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dukatos

Behandlung von Quellensteuer bei Günstigerprüfung

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dukatos

Hallo zusammen!

 

Angenommen, man möchte sich eine Auszeit nehmen oder früher in den Ruhestand gehen und erzielt ausschließlich Erträge aus Kapitalvermögen in US-Dividendenaktien.

 

Diese werden im Laufe des Jahres wie folgt versteuert

 

Kapitalerträge: 30.000

Quellensteuer US (15%): 4.500

Abgeltungssteuer (~10% nach Anrechnen der Q.-steuer): 3.000

 

(Also angenommen man hat sein Depot bei einer deutschen Bank und alles wird direkt abgeführt und verrechnet)

 

Weiterhin ist man freiwillig gesetzlich Krankenversichert und zahlt inklusive Pflegeversicherung ~20%: 6.000

 

Alles andere ignoriert, hätte man dann ein zu versteuerndes Einkommen von 24.000.

 

Nach dem Steuerrechner des Bundesministerium der Finanzen (https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml) ergibt sich daraus eine Steuerlast von ~3.350, falls diese Erträge wie normales Einkommen versteuert werden.

 

Was passiert nun, wenn man die Günstigerprüfung in der Steuererklärung beantragt?

 

Alternative:

1. An der Steuerlast ändert sich nichts, da eine Besteuerung nach dem Einkommensteuersatz sogar eine Nachzahlung von ~350 bedeuten würde. Das Finanzamt schaut also nur auf die in Deutschland gezahlten Steuern in Höhe von 3.000.

 

2. Man erhält eine Erstattung in Höhe von 4500 + 3000 - 3350 = 4150. Das Finanzamt berücksichtigt ebenfalls die gezahlte und bereits angerechnete Quellensteuer.

 

3. Man erhält eine Erstattung über 3.000. Die Quellensteuer wird mit der Einkommensteuer verrechnet und es verfallen angerechnete Quellensteuern in Höhe von 4500 - 3350 = 1150. Die gezahlte Abgeltungssteuer bekommt man dafür zurück.

 

Auf diese Situation konnte ich im Internet keine Antwort finden, deshalb hoffe ich, dass sich hier ein paar Steuerexperten rumtreiben und Aufklärungsarbeit leisten können.

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reckoner

Hallo,

 

Alternative 1 ist korrekt, das Ergebnis der Günstigerprüfung wäre negativ.

 

Zu 2.: Die Quellensteuer wird das deutsche Finanzamt niemals erstatten.

Zu 3.: Irgendwie wird da doppelt erstattet bzw. angerechnet (?).

 

Stefan

 

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dukatos

Hallo,

 

das macht eine zu einem großen Teil auf ausländischen Dividendenaktien basierende Altersvorsorge ziemlich schlecht. Falls man die gleichen Erträge mit deutschen Aktien erzeugt, sähe es meines Wissens folgendermaßen aus:

 

Kapitalerträge: 30.000

Abgeltungssteuer (~25%): 7.500

 

Krankenversicherung: 6.000

 

zvE: 24.000

 

Steuerlast nach Günstigerprüfung: ~3.350

 

Ergebnis ist eine Erstattung von 4.150.

 

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oktavian

Der Input bei Einkommenssteuer und Abgeltungssteuer ist meines Wissens der gleiche. Wieso sollte da die Quellensteuer überhaupt eine Rolle spielen? Die US-Quellensteuer ist meines Wissens nicht erstattbar und schon gar nicht vom deutschen FA wie auch Reckoner schreibt.

 

Wie kommst du denn auf 3.000 Steuern?

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Mit EK:

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Ich kenne mich da nicht so aus und kann auch falsch liegen, aber ich vermute irgendwie das EK hier vorteilhaft ist. Günstigerprüfung kann doch auch nie schaden, oder?

Beachte, dass es um deutsche Steuern geht. Denn die 4500 werden ja an die USA gezahlt. Also bleibt es bei dieser 15% Belastung, welche über dem durchschnittl. Steuersatz liegt.

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Undercover

Verstehe nur Bahnhof.

Was hat das nun mit der Krankenversicherung zu tun?

 

Gezahlte Quellensteuer wird nur mit der gezahlten KAP verrechnet und verfällt sonst wenn das weniger ist.

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dukatos

Hallo,

 

auf die 3.000 komme ich durch grobes Runden der Beträge.

 

Meine Vermutung ist, dass es so abläuft, wie in deiner Rechnung unter EK. Nur dass die Krankenkasse sich nicht für den Sparerpauschbetrag interessiert, die ziehen nur 51€ Pauschal Werbungskosten bei Kapitalerträgen ab (zumindest ist das meine Erfahrung).

 

Dann hätte man eine Steuerlast von 0€ und bereits 3000€ an Abgeltungssteuer gezahlt, die sollte doch dann erstattet werden.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ja, das ist grundsätzlich der Fall (nicht nur bei der Altersvorsorge).

Ausländische Quellensteuer wird wie gesagt nicht erstattet. Und wenn die theoretische Steuer unter 15% rutscht bleibt dieser Sockelbetrag halt stehen.

 

Eine Lösung könnte sein, auch ein paar deutsche Dividenden-Aktien zu halten (etwa Allianz oder Deutsche Telekom).

 

Stefan

 

EDIT: Ich bezog mich auf #3.

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dukatos

@Undercover

 

Die Krankenversicherung ist (soweit ich es verstehe) wichtig, um das zu versteuernde Einkommen zu erhalten, das für die Günstigerprüfung von Relevanz wäre.

 

@reckoner

 

Deiner Meinung ist die Rechnung von oktavian unter EK falsch, da die Quellensteuer doch nicht auf die Einkommensteuer angerechnet wird?

 

Alternative 1 ist ja ziemlich der Worst Case in dem Fall.

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Undercover

Die Quellensteuer wird auf die Kapitalertragsteuer angerechnet.

Und wenn man da nichts zahlt wird auch nichts angerechnet.

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beamter97
vor 2 Minuten von Undercover:

Die Quellensteuer wird auf die Kapitalertragsteuer angerechnet.

Und wenn man da nichts zahlt wird auch nichts angerechnet.

Wenn nach der Günstigerprüfung aber aus der Kapitalertragssteuer die tarifl. Einkommensteuer wird, wird anrechenbare Quellensteuer auch da angerechnet.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Deiner Meinung ist die Rechnung von oktavian unter EK falsch, da die Quellensteuer doch nicht auf die Einkommensteuer angerechnet wird?

Nö, das stimmt schon.

In deinem Beispiel kamst du aber auf mehr als 3.000 Steuern (ich ging natürlich davon aus, dass es die Steuer am Ende ist, mit allen Abzügen).

 

Stefan

 

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dukatos

@reckoner

 

Dann habe ich es leider unvorteilhaft aufgeschrieben. Als Endresultat steht dann die Rechnung von oktavian und die Bemerkung von beamter97 und man hätte eine Erstattung von  ca. 3000. 

 

Nach Günstigerprüfung eine EK-Steuer von 0€ und bereits gezahlte Abgeltungssteuer in Höhe von ~3000 wird erstattet.

 

Vielen Dank an alle!

 

 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

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@oktavian: Diese Rechnung ist falsch:

 

7299,75 € Abgeltungssteuer abzgl. 4500 € anrechenbare Qu-Steuer ergibt 2.799,75 € als Bemessungsgrundlage für den Soli. Der beträgt also 153,99 €.

Insoweit führen ausländische Dividenden mit anrechenbarer Qu-Steuer tatsächlich zu einer geringeren Gesamtsteuerlast (in Deutschland) als inländische Kap-Erträge.

 

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oktavian
Am 8.10.2021 um 22:21 von beamter97:

@oktavian: Diese Rechnung ist falsch:

danke. Bin da wie gesagt kein Experte. Ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Würde dir da auch recht geben ohne nachzulesen, weil es Sinn macht. Wird ja angerechnet auf die Abgeltungssteuer und Soli ist sowas wie Kirchensteuer, was am Ende auf die Steuern drauf kommt.

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