland leben möchte und günstig ne Weltgeltung haben möchte bzw. nicht die Kohle für Barmenia mit PCD ausgeben möchte, ist die Debeka die beste Wahl?

Nein, hat Peter Wolnitza doch erklärt. Wenn du in die USA ziehst, dann kann es mit der Debeka problematisch werden, denn die kann sich dafür entscheiden nur so zu bezahlen, wie sie es in Deutschland getan hätte. In den USA können aber (je nach Ort) die Kosten deutlich höher sein - die Differenz zahlst du dann. Nicht so bei Barmenia mit PCD - da zahlst du "nur" höhere Beiträge, aber alles wird dann übernommen. 

 

Zitat


Allgemeine Verständnisfrage: Bei Weltgeltung steht "Zum versicherten Prozentsatz, bis zu der Kostenhöhe, die bei gleicher Behandlung in der Bundesrepublik erstattet worden wäre. (Vergleichswerte Höchstsätze der Gebührenordnungen). Wobei der Versicherungsschutz weltweit besteht." Was ist mit diesem "zum versicherten Prozentsatz" gemeint? Das steht ja ständig und überall auch bei allen anderen Paragraphen in PKV Tarifbedingungen.

Wenn du in Deutschland Zahnersatz brauchst und die Versicherung zahlt 90%, dann ist der versicherte Prozentsatz 90%.

 

Zitat

Die Weltgeltung ist für mich persönlich eher Nebensache. Für Beamte ist in meinen Augen der Beihilfeergänzungstarif sehr viel wichtiger. Siehst Du / seht ihr das auch so? Um es deutlich zu machen hier am Beispiel "häusliche Krankenpflege" um irgend eines rauszupicken (kann man sicher auch anhand Barmenia und Debeka z. B. an den "Hilfsmitteln" vergleichen):

Kommt immer auf die eigenen Zukunftspläne drauf an (und ggf. die der Kinder). Wenn du eh zu 100% sicher bist, dass du für immer in Deutschland und Beamter bleibst und nie z.B. in die Schweiz ziehst, dann ja.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cando
Am 25.11.2021 um 10:04 von Peter Wolnitza:

Merkst Du selber, oder..?  Die Klausel der Debeka gewährt in dem Fall Nullkommanull Rechtsanspruch. Genau deswegen hat D. das ja auch so rein geschrieben: Sie wollen im Fall des Falles alleine entscheiden und räumen deshalb keinen gesicherten Rechtsanspruch ein.

Die Aussage würde ich juristisch etwas abschwächen, da sich die Unklarheit in den AVB zulasten des Verwenders auswirkt. Selbst wenn man das anders sehen wollte, würde ein Gericht hier wahrscheinlich nicht von freiem Ermessen des Versicherers ausgehen. 

 

Allerdings bin ich im Ergebnis voll bei Dir, denn kein Mensch hat Lust sich erstmal mit seinem Versicherer vor Gericht über diese Formulierung zu streiten. Ganz besonders nicht, wenn man gerade ins Ausland umzieht und gewiss anderes zu tun hat. Der eigentliche Nachteil ist also die notwendige Rechtsdurchsetzung und weniger, dass der Versicherer rechtlich am wesentlich längeren Hebel sitzt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
Ergänzung
vor einer Stunde von Cando:

Die Aussage würde ich juristisch etwas abschwächen, da sich die Unklarheit in den AVB zulasten des Verwenders auswirkt. Selbst wenn man das anders sehen wollte, würde ein Gericht hier wahrscheinlich nicht von freiem Ermessen des Versicherers ausgehen. 

 

Allerdings bin ich im Ergebnis voll bei Dir, denn kein Mensch hat Lust sich erstmal mit seinem Versicherer vor Gericht über diese Formulierung zu streiten. Ganz besonders nicht, wenn man gerade ins Ausland umzieht und gewiss anderes zu tun hat. Der eigentliche Nachteil ist also die notwendige Rechtsdurchsetzung und weniger, dass der Versicherer rechtlich am wesentlich längeren Hebel sitzt.

Im Prinzip sind wir uns ja einig, auch wenn ich das anders bewerte. (Ich versuche mal kurz aus der Sicht des Versicherers zu argumentieren: In den MBKK 15.3 ist klar geregelt, wie wir in einem solchen Falle verfahren und dass wir das Recht haben, einen Risikozuschlag zu verlangen. Die MBKK lagen dem Kunden bei Vertragsabschluss in Textform vor und ware ihm somit bekannt. Ende der Diskussion.)

 

Hier kurz 15.3.:
§ 15 Sonstige Beendigungsgründe

..
3 Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als die in § 1 Abs. 5 genannten, endet insoweit das Versicherungsverhältnis,

es sei denn, dass es aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird.

Der Versicherer kann im Rahmen dieser anderweitigen Vereinbarung einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen.

 

Da gibts nix zu diskutieren und zu interpretieren. Hier sehe ich sehr wohl den Versicherer am längeren Hebel - nicht nur rechtlich. (definiere: agemessen)

 

Wenn der Versicherer das NICHT anwenden will, wer/was  hindert ihn daran, das in seine Bedingungen rein zu schreiben? Wenn wir mit den Versicherern an solchen Stellen verhandeln, um Verbesserungen zu erreichen,

kommen immer wieder die gleichen Argumente (in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit)

1. Das haben wir doch schon immer im Sinne unserer Kunden freundlich geregelt

2. Das haben wir schon immer so gemacht

3. Wir lassen unseren Kunden doch nicht im Regen stehen

4. Das ist seit Jahren in unserem Hause gelebte Praxis.

5. Wie sind doch als kulantes Unternehmen bekannt

...

Wenn mir persönlich dieser Punkt wichtig wäre, weiss ich nicht, ob mir solche Aussagen ausreichend wären, um ggfls. in 20 Jahren eine Rechtsanspruch daraus abzuleiten und ggfls. (wie Du völlig richtig sagst) aus dem Ausland

einen Prozess hier in D zu führen.

 

EDIT: Hab grade noch einen Moment Zeit - hier schnell noch der 1.5 aus den MBKK:

§ 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

..

5 Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder

in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so setzt sich das

Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt,

die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte. 
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bergfried
· bearbeitet von Bergfried

Das sind echt sehr hilfreiche Anmerkungen - danke v. a. an Peter für die wertvollen Ergänzungen.

Das Thema "Weltgeltung" ist für die meisten Beamten aber vermutlich eher ein "Randthema".

Hinsichtlich konkreter Tarifkriterien habe ich einen neuen Thread aufgemacht, weil es sich sonst sehr vermischt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

Ich bin verbeamtet worden (30 Jahre alt, höherer Dienst) und hatte mich vor knapp 1 Jahr für die debeka entschieden. Leider.

 

Ich bin sehr unzufrieden und werde zur HUK-Coburg wechseln, sobald ich kann.

Es fing schon bei Vertragsabschluss an. Der Vertreter machte viel Druck und man merkte, dass er schnell abschließen wollte. Nach Vertragsschluss hat er überhaupt nicht mehr geantwortet oder sehr verspätet (dazu noch später mehr). Entscheidend war aber schon ein Punkt: Er sicherte mir mehrfach zu, dass meine Unterschrift noch kein Vertragsabschluss darstellte, sondern der Vertrag erst in der Zentrale geprüft wird und mir dann zugesendet wird und erst gültig wird, wenn ich den dann unterschreibe und zurück sende. Das war schlichtweg falsch. Ich weiß, dass ich das Kleingedruckte hätte lesen sollen. In dem Moment jedoch habe ich es nicht gelesen. Als er mir den Vertrag online vorstellte, ist er über das Kleingedruckte schnell hinweg gescrollt. Der Punkt ist nämlich, dass der Vertrag von meiner Seite sehr wohl damit fest war und die Zentrale den nur noch annehmen musste. Tat sie dann auch und der Vertrag zur PKV kam verbindend zu Stande.

 

Nach Vertragsabschluss hatte ich mehrfach Dinge, bei denen ich Papiere anfordern musste oder Sachen klären musste. Z.B. Versicherungsnachweis. Die debeka antwortet auf meine E-Mails schlichtweg nicht. Auch nicht der Vertreter. Ich musste jedes Mal hinter her telefonieren, bis es hieß, wir schicken es per Post. Also nicht digital und schnell per E-Mail, sondern ich musste immer noch auf die Post warten. Das war durchaus relevant, da ich bei meiner GKV nämlich noch die Bestätigung vorlegen musste und da lief eine Frist. Bei einer anderen Aktion ging von Seiten der debeka was schief, was ich richtig stellen mussste. Fehler können passieren jedoch musste ich auch hier hinter her telefonieren. Ich erwarte nicht, dass E-Mails sofort beantwortet werden. Aber man kann schon einmal kurz schreiben, dass das Schreiben eingegangen ist und bearbeitet wird. Von der debeka kam jedoch jedes mal nichts.

 

Für mich ist das nicht akzeptabel. Wenn ich schon bei einfachen Dingen hinterherlaufen muss, wie z.B. Versicherungsnachweis, was passiert dann im Krankheitsfall, wenn ich im Krankenhaus bin und keine Energie für sowas habe? Da ist für mich das Vertrauensverhältnis zerstört.

 

Ich kann auch bestätigen, dass es mir schien, dass die debeka einfach nur möglichst schnell mich versichern will. Also möglichst viel junges Frischfleisch ranholen will.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
vor 6 Stunden von Bergfried:

Das Thema "Weltgeltung" ist für die meisten Beamten aber vermutlich eher ein "Randthema".

Erklär das mal den Mitarbeiter:innen im Auswärtigen Amt. Die waren alle mal über die DKV sogar in einem Gruppenvertrag mit Empfehlung vom Dienstherren versichert. DKV hat/hatte seinerzeit grottenschlechte Weltgeltungsbedingungen, 

hat aber immer brav geleistet und auch bei Versetzung ins Aulsand nie nach Risikozuschlägen gerufen. Bis 2003 (?) Stichwort SARS - da wurde DKV der Boden in Südostasien zu heiss, RZ wurden verlangt, Eskalation, führte zur Kündigung des Rahmenvertrages.

So kanns halt gehen, wenn man keinen rechtlich gesicherten Anspruch hat.

 

Jetzt sind die meisten dort bei der Debeka versichert - (zumindest, was diesen Punkt anbelangt) ohne Umweg vom Regen ins Jauchefass.... :D

Und: Es geht ja nicht nur um den Beamten selber, auch für seine Kids ... 1 Jahr Australien Work&Travel ? ..definiere vorübergehend.. 

 

Betrifft genauso den Professor, der mal für 4 Jahre Jahre Gastprofessur in USA macht.. etc..etc... Solche Klauseln passen m.E. nicht mehr in eine globalisierte Welt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 11 Minuten von JoBertus:

hatte mich vor knapp 1 Jahr für die debeka entschieden. Leider.

 

Ich bin sehr unzufrieden und werde zur HUK-Coburg wechseln, sobald ich kann.

 

Regen und Traufe?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
JoBertus
· bearbeitet von JoBertus
vor 2 Stunden von chirlu:

 

Regen und Traufe?

Hi, was spricht Deiner Meinung nach gegen HUK-Coburg? Welchen PKV-Anbieter würdest Du empfehlen und warum?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
vor 35 Minuten von JoBertus:

Hi, was spricht Deiner Meinung nach gegen HUK-Coburg? Welchen PKV-Anbieter würdest Du empfehlen und warum?

Was spricht denn dafür? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 41 Minuten von JoBertus:

Welchen PKV-Anbieter würdest Du empfehlen und warum?

 

Ich würde gar keinen Anbieter einheitlich für alle empfehlen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
NewGuy

Ich hätte noch eine Nachfrage zur Auslandsabdeckung, z.B. der Debeka. Sehe ich das richtig,  dass nur die deutschen Kosten abgesichert wären und bei einem Unfall z.B. in den USA, wo alles gerne mal ein vielfaches kostet, wäre man nicht abgesichert?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
vor 10 Stunden von NewGuy:

Ich hätte noch eine Nachfrage zur Auslandsabdeckung, z.B. der Debeka. Sehe ich das richtig,  dass nur die deutschen Kosten abgesichert wären und bei einem Unfall z.B. in den USA, wo alles gerne mal ein vielfaches kostet, wäre man nicht abgesichert?

 

Die Frage ist halt einfach, wie lang Du vorher schon ausserhalb des EWR gewesen bist. Wenn der Versicherer der Ansicht ist, dass das nicht nur vorübergehend ist, hast Du das geschilderte Problem. Analog, wenn der Versicherer die USA als Deinen "gewöhnlichen Aufenthaltsort" sieht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Okabe

Moment @Peter Wolnitza ich glaube wir haben uns hier missverstanden, darum muss ich nochmal nachhaken.

 

Die Debeka kann bei Verlagerung des Wohnsitzes in's nicht-EU Ausland einen Risikozuschlag verlangen (und zahlt dann unabhängig von GOÄ etc.).

Das war mir eigentlich schon immer klar - was ich eigentlich meinte ist: kann die Debeka auch die Vertragsfortführung verweigern? Denn hier ist ebenfalls ein "kann" enthalten. Dieses bezieht sich aber auf den Vertrag ("... kann fortgeführt werden") und klingt für mich daher (wie bereits geschrieben) so als würde es eher für den Versicherten ausgelegt werden (d.h. die Debeka kann den Vertrag nicht aus diesem Grund kündigen). Was einen Beitragszuschlag angeht, so ist es ebenfalls ein "kann", aber dieses bezieht sich auf die Debeka und daher kann auch die Debeka entscheiden.

 

Stimmen wir da überein?

 

Im Übrigen finde ich einen solchen Beitragszuschlag angemessen und es ist meiner Meinung nach auch kein großes Risiko, es sei denn man kann sich seinen Arbeitsort nicht selbst aussuchen. Für alle Beamten, die sowieso nur in Deutschland arbeiten können (und nicht in's Ausland versetzt werden können) also kein Ding. Für andere wahrscheinlich auch kein Problem, denn wenn z.B. ein nicht-Beamter in die Schweiz oder USA zieht, dann wird er höchstwahrscheinlich auch entsprechend mehr verdienen, sodass die höheren Kosten ausgeglichen werden.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
vor einer Stunde von Okabe:

Moment @Peter Wolnitza ich glaube wir haben uns hier missverstanden, darum muss ich nochmal nachhaken.

 

Die Debeka kann bei Verlagerung des Wohnsitzes in's nicht-EU Ausland einen Risikozuschlag verlangen (und zahlt dann unabhängig von GOÄ etc.).

Das war mir eigentlich schon immer klar - was ich eigentlich meinte ist: kann die Debeka auch die Vertragsfortführung verweigern? Denn hier ist ebenfalls ein "kann" enthalten. Dieses bezieht sich aber auf den Vertrag ("... kann fortgeführt werden") und klingt für mich daher (wie bereits geschrieben) so als würde es eher für den Versicherten ausgelegt werden (d.h. die Debeka kann den Vertrag nicht aus diesem Grund kündigen). Was einen Beitragszuschlag angeht, so ist es ebenfalls ein "kann", aber dieses bezieht sich auf die Debeka und daher kann auch die Debeka entscheiden.

 

Stimmen wir da überein?

Nein, tun wir nicht.

Wenn Debeka das eindeutig und sauber regeln wollte, würde Sie einfach schreiben: "... setzt der Versicherer das Vertragsverhältnis fort mit der Massgabe, dass er einen angemessenen RZ verlangen darf"

Könnte doch so einfach sein, wenn man das wirklich wöllte. So hält man sich eine Hintertür offen, sich ggfls. von unliebsamen Risiken zu trennen. Kann heisst IMMER: Kann auch nicht... jede andere Interpretation geht zu Lasten des Kunden, der dann im Ernstfall Prozessieren darf, in einer Situation, in der er das mit ziemlicher Sichehrheit nicht gebrauchen kann - und es ist doch völlig absurd, das der Versicherer uns als juristischen Laien zumutet, über kann/kann nicht etc. zu philosphieren und zu interpretieren. Wer trägt da denn übrigens die Haftung dafür, wenn es knallt? Glaubst Du, dass ein Kunde, so er denn einen halbwegs cleveren Anwalt hat, gegen einen Versicherer klagen wird? Der packt sich doch 10mal lieber den Makler. ("Der hat mir das nicht erzählt". Von daher liegt es an uns, im eigenen Interesse, den Versicherern bei solchen Formulierungen auf den Nerv zu gehen.

(Geht jetzt dabei überhaupt nicht um ein Debeka-Bashing - andere sind da keinen Deut besser.)

vor einer Stunde von Okabe:

 

Im Übrigen finde ich einen solchen Beitragszuschlag angemessen und es ist meiner Meinung nach auch kein großes Risiko, es sei denn man kann sich seinen Arbeitsort nicht selbst aussuchen. Für alle Beamten, die sowieso nur in Deutschland arbeiten können (und nicht in's Ausland versetzt werden können) also kein Ding. Für andere wahrscheinlich auch kein Problem, denn wenn z.B. ein nicht-Beamter in die Schweiz oder USA zieht, dann wird er höchstwahrscheinlich auch entsprechend mehr verdienen, sodass die höheren Kosten ausgeglichen werden.

 

Wie weiter oben geschrieben: Erkläre das mal den Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes oder dem Prof. der für 5 Jahre in den USA forscht... es gibt tausende Beamte, die jedes Jahr ins Ausland versetzt/abkommendiert werden oder freiwillig dort hin gehen.

Ne, sorry, sowas gehört nicht in moderne, zeitgemässe AVB rein gepackt - und schon gar nicht so, dass ein normal sterblicher Kunde das gar nicht richtig mitbekommt.

Und immer dran denken: Der Beamte kauft die PKV nicht nur für sich alleine sondern auch im Prinzip schon für seine Kinder mit (ist ja im Prinzip bei jedem PKV versicherten so)

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Badurad
vor 2 Stunden von Okabe:

Im Übrigen finde ich einen solchen Beitragszuschlag angemessen und es ist meiner Meinung nach auch kein großes Risiko, es sei denn man kann sich seinen Arbeitsort nicht selbst aussuchen. Für alle Beamten, die sowieso nur in Deutschland arbeiten können (und nicht in's Ausland versetzt werden können) also kein Ding. Für andere wahrscheinlich auch kein Problem, denn wenn z.B. ein nicht-Beamter in die Schweiz oder USA zieht, dann wird er höchstwahrscheinlich auch entsprechend mehr verdienen, sodass die höheren Kosten ausgeglichen werden.

Bleibt die Frage, wie hoch ein "angemesser RZ" sein darf. Was würdest Du tun, wenn Dir die Debeka (oder ein anderer Versicherer) die Fortführung der PKV in den USA anbietet, allerdings aufgrund der exorbitant höheren Kosten dort einen RZ von 300% oder 500% erhebt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bergfried
· bearbeitet von Bergfried
Am 27.11.2021 um 18:21 von Peter Wolnitza:

Erklär das mal den Mitarbeiter:innen im Auswärtigen Amt. Die waren alle mal über die DKV sogar in einem Gruppenvertrag mit Empfehlung vom Dienstherren versichert. DKV hat/hatte seinerzeit grottenschlechte Weltgeltungsbedingungen, 

hat aber immer brav geleistet und auch bei Versetzung ins Aulsand nie nach Risikozuschlägen gerufen. Bis 2003 (?) Stichwort SARS - da wurde DKV der Boden in Südostasien zu heiss, RZ wurden verlangt, Eskalation, führte zur Kündigung des Rahmenvertrages.

So kanns halt gehen, wenn man keinen rechtlich gesicherten Anspruch hat.

 

Jetzt sind die meisten dort bei der Debeka versichert - (zumindest, was diesen Punkt anbelangt) ohne Umweg vom Regen ins Jauchefass.... :D

Und: Es geht ja nicht nur um den Beamten selber, auch für seine Kids ... 1 Jahr Australien Work&Travel ? ..definiere vorübergehend.. 

 

Betrifft genauso den Professor, der mal für 4 Jahre Jahre Gastprofessur in USA macht.. etc..etc... Solche Klauseln passen m.E. nicht mehr in eine globalisierte Welt.

Hallo @Peter Wolnitza, klar, ich gebe dir natürlich Recht. Das mag in Einzelfällen total relevant sein, aber für die zahllosen Lehrkräfte und anderen Beamten z. B. im höheren Dienst ist die Weltgeltung vermutlich eher nicht so im Zentrum.

 

Wenn du selbst Beamter, zwischen 25 und 30 Jahre jung und nachweislich gesund wärst, für welchen Versicherer und welche Tarifkombi würdest du dich eher entscheiden: Barmenia oder Debeka?

  • Wenn man mal googelt und bei kv-fux und C24 nachschaut, dann sagt z. B. C24, dass die Barmenia im Alter nicht sonderlich beitragsstabil sei: "unterdurchschnittliche Rückstellungen zur Vermeidung von Beitragserhöhungen, geringes Mitgliederwachstum". Dafür soll Barmenia im Bereich Servicequalität sehr gut sein.
  • In anderen Auswertungen stehen Debeka und Barmenia beide nicht für Beitragsstabilität und auch nicht für Finanzkraft. Bei der Finanzstärke stehen LVM, Alte Oldenburger und R+V an der Spitze.
  • Wenn man mal im Handelsblatt liest, steht da wohl die Debeka ganz weit oben - ich verstehe nicht so recht, warum die da "spitze" sind, aber die Aussage ist: "Im Musterfall eines 30-jährigen Beamten oder einer Beamtin erzielt Debeka mit 97 Punkten das beste Gesamtergebnis unter den Tarifen für Beihilfeberechtigte und wird mit sehr gut bewertet." (Quelle: https://www.handelsblatt.com/vergleich/debeka-oder-signal-iduna/) Und klar, Rankings sind nicht unbedingt die beste Orientierung, aber man kann sie ja mal trotzdem anschauen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
punktvorstrich
Am 29.11.2021 um 02:13 von Bergfried:

Hallo @Peter Wolnitza, klar, ich gebe dir natürlich Recht. Das mag in Einzelfällen total relevant sein, aber für die zahllosen Lehrkräfte und anderen Beamten z. B. im höheren Dienst ist die Weltgeltung vermutlich eher nicht so im Zentrum.

 

Wenn du selbst Beamter, zwischen 25 und 30 Jahre jung und nachweislich gesund wärst, für welchen Versicherer und welche Tarifkombi würdest du dich eher entscheiden: Barmenia oder Debeka?

  • Wenn man mal googelt und bei kv-fux und C24 nachschaut, dann sagt z. B. C24, dass die Barmenia im Alter nicht sonderlich beitragsstabil sei: "unterdurchschnittliche Rückstellungen zur Vermeidung von Beitragserhöhungen, geringes Mitgliederwachstum". Dafür soll Barmenia im Bereich Servicequalität sehr gut sein.
  • In anderen Auswertungen stehen Debeka und Barmenia beide nicht für Beitragsstabilität und auch nicht für Finanzkraft. Bei der Finanzstärke stehen LVM, Alte Oldenburger und R+V an der Spitze.
  • Wenn man mal im Handelsblatt liest, steht da wohl die Debeka ganz weit oben - ich verstehe nicht so recht, warum die da "spitze" sind, aber die Aussage ist: "Im Musterfall eines 30-jährigen Beamten oder einer Beamtin erzielt Debeka mit 97 Punkten das beste Gesamtergebnis unter den Tarifen für Beihilfeberechtigte und wird mit sehr gut bewertet." (Quelle: https://www.handelsblatt.com/vergleich/debeka-oder-signal-iduna/) Und klar, Rankings sind nicht unbedingt die beste Orientierung, aber man kann sie ja mal trotzdem anschauen.

Ist schon etwas länger her, aber ich habe mich die gleiche Frage, wie der Threadersteller gestellt.

Bei meinen Recherchen und Beratungen ergab sich, dass die Barmenia aktuell mit der R+V die Leistungsstärksten Tarife bietet (mit Abstand!).

 

Bei C24 ist das ganze ziemlich verkürzt dargestellt. Vor allem die Beitragstabilität. In welchem Turnus wurde das gemessen, wurde beachtet, dass die Versicherer unterschiedliche Abstände bei den Erhöhungen haben? Wenn man nämlich langfristig bei der Barmenia schaut, ergibt sich ein marktüblicher Anstieg von 2,5% p.a.

 

Beim Handelsblatt ist der große Kritikpunkt, dass dieses Vergleichsinstitut oder was das ist in Wahrheit ein Vertriebspartner der debeka ist (sofern man sich mal die Gesellschafterverhältnisse anschaut). Die debeka hat auch noch eine ganze Reihe weiterer kritische Punkte, wie man auf der Seite von Dr. Schlemann oder auch anderen Maklern nachlesen kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Badurad
· bearbeitet von Badurad
vor 22 Minuten von punktvorstrich:

Ist schon etwas länger her, aber ich habe mich die gleiche Frage, wie der Threadersteller gestellt.

Bei meinen Recherchen und Beratungen ergab sich, dass die Barmenia aktuell mit der R+V die Leistungsstärksten Tarife bietet (mit Abstand!).

Das hängt immer auch davon ab, wie Du leistungsstark definiert hast. Außerdem ist die Frage, ob man das braucht. Es gab in der Vergangenheit mal die Vereinte (jetzt Allianz), die durch ihre Leistungsstärke fast vor die Wand gefahren wurde. Die Mannheimer wurde wegen ihrer Leistungsstärke u.a. von MLP gerne verkauft und hatte sich ein Versichertenkollektiv herangezogen, daß diese Leistungen überdurchschnittlich intensiv beansprucht hat. Die Mannheimer gibt es nicht mehr. Will sagen, maximale Leistungsstärke muß kein Vorteil für den Versicherten sein.

Zitat

Bei C24 ist das ganze ziemlich verkürzt dargestellt. Vor allem die Beitragstabilität. In welchem Turnus wurde das gemessen, wurde beachtet, dass die Versicherer unterschiedliche Abstände bei den Erhöhungen haben? Wenn man nämlich langfristig bei der Barmenia schaut, ergibt sich ein marktüblicher Anstieg von 2,5% p.a.

Es ist doch vollkommen egal, in welchem Turnus die Beitragserhöhungen erfolgen. Um diese zu vergleichen, werden sie immer annualisiert betrachtet. Am Ende des Tages kann kein Versicherer die gleichen Leistungen dauerhaft signifikant günstiger anbieten als seine Wettbewerber. Allerdings tun zu spät erfolgte Beitragserhöhungen doppelt weh, weil sie höher ausfallen müssen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...