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HoleyMoley

Auslandsdepot vererben

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HoleyMoley

Da ich einen Großteil meines Depots bei IBKR habe und grundsätzlich eine langfristige Strategie fahre (teilweise Wertpapiere mit mehrjähriger Haltedauer) frage ich mich was eigentlich passiert wenn dieses Depot irgendwann vererbt wird? Vererbt man damit eine große Steuerproblematik? Ein Übertrag auf ein deutsches Depot macht von IBKR ja eigentlich selten Sinn also müssten die Erben dann auch ein IBKR Konto eröffnen um die Wertpapiere übertragen zu bekommen. Wie würde es dann mit den Einstandskursen ausschauen, hätten die Erben dann Einsicht in die Einstandskurse bzw. könnten diese dann leicht nachweisen? Würde ein Steuerberater das Problem dann lösen können (Einstandskurse, ggf. Verkauf mit korrekter Besteuerung?).


Im Vergleich wäre das vererben eines Depots bei einem deutschen Broker vermutlich nicht so kompliziert, oder? (Wertpapiere übertragbar inkl. aller steuerlichen Daten).

 

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reckoner

Hallo,

 

wie bei dir jetzt müssten auch die Erben das alleine machen.

Ob ein ausländischer Broker beim Übertrag auf ein anderes Konto die Kaufdaten mit überträgt (was es zumindest etwas einfacher machen würde) kann ich nicht sagen. Möglicherweise kann das Depot aber auch komplett übernommen werden (=nur Änderung des Inhabers).

 

Du schreibst ja von langfristigen Anlagen, also vermutlich wenig Fluktuation. Warum machst du dir dann nicht einfach eigene Aufzeichnungen?

Datum, Bezeichnung, Wert (in Euro) und Spesen reichen dafür doch schon, viel Arbeit ist das eigentlich nicht.

 

Zitat

Ein Übertrag auf ein deutsches Depot macht von IBKR ja eigentlich selten Sinn

Dabei würden die Einstandsdaten aber auch nicht mit übertragen, bzw. dürfte eine inländische Bank diese nicht verwenden.

 

Zitat

Würde ein Steuerberater das Problem dann lösen können (Einstandskurse, ggf. Verkauf mit korrekter Besteuerung?).

Wenn er die Daten hat bestimmt.

Ein Zugang zum Konto wäre dabei vielleicht hilfreich, entweder ganz offiziell per Vollmacht, oder du gibst einer Vertrauensperson deine Zugangsdaten.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Eigentlich ein Luxusproblem.

Grundsätzlich: AK bei ausl. Depots immer gut dokumentieren, dazu auch nachträgliche Änderungen aufgrund von Kapitalmaßnahmen, Sachdividenden (um den Zugang bewerten zu können), steuerfreien Ausschüttungen etc.***

Ausreichend Liquidität für Erben für die ErbSt.

Kontovollmacht (über den Tod hinaus), um in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben. Gilt auch für die Zeit vor dem Tod des Erblassers (Thema Patientenvollmacht), aber auch danach, bis die notwendigen Unterlagen (Testamentseröffnung, Erbschein etc.) ausgestellt sind. 

 

Noch besser: Dem Nachwuchs eine gute Ausbildung ermöglichen. Wenn die Ahnung vom Steuerrecht erlernen, brauchen die keine Hilfe aus dem Forum.

*** Nichts ist ärgerlicher, wenn notwendige Belege zwar online verfügbar sind, aber niemand mangels Passwort darauf zugreifen kann oder nach Kündigung/Wechsel die Bank den Zugriff verwehrt. Und manch eine Online-Bank geht auch schon mal so vom Netz. Das läuft dann darauf hinaus, sich einen Passierschein A-38 besorgen zu müssen. Selbst für Fachleute dann sehr zeitaufwändig und regelmäßig teuer. StB gehen oft dazu über, in Absprache mit dem FA den Sachverhalt zu schätzen.

 

Grundregel: Immer davon ausgehen, dass andere nicht so handeln, wie sie sollen. Das Rundum-Sorglospaket gibt es fast nirgends.

 

 

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oktavian

Ich würde in der eigenen Steuererklärung alles fürs FA ausdrucken, auch wenn es hunderte Seiten sind. Dann haben die schon mal alle Belege gesehen. Musst ja vermutlich eh die Dividenden erklären und somit in der Steuererklärung angeben. Wie man da bei IKBR die activity statements am besten konfiguriert weiß ich auch nicht. Ich drucke denen alles aus und gebe das mit ab. Würde die Belege auf jeden Fall auch als PDFs abspeichern. Kann man bei IBKR irgendwie eine/mehrere Kontaktperson im Todesfall angeben - dann würde ich das auch  machen.

 

Wenn die Strategie so langfristig ausgelegt ist, warum dann überhaupt zu IBKR gehen? Dann sind die einzusparenden Transaktionskosten auch nicht so hoch. Bei Quellensteuererstattungen ist IBKR doch auch keine Hilfe, oder? USA und Kanada haben die aber meines Wissens eine Vorabreduzierung nach DBA auf 15%. Also für langfristige Sachen, finde ich ein deutsches Depot besser.

 

Erben ist in DE mit Depot sehr einfach. Mann kann die Posten einfach aufteilen und übertragen. Wenn es nicht genau aufgeht, müssen sich die Erben eben einigen. Z.B. 100 Aktien bei 3 Erben: 2 bekommen je 33 Aktien und einer 34 Aktien. Einigen und das halbwegs fair aufteilen ist immer besser als einen Steuerberater und ewige Erbengemeinschaft. Sonst müssten die schwachsinnigerweise die eine Aktie verkaufen und dann das Geld verteilen :wallbash:. Noch schlimmer wäre alles Verkaufen und evtl steuerlichen Altbestand verlieren und/oder hohe Gewinne zu realisieren nur um dann mit dem Geld wieder im eigenen Depot Aktien zu kaufen. Also die Erben sollten schon mal alle ein deutsches Depot haben.

 

In deinem Fall wäre auch zu überlegen, ob die Erben nicht alle auch zu IBKR als Kunde gehen sollten. Wie sieht denn der interne Übertrag bei IBKR aus. Müsstest du mal recherchieren, ob die da evtl. die Daten mit übernehmen können.

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HoleyMoley

Vielen Dank für die Antworten. Wie vermutet macht es für mich sicherlich Sinn in Zukunft für das Langfristdepot mehr auf deutsche Broker zu setzen um in Zukunft mir und anderen den steuerlichen Stress zu ersparen. Mittlerweile ist das Angebot an deutschen Brokern ja auch deutlich besser als noch vor ein paar Jahren. Schade finde ich nur die Fokussierung auf deutsche Handelsplätze und die immer noch teure Auslandsorder (auch wenn man fast alles über Tradegate zu einem tolerablen Spread bekommt..).

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