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Verschiebung von Wertpapieren zwischen Eheleuten

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geldvermehrer

Zu dem Artikel https://www.finanzen.net/eurams/bericht/abgeltungsteuer-auf-depotwechsel-bei-eheleuten-1285542 hätte ich eine Frage, besonders zu dem genannten Zitat.

Zitat

Werden aus dem Depot eines Gatten in das Depot des anderen oder in ein Gemeinschaftsdepot Wertpapiere übertragen, dann liegt für den Fiskus überhaupt kein Gläubigerwechsel vor, das geht aus zwei Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor (BMF-Schreiben vom 14.12.2007; Az. IV B 8 - S 2000/07/0001 und BMF-Schreiben vom 15.08.2008, Az. IV C 1 - S 2000/07/0009). Und daher kommt es hier auch nicht zum Abzug von Abgeltungsteuer.

Ich beabsichtige, Wertpapiere aus meinem Depot in das Depot meiner Frau zu übertragen. Beide Depots bei der selben Bank. Laut dem Zitat fällt KEINE Abgeltungssteuer an, das verstehe ich, da kein Gläubigerwechsel stattfindet. Wie ist es aber mit Schenkungssteuer, wenn der Freibetrag zwischen Ehegatten von 500.000€ alle 10 Jahre bereits durch Immobilien ausgeschöpft ist, fällt dann Schenkungssteuer an?

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oktavian
vor 24 Minuten von geldvermehrer:

Ich beabsichtige, Wertpapiere aus meinem Depot in das Depot meiner Frau zu übertragen. Beide Depots bei der selben Bank. Laut dem Zitat fällt KEINE Abgeltungssteuer an, das verstehe ich, da kein Gläubigerwechsel stattfindet. Wie ist es aber mit Schenkungssteuer, wenn der Freibetrag zwischen Ehegatten von 500.000€ alle 10 Jahre bereits durch Immobilien ausgeschöpft ist, fällt dann Schenkungssteuer an?

Wenn das eine Schenkung ist, warum sollte dann keine Schenkungssteurer anfallen? Oder verleihst du die übertragenen Wertpapiere nur?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wie ist es aber mit Schenkungssteuer, wenn der Freibetrag zwischen Ehegatten von 500.000€ alle 10 Jahre bereits durch Immobilien ausgeschöpft ist, fällt dann Schenkungssteuer an?

Ja. Und genau deshalb ist die Bank verpflichtet, den Depotübertrag dem Finanzamt anzuzeigen (siehe Formular).

 

Stefan

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 30 Minuten von geldvermehrer:

wenn der Freibetrag zwischen Ehegatten von 500.000€ alle 10 Jahre bereits durch Immobilien ausgeschöpft ist, fällt dann Schenkungssteuer an?

 

Ja. Wenn du die zehn Jahre nicht abwarten kannst, kannst du (außer über Steuerzahlung) noch über eine Güterstandsschaukel nachdenken; oder einen Steuerberater nachdenken lassen.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 22 Minuten von reckoner:

Und genau deshalb ist die Bank verpflichtet, den Depotübertrag dem Finanzamt anzuzeigen

Bei einer Schenkung von bestandsgeschützten Altanteilen besteht diese Verpflichtung aber nicht.

Dabei ist das Steuersparpotential mit 25% von 100k€ beachtlich, falls der Beschenkte diesen Freibetrag nicht aus eigenen Wertpapieren nutzen konnte.

Wer erkennt die Sinnhaftigkeit der Anweisungen der deutschen Finanzverwaltung?

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geldvermehrer

Danke euch, leider wenig erfreulich:lol:

Angenommen Ehemann hat von seinen Eltern ein Haus geerbt. Es gehört nur ihm. Beide nehmen Jahre später gemeinsam einen Kredit zur freien Verwendung auf und haften auch gemeinsam dafür. In das Grundbuch der abbezahlten Immobilie des Ehemannes wird die Besicherung des Darlehens mittels Grundschuld eingetragen. Das Darlehen wird alleine auf das Depot der Frau ausbezahlt und diese kauft davon Investmentfonds um ihm Alter später gut leben zu können. Unterliegen dann 50% des aufgenommen Kredites der Schenkungssteuer?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Bei einer Schenkung von bestandsgeschützten Altanteilen besteht diese Verpflichtung aber nicht.

 

In einem mir vorliegenden Antrag zum Depotübertrag (von der Commerzbank) heißt es "Für Wertpapiere, welche kapitalsteuerrechtlich relevant sind, ist ... anzuzeigen".

Ich weiß aber nicht was damit genau gemeint ist. Soll es nur Kapitalertagssteuer bzw. Abgeltungssteuer sein, oder umfasst das auch die Schenkungssteuer? Der Begriff "Kapitalsteuer" ansich ist schon seltsam, ich würde da eher an Vermögensteuer denken - und das passt dann wieder zur Schenkungsteuer (die ja praktisch eine einmalige Vermögensteuer ist).

 

Zitat

Dabei ist das Steuersparpotential mit 25% von 100k€ beachtlich, falls der Beschenkte diesen Freibetrag nicht aus eigenen Wertpapieren nutzen konnte

Da verstehe ich nicht worauf du hinaus willst. Wo gibt es denn einen Freibetrag von 100k€ ?

Und Buchgewinne aus Altbeständen sind sowieso steuerfrei, auch für den Beschenkten.

 

Oder meinst du, dass man - sofern vorhanden - lieber Altbestände verschenken sollte, weil die Bank dann nicht meldet? Das funktioniert aber schon deshalb nicht, weil man ja auch selber anzeigen muss (mindestens sobald Steuern anfallen).

 

Stefan

 

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chirlu
vor 13 Minuten von reckoner:

Wo gibt es denn einen Freibetrag von 100k€ ?

Und Buchgewinne aus Altbeständen sind sowieso steuerfrei, auch für den Beschenkten.

 

Es geht um Fonds. Bei denen endete die Steuerfreiheit für Altbestände (von vor 2009) Ende 2017; für seither entstehende bzw. entstandene Gewinne gibt es einen Freibetrag von 100000 Euro. Pro Person.

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Bassinus
vor 45 Minuten von geldvermehrer:

zur freien Verwendung

 

vor 45 Minuten von geldvermehrer:

Das Darlehen wird alleine auf das Depot der Frau ausbezahlt

 

vor 45 Minuten von geldvermehrer:

Unterliegen dann 50% des aufgenommen Kredites der Schenkungssteuer?

Ja im Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehen.

 

Gibt es aber Möglichkeiten zur zulässigen Gestaltung (bereits geklärt, dass kein 42er vorliegt höchstrichterlich, da "es ist nicht verwehrt, die rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich eine geringere steuerliche Belastung ergibt."). Frage einen Steuerberater oder Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer bzw. Steuerrecht.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

@reckoner

 

Aus dem Anwendungsschreiben zur Abgeltungssteuer Stand 18.01.2016:

TZ 169

Zitat

Bei einem unentgeltlichen Depotübertrag muss keine Meldung an das Finanzamt erfolgen, soweit es sich um einen Übertrag von Altbeständen i. S. des § 52 Absatz 28 EStG handelt, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.

Ich weiß nicht, wie die Banken diesen Satz nach der Investmentsteuerreform interpretieren.

 

Edit: Beim S-Broker steht aktuell immer noch im Formular

Zitat

Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Bestände (unentgeltlich)
übertragen, erfolgt die Meldung „Unentgeltlicher Übertrag“
an das Betriebsstättenfinanzamt

 

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geldvermehrer
vor einer Stunde von Bassinus:

 

 

Ja im Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehen.

 

Gibt es aber Möglichkeiten zur zulässigen Gestaltung (bereits geklärt, dass kein 42er vorliegt höchstrichterlich, da "es ist nicht verwehrt, die rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich eine geringere steuerliche Belastung ergibt."). Frage einen Steuerberater oder Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer bzw. Steuerrecht.

Interessant. Problemlos bleibt vermutlich die ursprünliche geplante Teilung der Auszahlung. Das finde ich schon beachtlich, 50% bekommt somit steuerneutral die Ehefrau auf ihr Depot. Dass die Rückzahlung des Darlehens allein vom Konto des Mannes kommt, dürfte unerheblich sein.

"Spinne" ich das Thema jetzt noch weiter und die Ehefrau verschenkt die mit dem Kredit bezahlten Wertpapiere später an die gemeinsame Tochter, ist dies steuerfrei innerhalb des Freibetrages von 400.000€ alle 10 Jahre.  Damit die Tochter z.B. erst mit 30 Jahren darüber verfügen kann, wäre eine Übertragung auf das Depot der volljährigen Tochter mit "Sperrvermerk Verfügbarkeit erst mit Vollendung 30 LJ" eine Option^_^

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Bassinus
vor 11 Minuten von geldvermehrer:

Dass die Rückzahlung des Darlehens allein vom Konto des Mannes kommt, dürfte unerheblich sein.

In diesem Fall wäre zum Zeitpunkt

vor 2 Stunden von geldvermehrer:

auf das Depot der Frau ausbezahlt

zu 100% Schenkungssteuerpflichtig, da nie geplant war, dass sie ihre anteiligen 50%

vor 2 Stunden von geldvermehrer:

gemeinsam einen Kredit zur freien Verwendung auf und haften auch gemeinsam dafür.

zurückzahlen wollte/konnte.

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Rendito
vor 17 Minuten von geldvermehrer:

Damit die Tochter z.B. erst mit 30 Jahren darüber verfügen kann, wäre eine Übertragung auf das Depot der volljährigen Tochter mit "Sperrvermerk Verfügbarkeit erst mit Vollendung 30 LJ" eine Option^_^

Viel Erfolg dabei, eine Bank zu finden, die einen solchen "Sperrvermerk" akzeptiert. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: auch andere Ideen von Dir erscheinen reichlich unausgegoren, es wäre sicher gut, wenn Du vor einer solchen Aktion einen Steuerberater hinzuziehen würdest.

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geldvermehrer
vor einer Stunde von Rendito:

Viel Erfolg dabei, eine Bank zu finden, die einen solchen "Sperrvermerk" akzeptiert. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: auch andere Ideen von Dir erscheinen reichlich unausgegoren, es wäre sicher gut, wenn Du vor einer solchen Aktion einen Steuerberater hinzuziehen würdest.

Die Idee vom Sperrvermerk kommt vom Notar, klar ist das nicht so einfach eine Bank zu finden. Mit meinem Steuerberater verkehre ich seit über 30 Jahren freundschaftlich, wir haben zusammen studiert, sogar Schwerpunkt Steuern. Die wenigsten Steuerberater dürften auf solche "Randthemen" spezialisiert sein.

vor einer Stunde von Bassinus:

In diesem Fall wäre zum Zeitpunkt

zu 100% Schenkungssteuerpflichtig, da nie geplant war, dass sie ihre anteiligen 50%

zurückzahlen wollte/konnte.

Besten Dank, du scheinst in steuerlichen/rechtlichen Belangen vom Fach zu sein:thumbsup:

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