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Stonesthrow

Aktiengewinne

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Stonesthrow

Hallo, habe hinsichtlich steuerlicher Behandlung folgende Frage. Wenn Aktiengewinne realisiert werden, gibt es meines Wissens keine Freibeträge. Dieser muss voll versteuert werden. Es werden 25 % vom Gewinn abgezogen; wie viel letztendlich an Steuer zu zahlen ist hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen ab. Und wenn jemand z. B. in einem Jahr ein geringes zu versteuerndes Einkommen hat kann es die Steuerbelastung insoweit verringern, als er seine Aktiengewinne in diesem Jahr realisiert. Ist das so richtig?

 

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.

 

Robert

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Börsengeflüster

Hi Robert,

 

dein Freibetrag in Höhe von 801€ / 1602€ als Verheirateter gelten auch auf Aktiengewinne. Im Anschluss zahlst du ca. 25% auf die darüber hinaus entstandenen Gewinne.

 

Zur Info: "Aktiengewinne und Dividenden müssen grundsätzlich versteuert werden – und zwar mit der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deutsche Anleger zahlen bei Aktiengewinnen und Dividenden üblicherweise zwischen 26,38 Prozent und 27,99 Prozent Steuern. Denn es kommt darauf an, ob Sie als Anleger Mitglied einer Kirche sind und in welchem Bundesland Sie leben."

 

Cheers

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

gibt es meines Wissens keine Freibeträge. 

Doch, gibt es praktisch schon, nennt sich Sparer-Pauschbetrag.

Und gerade beim Verkauf sollte man darauf schon achten, beispielsweise kann man nur teilweise verkaufen und damit jedes Jahr 801 Euro Gewinn steuerfrei realisieren (ich gehe anhand der Fragestellung davon aus, dass der Sparer-Pauschbetrag in der Regel nicht voll genutzt wird).

 

Zitat

wie viel letztendlich an Steuer zu zahlen ist hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen ab.

Nur im Rahmen der Günstigerprüfung, und es können dann auch nur weniger Steuern werden.

Für Personen mit normalem Arbeitseinkommen wird die Prüfung aber regelmäßig negativ ausfallen, die Grenze liegt unter 20.000 Euro Jahreslohn, und das entspricht ja grob nicht mal dem Mindestlohn.

Ist man hingegen Schüler, Student, Rentner, Halbtagsbeschäftigt etc. dann kann es sich schon lohnen.

 

Stefan

 

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Stonesthrow

Hallo Cheers,

 

danke für die Antwort. OK, Aktiengewinne werden wie Dividenden behandelt und zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Und Summe von allen Einnahmen aus abzüglich Freibetrag muss versteuert werden. Und die tatsächlich zu zahlende Steuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz, der wiederum vom gesamten zu versteuernden Einkommen abhängig ist.

 

Robert

 

 

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BlacksheepK

@Stonesthrow

Nein, die tatsächlich zu entrichtende Steuer nach dem Ausnutzen des Freibetrags sind um die 27%. Bei jedem. Dein restliches Einkommen spielt keine Rolle. Wie Börsengeflüster bereits geschrieben hat.

 

Grüße

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reckoner

Hallo, 

 

Zitat

OK, Aktiengewinne werden wie Dividenden behandelt ...

Nein, das hatte ich auch nicht geschrieben.

Speziell Aktiengewinne landen in einem gesonderten Topf, und nur diese können mit Aktienverlusten verrechnet werden (das ist der Unterschied zu Dividenden und auch zu den meisten anderen Kapitaleinkünften, Aktien haben einen Sonderstatus).

Aber natürlich zählen sie als Kapitaleinkünfte, als was denn sonst?

 

Zitat

Und die tatsächlich zu zahlende Steuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz, der wiederum vom gesamten zu versteuernden Einkommen abhängig ist.

Auch das ist falsch. Grundsätzlich greift die Abgeltungsteuer (25%+), und nur wenn der persönliche Steuersatz (besser gesagt: der Grenzsteuersatz) darunter liegt wird damit besteuert. Zudem wird dann insgesamt besteuert, was bedeutet, dass der Steuersatz progressionsbedingt auch durch die Kapitalerträge steigt (sprich: man kann dadurch wieder über die 25% rutschen, und dann bleibt es bei der Abgeltungsteuer).

 

Zitat

Bei jedem. Dein restliches Einkommen spielt keine Rolle.

Auch das ist leider falsch.

Wie ich schon schrieb gibt es zahlreiche Fälle in denen die Günstigerprüfung positiv ist, und allein von der Anzahl der Personen ausgehend sind es nicht einmal Ausnahmen (insbesondere meine ich hier die Rentner - wo auch das das Geld liegt). Und dann spielt das sonstige Einkommen natürlich eine Rolle.

Glaube mir, ich weiß wovon ich Rede. Persönlich würde ich mich eher als reich bezeichnen (über 600T Vermögen, plus Haus), trotzdem hab' ich am Ende, also laut Steuerbescheid, noch nie Abgeltungsteuer bezahlt.

 

Stefan

 

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Stonesthrow

Hallo Stefan,

danke für die Antwort. Ja, war von mir falsch wiedergegeben.

 

Robert

 

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BlacksheepK

@reckoner

Aber die Steuern fallen doch trotzdem erstmal an oder nicht?

 

Und bis zu welchem Bruttolohn lohnt sich denn Günstigerprüfung?

 

Grüße

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Undercover
vor 1 Minute von BlacksheepK:

@reckoner

Aber die Steuern fallen doch trotzdem erstmal an oder nicht?

 

Und bis zu welchem Bruttolohn lohnt sich denn Günstigerprüfung?

 

Grüße

Schau auf deinen Steuerbescheid wieviel Steuern du zahlst.

Wenn das schon 25 % oder mehr sind kannst du dir die Sache sparen.

Dann kommt es ja auch auf die Höhe der Erträge an.

Wenn da 20-30k zu einem normalen Einkommen dazu kommen ist KAP immer günstiger.

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Aber die Steuern fallen doch trotzdem erstmal an oder nicht?

Ja (außer bei einer ausländischen Bank).

 

Zitat

Und bis zu welchem Bruttolohn lohnt sich denn Günstigerprüfung?

Ich hab' das mal durchgerechnet, die Grenze liegt für 2021 bei 17.200 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Dazu dann 1.900 Sonderausgaben und 1.000 Werbungskostenpauschale, macht maximal 20.100 Euro Brutto (mit meinem "unter 20.000 Euro Jahreslohn" in #3 lag ich da knapp daneben :-* ).

 

Stefan

 

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beamter97
vor 5 Stunden von reckoner:

Ich hab' das mal durchgerechnet,

Ich auch :prost:

ich sehe die Grenze eher bei einem Brutto-Arbeitseinkommen von 24.000 €. Die abzugsfähigen Sozialabgaben sind deutlich höher als der angenommene Pauschbetrag von 1900€.

Und dann kommt es auch noch auf die Höhe der KAP-Erträge an, da im Grenzbereich ein gegenläufiger Effekt von E-Steuer und Soli auftritt.

Gehaltsberechnung.pdf Prognose 2021.pdf

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor 6 Stunden von Undercover:

Wenn das schon 25 % oder mehr sind kannst du dir die Sache sparen.

Was du da siehst ist der durchschnittliche Steuersatz bzw. dein persönlicher Steuersatz. Dein Grenzsteuersatz liegt bei nem Durchschnitt von 25% bereits sehr viel höher. Der Vorteil von KapEst wird viel früher erreicht.

Siehe auch reckoner & Beamter mit Beispiel 2021.

 

Ausführlich hier im Beispiel 2015. Beachte das seitdem vorallem der Grundfreibetrag gestiegen ist und damit das zvE höher ist in 2021.

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Undercover

Das kommt doch nun auf die Erträge an.

Wenn du nun bei 24 % bist und es kommen nur 1000 EUR Erträge dazu dann ändert sich kaum etwas.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

@beamter97: Berücksichtigt deine Rechnung auch, dass die KV-, PV- und AV-Beiträge auf die Pauschale begrenzt sind? Nur die RV darf mehr sein.

Ich gebe aber zu, dass ich es nur überschlagen habe, und zwar ausgehend vom zvE.

 

Zitat

 

Das kommt doch nun auf die Erträge an.

Wenn du nun bei 24 % bist und es kommen nur 1000 EUR Erträge dazu dann ändert sich kaum etwas.

 

Worauf beziehst du dich da?

Der Grenzsteuersatz liegt bei einem persönlichen Steuersatz von 24% jedenfalls deutlich über 25%.

 

Stefan

 

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Undercover
vor 5 Minuten von reckoner:

Worauf beziehst du dich da?

Der Grenzsteuersatz liegt bei einem persönlichen Steuersatz von 24% jedenfalls deutlich über 25%.

 

 

Hmm, vielleicht etwas Grundverständniss?

Dieser Quatsch mit dem Grenzsteuersatz nervt mich auch. Was passiert denn?

 

Wenn ich nur 24 % Steuern auf das Einkommen zahle und dann kommen läppische 1000 EUR Erträge dazu?

Dann zahle ich vielleicht 24,5 % an Steuern. Und?

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vanity
vor 16 Minuten von Undercover:

Hmm, vielleicht etwas Grundverständniss?

Ja, das könnte in der Tat nicht schaden. Mach' dir nichts draus, daran sind schon Gescheitere gescheitert. Bassinus und reckoner gehören jedenfalls nicht dazu.

vor 17 Minuten von Undercover:

Und?

Und? Wie viel Steuern hast du dann für die 1000 € zusätzlicher Einkünfte entrichtet? ( das geteilt durch die 1000 ist der *räusper* Grenzsteuersatz)

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Undercover

Ach, wieder mal ein Schlaumeier.  :)

Wie ist denn der Effekt wenn ich 24 % ESt bezahle und dann noch 1000 EUR Einkünfte aus Kapitalvermögen dazu kommen?

 

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vanity

Dann würdest du darauf, wenn es die Abgeltung für Kapitaleinkünfte nicht gäbe, weitere 389 € EkSt zahlen und der Durchschnittssteuersatz läge im Anschluss bei 24,3%.

 

(zvE 50' -> 51')

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Undercover

Verstehe ich jetzt nicht.

Also lurch dich weg. :)

 

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beamter97
vor 57 Minuten von reckoner:

Berücksichtigt deine Rechnung auch, dass die KV-, PV- und AV-Beiträge auf die Pauschale begrenzt sind?

Bei KV(begrenzt auf die Basisabsicherung) und PV werden die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt. AV fällt raus, da KV/PV bereits höher als die Pauschale sind.

 

grafik.png.cebf7fbce8f1fbfa9f904c07b4951a61.png

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Nachdenklich
vor einer Stunde von Undercover:

Verstehe ich jetzt nicht.

Also lurch dich weg. :)

 

Das ist aber nun Dein Problem. 

Auch Du hast offensichtlich unser Steuersystem nicht verstanden.

Vielleicht solltest Du Dich dann selbst weglurchen und Dich mal mit den Grundlagen befassen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

 

Ach, wieder mal ein Schlaumeier.  

Wie ist denn der Effekt wenn ich 24 % ESt bezahle und dann noch 1000 EUR Einkünfte aus Kapitalvermögen dazu kommen?

 

Dann würdest du 24,3% (von vanity übernommen) Steuern zahlen. Aber: auf dein gesamtes Einkommen.

 

Du würdest also wegen 0,7% Ersparnis auf die 1000 Euro (=7 Euro) 0,3% mehr Steuern auf dein sonstiges Einkommen bezahlen (und das sind deutlich mehr als 7 Euro).

Daher wird die Günstigerprüfung in einem solchen Fall negativ ausfallen, denn dort werden nicht irgendwelche Steuersätze vergleichen, sondern die Zahllast am Ende.

 

Stefan

 

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Undercover

Das kann man ja ausrechnen ab wann sich die Abgabe der KAP lohnt.

Wobei die Günstigerprüfung nie schädlich ist. Deshalb heißt sie ja so.

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xolgo
vor 2 Minuten von Undercover:

Das kann man ja ausrechnen ab wann sich die Abgabe der KAP lohnt.

Ja, und das Kriterium ist...

 

vor 10 Stunden von Undercover:

Dieser Quatsch mit dem Grenzsteuersatz

 

 

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