Tschek Oktober 14, 2021 Hallo zusammen, weiß nicht ob es hier passt und habe aber nur eine kurze Frage. Ich habe u.a. ein Anlagedepot, in dem ich eine passive Strategie umsetze (Aktienquote 70%). Meine Frau ist jetzt auch wieder berufstätig und es stehen daher immer wieder Gelder zur langfristigen Anlage zur Verfügung. Kontenmäßig trennen wir unsere Finanzangelegenheiten, ich kümmere mich aber für uns beide um die Anlagen und Versicherungen. Eigentlich würde ich meine passive Strategie für beide als Gesamtstrategie verwenden wollen. D.h. Ich führe zwar 2 Depots, aber zähle die Stück der ETFs zusammen und rebalance / kaufe, wo gerade Geld zur Anlage zur Verfügung steht. Da kann es dann in einem Depot zu Ungelichgewichten kommen, da ich mit relativ weniger Geld im Depot meiner Frau anlagen würde. Alternativ könnte ich für sie zwei All-in Lösungen (Arero oder Xtrackers Portfolio) kaufen. Vielleicht zur Riskostreuung beide da vom Konzept doch unterschiedlich. Was meint ihr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fonscho Oktober 14, 2021 Eine AA macht man entweder für beide Personen oder getrennt. Das sollte man in Ruhe als Ehepaar besprechen. Alleine würde ich das nicht entscheiden! Unromantisch aber Realität: 50 Prozent der Ehen werden geschieden. Je nach Güterstand wird's dann auch kompliziert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tschek Oktober 14, 2021 · bearbeitet Oktober 14, 2021 von Tschek Ja, das stimmt. Ich hab mit ihr natürlich gesprochen. Momentan ist das noch :-) "Ich vertraue Dir, Du machst das schon". Natürlich sprech ich auch über unser Gesamtrisiko unserer Anlagen und was das in EUR bei einem Crash bedeutet. Wir sind auch schon einen Schritt weiter und haben unsere Konten / Anlagen getrennt und zahlen beiden anch %Verteilung unseres Einkommens auf ein gemeinsames Girokonto ein von dem der Lebensunterhalt bestritten wird. Das Depot für meine Frau läuft nur auf sie. Aber mein Gedanke ist auch, sollte es mal wirklich Crashen dann muss ich mir mit zwei Standardprodukten nichts vorwerfen lassen. Man weiß ja nie. Und zweitens wäre es nochmal eine weitere Risikostreuung, da ich mein Anlagekonzept mit weiteren mische. Aber keine Ahnung ob das wirklich gut ist, da ich ansonsten von meiner Strategie schon überzeugt bin :-). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ChrisS3 Oktober 14, 2021 Wäre auch dafür, dass "ihr" Geld dann auch in dezidiert "ihr" eigenes Depot fließt, und nicht (zumindest nicht aus nichts besseren als falsch verstandener Bequemlichkeit) in ein gemeinsames vermischt wird. Der potentielle Mehraufwand bei der Verwaltung von zwei getrennten Depots ist nur geringfügig höher (zumal hier es ja eh um relativ passives ETF-B&H geht, wo eh relativ wenig Arbeit anfällt, und keine zappeligen Daytrading-Geschichten o.ä.), aber man erspart sich damit langfristig viel Ärger, erstens wenn es mal Unzufriedenheit mit der gemeinsamen Anlagestrategie geben sollte und einer der beiden Partner doch lieber etwas anderes gemacht hätte, und zweitens halt eben wenns doch mal zur Trennung kommt. Oder zumindest handhaben wir das so, und das läuft auch relativ problemlos ab. Mag sein dass das natürlich individuell unterschiedlich ist, also je nach Rollenverteilung der Paare. Meine Frau wäre jedenfalls auch garnicht der "och, kümmer du dich einfach um unsere Finanzen, ich hab da keine Ahnung/Lust drauf"-Typ, sondern ist da auch schon ein bischen informiert und bewandert (natürlich etwas angefixt von mir, aber so oft wie ich dazu am Küchentisch erzähle, wäre es auch ein Wunder wenn da über die Zeit nicht ein bischen was hängengeblieben ist, und wir wären vermutlich vielleicht garnicht mehr zusammen :-D). Und selbst wenn du das alles alleine machst, ist es trotzdem gut wenn der Partner zumindest ein bischen was dazu weiß, damit sie wenigstens nachvollziehen und verstehen kann, warum die Anlagen so getroffen worden wie sie sind, also was der Sinn und Zweck dahinter ist, und warum sie sich so entwickeln wie sie sich eben entwickeln, etc. Also ein bischen Basis-Wissen bekommen, damit es später mal keine unangenehmen Fragen oder Missverständnisse gibt (zum Beispiel im nächsten Börsenknick, wo man sich sonst rechtfertigen müsste, dass Familienvermögen in den Sand gesetzt zu haben). Das soll nun nicht heißen, dass man einen evtl etwas unwilligen/desinteressierten Partner dazu zwingt, den ganzen Kommer o.ä, in aller Tiefe durcharbeiten zu müssen, aber ein bischen einsteigergerechtes zu den Grundprinzipien des vernünftigen Investierens sollte schon mit geteilt werden, wenn man gemeinsam anlegt. Oder eben man macht das gleich getrennt. Meine Frau fand zum Beispiel das ETF-Buch von der Stiftung Warentest als Einsteigerlektüre verdaulicher als das dicke Kommer-Buch, also falls du ihr helfen willst, einen eigenen Zugang zu dem Thema zu bekommen, schau dich um nach Quellen die von der Ansprache/Aufbereitung ihren Lernstil am besten treffen (müssen auch nicht unbedingt nur Bücher sein, manchen helfen auch Videos oder Webseitenartikel besser). Mit dem eigenen Depot, dass nach ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen aufgebaut ist, kann sie sich auch besser identifizieren, was eine nicht zu unterschätzende Hilfe bei der langfristigen Durchhaltefähigkeit zum B&H ist, und es eben nicht zu unnötigem Partnerschaftsstress kommt, wenn die Anlage mal zwischendurch ins Minus abtaucht, weil zumindest niemand anderes als man selbst dafür verantwortlich war. Strategietechnisch macht sie ja auch nichts groß anderes als ich selber, also im allgemeinen passiv-prognosefreies Weltportfolio mit ETFs, der einzige Unterschied liegt dann eher nur noch so in Details, die sie sich zur individualisierten Ausgestaltung gegönnt hat. Also zB. etwas mehr Fokus auf Nachhaltigkeit, etwas weniger Risikobereitschaft, haja könnte man sagen so werden die Klischees mal wieder bestätigt, aber dass muss ja nichts schlechtes sein, denn mit einem Depot das eher ihren persönlichen Vortsellungen entspricht kann sie auch besser schlafen als mit einem unpersönlichen, in das sie vielleicht nur mit mehr Bauchschmerzen reingezwängt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
EddisHerrchen Oktober 14, 2021 · bearbeitet Oktober 14, 2021 von EddisHerrchen Leerzeilen rausgefegt Hallo Tschek, bei uns ist das ziemlich vergleichbar: Wir haben ebenfalls getrennte Konten und Depots. Allerdings unterscheidet sich die AA wenn ich die einzeln betrachte. Meine Frau möchte mehr Geld auf Tagesgeldkonto verfügbar haben und investiert daher weniger in ihr Depot als ich es umsetzen würde. Übergreifend reagiere ich darauf, indem ich meine Balance mehr in Richtung ETFs verschiebe, in Summe passt es dann. Wir fahren ein ähnliches Anlagemodell, justieren aber die Depots einzeln, die ETFs unterscheiden sich teilweise. Meine Frau entscheidet selbständig welche ETFs sie kauft, wann und zu welchem Kurs. Ihr Geld, Ihre Anlageentscheidung. Ich mach dann die Buchhaltung in PP. Gruß Eddisherrchen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sonjaf86 Oktober 14, 2021 Moinsen, ich finde es immer Schlimm, wenn der andere Null Plan haette, wenn du z.B. "nicht mehr da wärst" und einfach nicht weiß, was da eigentlich ablaeuft. Ich würde Sie also Schritt für Schritt Finanziell bilden und dann drei Vorschläge machen: a) Quirion (Roboadvisor) nach AA [über deren Homepage kannst du/sie auch eine eigene Risikobewertung machen; gucks dir mal an] b) Eigenes Depot mit 1-Mischfond Lösung nach AA (Arero, Lifestrategy, XTrackers) c) Eigenes Depot mit 1-ETF (Allworld) und Fest-/Tagesgeld nach AA mit jährlichen eigenen Rebalancing. Ich würde mich dann ein mal im Jahr (über die Weihnachts-/Silvesterferien) mit Ihr zusammensetzen und das gemeinsam angucken und auch durchspielen (z.B. Rebalancing bei Variante c) ) oder auch über mögliche Buchverluste unterhalten, falls das Jahr schlecht lief. Falls Sie kein Bücherwurm ist, kann man sich Videos angucken. Dazu empfehle ich folgende Videos in der entsprechenden Reihenfolge: Alles was du über Finanzen wissen solltest in < 10 Min. https://youtu.be/G3j_91syHgQ Investieren lernen: 12 Tipps für Anfänger! https://youtu.be/pGIBJHQJcR8 In 10 min. mehr über Börse & Aktien verstehen als 90% aller Menschen https://youtu.be/h0lJ2goopnI ETF Erklärung: Was sind ETFs? In nur 4 Minuten erklärt! | Finanzlexikon https://youtu.be/wCTCXoZNsHE Wie viel Risiko soll ich gehen? Daumenregel für die Aktienquote https://youtu.be/RdopPMsoyXo Wie sicher sind ETF-Sparpläne wirklich? https://youtu.be/CrjVO0_iOZ4 Nur einen All-World ETF im Sparplan? | Vanguard FTSE All-World UCITS ETF https://youtu.be/I_uErt5AeqI Viel Erfolg! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tschek Oktober 14, 2021 Super, vielen Dank Euch!! Ja, in der Tat spricht vieles dafür ihre eigene Strategie zu entwickeln und nicht "unsere" auf ihr Depot anzuwenden. Zudem es dann eigentlich nur ein Teilstrategie ist, da ich aufgrund der geringeren Einzahlung zu Verschiebungen kommen kann. Diese gleichen sich in der Gesamtbetrachtung aus, aber isoliert ist das dann nicht mehr so. Auf der anderen Seite ist es "unser" Vermögen. Ich arbeite mehr, sie kümmert sich um die Kinder. Im Falle der Scheidung würde dann soweiso alles 50/50 ausgeglichen. Dann würde es auch keine Rolle mehr spielen. Aber ich muss sie mehr dazunehmen, ja. Auch wenn sie das in der Tiefe eigentlich nicht so ganz möchte. Sie möchte schon bescheid wissen, will sich die Zeit dafür nicht nehmen und wird ihr dann schnell zu komplex. Die Videos sind aber ein guter Einstieg denk ich. DANKE dafür. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Oktober 14, 2021 Wenn ihr es trennt, dann würde ich auch für sie eine eigene "Strategie" entwickeln. Wenn du willst, kannst du das ja in "deinem" Teil berücksichtigen und "deine" Allokation entpsrechend anpassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica Oktober 14, 2021 vor 21 Minuten von Tschek: Super, vielen Dank Euch!! Ja, in der Tat spricht vieles dafür ihre eigene Strategie zu entwickeln und nicht "unsere" auf ihr Depot anzuwenden. Zudem es dann eigentlich nur ein Teilstrategie ist, da ich aufgrund der geringeren Einzahlung zu Verschiebungen kommen kann. Diese gleichen sich in der Gesamtbetrachtung aus, aber isoliert ist das dann nicht mehr so. Auf der anderen Seite ist es "unser" Vermögen. Ich arbeite mehr, sie kümmert sich um die Kinder. Im Falle der Scheidung würde dann soweiso alles 50/50 ausgeglichen. Dann würde es auch keine Rolle mehr spielen. Aber ich muss sie mehr dazunehmen, ja. Auch wenn sie das in der Tiefe eigentlich nicht so ganz möchte. Sie möchte schon bescheid wissen, will sich die Zeit dafür nicht nehmen und wird ihr dann schnell zu komplex. Die Videos sind aber ein guter Einstieg denk ich. DANKE dafür. Unbedingt deine Frau mit dazunehmen, ja. Sie sollte verstehen, was Du tust und wie zu reagieren ist, wenn eine "Scheidung" wegen Tod passiert, wie Sonjaf86 erwähnt. Viele vergessen das einfach, denken nur an eine normale Trennung, bei der man sich jedoch hinterher in diesem Punkt noch besprechen kann und nicht von einem auf den anderen Augenblick alleine dasteht. Mache es so bald wie möglich, im Nachhinein wird es meist schwierig. Wir schlagen uns derzeit mit genau diesem Problem herum und immer wieder schiebt man es hinaus. Meine bessere Hälfte hat keine Ahnung, was ich genau mache und das bereitet mir mehr Sorgen als eine (hoffentlich nie kommende) mögliche Trennnung. Zwar gibt es kein "Verteilungsproblem", weil wir alles je zur Hälfte haben, aber ich bin mir derzeit nicht sicher, ob unsere Idee, die wir mit den Investitionen verfolgen, bestehen bleibt, wenn Fachwissen beim übrigbleibenden Partner fehlt. SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chris1284 Oktober 14, 2021 · bearbeitet Oktober 14, 2021 von chris1284 Da kann man dem Partner nur als Informationsquelle, Wissensmultiplikator und Beratung zur Seite stehen. Ich würde auch nichts für sie erledigen, im Sinne von "Frau hat Strategie entwickelt, ich setze um". Bei mir müsste Sie schon das Depot selbst beantragen, Sparpläne selber einrichten und für gemeinsame Auswertungen die Daten liefern. Nur so ist das Wissen und die praktische Erfahrung im Umgang mit ihren Finanzen (und den notwendigen Tools wie OnlineBanking / Apps) komplett gesichert und sie ist dann in keiner Weise abhängig vom Partner. Was mich gerade interessiert: Spielt eine Depottrennung in einer Ehe überhaupt eine Rolle bei einer Trennung (wenn kein Vertrag besteht), ist doch autom. eine Zugewinngemeinschaft? Wenn man die Depots also wirklich Trennen will müsste man es vertraglich regeln?! (Szenario: Bei Trennung ist ein Depot im Plus, die andere Strategie ging in die Hose und es ist keine friedliche Trennung) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Oktober 14, 2021 · bearbeitet Oktober 14, 2021 von slowandsteady Ich kann hier nur mitreden als "Unverheirateter": Ich lebe mit meiner Freundin zusammen und wir gleichen unsere Netto-Einnahmen / Fixkosten aus. Nach dem Ausgleich hat dann jeder sein eigenes Geld und kann damit machen was er will. Sie spart es mittlerweile in den gleichen ETF ein wie ich - ich habe ihr aber nur erklärt warum ich diesen genommen habe und sie muss es jetzt selbst investieren. Ich habe auch keinen Zugriff auf ihr Bankkonto und kenne nicht ihren genauen Kontostand / monatliche Sparrate. Sollten wir heiraten, dann würde ich mich einmal für "Gütertrennung" vs. "Zugewinngemeinschaft" entscheiden. Bei der klassischen Zugewinngemeinschaft wäre es mir egal, ob die Konten und Depots weiterhin getrennt bleiben, denn es muss so oder so am Ende ausgeglichen werden. Legst du das Geld deiner Frau dann nur in "schlechte" Aktien an, dann wirst du genauso 50% der Verluste tragen müssen im Falle einer Scheidung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Oktober 14, 2021 vor 1 Stunde von Tschek: Aber ich muss sie mehr dazunehmen, ja. Auch wenn sie das in der Tiefe eigentlich nicht so ganz möchte. Sie möchte schon bescheid wissen, will sich die Zeit dafür nicht nehmen und wird ihr dann schnell zu komplex. Die Videos sind aber ein guter Einstieg denk ich. DANKE dafür. Ich finde zumindest den ETF-Ansatz überhaupt nicht komplex - und kaufen/verkaufen auch nicht. Erkläre deiner Frau einfach, dass du mit dem ETF "alle" Aktien von allen Firmen auf einmal kaufst und euer Vermögen dann 1:1 mit dem Weltwirtschaftswachstum korreliert. Ansonsten einfach das nächste Mal, wenn eine Order ansteht, kurz sagen: "Schatz, komm mal 5min, ich kaufe gerade Aktien. Ist ganz einfach, hier die Anzahl, dort immer ein Limit setzen knapp über dem aktuellen Kurs und dann auf den Knopf da drücken". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tschek Oktober 14, 2021 · bearbeitet Oktober 14, 2021 von Tschek vor 37 Minuten von slowandsteady: Sollten wir heiraten, dann würde ich mich einmal für "Gütertrennung" vs. "Zugewinngemeinschaft" entscheiden. Bei der klassischen Zugewinngemeinschaft wäre es mir egal, ob die Konten und Depots weiterhin getrennt bleiben, denn es muss so oder so am Ende ausgeglichen werden. Legst du das Geld deiner Frau dann nur in "schlechte" Aktien an, dann wirst du genauso 50% der Verluste tragen müssen im Falle einer Scheidung. Ja, auf den ersten Blick schon. Aber es geht hier immer um das Thema Schenkungen und die daraus resultierte Steuerpflicht. Im Gemeinschaftsdepot "schenkst" Du Deiner Frau 50% der Einzahlung und umgekehrt. Je nach Vermögen sind dann 500.000 EUR Freigrenze weg und lösen dann Steuerplficht aus oder der Freibetrag ist dann zumindest vermindert bei einer wirklichen Schenkung . Daher haben wir unsere Konten auch getrennt und haben nur ein Gemeinschaftskonto über das wir den Lebensunterhalt finanzieren. P.S. Und Zugewinngemeinschaft finde ich (solange Ihr eine Anfangsvermögensaufstellung macht) eigentlich sehr fair. Gütertrennung würde Deine Frau, die dann vielleicht mal Eure Kinder erzieht, benachteiligen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Oktober 14, 2021 Gerade eben von Tschek: Im Gemeinschaftsdepot "schenkst" Du Deiner Frau 50% der Einzahlung und umgekehrt. Je nach Vermögen sind dann 500.000 EUR Freigrenze weg und lösen dann Steuerplficht aus oder der Freibetrag ist dann zumindest vermindert bei einer wirklichen Schenkung . Naja, wenn man so unterschiedlich viel verdient, dass schon zu Lebzeiten hier Probleme mit dem Freibetrag von immerhin 500.000 Euro in 10 Jahren auftreten, dann wird wird es spätestens beim Tod eines Partners ein Riesenproblem. Da ist es wohl im Allgemeinen sinnvoller, die Schenkungen monatlich zu realisieren, dann ist zumindest alles von vor über 10 Jahren irrelevant. Natürlich gilt das nicht pauschal: Wenn man erwarten kann, dass die 80jährige, millionenschwere Erbtante Erna bald an einen von euch vererbt, dann muss man über irgendwelche Tricks wie Güterstandsschaukel nachdenken. Wir lösen es als unverheiratetes Paar so, dass wir unseren Fixkosten-Ausgleich eben nicht "nachvollziehbar" überweisen, sondern in eine App (Splitwise) eintragen. Der Betrag wird dann mit Einkäufen im Supermarkt, Tanken, Restaurants, etc. verrechnet, ich glaube kaum, dass unsere gemeinsamen Supermarkteinkäufe und Restaurant-Besuche dann "schenkungssteuerpflichtig" werden... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tschek Oktober 14, 2021 · bearbeitet Oktober 14, 2021 von Tschek vor 13 Minuten von slowandsteady: Naja, wenn man so unterschiedlich viel verdient, dass schon zu Lebzeiten hier Probleme mit dem Freibetrag von immerhin 500.000 Euro in 10 Jahren auftreten, dann wird wird es spätestens beim Tod eines Partners ein Riesenproblem. Da ist es wohl im Allgemeinen sinnvoller, die Schenkungen monatlich zu realisieren, dann ist zumindest alles von vor über 10 Jahren irrelevant. Nein nein, alles was über das Gemeinschaftsdepot läuft, führt gegenseitig zu einem Schenkungsvorgang. Wenn beide verdienen und ihr zahlt beide gleich viel ins Depot ein, dann schenkt ihr euch jeweils gegenseitig die Hälfte. Das wird aber nicht saldiert und ist dann 0, sondern das summiert sich einfach auf. Jeder von euch zahlt ins Depot über 10 Jahre 200.000 EUR ein. D.h. Du schenkst Deiner Frau 100.000 und Sie schenkt Dir 100.000. Das reduziert den Freibetrag dann einfach. Ob es zu einem Problem kommt bei 500.000 Gesamt-Freibetrag oder nicht ist in der Tat individuell. Aber ohne not den Freibetrag zu reduzieren? z.B. in einem Erbschaftsfall, bei dem dann evtl. ein höherer Betrag nochmal vererbt wird und dann vielleicht doch über den Gesamtfreibetrag leigt. Wir haben uns dagegen entschieden. P.S. Aber das ist eher unser individuelles "Problem", da es durch die unterschiedliche Einkommenssituation nochmal stärker wirkt. Vorher hatten wir nur ein gemeinsames Girokonto, meine Frau hat nicht gearbeitet, also 0. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Oktober 14, 2021 vor 2 Stunden von Tschek: Wenn beide verdienen und ihr zahlt beide gleich viel ins Depot ein, dann schenkt ihr euch jeweils gegenseitig die Hälfte. Das wird aber nicht saldiert und ist dann 0, sondern das summiert sich einfach auf. Wieder was gelernt. Rein vom Gefühl her ist das aber eine unfaire Regelung. Aber ja, dann macht ein Gemeinschaftskonto zum Geldanlegen wohl keinen Sinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 Oktober 14, 2021 vor 3 Stunden von Tschek: Nein nein, alles was über das Gemeinschaftsdepot läuft, führt gegenseitig zu einem Schenkungsvorgang. Wenn beide verdienen und ihr zahlt beide gleich viel ins Depot ein, dann schenkt ihr euch jeweils gegenseitig die Hälfte. Das könnte man aber vermeiden, indem man die Hälfte explizit nicht als Schenkung sondern als zinslosen Kredit deklariert und dann die nächste Zahlung der anderen Person als Tilgung. Man kann also tatsächlich eine Saldierung erreichen, wenn man das will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Oktober 14, 2021 vor 3 Stunden von Tschek: Und Zugewinngemeinschaft finde ich (solange Ihr eine Anfangsvermögensaufstellung macht) eigentlich sehr fair. Gütertrennung würde Deine Frau, die dann vielleicht mal Eure Kinder erzieht, benachteiligen. Ich habe kein Problem mit der normalen Zugewinngemeinschaft. Ich dachte nur, dass es in der Zugewinngemeinschaft komplett egal wäre, ob man sein Geld auf zwei Konten oder nur auf einem Gemeinschaftskonto führt, aber offensichtlich ist dem ja nicht so, was mir neu war und ich irgendwie seltsam finde. vor 3 Minuten von Peter23: Das könnte man aber vermeiden, indem man die Hälfte explizit nicht als Schenkung sondern als zinslosen Kredit deklariert und dann die nächste Zahlung der anderen Person als Tilgung. Man kann also tatsächlich eine Saldierung erreichen, wenn man das will. Und dann macht man für jede monatliche Überweisung einen extra Kreditvertrag? Und die Gewährung eines zinslosen Kredites ist dann wieder eine Schenkung, nämlich der Zinsen? Klingt etwas kompliziert... Ich überlege gerade, ob ich und meine Freundin dann nicht irgendwann Steuerhinterziehung machen, denn bei mir als Unverheirateter ist der Freibetrag von 20k ja nur 166€/Monat und die monatlichen Abrechnungen für Einkauf/Tanken/... sind regelmäßig höher </ironie off> Zum Thema: Eigentlich ist schon alles diskutiert. Egal was @Tschek mit dem Geld seiner Frau macht, er wird so oder so 50:50 machen müssen, wenn er sich scheiden lässt. Wird die Scheidung ganz häßlich, könnte die Frau ihm natürlich vorwerfen, dass er "ihr" Geld veruntreut hat, daher würde ich das Geld der Frau auch nicht anders anlegen als das meine, zumindest wenn sie kein Interesse an Geld anlegen zeigt und es mir überlässt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 Oktober 14, 2021 vor 3 Minuten von slowandsteady: Und dann macht man für jede monatliche Überweisung einen extra Kreditvertrag? Nein. Man kann einmal einen Vertrag ausmachen, der das regelt. vor 4 Minuten von slowandsteady: Und die Gewährung eines zinslosen Kredites ist dann wieder eine Schenkung, nämlich der Zinsen? Unter 12 Monaten Laufzeit ist das nach meinem Wissen zulässig (zinslos), ohne dass es als Schenkung gewertet wird. Man müsste möglichst jährlich glattstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Oktober 14, 2021 vor 5 Stunden von slowandsteady: Der Betrag wird dann mit Einkäufen im Supermarkt, Tanken, Restaurants, etc. verrechnet, ich glaube kaum, dass unsere gemeinsamen Supermarkteinkäufe und Restaurant-Besuche dann "schenkungssteuerpflichtig" werden... Nein. Sind sie nicht. Es fehlt an der Bereicherung da Einkäufe von Essen oder Restaurant Besuche verbraucht sind und damit nur der Bauch voll ist oder eine Erfahrung "reicher" - wenn es nicht geschmeckt hat Gesetzestext Zum Beispiel wenn du die Wohnung zahlst. Deine Frau wohnt ausversehen mit drin. Keine Schenkung. Auch nicht wenn du eine weitere Wohnung mietest und sie dort wohnt während du zahlst. Unproblematisch. Schenkung wäre es nur wenn du ein Haus kaufst, 1/2 einträgst obwohl sie nie die Absicht hatte die Daten zu zahlen. Dann ist sie bereichert. Nämlich mit dem Vermögensgegenstand 1/2 Immobilie. Und da sie dafür keine Gegenleistung erbracht hat (oder konnte/wollte) wie Ratenzahlung Kredit - ist es im Zeitpunkt des not. Kaufvertrags bereits eine Schenkung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast231208 Oktober 14, 2021 · bearbeitet Oktober 14, 2021 von pillendreher vor 9 Stunden von Norica: Meine bessere Hälfte hat keine Ahnung, was ich genau mache und das bereitet mir mehr Sorgen als eine (hoffentlich nie kommende) mögliche Trennnung. Also ein guter Bekannter hat es zu Zeiten des "neuen Marktes" mal so formuliert: Meine bessere Hälfte hat keine Ahnung, was ich (finanziell) genau mache und darüber bin froh. Ansonsten gäbe es viel Ärger (meiner Meinung nach damals zurecht). Kurzum: „happy wife, happy life“ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Oktober 15, 2021 vor 21 Stunden von Bassinus: Schenkung wäre es nur wenn du ein Haus kaufst, 1/2 einträgst obwohl sie nie die Absicht hatte die Daten zu zahlen. Dann ist sie bereichert. Nämlich mit dem Vermögensgegenstand 1/2 Immobilie. Und da sie dafür keine Gegenleistung erbracht hat (oder konnte/wollte) wie Ratenzahlung Kredit - ist es im Zeitpunkt des not. Kaufvertrags bereits eine Schenkung. Kann man einer solchen (in meinen Augen absurden) Diskussion nicht noch eins drauf setzen? "Und da sie dafür keine Gegenleistung erbracht hat ..." Sie hat es abgearbeitet. gekocht, gebügelt und weitere Dienstleistungen, die nie bezahlt wurden und hier auch nicht näher spezifiziert werden sollten. Daher ist das halbe Haus keine Schenkung. Sie hat ihren Anteil als Naturalleistung eingebracht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Merol Rolod Oktober 15, 2021 vor 1 Stunde von Nachdenklich: Sie hat ihren Anteil als Naturalleistung eingebracht. Das kann ich so bestätigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Oktober 15, 2021 Ja,... Ist nett gedacht - aber leider falsch. Den Care-Arbeit ist keine Gegenleistung die als "abarbeiten" zählen würde. Von daher befreit es nicht von der Schenkungssteuerpflicht im Rahmen des Anteilserwerbs bei not. Kaufvertrag. Übrigens richtig schlimm in Fällen, wo die Frau noch gar nicht die rechtliche Ehefrau ist. Und noch schlimmer: Die Frau bezahlt eine Putzfrau die alle Tätigkeiten im Haushalt erledigt für 1.000€. Der Mann zahlt die Hausrate in Höhe von 1.000€. Beide sind zu 1/2 Eigentümer und sie zahlt nie etwas weil man sich einig ist - er das Haus, sie die Arbeit. Trotzdem Schenkungssteuerpflicht! Weil - richtig... Es fehlt an der Bereicherung des Mannes für die erledigte (oder erledigendene erledigte Hausarbeit). Sauber ist kein Vermögenswert. Anders wie die 1/2 Anteil an der Immobilie. Könnt ja gern ne Petition starten, dass das doch bitte anerkannt wird In der Realität wird das tatsächlich extremst selten seitens der Finanzverwaltung aufgegriffen, aber! das lag bisher an den großen Freibeträgen. Bei Ehegatten immerhin 500.000€. Im Zeitpunkt des Kaufs des Hauses von 450.000€ ein 1/2 Anteil wäre gerade 225.000€. Das Problem könnte natürlich zukünftig durch extreme Hauspreissteigerungen häufiger kommen - und damit auch eventuell früher oder später doch verstärkter vom Fiskus aufgegriffen werden. Dann wäre aber die Familienheim Umgehung möglich nach §13 Abs.1 Nr.4a ErbStG. Solange da alle wohnen, greift der Fiskus nicht zu bei Ehegatten: -die Übertragung von Miteigentum, -die Einräumung von Allein- oder Miteigentum beim Bau oder Kauf einer Immobilie aus Mitteln nur eines Ehegatten, -die Tilgung eines Darlehens, das der andere Ehegatte allein oder beide gemeinsam im Zusammenhang mit dem Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommen haben, aus Eigenmitteln eines Ehegatten, -die Übernahme nachträglichen Herstellungs- oder Erhaltungsaufwands durch einen Ehegatten, wenn der andere Ehegatte Allein- oder Miteigentümer der Immobilie ist. Aber nur beim Familienwohnheim! Sollte sich daher in 95% der Fälle nur um theoretisches Rechtsproblem handeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Oktober 16, 2021 · bearbeitet Oktober 16, 2021 von beamter97 Nach all dem Geschwurbel hier - Halbwissen, Mutmaßungen u.ä. - Hab ich mal die Finde-Funktion des globalen Wissens benutzt und folgendes stand an erster Stelle: Hin und her – Ehebedingte Zuwendungen strukturiert, fundiert, von jemandem mit Kompetenz zusammengestellt und mit Quellen belegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag