Zum Inhalt springen
Fluktuation8

Steuerfrei bis 20.000 Euro Gewinn als Privatier?

Empfohlene Beiträge

Fluktuation8
· bearbeitet von Fluktuation8

Hallo, da ich mich gedanklich immer mal wieder mit dem Privatier-Dasein beschäfitge, habe ich gestern mal die Option Leben ausschließlich von Kapitalgewinnen durchgespielt.

 

Dabei habe ich zunächst versucht herauszufinden, ab wann man in diesem Fall überhaupt Steuern zahlen muss. Der zweite relevante Faktor wäre die Krankenversicherung, in meinem Fall gesetzlich freiwillig mit angenommenem Gesamtbeitrag (inkl. Pflege) von 19,5%. Es scheint so, als ob die relevante Schwelle irgendwo leicht oberhalb von 20.000 Euro Gewinnen jährlich liegt, da die Kosten für die Krankenversicherung ja komplett absetzbar sind.

 

Ich habe die hypothetische Steuererklärung mal angehängt. Entscheidende Frage ist denke ich, ob ich "Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP)" richtig befüllt habe. Diesen Wert übernehme ich ja aus der Jahressteuerbescheinigung meines Depots. Wenn ich also 20.000 Euro Gewinn aus einem ETF-Verkauf (100% Aktien) generiere, erscheinen nach Berücksichtigung der Teilfreistellung nur 14.000 Euro in der entsprechenden Zeile meiner Jahressteuerbescheinigung des Brokers, die ich dann übertrage. Richtig?

Steuer_20.000_Kapital_0_Steuern - Kopie2.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 14 Minuten von Fluktuation8:

Richtig?

 

Ja. Bedenke aber, daß es um Gewinn geht; wenn du Anteile für 20000 Euro verkaufst, ist der Gewinn (Erlös minus Kaufkosten) sehr viel weniger als 20000 Euro.

 

Du kannst dir ggf. auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen, statt Abgeltungssteuer zu zahlen und erstatten zu lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fluktuation8
vor 1 Minute von chirlu:

 

Ja. Bedenke aber, daß es um Gewinn geht; wenn du Anteile für 20000 Euro verkaufst, ist der Gewinn (Erlös minus Kaufkosten) sehr viel weniger als 20000 Euro.

 

Du kannst dir ggf. auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen, statt Abgeltungssteuer zu zahlen und erstatten zu lassen.

Ja, das macht's dann wirklich realistisch. Es ist echt erschreckend wieviel besser Kapitalerträge (weil präzise steuerbar) für ein Privatierdasein geeignet sind als Mieteinnahmen, jedenfalls sofern man gesetzlich versichert ist...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor 16 Minuten von Fluktuation8:

Wenn ich also 20.000 Euro Gewinn aus einem ETF-Verkauf (100% Aktien) generiere, erscheinen nach Berücksichtigung der Teilfreistellung nur 14.000 Euro in der entsprechenden Zeile meiner Jahressteuerbescheinigung des Brokers, die ich dann übertrage. Richtig?

Jep. Der steuerliche Gewinn aus Investmentsfonds berechnet sich nach dem InvStG. Und das kennt für Aktienfonds eine Teilfreistellung. Das steuerliche Ergebnis aller Gewinne/Erträge aus InvF/ETX nennt sich Investmenterträge und die werden in der Anlage KAP erfasst. Und zwar unabhängig, ob aus Ausschüttungen, Vorabpauschale oder aus Veräußerung immer nach §20 Abs. 1 Nr. 3 EStG (und damit im allg. Topf, nie im Aktienverlusttopf).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 2 Stunden von Fluktuation8:

Es ist echt erschreckend wieviel besser Kapitalerträge (weil präzise steuerbar) für ein Privatierdasein geeignet sind als Mieteinnahmen, jedenfalls sofern man gesetzlich versichert ist...

Bei der Miete kannst du auch alle Kosten abziehen. Das geht bei KAP nicht. Hauptversammlung auf der Urlaubsinsel besucht? - geht leider nicht zum Absetzen. Vermieterfortbildung besucht --> absetzbar. Zudem sind als Vermieter nach x Jahren bei Verkauf Gewinne komplett steuerfrei. Also ich sehe da KAP klar im Nachteil. Die Mieterträge sind doch auch recht konstant und konstant ist wichtig für die Steuer - ohne Spitzen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fluktuation8
vor einer Stunde von oktavian:

Bei der Miete kannst du auch alle Kosten abziehen. Das geht bei KAP nicht. Hauptversammlung auf der Urlaubsinsel besucht? - geht leider nicht zum Absetzen. Vermieterfortbildung besucht --> absetzbar. Zudem sind als Vermieter nach x Jahren bei Verkauf Gewinne komplett steuerfrei. Also ich sehe da KAP klar im Nachteil. Die Mieterträge sind doch auch recht konstant und konstant ist wichtig für die Steuer - ohne Spitzen.

Werde jetzt nicht tief in die Diskussion einsteigen, aber falls es dich interessiert:

 

1) Substanzentnahmen sind steuerfrei und krankenkasenbeitragsfrei, Realisierung von Gewinnen (oberhalb des Freibetrags und des KK-Mindestbeitrags) kann im Zweifelsfall bis zum Tod aufgeschoben werden

2) Auf Mieteinnahmen hat man als freiwillig gesetzlich Versicherter immer eine Abgabenlast von >40%

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 1 Stunde von Fluktuation8:

Werde jetzt nicht tief in die Diskussion einsteigen

1) Die Mieteinnahmen sind auch eher mit Dividenden vergleichbar als mit Verkäufen/Kapitalentnahmen. Wenn du einen Kredit aufnimmst auf die Immobilie, zahlst du z.B. auch nichts auf die Kreditsumme als Entnahme. Gibt doch so Immobilienrenten etc.

2) Wenn man noch lange lebt und nie verkauft, ginge auch eine GmbH mit Gewerbesteuerkürzung. Vielleicht gibt es auch billigere Gesellschaften, welche eine Zuordnung zur privaten Sphäre zumindest aufschieben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...