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Sonjaf86

"Miete"-Anteil vom Lebenspartner

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Sonjaf86
· bearbeitet von Sonjaf86

Hallo zusammen,

 

ich hatte mir vor einigen Monaten ein Haus gekauft, welches auch mehr oder weniger Kernsaniert wurde. Ich stehe alleine im Grundbuch und auch im Kredit.

 

Mein neuer Lebenspartner soll jetzt auch mit einziehen und ich überlege, wie wir dies mit den Kosten machen.

 

Ich habe mir überlegt, das er die Hälfte der monatlichen Nebenkosten sowie meinen monatlichen Rücklagen für Renovierung trägt. Wir beide verdienen auch in etwa das Gleiche an Gehalt.

 

Findet ihr das fair oder würdet ihr dies anders machen? (sowohl für ihn als auch für mich)

 

Nebenkosten (Grundsteuer, Stromkosten, Gaskosten, Mülltonnen Gebühr, Abwassergebühr, Abfallgebührenbescheid, Internet, Wartung Gasanlage, SmartHome Service, GEZ, Gebäude- und Hausratversicherung) sind knapp 450€ und die Rücklagen belaufen sich auf 250€ jeweils monatlich runtergebrochen. Dies wären also 700€ Gesamt und von ihm würde ich somit monatlich 350€ verlangen.

 

Danke für euer Feedback!

 

/edit: More facts:

- Die Kaltmiete beginnt für ähnliche Objekte in meiner Region ab 1.500€

- Er zahlt aktuelle alleine für Warmmiete ca 1200€ (klassische Mietwohnung)

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Cai Shen
vor 1 Minute von Sonjaf86:

Mein neuer Lebenspartner soll jetzt auch mit einziehen und ich überlege, wie wir dies mit den Kosten machen.

 

Ich habe mir überlegt, das er die Hälfte der Nebenkosten sowie der Rücklagen für die Renovierung trägt. Wir beide verdienen auch in etwa das Gleiche an Gehalt.

Bei den Verbrauchskosten besteht sicherlich Konsens bei der Teilung der Aufwendungen.

Renovierungsrücklage etc. sehe ich differenzierter, zumindest solange ihr nicht verheiratet seid (Gütergemeinschaft).

 

Das Haus ist dein alleiniges Eigentum, Renovierungen und Instandhaltungen etc. erhalten bzw. erhöhen den Wert deines Eigentums, da hat er erstmal keinen Anteil dran.
Ich find's immer blöd über solche Themen zu reden, aber würdest du ihm bei Auszug / Trennung seinen nicht verbrauchten Anteil an der Instandhaltungsrücklage zurückzahlen?

 

Andererseits finde ich es natürlich auf der anderen Seite legitim, das "Wohnrecht" zu monetarisieren.

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Dandy
· bearbeitet von Dandy

Erscheint mir fair. Eine weitere Beteiligung, bspw. an Kredittilgung oder Kosten für den Kauf der Immobilie fände ich insofern unfair als dass er auch keinen Anspruch an der Immobilie selbst erwirbt. Genau genommen kommt er damit zu billig weg, weil er auch seinen Anteil an den Abschreibungskosten der Immobilie mittragen müsste, wofür die normale Miete (plus einen kleinen Gewinn des Eigentümers) ja da ist. Man kann natürlich auch sehen, dass die Rücklage dazu da ist, nämlich den andauernden Wertverfall der Immobilie abzufedern bzw. zu kompensieren.

 

Alles in allem scheint es mir ein guter Kompromiss zu sein und wenn beide damit einverstanden sind, warum nicht?

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StinkeBär

Es wäre mMn fair die Kreditzinsen ebenfalls zu teilen, da diese nicht dem Vermögensaufbau (wie die Tilgung) sondern der Verfügungstellung des Wohnraumes dienen.

 

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Maury

Klingt fair, denn so haben wir das auch vor. Nebenkosten teilen und einen angemessenen Aufschlag für die "Abnutzung" des Wohnraums. Was für mich noch ungeklärt ist, wäre inwiefern es sich dabei um "Mieteinnahmen" handelt, so dass diese evtl. versteuert werden müssten?

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StinkeBär
· bearbeitet von StinkeBär

Bei böser Trennung, kann man(n) aber auch Rechte und Entschädigungen aus der Kostenaufteilung ableiten, Wertsteigerung, Mietrechte, nicht entlohnte Arbeitsstunden, du bist erpressbar, da du seine Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert hast... da gibt es viele Fallstricke, wenn verletzte Gefühle bei einer unschönen Trennung ins Spiel kommen.

 

Ich würde daher, die Kosten kalkulieren und ihn in der Größenordnung lieber Essen oder Urlaube, Ausflüge bezahlen lassen.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Könnte man so machen, aber sei dir bewusst, dass du mit der Regelung ein "Mietvertrag" vereinbarst. Und Mieter haben nicht unwichtige Kernrechte. Die gelten auch wenn es zu persönlichen Zerwürfnissen kommt. Spätestens wenn der ExLebenspartner dann gar kein Bock hat sich ne neue Bleibe zu suchen, hast du ein Problem. Nicht er.

 

Deshalb würde ich lieber etwas suchen, dass er zahlen kann und nix mit Haus/Wohnen zu tun hat, dich aber finanziell entlastet (Achtung... Nicht bereichert! Wegen Schenkungssteuer). So würde er im Zweifel dann nur geduldet. Ein nicht unwesentlicher rechtlicher Unterschied den ich beachten würde.

 

Weit: Gleicher Gedankengang wie stinkemaus

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Ramstein

Gemeinsames Konto einrichten, auf das beide einzahlen und aus der laufende Lebensunterhalt, Wohnungsnebenkosten (Kaufnebenkosten) und Hausgeld (ich vermute, das sind die 250 Euro monatlich) bezahlt werden.

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Sonjaf86
· bearbeitet von Sonjaf86
vor einer Stunde von Cai Shen:

Das Haus ist dein alleiniges Eigentum, Renovierungen und Instandhaltungen etc. erhalten bzw. erhöhen den Wert deines Eigentums, da hat er erstmal keinen Anteil dran.

Ich find's immer blöd über solche Themen zu reden, aber würdest du ihm bei Auszug / Trennung seinen nicht verbrauchten Anteil an der Instandhaltungsrücklage zurückzahlen?

Andererseits finde ich es natürlich auf der anderen Seite legitim, das "Wohnrecht" zu monetarisieren.

Natürlich würde keine Rückerstattung stattfinden und wäre mit dem 'Wohnrecht/-nutzung' abgegolten.

vor einer Stunde von StinkeBär:

Es wäre mMn fair die Kreditzinsen ebenfalls zu teilen, da diese nicht dem Vermögensaufbau (wie die Tilgung) sondern der Verfügungstellung des Wohnraumes dienen.

 

Danke für den Denkanstoß. Würde ich mir mal genauer angucken.

vor 50 Minuten von StinkeBär:

Ich würde daher, die Kosten kalkulieren und ihn in der Größenordnung lieber Essen oder Urlaube, Ausflüge bezahlen lassen.

 

vor 50 Minuten von Bassinus:

Deshalb würde ich lieber etwas suchen, dass er zahlen kann und nix mit Haus/Wohnen zu tun hat, dich aber finanziell entlastet (Achtung... Nicht bereichert! Wegen Schenkungssteuer). So würde er im Zweifel dann nur geduldet. Ein nicht unwesentlicher rechtlicher Unterschied den ich beachten würde.

Danke, das ist von euch beiden ein wichtiger Punkt, den ich nicht bedacht hatte und auch als eine gute Alternative klingen. D.h. ihr würdet eine jährlich Summe vereinbaren und die Ausgaben tracken (bevorzugt höhere laufende Kosten wie Urlaub oder Lebensunterhalt (Lebensmittel, gemeinsamer Restaurantbesuch usw.)? Ich kenne mich nur zu gut, das ich weiß, dass ich da zum Teil pinkelig werden kann, weshalb mir natürlich eine monatlicher Summeneingang auf mein Konto am besten gefallen würde. Ich mir aber hier natürlich eventuell ein Ei lege, wie durch eure Punkte erwähnt.

 

vor 22 Minuten von Ramstein:

Gemeinsames Konto einrichten, auf das beide einzahlen und aus der laufende Lebensunterhalt, Wohnungsnebenkosten (Kaufnebenkosten) und Hausgeld (ich vermute, das sind die 250 Euro monatlich) bezahlt werden.

Auf keinen Fall, da ihm ja immer die Hälfte vom vorhanden Kapital gehören würde. Somit würden ja auch die Versicherungen zwar monatlich eingezahlt, aber nur jährlich verrechnet werden. Bei einer vorzeitigen Trennung könnte er auf die Hälfte des vorhanden Kapitals pochen.

Und nein, die 250 Eur sind Renovierungs-Rücklagen für das Haus (oder was meinst du mit Hausgeld?).

 

 

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Cauchykriterium
vor einer Stunde von Sonjaf86:

Und nein, die 250 Eur sind Renovierungs-Rücklagen für das Haus (oder was meinst du mit Hausgeld?).

Der werte Forist hat nicht gelesen, dass Du ein Haus gekauft hast und glaubt, Du hättest eine Eigentumswohnung erworben ...

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Lindoro

Schwierig, schwierig ... und was richtig ist, kann auch keiner entscheiden.

 

Kann nur sagen, wie wir das machen (meine Frau arbeitet allerdings nur halbtags und bekommt weniger als ich):

 

- Haus, Versicherung, Nebenkosten, Handwerker zahle ich

- Meine Frau Putzfrau und angenehme Sachen außer der Reihe, z.B. Rasenroboter, WIFI, neue Couch, etc.

- Lebensmittel je nachdem, das meiste aber eher wieder ich

 

Wichtig für uns ist, dass es praktisch keine gemeinsamen Anschaffungen gibt. Ehevertrag mit Gütertrennung haben wir natürlich auch.

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Joschy89

Wie wäre ist mit einem Mietvertrag und bei beendigung der Beziehung auf Eigenbedarf kündigen?

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Holgerli
vor 8 Minuten von Joschy89:

Wie wäre ist mit einem Mietvertrag und bei beendigung der Beziehung auf Eigenbedarf kündigen?

Dann müsste die Miete aber beim FA angegeben und versteuert werden.

Außerdem würde ich mich persönlich fragen, was meine Partnerin von der Beziehung denkt, wenn die jetzt schon, bei so was juristisch unwichtigen wie zusammenwohnen, solche Konstruktionen bringt und wie das Ganze erst in einer Ehe aussehen würde. Aber das hängt in der Tat davon ab, wie der Partner tickt. Ich persönlich würde es auch nicht wollen, dass ich ohne gerechte Kostenteilung im Haus meiner Partnerin wohne. Daher wäre mir an einer gangbaren Lösung selber gelegen.

 

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hund555

Bei meiner Ex haben wir (nur) die Nebenkosten aufgeteilt. Da sie beim Einzug Studentin war, konnte ich auch nicht mehr verlangen und dann ist es so bis zur Trennung geblieben (auch wo sie Vollzeit gearbeitet hat).

Sowas wie "Mietvertrag" gab es bei uns nicht, wurde alles mündlich ausgemacht und Anfang des Monats das Geld auf mein Konto überwiesen.

Heute würde ich bei neuer Partnerin die bei mir einzieht ungefähr wie du - Sonja86 - machen, denn ich finde es so fair.

 

 

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Tradeoff

Da du das Haus dir eh gekauft hast und ohne ihm auch alles selber zahlen würdest, schlage ich vor ihn kostenfrei wohnen zu lassen.

 

Zeigt zunächst deine Großzügigkeit und anschließend auch seine Reaktion und die dürfte dir ja auch nicht ganz unwichtig sein.

 

Für mich gesprochen: ich wäre äußerst irritiert wenn ich einen Mietvertrag oder Ähnliches fest vereinbaren müsste. Gleichzeitig würde ich bei „frei wohnen“ darauf bestehen meinen Teil zu tragen - vermutlich sogar mehr als das.

 

So wird aus Regeln und Vereinbarungen wenn’s gut läuft Vertrauen. Und wenn’s nicht gut läuft, eine wichtige Erkenntnis über den anderen.

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HalloAktie

Ich denke, wenn beide ähnlich verdienen, können auch beide Seiten gleichermaßen zu den Fixkosten/variablen Kosten beitragen. Als zweiter Teil einer Partnerschaft wäre das auch mein Anspruch an mich selbst und die Anfrage des/der anderen würde mich nicht stören. Wenn die Einkünfte unterschiedlich sind, dann eben proportional. Sollte der Partner die alte Wohnung beibehalten wollen (um der Zuverdienstgemeinschaft zu entgehen), würde ich das allerdings auch bei der Aufteilung der Kosten einbeziehen.

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
Zitat

...
III. Was gilt für Immobilien?
Wenn Sie das Haus oder die Wohnung in die Beziehung mit eingebracht haben

In diesem Fall kann ebenfalls jeder für sich das beanspruchen, was ihm gehört. Es gibt keinen nachträglichen Ausgleich zum Beispiel für das kostenlose Wohnenlassen.

Allerdings sprechen die Gerichte bei Immobilien in bestimmten Fällen heute Ausgleichsansprüche zu, wenn ein Partner zwar nicht Eigentümer ist, aber die Immobilie mitfinanziert oder umfangreiche Eigenleistungen erbracht hat.

Begründung: Zwar weiß der unverheiratete Partner, dass jederzeit Schluss sein kann. Schutzwürdig ist er dennoch, wenn er in den Fortbestand einer Beziehung investiert. Denn dass nur das Vertrauen von Ehegatten in lebenslängliche Beziehungen rechtlich geschützt sein soll, ist heute angesichts der hohen Scheidungsquote nicht mehr gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 9.7.2008, XII ZR 179/05, FamRZ 2008 S. 1822).

Im entschiedenen Fall hatte ein nicht verheiratetes Paar schon zehn Jahre zusammengelebt, als die Frau einen Bauplatz kaufte und darauf ein Haus baute. Sie blieb Alleineigentümerin, obwohl der Mann ca. 1000 Arbeitsstunden und mehr als 80.000,00 € in das Haus steckte. Für die Finanzierung musste er auf seine Altersversorgung zurückgreifen. Deshalb wurde dem Mann hier ein Ausgleichsanspruch zugesprochen.

Machen solche Leistungen letztlich nicht mehr aus als die Miete für vergleichbaren Wohnraum, gibt es dagegen keine Entschädigung (OLG Bremen, Urteil vom 9.6.2011, 5 U 50/10 ). Denn solche Leistungen dienen letztlich nur dazu, sein Scherflein zur nicht ehelichen Gemeinschaft beizutragen.

Tipp

Da kein Fall wie der andere ist, sollten Sie gerade bei Immobilien eine ausdrückliche Ausgleichsvereinbarung über die Höhe der jeweiligen finanziellen Beiträge schriftlich formulieren und sinnvollerweise durch eine Grundschuld sichern. So können Sie verhindern, dass später die Gerichte entscheiden, ob Sie mit Ihrem finanziellen Beitrag einen gemeinsamen Vermögenswert schaffen wollten oder nicht. Lassen Sie sich wegen der genauen Formulierung von Ihrem Notar unbedingt beraten.
...

 

https://www.smartlaw.de/rechtstipps/familie-vorsorge/nicht-eheliche-lebensgemeinschaft-mein-und-dein-in-der-ehe-ohne-trauschein

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LBO1987
· bearbeitet von LBO1987

Also wenn du mir gleich mit einem Mietvertrag kommen würdest, würde ich mir gleich eine neue Suchen. Wir haben anfangs einfach alles geteilt, der eine hat den Internetvertrag bezahlt, der andere die GEZ. Einkaufen einfach im Wechsel. Und so weiter. Später bis heute, gibt es kein Meins und deins mehr. Finde das vollkommen verrückt so zu leben. Manche würden sich aber umgucken wenn ihre Frauen dann erst mal das Abbendessen und die Kinderbetreuung(schön auch nachts wenn sie noch Babys sind mit Nachtzuschlägen dem Ehemann in Rechnung stellen würden). 
 

Lass deinen Mann doch einfach die Lebensmittel zahlen und gut. Muss das so genau auf den Cent sein? Verstehe ich nicht. Habe andere Themen mit meiner Frau als um Geld zu streiten. Heute muss du aber das Restaurant bezahlen. Nein du. Nein du. Da geht ja die ganze Freude verloren. Das mache ich ja nicht mal mit Kumpels so. 

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odensee
vor 2 Stunden von LBO1987:

Wir haben anfangs einfach alles geteilt, der eine hat den Internetvertrag bezahlt, der andere die GEZ.

Wohnt ihr in alleine von dir finanzierten und nur dir gehörenden Wohneigentum?

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slowandsteady

 

vor 20 Stunden von Sonjaf86:

Ich habe mir überlegt, das er die Hälfte der Nebenkosten sowie den Rücklagen für Renovierung trägt. Wir beide verdienen auch in etwa das Gleiche an Gehalt.

Es ist absolut ok, wenn du das forderst. Wahrscheinlich kommst du deinem Partner da schon sehr entgegen, denn ich glaube kaum, dass man bei euch für 700€ ein Haus mieten kann? Allerdings wird er ja vermutlich auch mehr machen als der "Mieter", zB. dir mal bei Arbeiten am Haus helfen. Wenn es für euch beide ok ist, dann würde ich jetzt nicht die ortsübliche Miete aus meinem Partner rauspressen wollen.

 

Auf keinen Fall würde ich aber einen schriftlichen Mietvertrag abschließen oder den Partner monatlich per Dauerauftrag XXX Euro überweisen lassen. Dann seid ihr im Fall der Fälle in der Vermieter/Mieter Rolle und habt die ganzen rechtlichen Rahmenbedingungen. Stattdessen würde ich vorschlagen, dass ihr beide eine App wie zB Splitwise installiert und dort monatlich zB 350 als Ausgabe eintragt. Dein Partner kann dann öfter mal Einkäufe, Tanken, Restaurants usw. bezahlen bis die 350€ pro Monat ausgeglichen sind. 

 

 

 

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LBO1987
· bearbeitet von LBO1987
vor 24 Minuten von odensee:

Wohnt ihr in alleine von dir finanzierten und nur dir gehörenden Wohneigentum?

Nein. Aber wäre es so und meine Frau käme auf die Idee das ich einen Mietvertrag bei ihr unterzeichne oder auch einfach nur Beitrag X überweise, dann würde ich ihr jeden Einkauf, jede Fahrt mit dem Auto, jede Handwerkliche Arbeit, jedes Kochen, oder sogar eine Massage in Rechnung stellen. Was ist das bitte für eine Beziehung in der es so viel um Geld geht? Entweder man ist sich erst mal so sicher das man zusammen zieht, dann wird halt geteilt. Der eine hat die Immo, der andere zahlt eben die Lebensmittel oder sowas und dann ist auch gut.
 

Was hätte denn die Immobesitzerin ohne ihren Freund? Genau die gleichen Kosten mit der Immo. Für sie ist es dann doch sowieso schon ein Gewinn wenn der Partner dafür andere Nebenkosten übernimmt. 

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Sonjaf86
· bearbeitet von Sonjaf86

Erst einmal vielen Dank für das Feedback. Es ist schön zu sehen, wie unterschiedlich wir doch alle Ticken. Deshalb vielen Dank für euren Blickwinkel! Ich teile nicht alle Meinungen, habe aber ein paar Erkenntnisse gewonnen:

- Die oben genannten Kosten für den Partner sind als fair zu betrachten

- Kein Mietvertrag

- Keine Dauerauftrag direkt auf mein Konto, da es als mündlicher Vertrag gesehen werden kann

- Abbildung über Gemeinschaftszahlungen, welches der Partrner in diesem Fall trägt

- So lange der Partner nicht mehr als die übliche Kaltmiete für ein ähnliches Objekt in der Region an mich zahlt/leistet, braucht man keine allzu große Angst vor gerichtlich verwertbare Regress Anforderungen (bei einer Trennung) zu haben.

Vielen Dank im speziellen an @John Silver @Dandy @StinkeBär @Bassinus @slowandsteady

 

Wie würde ich es jetzt machen? Ich denke ich bleibe bei den anteiligen 350€ für ihn und würde ihm vorschlagen, dass wir ein Gemeinschaftskonto schaffen, wo er seinen Anteil (350€) und meinen Anteil (350€), Gesamt überweist ER also die 700€ und wir dort Dinge des gemeinsames Alltags (Einkaufen, gemeinsamer Restaurantbesuch, Eventbesuch, Urlaubskasse etc.) bezahlen. Bei einer Trennung und überschüssigen Kapital auf diesem Konto, wird sowieso 50/50 geteilt. Würde er nur "meine" 350€ einzahlen und es käme zu einer Trennung, könnte er noch einmal die Hälfte verlangen/abziehen. Weshalb er auch noch einmal den selben Betrag einzahlen soll. Ist das Vorgehen aus eurer Sicht in Ordnung? (speziell wegen des Konto Themas)

Ich denke auch, dass er sich damit anfreunden kann. Es ist wirklich fair, da ich natürlich die Instandhaltungskosten am Haus trage und er seinen Wohn-Lebensstandard erhöht, da die Kaltmiete bei ähnlichen Objekten ab 1.500€ in meiner Region (Südwest-Dtl.) beginnt.

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Bassinus

Aber das sollte doch sowieso selbstverständlich sein? Ihr teilt euch alles 50/50. Da er aber in deinem Haus wohnt, spart er sich Miete. Die bekommst du auch nicht ausgeglichen wenn du weiterhin alles hälftig teilst. Er ist einfach zuständig für Essen - sowohl Kühlschrank als auch Restaurant. Wenn er das nicht möchte, soll er einen adäquaten Vorschlag machen.

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slowandsteady
vor 1 Stunde von LBO1987:

Aber wäre es so und meine Frau käme auf die Idee das ich einen Mietvertrag bei ihr unterzeichne oder auch einfach nur Beitrag X überweise, dann würde ich ihr jeden Einkauf, jede Fahrt mit dem Auto, jede Handwerkliche Arbeit, jedes Kochen, oder sogar eine Massage in Rechnung stellen. Was ist das bitte für eine Beziehung in der es so viel um Geld geht? Entweder man ist sich erst mal so sicher das man zusammen zieht, dann wird halt geteilt. Der eine hat die Immo, der andere zahlt eben die Lebensmittel oder sowas und dann ist auch gut.

Das wäre für mich und meine Freundin der sicherste Weg, uns ständig Gedanken machen zu müssen über Geld ala "Diesmal bist du dran mit bezahlen im Supermarkt". So tragen wir es halt beide kurz ein wenn wir was ausgegeben haben und wir brauchen gar nicht darüber reden. Arbeitszeit wird natürlich nicht aufgerechnet... 

 

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Puh, schwierig.

 

Sein echter Anteil wäre natürlich höher: Läge kein Kreditzins drauf, die hälftige Abschreibung und die Hälfte der Nebenkosten. Allerdings würde ich das Arrangement auch sehr von den übrigen Lebensumständen abhängig machen: Verdient ihr beide ähnlich sähe ich ihn bei einer "billigen Miete", wie von Dir vorgeschlagen. Verdient er deutlich besser und hat nebenbei noch zwei vermietete Whg laufen, so wäre ich eher bei "echten" Anteil. Würde er sich jedoch ansonsten eher eine billige Studentenbude leisten, wäre auch die "billige Miete" zu viel.

 

Ich kenne das Problem aus dem Bekanntenkreis mit Urlauben: einer hat schon Kohle, und will sich etwas gönnen, der andere wäre noch eher auf dem Niveau Campingurlaub unterwegs. Dann muss der besserverdienende Part entweder billiger Urlaub machen oder eben die Differenz zum höheren Preis dazuzahlen.

 

Wie sieht es denn bei Euch aus? Spart er durch den Zusammenzug die 280 Miete für sein Zimmer mit Klo auf dem Flur oder spart er sich die 2500 für sein Penthouse?

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