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SirLazarus

Fragen zu Spekulationssteuer

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SirLazarus

Hallo

 

wie sieht es aus wenn man als Student (keinerlei Einkünfte) einen höheren Gewinn von 7664 euro im Jahr hat?

Dieser muss ja versteuert werden.Nur wie hoch ist der Steuersatz?

Wenn im Jahre 2007 die gewinne über 7664 mit 20% versteuert werden, ist es doch besser als wenn es mit einer höheren Einkommensteuer verrechnet wird oder?Die liegen doch meist in dem Bereich von 40%.

Also wenn man ein sehr professioneller Trader ist muss man ja nur auf seine Gewinne 20% bezahlen.

Oder wie läuft das?

 

 

gruß

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SirLazarus

Hallo

 

in welchem EU-Land sind die Spekulationssteuer am niedrigsten?Oder gibt es Länder in denen es sowas nicht gibt?

 

 

gruß

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andy

Habe deine beiden Fragen mal zu einem Thread verbunden. Inhaltlich passen sie ja zusammen.

 

andy

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Odium
· bearbeitet von Odium

Wenn du keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hast, liegst du ja unter den 7664. Hast du Einkünfte aus Kapitalerträgen, wird nach §20 des EStG das Halbeinkünfteverfahren angewendet. Und zwar mit deinem persönlichen Steuersatz, der sich nach Höhe des Einkommens richtet.

Wenn sämtliche Kapitalerträge mit 20% besteuert werden, werden diejenigen benachteiligt, deren persönlicher Steuersatz bislang darunter lag. Ich kenne nicht die genauen Zahlen, das kann man nachrechnen, aber ich denke das das etwa bis zu einem Bruttoeinkommen bis 25000 gilt.

Bist du hochprofessioneller Trader mit einem Jahreseinkommen von 100.000 wirst du mit der Regelung viel Geld sparen, da du nicht mehr mit 4x% versteuern musst, sondern pauschal mit 20%.

In deinem Fall solltest du also jetzt bis zu einem gewissen Level soviel wie möglich verdienen ;)

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SirLazarus

Vielen Dank Odium, aber wie sieht es aus wenn man noch kein persönlichen Steuersatz hat, zb. als Student.

 

 

gruß

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Odium

Sobald du über die Freigrenze hinaus bist, hast du einen Steuersatz. Kommt man leider nicht dran vorbei ;) Seine Höhe ist abhängig vom Einkommen, irgendwo auf elster.de hab ich auch mal eine Grafik gesehen, die eingeschränkt logarithmischen Charakter hatte.

Du kannst dir beliebige Szenarien durch einen Gehaltsrechner durchrechnen lassen, hier wäre einer: http://www.jobware.de/ra/vr/gr/gehaltsrechner.html

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SirLazarus

"Bist du hochprofessioneller Trader mit einem Jahreseinkommen von 100.000 wirst du mit der Regelung viel Geld sparen, da du nicht mehr mit 4x% versteuern musst, sondern pauschal mit 20%."

 

Meinst du damit dass die anderen steuerarten wie Solisteuer, Kirchensteuer, Arbeitslosensteuer, Krankensteuer für einen Trader, der das privat macht und davon lebt wegfallen?

 

Sind es bei einem Berufstrader wirklich dann NUR die 20% die er auf seinen Gewinn (also quasi seinen Lebensunterhalt) versteuern muss?

 

Also bei einem theoretischen einkommen von 100 000 euro hätte er dann 80 000 euro auf die Hand bekommen mit denen er machen kann was er will?!

 

gruß

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Odium

Der Thread hier klärt das ganze ganz gut:

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...kulationssteuer

 

Nicht das wir hier etwas durcheinander bringen. Das Halbeinkünfteverfahren halbiert sozusagen deinen persönlichen Steuersatz. Die Sache mit den 20% war ja nur Diskussion, aber ich habe keinen Quellen mehr, nur etwas im Hinterkopf. Da ich als Student selbst noch keine Einkommensteuer zahle, war das in dem Augenblick auch nicht so wichtig.

 

Aber generell lässt sich folgendes sagen: Wessen Lohnsteuersatz (inkl. "Sonstige Einkünfte" bislang unter 40% lag, musste Gewinne aus Wertpapiergeschäften die innerhalb von 12 Monaten entstanden sind, unter anwendung des Halbeinkünfteverfahrens versteuern, also <20%. Wird nun eine neue Pauschale ab 2007 eingeführt, erhöht der Staat damit für den Großteil der Trader die Belastung. Interessanterweise profitieren davon nur diejenigen, die richtig viel Geld damit machen.

Man mag unser Steuersystem verteufeln und eine Bürokratiemaschine schimpfen, aber es ist durch und durch fair. Pauschale Beträge wie 20% unterstützen an dieser Stelle leider nur die Reichen. Egal.

 

Ja, bei 100.000 durch Trading würdest du nächstes Jahr 20.000 an den Fiskus weiterleiten. Natürlich geht dann nochmal einiges für die private KV, die RV und alle weiteren Versicherungen drauf. Da der Beispieltrader hier im Sinne des Gesetzes keiner nichtselbstständigen Arbeit nachgeht, muss er auch die von dir erwähnten Steuerarten natürlich nicht zahlen. Er ist ja selbstständig.

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Sperber
Ja, bei 100.000 durch Trading würdest du nächstes Jahr 20.000 an den Fiskus weiterleiten. Natürlich geht dann nochmal einiges für die private KV, die RV und alle weiteren Versicherungen drauf. Da der Beispieltrader hier im Sinne des Gesetzes keiner nichtselbstständigen Arbeit nachgeht, muss er auch die von dir erwähnten Steuerarten natürlich nicht zahlen. Er ist ja selbstständig.

 

Nicht ganz. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zahlt jeder, auch der Selbstständige oder rein von Kapitaleinkünften Lebende.

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Odium

Ok, wieder ein Stück schlauer geworden.

 

Dem hinzuzufügen kann ich nur folgenden Auszug aus Wikipedia bezüglich der Abgeltungssteuer in der Zukunft

In Deutschland wurde bereits 1990 eine 10%ige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bei inländischen Kreditinstituten eingeführt. Die Folge war jedoch ein massiver Abzug von Kapital in das Ausland, so dass diese Steuer bereits wenig später wieder abgeschafft wurde.

 

Eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge soll ab 2008 in Deutschland wieder eingeführt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete hierzu am 12. Juli die entsprechenden Eckpunkte. Demnach soll ein Steuersatz von pauschal 30% eingeführt werden, der ab 2009 auf 25% gesenkt werden soll. Details sind noch nicht festgelegt worden und sollen von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Herbst 2006 ausgearbeitet werden.

 

30%! Das ändert die ganze Sache natürlich. Es wird ab dann noch härter überhaupt reale Gewinne aus den Finanzmärkten zu ziehen.

 

Lazarus: Vielleicht kannst du mit dem Abgabenrechner noch was anfangen.

 

Für mich ist nebenbei bemerkt die Sache ganz klar. Die Banken hier kündigen und irgendwo in Europa, wo die Ertragssteuern günstiger sind, das ganze Depot neu hochziehen. Entsprechende Kreditgesellschaften werden dann auch Erfahrung mit den abwandernden Massen von Kleinanlegern haben, so dass ich dann in besten Händen fühlen werde.

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SirLazarus

Ja das habe ich auch schon überlegt aber muss man nicht seinen ersten Wohnsitz in dem jeweiligen Land haben?

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fibo naschi
· bearbeitet von fibo naschi
Aktien und Wertpapiere

Bei Aktien gilt seit dem 01.01.2002 das Halbeinkünfteverfahren für in- und ausländische Aktiengesellschaften die sich im Besitz inländischer Aktionäre befinden. Da das Halbeinkünfteverfahren ausschließlich auf Erträge aus Dividenden Anwendung findet, bleiben Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren weiterhin voll steuerpflichtig.

 

Das Halbeinkünfteverfahren gilt aber nicht für Zinseinkünfte!!

 

 

Für mich ist nebenbei bemerkt die Sache ganz klar. Die Banken hier kündigen und irgendwo in Europa, wo die Ertragssteuern günstiger sind, das ganze Depot neu hochziehen. Entsprechende Kreditgesellschaften werden dann auch Erfahrung mit den abwandernden Massen von Kleinanlegern haben, so dass ich dann in besten Händen fühlen werde.

 

Kann ich nur abraten. Die ganze EU wird beim FA erfasst, zumindest theoretisch. Das lässt sich auch noch nach 10 Jahren zurückverfolgen und kann sehr teuer werden.

Nur noch die Schweiz bietet anonyme Konten. Aber auch hier wird die Quellensteuer nach und nach zuschlagen.

 

Fazit: Kapitalanlage wird mehr und mehr zum "sozialen Akt"

 

Nur Sachwerte sind egoistisch, also Yachten, Villen, Gold, Luxusautos, Frauen ... :w00t:

 

Es grüsst Fibo

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Zero

Schweiz ist mitlerweile auch nicht mehr das was es einmal war.

 

Seit allerdings die EG-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche in Kraft ist, leistet auch die Schweiz verstärkt internationale Rechts- und Amtshilfe. Das heißt: Bankbedienstete sind nun teilweise von der Geheimhaltungspflicht befreit. Aber ehe eine Auskunft erteilt wird, prüft die Bank den Fall sehr sorgfältig selbst wenn eine Einverständniserklärung des Kontoinhabers vorliegt. Schließlich droht dem Institut immer die zivilrechtliche Haftung wegen Schadensersatz.

 

Wenig bekannt ist, dass die Schweiz selbst einen Abschlag von 35 Prozent auf Zinserträge erhebt. Steuerehrliche deutsche Anleger können ihn allerdings im Zuge des Doppelbesteuerungsabkommens mit ihrer Steuerschuld verrechnen. Quellensteuerfrei sind in der Schweiz Lebensversicherungen und vor allem Auslandsanleihen.

 

http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DAB/DABA/DABA13/daba13.htm

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Sperber
Das Halbeinkünfteverfahren gilt aber nicht für Zinseinkünfte!!

Kann ich nur abraten. Die ganze EU wird beim FA erfasst, zumindest theoretisch. Das lässt sich auch noch nach 10 Jahren zurückverfolgen und kann sehr teuer werden.

Nur noch die Schweiz bietet anonyme Konten. Aber auch hier wird die Quellensteuer nach und nach zuschlagen.

 

Fazit: Kapitalanlage wird mehr und mehr zum "sozialen Akt"

 

Nur Sachwerte sind egoistisch, also Yachten, Villen, Gold, Luxusautos, Frauen ... :w00t:

 

Du musst das von der Seite sehen:

 

Um eine Yacht zum Preis von 1.000.000 zu erwerben musst du ca. 1.725.000 Millionen Euro brutto erwirtschaften, damit du sie dir nach der Einkommensteuer noch leisten kannst. Was der Hersteller der Yacht davon nach Abzug der Mehrwertsteuer dann bekommt sind 862.000 Euro um seinen Herstellungsaufwand zu decken.

 

Oder mit anderen Worten: Man muss heute in Deutschland dank Steuersituation für den Erwerb eines Gutes durch Handel den doppelten Aufwand vollbringen als der Hersteller des Gutes selbst dafür benötigt.

 

So gesehen ist auch die Anschaffung einer Yacht etwas "soziales".

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Larry.Livingston
· bearbeitet von zz-80
Kann ich nur abraten. Die ganze EU wird beim FA erfasst, zumindest theoretisch. Das lässt sich auch noch nach 10 Jahren zurückverfolgen und kann sehr teuer werden.

Nur noch die Schweiz bietet anonyme Konten. Aber auch hier wird die Quellensteuer nach und nach zuschlagen.

 

Nun Bankgeheimnisse werden in Ländern wie L, FL, CH, A, B trotzdem hoch gehalten. Quellensteuerabzug solltest du auch nicht mit der pauschalen Abgeltungssteuer verwechseln. Die Quellensteuer wird von der Bank bzw. der Lagerstelle einbehalten und direkt abgeführt. Bsp: du hast ING und zahlst bei jeder Dividende 25% NL-QST. Diese wird einbehalten und an das jew. Land abgeführt. Was das Finanzamt da zurückverfolgen will wenn ein Luxembourger ein dt. WP hat und 21,1% zahlt ist mir nicht ganz klar?!

 

Ich denke er möchte gerne ein Depot im Ausland um der Abgeltungssteuer zu entgehen: In Luxembourg gilt zB noch das, was vor ca. 8 Jahren in D gang und gebe war: Haltedauer > 6 Monate = Gewinn ist steuerfrei.

 

Als Privatinvestor würde mich an der pauschalen Abgeltungssteuer eigentlich nur stören, das langfristige Erträge (Haltedauer) ab jetzt auch besteuert werden. Stichwort: Investieren o. Vermögensaufbau/Altersvorsorge <> Spekulieren

 

Das ist ein Schuß in den Ofen für die dt. Aktienkultur und Privatvorsorge...

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