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Actio

CFD Verluste in der Steuer als Verlustvortrag geltend machen?

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Actio

Hallo allseits,

 

habe das Form durchsucht, aber nichts Brauchbares dazu gefunden. Belehrt mich gerne eines besseren, in dem ihr den entsprechenden Link postet ;) - thx!

 

In 2018 wurde mit CFDs ein mittlerer vierstelliger Verlust eingefahren.

 

Soweit ich es durch weitere Recherchen herausgefunden habe, kann man diese Verluste prinzipiell mit allen anderen Gewinnen aus Finanztransaktionen gegenrechnen mit Ausnahme von Gewinnen aus Aktienverkäufen. (vgl. hier)

 

In einem anderen Forum habe ich auch gefunden, wo diese Verluste einzutragen wären: steuerberaten.de

 

In der Steuerberechnung bei ELSTER taucht der dort eingegebene Betrag aber nicht mehr auf.

 

 

Frage:
- Ist das normal? Wird der Verlustvortrag zwar nicht in der Steuerberechnung aufgeführt, dafür aber im Steuerbescheid?

 

 

Danke und viele Grüße

Axl

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Undercover
vor 6 Minuten von Actio:

In 2018 wurde mit CFDs ein mittlerer vierstelliger Verlust eingefahren.

 

Soweit ich es durch weitere Recherchen herausgefunden habe, kann man diese Verluste prinzipiell mit allen anderen Gewinnen aus Finanztransaktionen gegenrechnen mit Ausnahme von Gewinnen aus Aktienverkäufen. (vgl. hier)

 

In der Steuerberechnung bei ELSTER taucht der dort eingegebene Betrag aber nicht mehr auf.

 

Den ersten Punkt hast du falsch gelesen.

Verluste aus Derivaten kannst du auch mit Gewinnen bei Aktien verrechnen.

 

Die Frage ist was du damals gemacht hast.

Wenn du keine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt hast dann hat die Bank das als sonstige Verluste vorgetragen.

Wenn du aber eine Bescheinigung hattest und diese beim FA nicht zur Feststellung eingereicht hast dann ist dieser Verlust nun verloren.

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reckoner

Hallo,

 

oder war es eine ausländische Bank?

 

Stefan

 

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Actio
· bearbeitet von Actio
vor 8 Minuten von Undercover:

Den ersten Punkt hast du falsch gelesen.

Verluste aus Derivaten kannst du auch mit Gewinnen bei Aktien verrechnen.

 

Die Frage ist was du damals gemacht hast.

Wenn du keine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt hast dann hat die Bank das als sonstige Verluste vorgetragen.

Wenn du aber eine Bescheinigung hattest und diese beim FA nicht zur Feststellung eingereicht hast dann ist dieser Verlust nun verloren.


Sorry, eine Information habe ich unterschlagen: Es handelt sich um keine deutsche Bank, sondern einen internationalen großen, blauen CFD und Trading Anbieter.

 

Ich habe lediglich Kontoauszüge vorliegen. Ich will mal versuchen, eine Verlustbescheinigung zu erhalten. Sehe da aber wenig Chancen.

 

Sollte der Verlust verloren sein, dann ist es halt so.

 

 

vor 2 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

oder war es eine ausländische Bank?

 

Stefan

 

Da warst du einen Ticken schneller als ich, genau so ist es.

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reckoner

Hallo,

 

dann brauchst du keine Verlustbescheinigung (gibt es auch gar nicht).

 

In welcher Zeile der Anlage KAP hast du die Verluste denn erklärt?

 

Stefan

 

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Undercover
vor 2 Minuten von Actio:

Ich habe lediglich Kontoauszüge vorliegen. Ich will mal versuchen, eine Verlustbescheinigung zu erhalten. Sehe da aber wenig Chancen.

Sollte der Verlust verloren sein, dann ist es halt so.

Da bekommst du nichts.

Wenn du nicht in der Lage bist Verluste in deiner Steuererklärung zu melden dann sind die verloren sobald der Bescheid rechtskräftig ist.

vor 2 Minuten von reckoner:

In welcher Zeile der Anlage KAP hast du die Verluste denn erklärt?

 

Offenbar doch gar nicht.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Offenbar doch gar nicht.

Wenn es in der Steuererklärung nicht auftaucht dann gehe ich natürlich davon aus, dass der Verlust schon mal eingetragen wurde. Falls nicht ist die ganze Frage trivial.

 

Stefan

 

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Actio
· bearbeitet von Actio
Richtigstellung
vor einer Stunde von Undercover:

Da bekommst du nichts.

Wenn du nicht in der Lage bist Verluste in deiner Steuererklärung zu melden dann sind die verloren sobald der Bescheid rechtskräftig ist.

Offenbar doch gar nicht.

 

Richtig, noch ist nichts erklärt, habe die Steuer bisher "ein wenig" aufgeschoben.

Sobald mir der Steuerbescheid vorliegt und ich innerhalb der Frist nicht widersprochen habe, wird dieser rechtskräftig - der Umstand ist mir bekannt, danke dennoch :)

 

vor einer Stunde von reckoner:

Hallo,

 

dann brauchst du keine Verlustbescheinigung (gibt es auch gar nicht).

 

In welcher Zeile der Anlage KAP hast du die Verluste denn erklärt?

 

Stefan

 

 

Hi Stefan,

 

muss ich später nochmal genau schauen und liefere das dann nach.

 

Entgegen der Angabe auf steuersparen.de konnte ich in Elster keinen negativen Betrag mehr in das Feld eingragen.

 

EDIT:

 

In Zeile 15 lässt sich ein negativer Betrag -x eintragen.

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Undercover
vor 14 Minuten von Actio:

Richtig, noch ist nichts erklärt, habe die Steuer bisher "ein wenig" aufgeschoben.
Sobald mir der Steuerbescheid vorliegt und ich innerhalb der Frist nicht widersprochen habe, wird dieser rechtskräftig - der Umstand ist mir bekannt, danke dennoch :)

 

Die Frist für 2018 ist doch schon abgelaufen.

Ich arbeite gerade an der 2019 um die zum Jahresende noch abzugeben.

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moonraker
vor 6 Minuten von Undercover:

Die Frist für 2018 ist doch schon abgelaufen.

Ich arbeite gerade an der 2019 um die zum Jahresende noch abzugeben.

Bei freiwilliger Steuererklärung hat man 4 Jahre Zeit - für 2018 noch bis 31.12.2022.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Entgegen der Angabe auf steuersparen.de konnte ich in Elster keinen negativen Betrag mehr in das Feld eingragen.

In Zeile 15 (heute 19) kann man negative Beträge eintragen, in den anderen Zeilen danach nicht (da steckt das Minus dann schon in der Bezeichnung "Verlust").

 

Bei dir wäre Zeile 15 und 17 richtig. Wenn du ausschließlich die besagten Verluste hattest dann in beiden Zeilen der gleiche Betrag, einmal mit Minus und einmal ohne.

Und wenn du auch sonst keine Gewinne aus Kapitalerträgen hattest (Zeile 7), dann tauchen die Verluste in der Berechnung und auch später im Bescheid wirklich nicht auf; es gibt dann einen gesonderten Feststellungsbescheid über den Verlustvortrag (Elster verschweigt das einfach).

 

Stefan

 

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Actio
vor 19 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

In Zeile 15 (heute 19) kann man negative Beträge eintragen, in den anderen Zeilen danach nicht (da steckt das Minus dann schon in der Bezeichnung "Verlust").

 

Bei dir wäre Zeile 15 und 17 richtig. Wenn du ausschließlich die besagten Verluste hattest dann in beiden Zeilen der gleiche Betrag, einmal mit Minus und einmal ohne.

Und wenn du auch sonst keine Gewinne aus Kapitalerträgen hattest (Zeile 7), dann tauchen die Verluste in der Berechnung und auch später im Bescheid wirklich nicht auf; es gibt dann einen gesonderten Feststellungsbescheid über den Verlustvortrag (Elster verschweigt das einfach).

 

Stefan

 

 

Hi Stefan,

tatsächlich, es geht wie du es beschreibst. Hatte zuerst eine Fehlermeldung seitens Elster erhalten.

 

Danke Dir für die Erklärung und den Hinweis, dass Elster das verschweigt und es aber im Bescheid enthalten ist.

Letzte Frage der Vollständigkeit halber: Der "Feststellungsbescheid über den Verlustvortrag" kommt aber gleichzeitigt mit dem regulären Steuerbescheid, korrekt?

 

Danke und Gruß

 

Axl

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reckoner

Hallo,

 

ja, so kenne ich das (es mag aber Finanzämter geben die das anders handhaben).

 

Stefan

 

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Actio
· bearbeitet von Actio
vor 22 Stunden von Undercover:

 

Verluste aus Derivaten kannst du auch mit Gewinnen bei Aktien verrechnen.

 


Noch ein Nachtrag: Das geht aber nur bis Ende 2020.

 

Ab 01.01.2021 können Gewinne aus Aktien nicht mehr mit Verlusten aus Derivaten verrechnet werden.

Vergleiche  hierzu auch:

 

https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-vorsicht-bei-verlusten-aus-derivaten/

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Undercover
vor 34 Minuten von Actio:


Noch ein Nachtrag: Das geht aber nur bis Ende 2020.

 

Ab 01.01.2021 können Gewinne aus Aktien nicht mehr mit Verlusten aus Derivaten verrechnet werden.

 

Wird das denn schon angewendet?

Die deutschen Banken interessiert das jedenfalls noch nicht.

Da wird aktuell wie gewohnt mit den Töpfen Aktien und Sonstige verrechnet.

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Belgien

Die Banken müssen sich an deutsches Steuerrecht halten. Da die Details der Anwendung der „Binding-Steuer“ zu Jahresbeginn noch nicht existierten, wurde den Banken erlaubt, zunächst so fortzufahren wie bisher. Sie müssen dennoch eine korrekte Jahresbescheinigung erstellen und werden dabei die nach aktueller Steuerrechtslage unzulässigen Verlustverrechnungen „rückabwickeln“. Da werden sich manche Unbedarfte wundern, dass sie bei der Bank Steuern nachzahlen müssen.

vor 3 Stunden von Actio:


Noch ein Nachtrag: Das geht aber nur bis Ende 2020.

 

Ab 01.01.2021 können Gewinne aus Aktien nicht mehr mit Verlusten aus Derivaten verrechnet werden.

Vergleiche  hierzu auch:

 

https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-vorsicht-bei-verlusten-aus-derivaten/

Da Deine Verluste 2018 angefallen sind, existiert für Dich die Verlustverrechnungsbeschränkung nicht, auch wenn Du die Verluste erst jetzt geltend machst.

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