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superman1987x

USA steuerpflicht

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superman1987x

Guten Tag,

 

ich bin im Moment deutscher Staatsbürger und auch hier ansässig mit einem Depot bei der onvista Bank. Nächstes Jahr (2022) bietet sich mir jedoch die Gelegenheit für eine Auslandsentsendung in die USA an für 3-5 Jahre.

Wenn ich das mache wird mir die Onvista Bank mein Depot kündigen bzw. ich werde kündigen müssen und werde zuvor meine Anteile alle verkaufen.

 

Zwei Fragen:

 

  1. Wenn ich meine Anteile hier verkaufe solange ich noch in Deutschland bin, sagen wir nächstes Jahr im Februar und ich hier die Abgeltungssteuer darauf zahle, muss ich das dann trotzem nochmal irgendwie in den USA angeben oder versteuern für die Steuererklärung dort für das Jahr 2022 ?
  2. Gibt es eine Möglichkeit das Depot hier weiter zu führen z.B. bei Flatex ? Ich glaube die machen die Sache noch mit USA Steuerpflicht.  Oder ist das nicht so ratsam ?

 

Viele Grüße

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor 7 Stunden von superman1987x:

 

 

  1. Wenn ich meine Anteile hier verkaufe solange ich noch in Deutschland bin, sagen wir nächstes Jahr im Februar und ich hier die Abgeltungssteuer darauf zahle, muss ich das dann trotzem nochmal irgendwie in den USA angeben oder versteuern für die Steuererklärung dort für das Jahr 2022 ?

Steht im DBA USA-Deutschland. Da schaust du unter Arbeitslohn und Kapitaleinkünfte. Das sind dann die Regeln. Arbeitnehmerentsendung müsste auch noch geklärt werden - bezahlt dich der alte Arbeitgeber weiter und rechnet mit der Mutter in USA ab und so weiter... Bleibst du 3-5 Jahre mit einzigen Wohnsitz in der USA oder pendelst du alle Zwei Wochen nach De zurück und behältst hier einen Wohnsitz?

Zitat
  1.  
  2. Gibt es eine Möglichkeit das Depot hier weiter zu führen z.B. bei Flatex ? Ich glaube die machen die Sache noch mit USA Steuerpflicht.  Oder ist das nicht so ratsam ?

Ist grundsätzlich unproblematisch und kommt eben auf die oben angefragte tatsächliche Ausgestaltung an. Grundsätzlich hättest du vielleicht auch die Möglichkeit für 401k Pläne als AN in der USA - was für das ETF sparen durchaus lohnenswert ist... 

 

Aber da musst du selber abschätzen welchen Aufwand du betreiben möchtest und ob bei der unbekannten Depotgröße ein spezialisierter Steuerberater bezahlt werden sollte. 

 

Grüße

2008-06-23-USA-Abkommen-DBA-Bekanntmachung.pdf

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superman1987x
Zitat

Steht im DBA USA-Deutschland. Da schaust du unter Arbeitslohn und Kapitaleinkünfte. Das sind dann die Regeln. Arbeitnehmerentsendung müsste auch noch geklärt werden - bezahlt dich der alte Arbeitgeber weiter und rechnet mit der Mutter in USA ab und so weiter... Bleibst du 3-5 Jahre mit einzigen Wohnsitz in der USA oder pendelst du alle Zwei Wochen nach De zurück und behältst hier einen Wohnsitz?

Also wie der Entsendungsvertrag genau ausehen wird weiß ich leider aktuell noch nicht so genau. Ich werde die 3-5 Jahre auf jeden Fall dort einen Wohnsitz haben, also kein Pendeln. In Deutschland werde ich zwecks Bankkonten und Eigentumswohnungen, die ich vermiete eine Meldeadresse bei meinen Eltern behalten. Wenn ich meine Anteile in Deutschland verkaufe bevor ich irgendein Aufenthaltserlaubnis bekomme und damit offiziell steuerpflichtig in den USA werde, müsste doch alles mit der deutschen Abgeltungssteuer abgehandelt sein oder ? Habe in das BDA abkommen reingeschaut aber da steht alles so stark verklausuliert und nicht wirklich eindeutig verständlich für mich. Deshalb wollte ich es hier erfragen.

 

Zitat

Ist grundsätzlich unproblematisch und kommt eben auf die oben angefragte tatsächliche Ausgestaltung an. Grundsätzlich hättest du vielleicht auch die Möglichkeit für 401k Pläne als AN in der USA - was für das ETF sparen durchaus lohnenswert ist... 

 

Aber da musst du selber abschätzen welchen Aufwand du betreiben möchtest und ob bei der unbekannten Depotgröße ein spezialisierter Steuerberater bezahlt werden sollte. 

So unproblematisch ist das eben nicht. Onvista will das Depot auf jeden Fall kündigen. Flatex führt das Depot mit Handelsbeschränkungen weiter (kann weder kaufen noch verkaufen). Deshalb suche ich gerade nach einer pragmatischen Lösung. Vielleicht Interactive Brokers oder das Depot in die USA transferieren lassen. Also Steuerberater werde ich in den USA höchstwahrscheinlich haben. Aber das sollte erstmal unabhängig davon sein wo das Depot läuft. Erstmal will ich einfach nur das Depot nach Möglichkeit laufen oder transferieren lassen ohne irgendwelche böse Überraschungen (z.B. fehlende Einstandskurse oder sowas, keine Ahnung)

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MeinNameIstHase

Die USA kennen unterschiedliche Steuern auf Veräußerungsgewinne (capital gains):

Nach Haltefrist (long-term >1 Jahr vs. short term <1 Jahr).

Nach Anlageklasse (stocks, collectibles, qualified small business stocks, ordinary shares/investments, real estates usw.)

Nach Steuerklasse (tax brackets)

zusätzliche Besteuerung einzelner Bundestaaten (was hier zu weit führt).

 

You may start here and dive in: https://www.irs.gov/taxtopics/tc409

 

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Tante Emma
· bearbeitet von Tante Emma
Am 11.11.2021 um 19:09 von superman1987x:

So unproblematisch ist das eben nicht. Onvista will das Depot auf jeden Fall kündigen. Flatex führt das Depot mit Handelsbeschränkungen weiter (kann weder kaufen noch verkaufen). Deshalb suche ich gerade nach einer pragmatischen Lösung. Vielleicht Interactive Brokers oder das Depot in die USA transferieren lassen. Also Steuerberater werde ich in den USA höchstwahrscheinlich haben. Aber das sollte erstmal unabhängig davon sein wo das Depot läuft. Erstmal will ich einfach nur das Depot nach Möglichkeit laufen oder transferieren lassen ohne irgendwelche böse Überraschungen (z.B. fehlende Einstandskurse oder sowas, keine Ahnung)

Hallo TS,

 

habe hier aufmerksam gelesen, weil ich vor der gleichen Herausforderung stehe. Hier ein Teil der Antwort von Flatex, der Dich interessieren könnte:

“Wichtig: Der Handel mit komplexen Finanzinstrumenten sowie ein Handel mit Fonds und ETFs ist aufgrund des US-Indiz ausgeschlossen.“ 

 

Daraus schließe ich nicht, dass ich keine Einzelaktien kaufen oder verkaufen darf. Die Frage ist, wem haben sie die Wahrheit gesagt?

 

Aktuell steht für mich fest, dass ich die ETFs verkaufen muss, was schon weh tut (Steuern zahlen, Verluste bei Währungsumrechnung, Überweisungsgebühr) Was positiv wäre, weniger Steuern beim Verkauf in den USA und bei Ausschüttungen (ich würde gerne neben 401k (läuft über den Arbeitgeber) ein normales privates Depot führen). Ich habe leider bisher keine andere Bank gefunden, die ein Depot US Personen anbieten würde und ich habe so ziemlich alles geprüft. Man muss auch damit rechnen, dass Flatex irgendwann auch NEIN sagt und dann hat man keine Alternative in D (ein typisches Klumpenrisiko). Dennoch weiß ich, dass ich dann die Aktien in die USA übertragen lasse. Warum tue ich es nicht sofort? Gebühren für den Transfer kann ich nicht abschätzen und darüber hinaus, befürchte ich, dass die Einstandskurse nicht (korrekt) übertragen werden könnten. Bei Rückkehr würde womöglich das Spiel wieder von vorne losgehen. Bei der Übertragung aus dem Ausland nach D werden die Einstandskurse bei zukünftigen Verkäufen nicht berücksichtigt (Pauschalsteuer). Daher auf jeden Fall Unterlagen aus dem aktuellen Depot aufbewahren. Bedeutet allerdings Mehraufwände bei der Einkommensteuererklärung.

 

Gruß

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MeinNameIstHase
vor 10 Stunden von Tante Emma:

Bei Rückkehr würde womöglich das Spiel wieder von vorne losgehen. Bei der Übertragung aus dem Ausland nach D werden die Einstandskurse bei zukünftigen Verkäufen nicht berücksichtigt (Pauschalsteuer).

Also bei einem Depotübertrag von einer US-Bank (Drittstaat) zu einer Bank in D im Rahmen der Rückkehr, ist die Übertragung der Anschaffungskosten nicht erlaubt (§ 43a Abs. 2 Satz 5 EStG). Das geht nur innerhalb der EU, EWR und Schweiz, vorausgesetzt, die Banken/Wertpapierdienstleister spielen mit. Das ist aber das kleinere Problem, weil man das per Steuererklärung korrigieren kann, wenn man die ursprünglichen Kaufbelege noch hat.

 

Aber auch wenn man in D alles kaufen darf, empfehle ich keine US-geführten Aktienfonds (Mischfonds), welche für US-Anleger konzipiert sind, zurück mit nach D zu bringen. Du kriegst dann Probleme mit dem Nachweis der Aktienquote für die Teilfreistellung der Investmenterträge. Da reicht es nicht, dass man per Stichtag (aus dem Rechenschaftsbericht des Fonds) nachweist, dass der Fonds 50% in Aktien investiert hat, sondern muss dann nachweisen, dass die Quote fortlaufend eingehalten wurde.

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Tante Emma
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Also bei einem Depotübertrag von einer US-Bank (Drittstaat) zu einer Bank in D im Rahmen der Rückkehr, ist die Übertragung der Anschaffungskosten nicht erlaubt (§ 43a Abs. 2 Satz 5 EStG). Das geht nur innerhalb der EU, EWR und Schweiz, vorausgesetzt, die Banken/Wertpapierdienstleister spielen mit. Das ist aber das kleinere Problem, weil man das per Steuererklärung korrigieren kann, wenn man die ursprünglichen Kaufbelege noch hat.

 

Aber auch wenn man in D alles kaufen darf, empfehle ich keine US-geführten Aktienfonds (Mischfonds), welche für US-Anleger konzipiert sind, zurück mit nach D zu bringen. Du kriegst dann Probleme mit dem Nachweis der Aktienquote für die Teilfreistellung der Investmenterträge. Da reicht es nicht, dass man per Stichtag (aus dem Rechenschaftsbericht des Fonds) nachweist, dass der Fonds 50% in Aktien investiert hat, sondern muss dann nachweisen, dass die Quote fortlaufend eingehalten wurde.

Besten Dank für Deinen Input.

 

Ich habe schon Aktien aus der Schweiz in ein deutsches Depot übertragen. Mein Depot in D ist bei der ING. Dort wurde mir gesagt, dass man prinzipiell die Einstandskurse nicht anerkennt, wenn Aktien aus dem Ausland übertragen werden. Dies kann, wie Du schon sagtest, von der jeweiligen Bank abhängig sein.

 

Ich schließe die Übertragung von ETFs (andere Fonds kaufe ich nicht) in jegliche Richtung aus. Würde sie, sollte ich welche in den USA erwerben, bei der Rückkehr nach D dort entweder weiter laufen lassen (falls überhaupt möglich) oder verkaufen und in D in Europa aufgelegte ETFs investieren.

 

Während des Aufenthaltes in den USA würde ich höchstens Einzelaktien bei Flatex aufbewahren und dazu kaufen.

 

 

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Dachziegel
Am 5.11.2021 um 08:39 von superman1987x:

Guten Tag,

 

ich bin im Moment deutscher Staatsbürger und auch hier ansässig mit einem Depot bei der onvista Bank. Nächstes Jahr (2022) bietet sich mir jedoch die Gelegenheit für eine Auslandsentsendung in die USA an für 3-5 Jahre.

Wenn ich das mache wird mir die Onvista Bank mein Depot kündigen bzw. ich werde kündigen müssen und werde zuvor meine Anteile alle verkaufen.

 

Zwei Fragen:

 

  1. Wenn ich meine Anteile hier verkaufe solange ich noch in Deutschland bin, sagen wir nächstes Jahr im Februar und ich hier die Abgeltungssteuer darauf zahle, muss ich das dann trotzem nochmal irgendwie in den USA angeben oder versteuern für die Steuererklärung dort für das Jahr 2022 ?
  2. Gibt es eine Möglichkeit das Depot hier weiter zu führen z.B. bei Flatex ? Ich glaube die machen die Sache noch mit USA Steuerpflicht.  Oder ist das nicht so ratsam ?

 

Viele Grüße

Hallo Superman, wie hat sich die Sache bei dir entwickelt? Mich würde auch mal interessieren, wie die Bank mitbekommt, ob man im Ausland steuerpflichtig ist oder nicht.

 

schöne Grüße 

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chirlu
vor einer Stunde von Dachziegel:

Mich würde auch mal interessieren, wie die Bank mitbekommt, ob man im Ausland steuerpflichtig ist oder nicht.

 

Durch die Mitteilung, die du ihr geben mußt.

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