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hydroxyd

Steuerliche Behandlung spin-off

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hydroxyd

Es geht um den Spin-off IBM-Kyndril.

 

Meine Vermutung war, da es sich ja nur um eine Aufteilung der Aktie handelt, was ich auch aus dem Auszug des Bundesfinanzhofs so rausgelesen haben´:

Mit Urteil vom 01.07.2021 – VIII R 9/19 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt.

(https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/aktienzuteilung-im-rahmen-eines-us-amerikanischen-spin-off-kein-steuerpflichtiger-kapitalertrag/)

 

Meine Bank hat jedenfalls Kapitalertragssteuer und Soli abgezogen.

 

Gibt es eine Chance, das Geld zurückzubekommen? Wenn ja, muss ich es dann bei der Einkommenssteuer angeben oder wie läuft das?

(Ja, Anfängerfragen, sorry)

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Undercover
vor 18 Minuten von hydroxyd:

Es geht um den Spin-off IBM-Kyndril.

 

Meine Vermutung war, da es sich ja nur um eine Aufteilung der Aktie handelt, was ich auch aus dem Auszug des Bundesfinanzhofs so rausgelesen haben´:

Mit Urteil vom 01.07.2021 – VIII R 9/19 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt.

(https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/aktienzuteilung-im-rahmen-eines-us-amerikanischen-spin-off-kein-steuerpflichtiger-kapitalertrag/)

 

Meine Bank hat jedenfalls Kapitalertragssteuer und Soli abgezogen.

 

Gibt es eine Chance, das Geld zurückzubekommen? Wenn ja, muss ich es dann bei der Einkommenssteuer angeben oder wie läuft das?

(Ja, Anfängerfragen, sorry)

Im Prinzip ja. Bei der Steuererklärung zur Korrektur angeben und auf das Urteil verweisen.

Wenn sich das FA quer stellt musst du selber klagen.

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west263

hier wurde auch ausgiebig diskutiert

 

 

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hydroxyd

@west263

erst einmal Danke für die Antworten und den Link, ich komme aber gedanklich nicht weiter.

 

Da heißt es unter anderem:

Ich habe eine Frage zur steuerechtllichen Situation bei Spin-Offs. Wenn also eine börsennotierte Mutterfirma A eine nicht börsennotierte Tochterfirma B besitzt und diese an einem bestimmten Stichtag zu einer eigenständigen börsennotierten Firma B macht. Dann könnte es passieren, dass jeder Inhaber einer A-Aktie (vor dem Stichtag) automatisch eine neue B-Aktie nach dem Stichtag als Sach-Ausschüttung bekommt.

In diesem Fall berechnet das Finanzamt (bzw. die Bank) pro B-Aktie Kapitalertragssteuern für den Gesamtwert der B-Aktie. Mir wäre es wesentlich lieber, wenn die Kapitalertragssteuern erst bei Verkauf der B-Aktien erhoben würden.

 

Ist es denn nicht so, dass ich jetzt Kapitalertragssteuer  für die Kyndryl-Aktien bezahle und beim Verkauf noch einmal?

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Undercover
vor 20 Minuten von hydroxyd:

@west263

erst einmal Danke für die Antworten und den Link, ich komme aber gedanklich nicht weiter.

 

Da heißt es unter anderem:

Ich habe eine Frage zur steuerechtllichen Situation bei Spin-Offs. Wenn also eine börsennotierte Mutterfirma A eine nicht börsennotierte Tochterfirma B besitzt und diese an einem bestimmten Stichtag zu einer eigenständigen börsennotierten Firma B macht. Dann könnte es passieren, dass jeder Inhaber einer A-Aktie (vor dem Stichtag) automatisch eine neue B-Aktie nach dem Stichtag als Sach-Ausschüttung bekommt.

In diesem Fall berechnet das Finanzamt (bzw. die Bank) pro B-Aktie Kapitalertragssteuern für den Gesamtwert der B-Aktie. Mir wäre es wesentlich lieber, wenn die Kapitalertragssteuern erst bei Verkauf der B-Aktien erhoben würden.

 

Ist es denn nicht so, dass ich jetzt Kapitalertragssteuer  für die Kyndryl-Aktien bezahle und beim Verkauf noch einmal?

Wenn du jetzt Steuern bezahlst dann hast du einen entsprechenden Anschaffungspreis.

Beim Verkauf ist dann nur weiterer Gewinn zu versteuern.

Macht also keinen Unterschied.

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stagflation
vor 2 Stunden von hydroxyd:

(Ja, Anfängerfragen, sorry)

Meines Erachtens ist das überhaupt keine Anfängerfrage - sondern höchst kompliziert!

 

Das fängt schon damit an, dass es mehrere Arten gibt, wie ein solcher Spin-Off durchgeführt werden kann.

 

Hier ist ein Artikel, in dem 3 unterschiedliche Arten erklärt werden: https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/quot-Weg-damit-quot-oder-Steuern-bei-Abspaltungen-Spin-Offs/td-p/79268?poll=1636381997521.

 

Also, das ist richtig kompliziert! Inwieweit dieser Artikel stimmt und noch gültig ist, weiß ich allerdings nicht. Aber er ist zumindest ein guter Ausgangspunkt für weitere Recherchen.

 

Interessant ist natürlich auch die Frage, wann die IBM Aktien gekauft wurden: vor 2009 oder nach 2009?

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hydroxyd
vor 20 Stunden von Undercover:

Wenn du jetzt Steuern bezahlst dann hast du einen entsprechenden Anschaffungspreis.

Beim Verkauf ist dann nur weiterer Gewinn zu versteuern.

Macht also keinen Unterschied.

Es ist aber doch nach wie vor so, dass eine Aktie bzw Firma in zwei Teile geteilt wurde. Warum muss ich dann für etwas, was mir schon gehört, einen Anschaffungspreis zahlen?

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Undercover

Weil das eine Ausschüttung ist.

Dividenden werden ja auch versteuert.

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reckoner

Hallo,
 

Zitat

Warum muss ich dann für etwas, was mir schon gehört, einen Anschaffungspreis zahlen?

 

Wer sagt denn, dass du den zahlen musst?

Der Anschaffungspreis wird gebucht, nicht mehr und nicht weniger.

 

Ich sehe das bei IBM/Kyndryl zwar als normalen Split der nicht steuerpflichtig ist, aber am Ende kommt in der Regel das Gleiche heraus (außer, der Kauf von IBM lag vor 2009, das sind die Fälle in denen man es auf jeden Fall durchboxen sollte).

 

Stefan

 

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hydroxyd
· bearbeitet von hydroxyd
Am 12.11.2021 um 13:44 von Undercover:

Weil das eine Ausschüttung ist.

Dividenden werden ja auch versteuert.

Was aber doch dem Urteil vom 01.07.2021 – VIII R 9/19 des Bundesfinanzhofs wiederspricht, dass die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Irgendwie drehe ich mich im Kreis.

Ich nehme mal nicht an, dass ich der einzige mit IBM-Aktien bin. Wundere mich nur, dass ich scheinbar als einziger Frage.

Ist hier eine Nachfrage bei Finanzamt sinnvoll oder kann ich mir das schenken?

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Undercover
vor 13 Minuten von hydroxyd:

Was aber doch dem Urteil vom 01.07.2021 – VIII R 9/19 des Bundesfinanzhofs wiederspricht, dass die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Irgendwie drehe ich mich im Kreis.

So ein Urteil ist eine Einzelentscheidung.

Wieso sollte das für diesen Fall anwendbar sein? Wennn du meinst der Sachverhalt sei genau gleich - was garantiert nicht der Fall ist - dann musst du selber klagen.

Ich verstehe auch die Aufregung nicht. Es ist doch recht balanglos wann man die Steuern bezahlt.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich nehme mal nicht an, dass ich der einzige mit IBM-Aktien bin.

IBM hab' ich auch, allerdings in einem ausländischen Depot.

Und ich werde den Splitt nicht versteuern (so wie auch alle anderen Splitts die ich hatte - ach nee, EMC/Dell hab' ich damals so wie von der Bank* abgerechnet gelassen, passte mir ganz gut).

 

*es war die Comdirect

 

Zitat

So ein Urteil ist eine Einzelentscheidung.

BFH-Urteile haben durchaus Grundsatzcharakter. Das HP-Urteil schätze ich als ein solches ein.

 

Zitat

Es ist doch recht balanglos wann man die Steuern bezahlt.

Nein, ist es nicht. Mir fallen da spontan gleich zahlreiche Gründe ein:
- Änderung der Steuersätze (etwa wenn man nicht mehr berufstätig ist oder die Aktien auf Kinder übertragen werden, und dann die Günstigerprüfung positiv ist)

- der Sparer-Pauschbetrag (den man dan nur wegen dem Split übertrifft)

- Steuertöpfe (ein Kursgewinn landet im Aktien-Topf, eine Sachausschüttung hingegen im Sonstiges-Topf - wer noch einen Aktienverlusttopf hat wird sich z.B. über Letzteres ärgern)

- Altfälle (Kauf vor 2009)

- Liquidität

- Änderung der Rechtslage (etwa, das langfristig gehaltene Wertpapiere wieder steuerfrei werden, entsprechende Überlegeungen gibt es jedenfalls immer mal wieder)

- Erbrecht (es kann ein Unterschied sein, ob Aktienkursgewinne bereits versteuert sind oder nicht)

(und wahrscheinlich gibt es noch einige Punkte mehr)

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

IBM/Kydryl ist schon etwas speziell. Eine Abspaltung, bei der IBM selbst ~19,9% der Kyndryllanteile behält und ~80,1% an die Aktionäre in Form von Aktien ausgibt.

 

Man müsste sich genau einlesen, ob diese O-Ton IBM "separation" (zu dt. Abspaltung) im Rahmen eines Typenvergleich einer dt. Abspaltung vergleichbar ist und damit steuerneutral zu erfassen wäre oder nach dt. Recht als Sachdividende zu erfassen wäre (steuerpflichtig).

 

Viel Spaß beim Einlesen ... Ich täte hier anfangen: 

SEC Filing Form 10-12B registration statement auf Kyndryl - Invester relation

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