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HoleyMoley

Besteuerung von Kryptowährungen bei Anbietern ohne Möglichkeit der Herausgabe

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HoleyMoley
· bearbeitet von HoleyMoley

Hallo zusammen,

 

mittlerweile springen ja immer mehr Broker/ Finanzdienstleister (wie zB Traderepublic/ Revolut oder auch in den USA IBKR) auf den Kryptozug auf und bieten die Möglichkeit zB Bitcoin zu kaufen ohne dass man diese vom Anbieter wegtransferieren kann, wohl aber dennoch physisch zur Verwahrung bei einem Treuhändler. Es wird auf den Homepages meistens angegeben dass es sich beim Verkauf um ein privates Veräußerungsgeschäft mit 1 jähriger Spekulationsfrist (dann steuerfrei) handelt, jedoch habe ich an dieser These etwas Zweifel da man die Coins sich vom Anbieter ja nicht zB aufs eigene Wallet transferieren kann.

 

 Ich selbst habe vor langer Zeit den Fehler gemacht und Bitcoin über Revolut zu kaufen, würde aber heute immer dazu raten Bitcoin direkt an einer Börse (zB in DE auch BSDEX) zu kaufen um dann steuerlich und auch aus Sicherheitsgründen definitiv im Besitz der Coins zu sein.

 

 Hat von euch jemand Erfahrung/ Wissen ob man den Kryptohandel über so einen Anbieter definitiv als privates Veräußerungsgeschäft werten kann?

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Undercover

Nur bei Lieferbarkeit der echten Coins wie bei der BSDEX.

Alles andere, insbesondere Margin Trading, sind Termingeschäfte.

Damit immer steuerpflichtig als Kapitalertrag.

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