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Amaryllies

Wie werden ETFs bei einer Scheidung gehandhabt?

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Amaryllies

Hallo Zusammen,

 

ich bin noch ganz neu hier und bin mir auch nicht ganz sicher, ob ich hier richtig gelandet bin. Ich selbst habe tatsächlich nicht wirklich Ahnung von Finanzen und Aktien etc., mein (Ex-)Mann hat sich darum immer gekümmert. Er hat allerdings während unserer Ehe auch einiges von unserem Geld angelegt in ETFs. Wir haben uns vor einiger Zeit getrennt und jetzt frage ich mich, was mit diesen Anlagen passiert. Darf er die allein behalten? Bekomme ich davon wie von dem anderen erwirtschafteten Geld aus der Ehe einen Teil ab (so wie er ja auch von mir). Und wenn ja, bekomme ich dann einen Teil dieses ETFs oder den Wert davon? Denn ich habe ja gar keine Ahnung davon, nicht, dass er mir dann nur die schlechten gibt…. Das ganze Thema verunsichert mich ein wenig, deswegen wollte ich einfach mal fragen…. Habt ihr Tipps? Hatte jemand hier schon mal eine ähnliche Situation? Wo kann ich mich über das Thema sonst gut informieren?

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chirlu

Falls ihr im gesetzlichen Güterstand verheiratet wart (Zugewinngemeinschaft), findet ein Zugewinnausgleich über das Gesamtvermögen statt: Es wird geschaut, wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, und derjenige muß dann etwas abgeben, so daß im Ergebnis halbe-halbe herauskommt. ETF-Anteile sind genauso Vermögen wie andere Sachen.

 

Der Ausgleichsanspruch besteht erst einmal in Geld, ihr könnt euch aber auch darauf einigen, das in anderer Form zu bezahlen.

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odensee
vor 7 Minuten von Amaryllies:

Wo kann ich mich über das Thema sonst gut informieren?

Bei einem Anwalt. Ansonsten, wenn ihr euch so gut versteht, dass die Scheidung ohne Anwalt läuft: Googlestichwort "Zugewinnausgleich". Und "Mediation".

Er kann dir nicht die "schlechten" ETF geben, dafür wird der/die Richter/in am Familiengericht sorgen.

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slowandsteady
vor 23 Minuten von odensee:

 Scheidung ohne Anwalt

Ist nicht möglich, min. ein Anwalt und ein Richter ist bei jeder Scheidung notwendig, selbst wenn sie einvernehmlich ist.

vor 36 Minuten von Amaryllies:

Er hat allerdings während unserer Ehe auch einiges von unserem Geld angelegt in ETFs. Wir haben uns vor einiger Zeit getrennt und jetzt frage ich mich, was mit diesen Anlagen passiert. Darf er die allein behalten? Bekomme ich davon wie von dem anderen erwirtschafteten Geld aus der Ehe einen Teil ab (so wie er ja auch von mir). Und wenn ja, bekomme ich dann einen Teil dieses ETFs oder den Wert davon?

Für jeden wird "Vermögen aktuell minus Vermögen bei Heirat" ausgerechnet und dann der entsprechende "Zugewinn" ausgeglichen. Beispiel: Du hattest bei Heirat 0 Vermögen, er 100.000. Nun bei der Scheidung (nach dem 1 Trennungsjahr!) hast du 50.000 und er 200.000 -> Zugewinn du 50k, Zugewinn er 100k, also Ausgleichszahlung von 25k von ihm an dich, danach hat jeder 75k Zugewinn.

 

Wenn dein Mann alles verzockt haben sollte, musst du ihm auch von deinem Vermögen abgeben. Hat er dagegen die Überflieger-Aktien gekauft und ist jetzt Millionär, so muss er dir Geld geben.

 

vor 37 Minuten von Amaryllies:

Habt ihr Tipps? Hatte jemand hier schon mal eine ähnliche Situation? Wo kann ich mich über das Thema sonst gut informieren?

Eine ähnliche Situation haben jedes Jahr 2x 143000 Eheleute, die sich scheiden lassen. Es gibt schon einen Grund warum ein Anwalt notwendig ist für die Scheidung, denn nimmt man je einen Anwalt pro Partner, dann ist auch sichergestellt, dass jeder seinen fairen Anteil bekommt.

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odensee
vor 2 Minuten von slowandsteady:

Ist nicht möglich

Danke für die Korrektur.

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slowandsteady

PS: Wenn man eine Scheidung macht, mit nur einem Anwalt, bedeutet das, dass der Anwalt nur die Interessen von einer Seite vertritt. Das kann auch ganz schnell nach hinten losgehen und oft sogar teurer. Ich zitiere mal von "www.advoscheidung.de":

Zitat

In der Praxis kommt häufig auch vor, dass Eheleute gemeinsam einen Anwalt aufsuchen wollen, um sich bezüglich der beabsichtigten Scheidung beraten zu lassen. Aus den vorgenannten Gründen ist auch die gemeinsame Beratung hoch problematisch. Es wird zwar auch die Ansicht vertreten, dass die gemeinsame Beratung mit dem Ziel einer einvernehmlichen Scheidung zulässig sein kann, doch wird dies spätestens dann problematisch, wenn sich auch nur ein geringer Interessenwiderstreit bei einem bestimmten Punkt ergibt. Der Anwalt darf dann für keinen der beiden Ehegatten mehr tätig werden. Es fallen daher u.U. Kosten für insgesamt 3 Anwälte an, wenn die Ehegatten sodann aufgrund der Mandatsniederlegung des Anwaltes für sich jeweils einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Ein gemeinsamer Anwalt bei Trennung ist daher nicht zu empfehlen.

Also Frau Themenstarterin, bitte Anwalt suchen, den brauchst du sowieso und der wird dich dann auch beraten.

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schnullsch
Am 28.10.2021 um 17:44 von slowandsteady:

Ist nicht möglich, min. ein Anwalt und ein Richter ist bei jeder Scheidung notwendig, selbst wenn sie einvernehmlich ist.

Stimmt, selbst erlebt, wir waren uns einig und haben alles vor der Scheidung besprochen und geregelt, nebst notariellem Übertrag usw. Zum Schluss musste einer noch nen Anwalt nehmen, der mit uns ein super Geschäft gemacht hat.

 

Zum Thema Zugewinnausgleich wurde alles geschrieben. Problematisch könnte es werden, wenn bspw. Zugewinn vor dem einreichen der Scheidung verkonsumiert wird und du den Vermögensbestand bei Trennung ggf. nicht kennst..

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odensee
vor 13 Stunden von schnullsch:

und du den Vermögensbestand bei Trennung ggf. nicht kennst..

Der wird bei den Banken angefragt.

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beamter97
vor 3 Stunden von odensee:

Der wird bei den Banken angefragt.

Sagen die dann - wie bei einem Todesfall - : es gibt auch ein Schließfach?

 

Über die Anzahl Goldbarren darin läßt sich dann vor Gericht streiten.:teach:

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oktavian
vor 3 Stunden von odensee:

Der wird bei den Banken angefragt.

geben die auch unrealisierte Gewinne an, also latente Steuern? Woher weiß man wo der Partner überhaupt Konten hat und wer kann das abfragen? Würde mal nicht unbedingt von einem fairen Automatismus ausgehen, wenn der Partner nicht sauber alles bei Gericht angibt.

 

beamter hat ja Schließfach erwähnt. Es gibt auch noch theoretisch bitcoins und Auslandsdepots.

 

Auch Zuwächse bei Rentenansprüchen müssen geteilt werden.

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Amaryllies

Puh, erstmal vielen Dank für eure Antworten! Also ist das eigentlich einfach ganz normales Vermögen, das dann vor Gericht geteilt wird? Das war mir nicht bewusst, das ganze wirkt für mich so abstrakt, aber es stimmt schon, Geld ist ja eigentlich Geld....

 

Naja, ich hoffe mal, dass mein Mann dann zumindest bei der Offenlegung der vorhandenen ETFs ehrlich ist und nicht noch Geld in Bankkonten versteckt hat :D Ich werde mich auf jeden Fall mal nach einem Anwalt erkundigen, der vielleicht auch neben Scheidung Ahnung von Finanzen hat, da sollte ich dann ja gut beraten werden können :-)

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